Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

22.02.2017

LHV-Vorstände diskutieren mit Landtagsabgeordneten über das NWG

Wiard Siebels, Hartwig Frühling, Sigrid Rakow, Heinz-Hermann Hertz-Kleptow, Erich Hinrichs, Gerd-Udo Heikens und Carl Noosten (v.l.n.r.)
Gerd-Udo Heikens, Jannes de Boer, Hans-Dieter Haase, Hartwig Frühling und Karl Hedden (v.l.n.r.)

Die Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) war das zentrale Thema in Gesprächen, die die Vorstandsmitglieder der LHV Kreisverbände Aurich und Norden-Emden jetzt mit den SPD-Landtagsabgeordneten Wiard Siebels (Aurich), Sigrid Rakow (Ammerland) und Hans-Dieter Haase (Emden) im Auricher Landvolkhaus führen konnten.


Den Abgeordneten konnte deutlich gemacht werden, dass die im Gesetzesentwurf stehenden Auflagen und Beschränkungen von der ostfriesischen Landwirtschaft nicht mitgetragen werden könnten. Insbesondere die vorgesehene Einschränkung bei der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf einem fünf Meter breiten Streifen beidseits jeglicher Gewässer sei indiskutabel. Dabei verwiesen die Vorstandsmitglieder darauf, dass es sich in Ostfriesland um eine Region handele, die aufgrund der geografischen Situation über zahlreiche Flächen und Gemarkungen verfüge, die unter NN liegen. Ostfriesland sei dementsprechend geprägt von einem dichtmaschigen Grabennetz. Dieses sei von den hier lebenden Menschen im Laufe der Jahrhunderte geschaffen worden und damit kulturhistorisch gewachsen. Dabei handele es sich sowohl um Gräben 2. Ordnung als insbesondere auch 3. Ordnung. Eine uneingeschränkte Bewirtschaftung dieser Gräben sowohl durch die Entwässerungsverbände als auch durch die Landeigentümer bzw. Bewirtschafter sei dabei von überragender Bedeutung, damit ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ermöglicht werden könne. Nur dieser ermögliche eine Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch die Landwirte.


Eine funktionierende und uneingeschränkte Wasserabfuhr sei aber auch über die Landwirtschaft hinaus von besonderer Bedeutung für die gesamte Bevölkerung, zumal so manches Wohnbau- und Gewerbegebiet nur vorhanden sein könne, wenn die Wasserlasten geregelt seien. Von daher lehne der landwirtschaftliche Berufsstand jegliche Einschränkungen in der zukünftigen Bewirtschaftung der Gewässer ab. Einen grundsätzlichen Vorrang von ökologischen Gewässerentwicklungszielen könne man deshalb nicht akzeptieren.
Die Abgeordneten sichert den LHV-Vertretern zu, sich in ihrem Sinne für Veränderungen im Gesetzesentwurf einzusetzen.

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