Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

So viel Leistung für Gesundheit: SVLFG ist die Abkürzung für Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Hierunter verbergen sich landwirtschaftliche Krankenkasse, Pflegekasse, Berufsgenossenschaft sowie Alterskasse und sorgen für die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der SVLFG oder direkt bei den Mitarbeitern der LHV-Geschäftsstellen.

 

Wir stehen in SVLFG-Angelegenheiten nicht nur unseren Mitgliedern kostenfrei mit Rat und Tat zur Seite, sondern jedem Versicherungsnehmer.


Betriebs- und Haushaltshilfe

Fällt der landwirtschaftliche Unternehmer/die landwirtschaftliche Unternehmerin oder Ehegatte/Ehegattin auf dem Betrieb durch Krankheit, Unfall, Reha etc. aus, hilft in der Regel die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit der Kostenübernahme für eine/Betriebshelfer/in oder Haushaltshilfe kurzfristig aus.

Ob Ihr Betrieb die Bedingungen dafür erfüllt und was Sie bei der Beantragung alles beachten müssen, wissen die Mitarbeiter in den LHV-Geschäftsstellen.

 

Allgemein sollten Sie beachten:

Es ist wichtig, dass der Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe spätestens am ersten Einsatztag der Ersatzkraft bei der SVLFG vorliegt! Eine Kostenübernahme erfolgt bei Bewilligung erst ab Antragseingangstag. Kommt eine Ersatzkraft am Samstag, Sonntag oder Feiertag zum Einsatz ist eine umgehende Antragsstellung am nächsten Werktag ausreichend. Ein Einsatz ab Freitag ist noch am Freitag anzuzeigen! Gleiches gilt übrigens auch für den Wechsel der Einsatzkraft, er ist vorher, spätestens aber am ersten Einsatztag, zu melden.

Für die Anmeldung sind von der SVLFG Formulare vorgegeben, die unter folgendem Link zu finden sind:

https://www.svlfg.de/betriebshilfe-haushaltshilfe

Der Antrag kann formlos oder über das SVLFG-Formular per Fax: 0561 785 219 007 erfolgen.

 

Die Mitarbeiter/innen in den LHV-Geschäftsstellen beantworten gern Ihre Fragen und sind Ihnen bei der Beantragung behilflich.

Rufen Sie uns an:

Geschäftsstelle Aurich: 04941 - 609221

Geschäftsstelle Leer: 0491 - 9299510

Geschäftsstelle Wittmund: 04462 - 507010


Die Dorfhelferinnentätigkeit

Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk wurde vor über 50 Jahren gegründet. Dorfhelferinnen helfen, wenn im Haushalt die Mutter oder der haushaltsführende Vater z.B. wegen Krankheit ausfällt. Sie haben eine besondere Ausbildung erhalten und können sich z.B. um Säuglinge ebenso fachgerecht kümmern wie um ältere pflegebedürftige Menschen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns an: 04941 609249

In Ostfriesland sind drei Stationen ansässig, eine in jedem Kreisverband:

Aurich und Norden-Emden:

Annika Jaborg, Einsatzleitung


Tel: 04941 9696260
Fax: 04941 9696261
E-Mail: mraurich(at)t-online.de

Leer:

Heike Telkamp, Einsatzleitung

Tel: 04955 997552
Fax: 04955 997580
E-Mail: heinrich-telkamp(at)t-online.de

Wittmund:

Menke Fleßner, Einsatzleitung

Tel: 04944 947212
Fax: 04944 947211
E-Mail: info(at)mr-nordwest.de

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Evangelischen Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V.  oder über diesen Flyer:


Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

"Urlaub von der Pflege" - auch, um nicht selbst durch die intensive Pflege und Betreuung krank zu werden. Die landwirtschaftliche Pflegekasse unterstützt Ihre Auszeit mit Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.

Einen Antrag auf Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die für Sie zuständige Landvolk-Geschäftsstelle. Wir helfen auch bei der Beschaffung einer geeigneten Ersatzkraft z. B. dem Einsatz einer Dorfhelferin gerne weiter und sind bei der Antragstellung behilflich.

Weitere Informationen: https://www.svlfg.de/leistungen-fuer-pflegende-angehoerige 


Gesundheitsangebote

Unsere Gesundheit ist ein hohes Gut, welches ein jeder schützen sollte. Die SVLFG bietet dazu verschiedene Seminare und Kurse an, z.B.:

  • Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige
  • Seminar "Betriebsübergabe - ein Gesundheitsthema"
  • Seminar "Gesprächsführung mit traumatisierten Personen"

 

Schauen Sie selbst, vielleicht ist auch etwas für Sie dabei: SVLFG-Gesundheitsangebote

 

Oder hier: Online-Datenbank Gesundheitskurse


Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft - Was ist denn das?

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 € zu entrichten. Es lohnt sich! Aus einer monatlichen Belastung von 5,20 € kann eine monatliche Leistung von 80,00 € werden.

 

Das ZLF und die ZLA kümmern sich darum:

Das Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft – ZLF VVaG – (ZLF) erhebt Beiträge bei den land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgebern und finanziert mit diesen Beiträgen im Kapitaldeckungsverfahren Beihilfen zu den gesetzlichen Renten der ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer.

 

Die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) gewährt aus Bundesmitteln eine Ausgleichsleistung zur gesetzlichen Rente für ehemalige land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG).

 

Unter www.zla.de finden Sie alle Infos zu diesem Thema. Schauen Sie doch mal rein.


Ansprechpartner in Angelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung hat eigene Ansprechpartner für alle Angelegenheiten in Sachen Rente (ausgenommen landwirtschaftliche Alterskasse (SVLFG)).

 

Zu nennen sind zum einen Beratungsstellen aber auch die Versicherungsältesten, Ihre Ansprechpartner gleich um die Ecke.

Link zur Beratungsstellensuche

 

In Aurich:

Deutsche Rentenversicherung - Sprechtag in der Kreisvolkshochschule

Oldersumer Straße 65-73 26605 Aurich

Tel.: 0800/1000 48010

E-Mail: beratung.in.leer@drv-bsh.de

Öffnungszeiten:

Montag jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr

Mittwoch jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr

 

 

In Emden:

Deutsche Rentenversicherung - Sprechtag in der Stadtverwaltung

Maria-Wilts-Straße 3

26721 Emden

Tel.: 0800/1000 48010

E-Mail: beratung.in.leer@drv-bsh.de

Öffnungszeiten: Dienstag jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr

 

 

In Leer:

Deutsche Rentenversicherung

Hafenstraße 6c

26789 Leer

Tel.: 0800/1000 48010;

Terminvereinbarung: 0491 92763-0

Fax: 0491/92763-32

E-Mail: beratung.in.leer@drv-bsh.de

Öffnungszeiten:

Montag von 8.00-15.00 Uhr

Dienstag von 8.00-15.00 Uhr

Mittwoch von 8.00-15.00 Uhr

Donnerstag von 8.00-18.00 Uhr

Freitag von 8.00-13.00 Uhr

 

In Wittmund:

Deutsche Rentenversicherung - Sprechtag im Rathaus

Knochenburgstraße 11

26409 Wittmund

Tel.: 04462/9830

Öffnungszeiten: Mittwoch jeweils von 8.30-12.30 und 13.30-15.00 Uhr

Hinweis zur LKK-Außenstelle in Aurich

Seit dem 01.01.2014 gibt es die Auricher Außenstelle der Landwirtschaftlichen Krankenkasse nicht mehr. Gerne helfen die Mitarbeiter der Landvolk-Geschäftsstelle in Aurich weiter. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen. Rufen Sie uns an: 04941 609-221 oder -259.

Sorgentelefon

Landwirtschaftliche Sorgentelefone und Famillienberatungen Niedersachsen:

mehr Infos...

Krisenhotline der SVLFG

Telefonische Krisenhotline – Hilfe in der Krise:

0561 785-10101

Täglich 24 Stunden an sieben Tagen die Woche!

Erfahrene und speziell ausgebildete Psychologen von IVPNetworks GmbH, Kooperationspartner der SVLFG, stehen beratend zur Seite.

Mehr dazu bei der SVLFG...

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