Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

Nachlese zur Delegiertenversammlung des LHV

Von: EH
07.01.2014 um 12:08 Uhr

Minister Meyer findet die bäuerlichen Strukturen der Landwirtschaft in Ostfriesland offensichtlich sympathisch. Dies ist das positive Fazit, das sich aus dem Auftritt des Ministers auf der Delegiertenversammlung des LHV im letzten Dezember ziehen lässt.

 

Übereinstimmung gab es bei einigen Sorgen zum Freihandelsabkommen mit den USA, wenn wir über Standards in der Agrarproduktion und im Verbraucherschutz (Chloreinsatz gegen Salmonellen im Geflügelfleisch) sprechen. Zustimmen können wir auch dem Minister, dass der Einsatz von Leiharbeitern in der Schlachtbranche teilweise gegen die guten Sitten verstößt und sogar das gute Image der Landwirtschaft beeinträchtigt. Auch bei der Schaffung von Transparenz von Nährstoffströmen aus der Tierhaltung und aus dem Biogasbereich wollen wir Minister Meyer gerne unterstützen. Ein Bürokratiemonster in Form eines schlaggenauen Güllekatasters müssen wir deshalb aber nicht einführen. Ob Minister Meyer das schon verstanden hat?

 

Zur zukünftigen Agrarstrukturpolitik und zur Förderung der 2. Säule ist der Minister alle Antworten schuldig geblieben.

 

Die Agrarinvestitionsförderung wird wohl nicht ein Schwerpunkt der Agrarstrukturpolitik dieser Landesregierung werden. Die Mittel werden auf 10 Mio. EURO je Jahr eingekürzt.

Zuletzt waren jährlich 40 Mio. EURO in diesem Bereich eingesetzt worden, hauptsächlich zur Stallbauförderung. Auch in Ostfriesland haben viele Betriebe mit Hilfe dieser Förderung neue Ställe und Melkzentren errichtet. Die neue Förderrichtlinie, die jetzt diskutiert wird, ist enttäuschend. Wer allerdings im Schweine- oder Geflügelbereich besonders viel für den Tierschutz tun möchte und Schweine auf Stroh halten möchte, für den könnte es passen.

Im Milchviehbereich könnte die Förderung für Betriebe mit Weidegang weiterhin interessant sein. Allerdings werden flächenknappe Betriebe Probleme damit haben, die 2 GV-Grenze für das Zieljahr und für fünf weitere Jahre einzuhalten. Für die Güllelagerung wird in Zukunft eine Kapazität von 9 Monaten verlangt und Güllelager müssen eine Abdeckung haben. Eine einfache Strohhäckseldecke erfüllt dabei diese Forderung nicht. Die nächste Antragsrunde wird nicht vor August diesen Jahres eröffnet werden. Das förderfähige Investitionsvolumen bleibt auf 750.000 EURO begrenzt. Für innovative Strohställe schiebt sich diese Grenze nach oben.

Zur Zukunft von Flurneuordnung und ländlicher Wegebau gab es keine Aussagen von Minister Meyer. Vielleicht hat er sich mit der ELER-Förderung bislang auch noch gar nicht so tief befasst, zumal Frau Honé aus der Staatskanzlei alle drei EU-Strukturfonds verantwortet.

Es bleibt die Sorge, dass das Geld aus dem bisherigen Landwirtschaftstopf, aufgestockt um 4,5 % der umgewidmeten Direktzahlungen aus Säule 1, zukünftig vorrangig überall im ländlichen Raum eingesetzt werden könnte, nur nicht im Bereich Landwirtschaft.

In dem Bereich Agrarumweltmaßnahmen, Klimawandel, Ökolandbau, benachteiligte Gebiete, Natura 2000 und Wasserrahmen-RL macht die EU eine Mindestvorgabe von 30 % der ELER-Mittel, die hier eingesetzt werden müssen.

Hier merkt Minister Meyer, dass er diese Quote mit unattraktiven Agrarumweltmaßnahmen und Ökoförderung allein nicht erreichen wird. Einer Weideprämie steht Minister Meyer ablehnend gegenüber. Deshalb bleibt eigentlich nur die Ausgleichzulage in benachteiligten Gebieten, um das Geld EU-konform einzusetzen.

Zunächst wird jedoch erst noch eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete nach einheitlichen biophysikalischen Kriterien in der ganzen EU erfolgen. Ursprünglich sollte diese Abgrenzung auf Gemeindeebene erfolgen. Das hätte in Ostfriesland bei der Größe der Gemeinden ziemliche Verwerfungen mit sich gebracht. Jetzt sieht es so aus, dass die Abgrenzung auf Gemarkungsebene in Deutschland erfolgen soll. Damit besteht die Aussicht, dass sich in Ostfriesland bei der Zuordnung "benachteiligtes Gebiet" nicht so viel ändert. Die Standorte mit leichten sandigen Böden bleiben benachteiligtes Gebiet. Die Marschen entlang der Küste werden wenig Aussicht haben, als benachteiligtes Gebiet aufgenommen zu werden. Auch die Belastung durch Vogelschutzgebiete und Natura-2000 hilft nicht weiter.

Der Minister hat angekündigt, eine Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten in Höhe von 100 bis 200 EURO je Hektar leisten zu wollen. Profitieren von der Ausgleichszulage solle nur das Grünland, keinesfalls Mais oder andere Ackerkulturen. Mindestens 100 EURO Ausgleichszulage, ohne weitere Auflagen, das macht Grünland attraktiv.

 

Wir sind aber nicht sicher, ob der Minister schon mehr versprochen hat, als er halten kann.

Die Höhe der Ausgleichszulage und auch die Zuordnung zu Formen der Bodennutzung kann nicht beliebig festgelegt werden. Jedes Bundesland muss in einem betriebswirtschaftlich abgeleiteten Rechengang darlegen, dass nur der tatsächliche Nachteil im benachteiligten Gebiet ausgeglichen wird. Hier wird von der EU-Kommission eigentlich etwas Unmögliches verlangt, das nur mit Kreativität und einem weiten Gewissen gemeistert werden kann.

100 EURO Ausgleichszulage und mehr, das übersteigt bislang übliche Ausgleichszulagen ganz erheblich. Deshalb wird die Kommission bei dieser Höhe besonders intensiv prüfen, ob die Ausgleichsnotwendigkeit plausibel abgeleitet wurde. Außerdem muss vorgerechnet werden, weshalb nur Grünland benachteiligt ist und der Acker eben nicht.

Für weite Teile Ostfrieslands wäre eine Neuauflage der Ausgleichszulage sicherlich eine attraktive Förderung, bei der Geld ohne Auflagen in die Betriebe kommt. Die Abgrenzung der benachteiligten Gebiete würde allerdings auch erhebliche Spannungen in unseren Berufsstand hineintragen und auch erhebliche neue Ungerechtigkeiten produzieren.

Für Euphorie oder Neid besteht gegenwärtig aber noch lange kein Anlass, denn die Hürde der Notifizierung bei der EU ist noch lange nicht genommen. Wahrscheinlich wird diese Hürde auch von Minister Meyer noch völlig unterschätzt.

 

Gez. Erich Hinrichs

Präsident

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