Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

LHV fordert Beibehaltung der Derogationsregelung

Von: EH/KH
06.03.2014 um 12:37 Uhr

In einem Schreiben an das Nds. Landwirtschaftsministerium fordert der LHV für das norddeutsche Tiefland eine praxistaugliche Regelung, die es uns weiterhin ermöglicht, alle Kulturflächen im Frühjahr mit Nährstoffen aus Wirtschaftsdüngern zu versorgen. Ohne Frostausnutzung würden die Ackerkulturen der Marsch und noch mehr schwierige Grünlandstandorte im Frühjahr nicht mehr in die Wirtschaftsdüngerausbringung einbezogen werden können.

 

Der vollständige Wortlaut des von Präsident Erich Hinrichs unterzeichneten Briefes:

"In diesen Tagen finden sich in der landwirtschaftlichen Fachpresse viele Informationen zum Stand der Überlegungen zur Novelle der Dünge-VO in Deutschland. Unzufrieden sind wir zunächst einmal mit der Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Novelle. Wir haben auf eine Verabschiedung im ersten Halbjahr 2014 gehofft, damit die Derogationsregelung für Grünland bereits im Herbst dieses Jahres wieder in Kraft gesetzt werden kann. Unsere intensiv wirtschaftenden Grünlandbetriebe haben ein vitales Interesse am Fortbestehen der Regelung und benötigen diese angesichts des Drucks auf die Fläche durch Biogasanlagen dringender denn je.

 

Aus pflanzenbaulicher Sicht gibt es auch von wissenschaftlicher Seite keine Argumente, die gegen höhere Stickstoffmengen aus Wirtschaftsdünger auf Grünland sprechen. Wir fordern, sich bei der Derogationsregelung an die Regelungen in Holland anzulehnen, wo die Grenze bei 250 kg N/ha festgesetzt wurde.

 

Einige der vorgeschlagenen Änderungen sind bereits gängige Praxis. Dennoch werden die Verschärfungen die Betriebe belasten. Belastend wirkt die notwendige Schaffung von zusätzlichem Lagerraum durch verlängerte Sperrfristen und zeitlich reduzierte Ausbringfenster. Der Übergang zu immissionsarmer bodennaher Ausbringung erfordert noch erhebliche Maschineninvestitionen, deren Höhe aus betriebswirtschaftlichen Gründen überwiegend für überbetriebliche Nutzung sprechen. Das sind Riesenherausforderungen an die Betriebe und Lohnunternehmen. Auch bei den Einstreumaterialen in den Kuhställen wird sich viel verändern müssen, damit die neue Technik verstopfungsfrei funktionieren kann.

 

Die größte Sorge bereitet uns jedoch die Regelung zur Gülleausbringung bei Frost. Auf den schwierigen, weil schweren oder anmoorigen Böden des niedersächsischen Küstenraums, sind wir elementar darauf angewiesen, die Tragfähigkeit von gefrorenen Böden bei der Frühjahrsgabe von Gülle und Mist zu nutzen.

Die Gefahr von oberflächlichen Abschwemmungen bei beginnendem Tauwetter sehen wir bei unseren ebenen Flächen nicht. In Hanglagen mag dieses Problem anders zu beurteilen sein.

 

Wir fordern für das norddeutsche Tiefland eine praxistaugliche Regelung, die es uns weiterhin ermöglicht, alle Kulturflächen im Frühjahr mit Nährstoffen aus Wirtschaftsdüngern zu versorgen. Ohne Frostausnutzung würden die Ackerkulturen der Marsch und noch mehr schwierige Grünlandstandorte im Frühjahr nicht mehr einbezogen werden in die Wirtschaftsdüngerausbringung.

 

Warum ist das so? Die Antwort ist einfach:

In Normaljahren trocknen die Böden so spät ab, dass der Vegetationsfortschritt eine Wirtschaftsdüngergabe aus pflanzenbaulichen Gründen nicht mehr zulässt. Eine gleichmäßige Verteilung der Wirtschaftsdünger über alle Flächen wäre damit gefährdet. Als Vorteil der Ausbringung bei Frost kann weiterhin gewertet werden, dass bei niedrigen Temperaturen der gasförmige Stickstoffverlust deutlich reduziert ist gegenüber späteren Ausbringterminen.

 

Aus fachlicher Sicht spricht alles für eine Regelung in der Dünge-VO, die Gülledüngung bei gefrorenen Böden wie bisher ermöglicht. Die angedachte Übernahme der Regelung aus Österreich ist für uns untauglich und praxisfremd.

 

Wir erwarten, dass sich das Land Niedersachen für eine Dünge-VO einsetzt, die die norddeutschen Verhältnisse berücksichtigt. Eine Regelung, die Gülleausbringung bei Frost ermöglicht, gehört dringend dazu."

 

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