Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

Steht der Vertragsnaturschutz „Nordische Gastvögel“ vor dem Aus?

Von: EH/MZ
25.10.2013 um 12:00 Uhr

Wie bereits berichtet (21.10.2013) war am Dienstag, den 22.10.2013 eine LHV-Delegation zu Gast im Niedersächsischen Umweltministerium (MU).

 

Thema dieses Treffens waren die Vorschläge des MU zum zukünftigen Vertragsnaturschutz. Viele unserer ostfriesischen Landwirte sind in diesem Zusammenhang an der Fortführung der Maßnahme "Nordische Gastvögel" interessiert, ist dieses Programm doch die bisher einzige Möglichkeit, die ökologischen Leistungen für den Gänseschutz honoriert zu bekommen.

 

Vom LHV waren Rudolf Bleeker, Klaus Borde, Erich Hinrichs, Albert Martens, Carl Noosten und Hartmut Schlepps (Umweltreferent des Landvolksverbandes) angereist. Sie wurden von Dr. Düttmann (Referat 27 Artenschutz) und den Herren Rösemeier-Scheumann und Krüger (Referat 28 Naturschutzförderprogramme) empfangen und als weiterer Gast war Herr Martin Wendeburg vom NLWKN zugegen.

 

Hauptknackpunkt des Gänseschutzes in der neuen Förderperiode ist die Kopplung des Gänseprogramms mit dem Wiesenbrüterschutz. Diese Forderung stammt von den Artenschützern des MU. Jeder, der seine Flächen in beiden Gebietskulissen Gänseschutz und Wiesenbrüterschutz liegen hat, kann bei Nordischen Gastvögeln nur mitmachen, wenn er auch den Grünlandgrundschutz mitmacht, der den Wiesenbrütern helfen soll. Für das Rheiderland ist dies fast zu 100 % der Fall. In V 63 ist die Deckungsgleichheit nicht so stark, dafür gibt es dort aber auch nur noch ein Drittel des Geldes.

Die Zahlungen sollen nach Zonen (gemäß der Landschaftsschutzgebiete) gestaffelt werden:

- Zone 1 Rheiderland 100%,

- Zone 2 Krummhörn 75%,

- Zone 3 Westermarsch 50% und

- Zone 4 V 63 Norden/Esens 33%

 

Hauptbestandteil des Wiesenbrüterschutzes ist die Frühjahrsruhe auf Grünland. Was bedeutet das? Die Grünlandpflege wie z. B. Striegeln, Walzen, Gülle fahren und das Mähen ist vom 20. März bis zum 5. Juni nicht gestattet. Eine Beweidung darf nur mit max. 1,5 GV/ha oder max. 3 Tiere/ha erfolgen. Eine Ausnahme erlaubt Milcherzeugern die Mahd ab dem 20. Mai unter der Auflage, 10 % der jeweiligen Fläche als Fluchtstreifen für die Wiesenvogel-Küken stehen zu lassen.

 

Diese enorm hohen Auflagen und die Zahlungen nach Zonen machen die Teilnahme am Gänseschutzprogramm für die Mehrheit der Landwirte vollkommen unattraktiv. Aus diesem Grund hat der LHV das Gespräch mit dem MU gesucht, um die Gestaltung praxistauglicher zu arrangieren und damit weiterhin eine hohe Teilnehmerzahl beizubehalten.

 

Das MU möchte den Wiesenvogelschutz stärken, da die Zahl der Wiesenvögel in den vergangenen Jahren abnehmend sei. Daher werden Landwirte, die am Gänseschutzprogramm teilnehmen wollen, gezwungen, auch die Wiesenvögel zu schützen. Das MU erhofft sich dadurch Synergieeffekte.

Wenig einsichtig zeigte sich das MU, bei der Feststellung, dass unter diesen Bedingungen die Landwirte wohl kaum am Gänseschutzprogramm teilnehmen (können) und damit auch nicht am Wiesenvogelschutz. Daraus folgt, dass weder Gänse noch Wiesenvögel über ein normales Maß hinaus Schutz genießen.

 

Im weiteren Gesprächsverlauf wurde nur in einigen relativ unbedeutenden Punkten seitens des MUs Entgegenkommen signalisiert. Die Grünlandpflege soll demnach bis zum 1. April erlaubt bleiben und der Fluchtstreifen bei einer Mahd vor dem 5. Juni wurde auf 7 % der Fläche reduziert. Das Rastspitzenmanagement ist ein Pilotprojekt zur Stärkung der Akzeptanz des Gänseschutzes in der Ackervariante. Es wurde in Aussicht gestellt, das Pilotprojekt nochmals zu verlängern.

 

Die LHV-Delegation ist mit diesen Ergebnissen überhaupt nicht zufrieden. Die Hürde der Kopplung der Programme wird den Großteil der Landwirte abschrecken. Gerade auf den Marschböden ist bei entsprechender Witterung eine Bearbeitung oft erst im April oder später möglich. Außerdem ist die praktische Umsetzung Schonstreifen stehen zu lassen, nur schwer realisierbar. Eine Beweidung mit der angestrebten Tierzahl ist unsinnig.

 

Der Vogelschutz entlang der Nordsee muss ganzheitlich angegangen werden, hier gibt es bereits ein Forum mit den Niederlanden und Dänemark (Wadden Sea Forum). Es ist z. B. kontraproduktiv Wiesenvogelschutz aufzubauen und dabei nur die menschlichen "Feinde" zu berücksichtigen. Die tierischen Feinde, wie z.B. Hunde, Wildkatzen, Marder, Füchse usw. werden von den bisherigen Maßnahmen ebenfalls geschützt. Da kann der Landwirt also noch so vorsichtig zu Werke gehen, es bringt nichts, wenn die natürlichen Nesträuber alles kaputt machen.

Hinrichs wies auf die erfolgreich laufenden Maßnahmen und Programme in den Niederlanden hin und schlug vor, neue Ansätze im Bereich von Wiesenvogel- und Gänseschutz zu testen. Die Landwirte seien durchaus gewillt, ihren Beitrag zu leisten und es gäbe auch Möglichkeiten dies mit einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Flächen zu vereinen. Auch das beweisen die niederländischen Maßnahmen. Zu berücksichtigen sei, dass die Landwirte die Flächen nutzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wirtschaftlich betrachtet, verursacht die extensive Nutzung des Grünlandes Kosten, da weniger Futter geborgen werden kann.

 

Aus LHV-Sicht besteht hier noch wesentlicher Nachbesserungsbedarf und wir bleiben in dieser Sache auch am Ball.

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