Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

14.01.2021

„Bauernmilliarde“ – nach der Antragsrunde ist vor der nächsten Antragsrunde?

Videokonferenz am 19. Januar 2021 um 10:00 Uhr

+++ DERZEIT KEINE ANTRAGSSTELLUNG MEHR MÖGLICH +++
+++ NEUANTRÄGE BEREITS WIEDER AB MÄRZ? +++

Wegen der großen Nachfrage auf unsere Videokonferenz vom 12.01.2021 bieten wir eine Neuauflage der Veranstaltung an. Auch haben sich in der Zwischenzeit wieder Neuigkeiten im Verfahren ergeben. So soll die zweite Runde der Mittelvergabe für den Förderbereich „Maschinen“ nun nicht mehr im Juli starten, sondern bereits Anfang März.
Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium gestern mit. Auch eine Mittelaufstockung wurde bekannt gegeben.
Im Moment sind allerdings keine Förderantrage mehr möglich, weder für Maschinen noch für baulichen Anlagen.

Das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ in dieser Form und mit ähnlicher Mittelausstattung auch in 2022, 2023 und 2024 angeboten. Wer also in den weiteren Antragsrunden Interesse daran hat, sollte sich über die Rahmenbedingungen und die nötigen Vorbereitungen informieren.

Wir sehen neben der Tatsache, dass die Teilnahme vor allem von Glück abhängt, weitere „Stolpersteine“ in dem Pro-gramm, über die man sich bewusst sein sollte, wenn Sie an der angebotenen Förderung teilnehmen möchten! Nicht für jeden Betrieb ist es - trotz attraktiver Fördersätze - eine passende Lösung. Darüber sowie über die aktuellen Entwicklun-gen würden wir in der oben angekündigten Veranstaltung gerne mehr berichten!

Außerdem möchten wir Ihnen hier einen aktuellen Zwischenstand über die geplante Förderung von Fahrsiloanlagen ge-ben. Diese ist kein Bestandteil des aktuell laufenden Investitionsprogramm Landwirtschaft, sondern wird voraussichtlich in einem gesonderten Verfahren behandelt.

Wer an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, kann dem Meeting beitreten unter:
https://us02web.zoom.us/j/84416551782

Meeting-ID:     844 1655 1782
Termin: Dienstag 19. Januar 10.00 Uhr, Einlass ab 9.45 Uhr


Es berichten

  • Tjade Gronau (gronau@landvolk-nordwest.de, Tel. 04401 9805 17; Standort Ovelgönne)
  • Timo Weers (weers@landvolk-nordwest.de, Tel. 04941 609 211; Standort Aurich)


Bitte planen Sie für die Veranstaltung rund 60 Minuten ein. Wir freuen uns auf Sie und auf einen regen Austausch!

Für die Beratung und Beantragung steht Ihnen die Landvolk Nord-West Unternehmensberatung ab sofort zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

 

Anleitung Zoom


12.01.2021

Update

Nach technischen Schwierigkeiten zum Antragsstart am 11. Januar war nach weniger als 2 Stunden bereits kein Förderantrag mehr für Maschinen und Geräte möglich. Das führt verständlicherweise vielerorts zu Ärger und Verdruss. Jedoch wurde bisher nur ein Teil des in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Fördervolumens verbraucht. Zudem ist ein Förderantrag für Wirtschaftsdünger-Lagerstätten nach wie vor möglich!

Für die Jahresmitte ist bereits ein weiterer Antragszeitraum geplant, in dem Förderanträge für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft gestellt werden können. Dem Vernehmen nach könnten dann auch etwas höhere Fördersummen für Technik der Außenwirtschaft zur Verfügung stehen. Zusätzlich wird das Investitionsprogramm Landwirtschaft wird in dieser Form und mit ähnlicher Mittelausstattung auch in 2022, 2023 und 2024 angeboten.

Theoretisch würde sich das Investitionsvorhaben also um etwa ein halbes Jahr verschieben, wobei es praktisch offenbar sehr viel Glück bedarf, um die Förderung tatsächlich auch ergattern, wie die gestrige Antragsrunde gezeigt hat. Auch ist nach aktuellem Stand die Technik, wie sie in unserer Region oft nachgefragt wird, noch gar nicht förderfähig. Das betrifft beispielsweise Vakuumfässer, die gestern nicht beantragt werden konnten.

Wir sehen außerdem noch einige weitere „Stolpersteine“ in dem Programm, die entweder noch nicht abschließend geklärt sind oder denen man sich bewusst sein sollte, wenn das an der angebotenen Förderung teilnehmen möchte. Darüber würden wir in der oben angekündigten Veranstaltung gerne mehr berichten!

Außerdem möchten wir Ihnen hier einen aktuellen Zwischenstand über die geplante Förderung von Fahrsiloanlagen geben. Diese ist kein Bestandteil des aktuell laufenden Investitionsprogramms Landwirtschaft, sondern wird voraussichtlich in einem gesonderten Verfahren behandelt.

Sollten Sie Interesse daran haben, wie es weitergeht, bieten wir am 12. Januar um 20 Uhr eine kostenlose Online-Veranstaltung an, in der wir über die Details des Programms informieren. Darin erfahren Sie, wie Sie Ihren Antrag optimal vorbereiten können, wie wir Sie dabei unterstützen können und wo das Programm möglicherweise nicht passt.

Login s.u.


08.01.2021

Die Bauernmilliarde kommt – Die Landvolk Nordwest Unternehmensberatung berät Sie!

Videokonferenz am 12. Januar 2021 um 20:00 Uhr!


Ab dem 11. Januar 2020 können im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft Förderanträge für die Beschaffung von Düngeausbringtechnik und Wirtschaftsdüngerlagerraum gestellt werden.

Mit Mitteln aus der sogenannten „Bauernmilliarde“ fördert der Bund beispielsweise neue Güllefässer mit entsprechender Verteiltechnik, bestimmte Technik zur Mineraldünger- oder Pflanzenschutzmittelausbringung sowie Güllebehälter und Festmistlager. Auch kleine Gülleseparatoren sind förderfähig.

Die Fördersätze belaufen sich bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Gartenbaubetriebe auf bis zu 40 % der Kaufsumme, bei Lohnunternehmen auf bis zu 20 %. Dabei ist dieser Zuschuss an die Aufnahme eines Darlehens bei der Rentenbank gekoppelt, das wiederum über die Hausbank abgeschlossen wird. Die Darlehenshöhen und Mindestlaufzeiten sind dabei vorgegeben.

Gerade im Bereich der Maschinen und Geräte kann diese Förderung für viele Betriebe in Frage kommen. Es müssen jedoch mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden, wobei das preisgünstigste Angebot bevorzugt werden soll. Passiert das nicht oder gibt es keine vergleichbaren Angebote, ist die Kaufentscheidung „umfangreich“ zu begründen und zu dokumentieren.

Etwas aufwendiger ist die Förderung von baulichen Anlagen wie Güllebehältern, Lagunen und Festmistlagern. Bereits bei Beantragung muss eine Baugenehmigung vorliegen (ein Bauantrag reicht nicht aus!). Eine Abdeckung ist bei Lagerstätten für flüssigen Wirtschaftsdünger ebenso vorgeschrieben wie eine Lagerkapazität nach der Investition, die mindestens zwei Monate über den gesetzlichen Anforderungen liegt. Zudem muss der Betrieb bereits vor der Investition die gesetzlichen Mindestlagerkapazitäten vorgehalten haben, ansonsten kann die Förderung gekürzt werden. Beträgt die Förderung über 100.000 € - das entspricht bei einem Fördersatz von 40 % einem Investitionsvolumen rund 250.000 € - muss zudem ein nationales Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Ausnahmen sind zwar möglich, müssen aber auch begründet und dokumentiert werden.

Alle förderfähigen Maschinen, baulichen Anlagen und Güter sind in einer sogenannten Positivliste veröffentlicht, die laufend erweitert wird.  Diese und weitere aktuelle Informationen zum Investitionsprogramm Landwirtschaft finden Sie auf der Interseite der Rentenbank unter
www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/#antragstellung.

Interessenten sollten sich bereits jetzt informieren. Zwar läuft das Förderprogramm über vier Jahre und ist mit insgesamt rund 800 Mio. € ausgestattet. Sind die Mittel eines Jahres jedoch aufgebraucht, werden in dem betreffenden Zeitraum keine Anträge mehr angenommen!

Sollten Sie Interesse an diesem Förderprogramm haben, bieten wir am 12. Januar um 20 Uhr eine kostenlose Online-Veranstaltung an, in der wir über die Details des Programms informieren. Darin erfahren Sie, wie Sie Ihren Antrag optimal vorbereiten können, wie wir Sie dabei unterstützen können und wo das Programm möglicherweise nicht passt. Wer an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, kann dem Meeting beitreten unter:

https://us02web.zoom.us/j/87579485918

Meeting-ID:     875 7948 5918

Termin:           Dienstag 12. Januar 20.00 Uhr, Einlass 19.45 – 20.00 Uhr


Es berichten

  • Tjade Gronau (gronau@landvolk-nordwest.de, Tel. 04401 9805 17; Standort Ovelgönne)
  • Timo Weers (weers@landvolk-nordwest.de, Tel. 04941 609 211; Standort Aurich)


Bitte planen Sie für die Veranstaltung 45 bis 60 Minuten ein. Wir freuen uns auf Sie und auf einen regen Austausch!

Für die Beratung und Beantragung steht Ihnen die Landvolk Nordwest Unternehmensberatung ab sofort zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!


Zoom-Anleitung

1. Zoom-App installieren
Teilnahme über den PC
Website aufrufen: https://zoom.us/join und App auf dem PC installieren oder direkten Link nehmen.
Man kann auch ohne Video oder Mikro teilnehmen. Fragen können z. B. auch über den Chat gestellt werden.

Teilnahme per App auf dem Smartphone/Tablet
App für Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=us.zoom.videomeetings 
App für iOS (iPad, iPhone oder iPod Touch): https://apps.apple.com/us/app/zoom-cloud-meetings/id546505307

2. Zoom-App öffnen
> An Meeting teilnehmen (Beitreten)
> Bitte geben Sie Ihren Namen an
> Meeting-ID eingeben
> „Mit Video teilnehmen“ wählen
> „Mit Audio teilnehmen“ wählen    


Teilnahme per Telefon
Auf Ihrem Telefon die Telekonferenznummer 0049 30 56 79 58 00  wählen. Und den Aufforderungen folgen:
1. Die Meeting ID Nummer bei Aufforderung mit Ihrer Tonwahl (DTMF)-Zehnertastatur eingeben,
2. Rautezeichen
3. Rautezeichen (keine Teilnehmer-ID) und
4. kurz warten.

Quelle und weitere Hinweise: https://support.zoom.us/hc/de/articles/201362193-Wie-nehme-ich-an-einem-Meeting-teil-

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