In einem Schreiben an die ostfriesischen Bundestagsabgeordneten fordert der LHV ein Umdenken bei den derzeit diskutierten Inhalten des Direktzahlungs-Durchführungsgesetzes. Hintergrund für die Forderungen ist ein Referentenentwurf, der in der letzten Woche bekannt wurde. In dem von Präsident Erich Hinrichs unterzeichneten Schreiben heißt es:
"Bekanntlich hat die Agrarministerkonferenz im November vorigen Jahres in München einen Kompromiss für die deutsche Umsetzung der GAP-Reform zwischen Bund und Ländern erzielt. Mit dem Direktzahlungs-Durchführungsgesetz soll dieser Kompromiss jetzt in Gesetzesform gebracht werden. Wir sind allerdings sehr irritiert, dass der Kompromiss durch das Bundesumweltministerium in Frage gestellt wird, weil es die Umverteilung von 4,5 % der Mittel aus der 1. Säule für unzureichend hält. Nach unserer Einschätzung war diese Kompromissfindung sehr schwierig und das Verhandlungsergebnis sollte unbedingt akzeptiert werden. Für uns Landwirte bedeutet der Kompromiss bereits einen weiteren Verlust von 4,5 % der einkommenswirksamen Direktzahlungen. Eine weitere Aufstockung der 2. Säule würde diesen Verlust vergrößern, zumal die ELER-Förderung nach den Vorstellungen der niedersächsischen Landesregierung den Charakter einer Agrarförderung gänzlich verliert und zu einem allgemeinen Förderprogramm des ländlichen Raums umgebaut wird. Allein diese Entwicklung besorgt uns außerordentlich.
Noch mehr besorgt uns aber der § 15 des Entwurfs. Im Zuge des Greenings für das Grünland soll durch diesen Paragrafen in der nationalen Umsetzung pauschal festgelegt werden, dass sämtliches Grünland in Natura 2000 - Gebieten, das der Erhaltungsauflage des Greenings unterliegt, als sensibles Grünland festgelegt wird. Das würde bedeuten, dass eine Grünlanderneuerung nicht mehr durch Pflugeinsatz vorbereitet werden dürfte und auch kein Austausch zwischen Grünland- und Ackerflächen mehr stattfinden könnte.
Sollte dieses so kommen, dann wäre das ein ganz massiver Eigentumseingriff, der nach unserer Meinung das Sozialpflichtigkeitsgebot des Grundgesetzes überschreitet. Gerade in Ostfriesland haben wir eine besondere Betroffenheit, allein durch 38.000 ha Vogelschutzgebietskulisse.
Die meisten der in Ostfriesland betroffenen Grünlandflächen sind als fakultatives Grünland einzustufen, das nach den Kriterien einer guten landwirtschaftlichen Praxis auch ackerbaulich genutzt werden kann. Bei den meisten dieser Flächen handelt es sich um hoch bonitiertes Marschenland, das in den Einheitswerten als überwiegend als Ackerland mit Bodenpunktzahlen von mehr als 75 eingestuft ist. Wir halten es für unzulässig, Grundsteuern, Kammerbeitrag und Krankenkassenbeiträge auf Basis einer Ackerbewertung festzulegen, aber die Nutzung auf Grünland zu beschränken. Das totale Pflugverbot würde die Grünländereien zudem weitgehend vom Fortschritt in der Gräserzüchtung abschneiden.
Die weitere Einschränkung in der Nutzbarkeit des Eigentums wäre zudem als weiterer eklatanter Vertrauensbruch im Zusammenhang mit der Meldung von Vogelschutzgebieten zu betrachten. Die Meldung der EU-Vogelschutzgebiete hat nach unseren Maßstäben niemals rechtsstaatlichen Prinzipien genügt, weil eine nationale Souveränität in der Verwerfung der Gebietsforderungen der EU niemals realistisch bestanden hat.
Nach unserem Verständnis fordert die EU beim Greening aber auch in keiner Weise die Einstufung aller Grünlandflächen von Natura 2000 - Gebieten als sensibles Grünland. In Ostfriesland kam die Motivation für die Gebietsmeldung aus dem Bereich der Avifauna zum Schutz von Nordischen Gastvögeln und Wiesenbrütern, sowie von Röhrichtbrütern. Eine besondere Flora, oder Artenvielfalt der Flora war niemals Anlass der Gebietsmeldung. Dies lässt sich aus den Standarddatenbögen ableiten. Aus diesem Grund ist auch die Pflugverzichtsforderung nicht durch naturschutzfachliche Argumente zu begründen.
Wir möchten Sie bitten, sich massiv für eine Änderung des § 15 des Referentenentwurfs einzusetzen. Mit der pauschalen Ausweisung von Grünland in allen Natura 2000 - Gebieten als sensibles Grünland würde Deutschland aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung weit über das von der EU geforderte Greening hinausgehen. Für unsere Grünlandbauern in den Natura 2000 - Gebieten ist dieses in keiner Weise zu akzeptieren. Ebenfalls keine Akzeptanz würde die Meldung kohlenstoffreicher Böden oder von Überschwemmungsflächen außerhalb von Natura 2000 - Gebieten als sensibles Grünland finden. Allenfalls die Festlegung von kleinen Gebietsarealen, die bereits in den Standarddatenbögen mit hoher Wertigkeit für eine besonders artenreiche Grünlandvegetation gekennzeichnet wurden, ist in der Kategorie des sensiblen Grünlands durchzuführen.
Der Referentenentwurf soll bereits am 26.02.2014 vom Kabinett verabschiedet werden. Die Zeit für dringend notwendige Änderungen wird folglich knapp ausfallen. Für die Grünlandbauern Ostfrieslands, die in Natura 2000 - Gebieten wirtschaften und bereits viele Nachteile, z. B. durch rasant ansteigende Gänsepopulationen erdulden, darf es hier nicht zu einer weiteren Einschränkung in der Nutzbarkeit des Eigentums kommen."