Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

20.03.2014

Forderungen des Vereins "Gänsemarsch e.V." zum Vertragsnaturschutz "Nordische Gastvögel"

Ein sonniger Frühlingstag in der Westermarsch, für die Landwirte eigentlich ein guter Tag, kommt doch so langsam wieder Leben in die Natur. Jedoch nicht auf allen Feldern, viele der mit Wintergetreide bestellten Ackerschläge sind kahl. Auch die Grünlandflächen sind abgefressen. Die nordischen Gastvögel sind die Verursacher der Verwüstung.

Der Verein Gänsemarsch e.V. hat am Donnerstag, dem 20. März 2014 bei einem Vor-Ort-Termin darauf aufmerksam gemacht.

 

Die Vorstandsmitglieder des Vereins zeigen sich verärgert über die Alleingänge des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel, der für die ab 2015 beginnende Förderperiode einseitig Veränderungen beim Vertragsnaturschutz vornimmt. In diesem Zusammenhang hat der Verein Gänsemarsch den Minister auch eingeladen, in der nächsten Mitgliederversammlung als Gast die Vorstellungen der Niedersächsischen Landesregierung zur Weiterentwicklung des Vertragsnaturschutzes vorzustellen.

 

Der 1. Vorsitzende des Vereins Gänsemarsch, Albert Martens (links) erläutert in Gegenwart weiterer Landwirte die Fraßschäden auf einem Winterweizenschlag in der Westermarsch.
Eigentlich sollte die Fläche eher einem Rasen gleichen.
Für die Gänse sind die jungen Weizenpflanzen und auch das kurze frische Gras Leckerbissen.

Die Forderungen des Vereins Gänsemarsch im Detail:

Der Vertragsnaturschutz hat in Ostfriesland eine lange Tradition, die hoffentlich auch zukünftig erfolgreich zwischen Politik und Landwirtschaft weiterentwickelt werden kann. Ausgehend von den bislang vorliegenden Entwürfen zur zukünftigen Ausgestaltung der Agrarumweltmaßnahmen für Nordische Gastvögel (NG 1 bis NG 4) trägt der Verein folgende Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge vor:

 

Um die Akzeptanz der angebotenen Maßnahmen bei den Flächenbewirtschaftern fortlaufend sicher zu stellen, bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung und - falls erforderlich - Anpassung der zu gewährenden Vergütungen.

 

Die vorgesehene Kopplung des Vertragsnaturschutzes für Nordische Gastvögel mit dem Wiesenbrüterschutz wird von uns abgelehnt, nicht jedoch gezielte Programme zum Wiesenbrüterschutz außerhalb der Regelungen für Nordische Gastvögel.

 

Die vorgesehene Zonierung kann ebenfalls nicht akzeptiert werden. Die Leistungen des Einzelnen für die Nordischen Gastvögel sind, basierend auf den Vertragsinhalten, immer gleich. Schadereignisse bis hin zu Totalausfällen sind in allen Fällen gleich. Hier machen die Gänse keinen Unterschied.

 

Das aktuell auf weitere VS-Gebiete ausgedehnte "Rastspitzenmodell" für Gänsefraß auf Ackerland muss zeitlich mit den fünfjährigen Vertragslaufzeiten im Rahmen von NG 1 bis NG 4 übereinstimmen. Eine Begrenzung auf derzeit zwei Jahre Laufzeit kann nicht akzeptiert werden. Hilfsweise ist hier ein Sonderkündigungsrecht für die teilnehmenden Betriebe vorzuhalten. Eine Teilnahme an den Programmen auf Acker kann nur erfolgen, wenn über das Rastspitzenmodell eine Risikoabsicherung gegeben ist.

 

Ohne das Angebot eines flächendeckenden Rastspitzenmodells kann auf Acker keine dauerhafte Teilnahme an den Programmen erfolgen. Bei anhaltend hohen Schadereignissen bei Wintergetreide und Winterraps ist eine Umstellung der Anbauplanungen auf Silomais zu befürchten.

 

Der bislang beim Rastspitzenmodell angesetzte Schwellenwert für Schäden von 480,- Euro/ha ist zu hoch. Damit verbleibt zu viel finanzielles Risiko beim Landwirt.

 

Eine Ausweitung der Förderkulissen auf die Gesamtflächen der ausgewiesenen Vogelschutzgebiete ist dringend erforderlich. Die Gänse halten sich nicht an die engen Förderkulissen. Da die VS-Gebiete inzwischen fast flächendeckend als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, können sich unsere Landwirte nicht einmal durch gezielte Vergrämungsmaßnahmen zur Wehr setzen. Jeder Flächenbewirtschafter muss die Möglichkeit zur Teilnahme an den Programmen erhalten.

Der Verein "Gänsemarsch e. V."

Der Verein "Gänsemarsch e. V." befasst sich seit über einem Jahrzehnt mit der Weiterentwicklung von Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Nordischen Gastvögeln. Gemeinsam mit dem LHV wurde das "Rastspitzenmodell Nordische Gastvögel" entwickelt, das jetzt auf weitere EU-Vogelschutzgebiete im Küstenraum ausgedehnt wird.

Copyright © Landw. Hauptverein für Ostfriesland e.V. - Südeweg 2 - 26607 Aurich - Telefon: 0 49 41 / 60 92 50
Zum Seitenanfang