Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

25.06.2012

Die Gänseproblematik in den Niederlanden

Eine Arbeitsgruppe des Wadden Sea Forums arbeitet derzeit erneut an einem strategischem Rahmen für ein gemeinsames Gänsemanagement der drei Wattenmeerländer. Dieses Papier soll den Ministern auf der nächsten Trilateralen Wattenmeerkonferenz im Februar 2014 in Dänemark vorgelegt werden.

In der Arbeitsgruppe sind vier Landwirte, aber auch Wissenschaftler, Behördenvertreter und ein WWF-Vertreter. Niedersachsen wird durch den Präsidenten des LHV, Erich Hinrichs, und durch den neuen Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte, Markus Nipkow, vertreten.

Die umfangreichste und freundlichste Regelung für die Landwirtschaft bei den nordischen Wildgänsen hat die Niederlande. Die Regelung in den Niederlanden soll hier kurz beschrieben werden:

Obwohl die Niederlande bedeutende Rastgebiete für die nordischen Wildgänse aufweisen, wobei besonders die Provinz Friesland eine überragende Bedeutung hat, sind in den Niederlanden keine, oder fast keine Natura-2000 Flächen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen festgelegt worden. Die Natura-2000 Flächen in den Niederlanden sind überwiegend Wasserflächen, die sich im öffentlichen Besitz befinden.

Diese Situation unterscheidet sich grundlegend von Deutschland und Dänemark. In den Niederlanden haben die Politiker gegenüber der EU-Kommission etwas regeln können, was nach Ansicht unserer Politiker unmöglich war. Die Niederländer wissen natürlich, dass diese günstige Regelung kein Freibrief ist, sondern Verpflichtung z. B. im Vogelschutz erfolgreiche Strategien umzusetzen.

Beim Gänseschutz gibt es seit sechs Jahren den Ansatz der Festlegung von Go und No-Go Areas für die Gänse. Diese Gebiete sind entsprechend der bekannten Gänsevorkommen und der Geeignetheit festgelegt worden. Insgesamt umfasst die Kulisse ca. 80.000 ha, davon 65.000 ha auf von Landwirten bewirtschafteten Grünländereien. Ackerflächen werden in dieses System nicht aufgenommen, weil die Schäden in Ackerkulturen einfach nicht bezahlbar wären, so die Auffassung der Niederländer.

In der Gebietskulisse wird den Landwirten Vertragsnaturschutz angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig. Die gezahlten Beträge sind vergleichbar mit dem, was in Niedersachsen angeboten wird. Neben Vertragsnaturschutz gibt es aber auch noch eine nationale Schadensregelung durch einen Faunafonds. Die Schadensregelung gibt es innerhalb und außerhalb der Go-Areas. Die Schäden werden relativ unbürokratisch auf der Grundlage der Feststellung von Gutachtern reguliert. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass der Landwirt nachweist, dass er wenigstens drei Varianten des Vergrämens versucht hat. Dabei ist auch die Jagd auf die Gänse als Vergrämung anerkannt, muss aber vorher beantragt werden.

Der finanzielle Aufwand für Vertragsnaturschutz und Schadensausgleich beträgt mittlerweile ca. 20 Mio. Euro im Jahr, davon ca. zwei Drittel für den Vertragsnaturschutz. Dieser Aufwand hat sich in den letzen Jahren sehr stark erhöht und wird von der Politik jetzt als zu hoch eingestuft.

Im Augenblick findet eine Evaluation der Strategie von Go- und No-Go Areas statt. Dabei wird festgestellt, dass sich die Verteilung der Gänsevorkommen zwischen den erwünschten und nicht gewünschten Gebieten eher verschlechtert hat. Diese Entwicklung ist aber durchaus zu erklären. Wenn in den Zielgebieten Vertragsnaturschutz und Vergrämung auf benachbarten Flächen möglich ist, dann ist für die Gänse nicht erkennbar, wohin sie gelenkt werden sollen. Dieses Konzept kann also durchaus funktionieren, dann muss es aber intelligenter umgesetzt werden.

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