Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

13.10.2025

LHV Ostfriesland beantragt Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes – Weidetierhalter fordern endlich konsequentes Handeln

Der Landwirtschaftliche Hauptvereins für Ostfriesland e. V. (LHV) hat einen Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme eines Wolfes gestellt. Grundlage ist § 45 Absatz 7 Satz 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Innerhalb weniger Wochen wurden kürzlich Schafe und Rinder im Revier des so genannten Friedeburger Rudels gerissen.

Das Friedeburger Rudel ist bereits vor drei Jahren durch Übergriffe speziell auf Rinder aufgefallen. Trotz der bekannten Vorkommnisse und obwohl der Schutzstatus des Wolfes inzwischen herabgestuft wurde, ist bislang nichts Entscheidendes geschehen. Aus Sicht des LHV ist es unverständlich, dass die Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene die Sorgen der betroffenen Betriebe weiterhin ignorieren.

„Wir brauchen endlich konsequentes Handeln. Weidetierhaltung darf dem Wolf nicht zum Opfer fallen“, so LHV-Präsident Manfred Tannen. Er weist darauf hin, dass die Weidetierhaltung nicht nur für viele bäuerliche Familienbetriebe wichtig ist, sondern auch für den Erhalt der ostfriesischen Kulturlandschaft unverzichtbar ist.

Mit dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung will der LHV erreichen, dass im konkreten Einzelfall gehandelt werden kann. „Wenn Herdenschutzmaßnahmen nachweislich an ihre Grenzen stoßen, muss auch die Entnahme auffälliger Wölfe möglich sein. Sonst verlieren die Tierhalter ihre Perspektive“, erklärt Günter Lüken, Vorsitzender des betroffenen Kreisverbandes Wittmund.

Der LHV fordert daher, dass Behörden und Politik den rechtlichen Rahmen nutzen und für die Weidetierhalter in der Region endlich Verlässlichkeit schaffen.

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