Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

12.12.2022

Update Dezember

Unsere Mitglieder wurden nach Ablaufende des bis 01.10.2022 bestehenden Erdgas-Liefervertrages von Ihrem Grund- und Ersatzversorger über die weitere Belieferung in der Grundversorgung (privater Erdgasverbrauch) und Ersatzversorgung (betrieblicher Verbrauch auch in Verbindung mit privatem Verbrauch) informiert.

Auffällig ist, dass nicht alle Versorger zwischen Grund- und Ersatzversorgung beim Erdgasverbrauch unterschieden haben. Die Mitglieder im Netzgebiet der EWE wurden alle in die Grundversorgung eingestuft. Ansonsten wurden nach unseren Informationen alle in die Grund- oder Ersatzversorgung eingestuft. Sollten Mitglieder von Versorger in die Ersatzversorgung eingestellt sein, der Erdgasverbrauch aber nur privat genutzt werden, so kann eine Umstellung vom Mitglied verlangt werden. Ob die Umstellung von Ersatz- in die Grundversorgung finanzielle Vorteile bringt, kann bezogen auf alle Versorger, nicht sicher beurteilt werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

 

Nach aktuellen Informationen wird die Bundesregierung den Energiepreisdeckel auch beim Erdgas schon ab dem 01.01.2023 einführen. Es wird nach derzeitigem Informationsstand folgende Entlastungen für Erdgaskunden geben:

 

* Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 01.10.2022 von 19 % auf 7 %.

* Der monatliche Abschlag für den Dezember 2022 wird vom Versorger beim Kunden nicht eingezogen. Dieser Abschlag wird vom Versorger dem Staat in Rechnung gestellt. Es gibt kein Antragsverfahren zum Dezemberabschlag - der Kunde braucht nichts zu unternehmen.


* Ab dem 01.01.2023 gilt eine Kostenberechnung mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Energiepreisdeckel für Erdgas. Der Energiepreisdeckel für Erdgas wurde auf 12 Ct/kWh festgesetzt und gilt zunächst bis Frühjahr 2024. Der Energiepreisdeckel gilt für 80 % der Verbrauchsmenge. 20 % der Verbrauchsmenge wird mit dem Preis des jeweiligen Versorgers berechnet. Dadurch soll der Nutzer von Erdgas zum Sparen angehalten werden.

* Lt. Versorger ist es wohl nicht so einfach die gesetzlichen Vorgaben zum Energiepreisdeckel zeitnah in den Abrechnungen zu berücksichtigen. Insofern kann es zu Verzögerungen bei der Erstellung der Verbrauchsabrechnungen kommen.

02.09.2022

Update: Neues Schreiben der LVB

Die LVB wird alle Landvolk-Erdgaskunden anschreiben und über die aktuellen Entwicklungen informieren. Bitte beachten Sie die Umfrage auf der Rückseite des Schreibens, um eine zeitnahe Beantwortung und Rücksendung wird gebeten. Selbstverständlich können Sie Antwort auch in unseren Geschäftsstellen abgeben, wir leiten sie dann weiter.

 

Die LVB bekommt derzeit von keinem Anbieter einen Erdgasliefervertrag ab dem 01.10.2022. LVB wird zukünftig weiter Verhandlungen zum gemeinsamen Erdgaseinkauf führen. Die Gesprächspartner (Erdgasanbieter) haben Interesse an einer zukünftigen Zusammenarbeit signalisiert.

Die Lage auf den Erdgasmärkten ist folgende:

* Unsichere Einkaufspreise auf den Erdgasmärkten - Preise für Erdgas derzeit sehr teuer und stark schwankend.

* Unsichere Mengensituation für Erdgas in den kommenden Monaten. Wird genügend Erdgas über die Pipelines und/oder als Flüssiggas geliefert?

* Es muss insgesamt Erdgas eingespart werden. Auch wenn die Erdgasspeicher zu Beginn der Heizperiode gefüllt sein sollten, heißt das nicht, dass es während der Heizperiode 2022/2023 nicht zu Engpässen bei der Erdgasversorgung kommen kann.

 

Es werden alle Lieferstellen ab dem 01.10.2022 bis auf Weiteres vom jeweiligen Grundversorger zu Ersatz- oder Grundversorgungkonditionen beliefert. Es werden deutlich höhere Preise zu zahlen sein. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten ein 3 – 4-fach höherer monatlichen Abschlag gezahlt werden muss. Sollten Sie eigenständig einen Erdgasvertrag mit einem Versorger schließen, dann bitten wir um eine Rückmeldung, damit wir einen entsprechenden Vermerk der Lieferstelle hinterlegen können.

 

Zum Strombezug für Landvolkmitglieder plant die LVB eine schriftliche Mitteilung für Anfang Oktober. Wie Sie den Medien sicher entnommen haben, ist auch hier die Lage schwierig. Die Preise sind bereits stark gestiegen, eine Entspannung derzeit nicht in Sicht.

15.08.2022

Update: weitere Infos

Die LVB verhandelt seit letzten Herbst mit diversen Versorgern zu einer Anschlussregelung beim Erdgas. Zu dieser Zeit lag der Marktpreis schon bei ca. dem 1,5 – 2-fachem des vorherigen Abschlusses mit der EWE. Diese hohen Preise waren getrieben durch falsch prognostizierte Einspeisedaten bei den Erneuerbaren Energien usw. Somit war ein Abschluss auf diesem Niveau nicht attraktiv.

Durch den Angriff Russlands in der Ukraine, schnellte der Erdgaspreis um das 8-fache im Vergleich zum aktuellen Abschluss nach oben. Damit gab es auch für die Versorger keine Möglichkeiten mehr, zu „normalen“ Konditionen abzuschließen. Selbst bei einem Abschluss im Mai 2022 wäre das Niveau eines Abschlusses zum Erdgas über dem aktuellen Preis der Grundversorgung gewesen.

Insofern fallen alle Mitglieder ab dem 01.10.2022 bis auf Weiteres in die Grundversorgung. Das bedeutet, dass höhere Preise zu zahlen sind. Es davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten ein 3 – 4-fach höherer monatlichen Abschlag gezahlt werden muss.

Die LVB will natürlich den gemeinsamen Erdgaseinkauf auch zukünftig zum Wohl der Mitglieder weiter fortführen. All unsere Gesprächspartner (Erdgasanbieter) sind auch in der Zukunft an einer Zusammenarbeit interessiert. Die LVB ist der Auffassung das man bei einem solchen Marktniveau keinen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten schließen sollte.

Sollten Sie eigenständig einen Erdgasvertrag mit einem Versorger schließen, dann teilen Sie uns dieses bitte mit, damit wir diese Lieferstellen aus unserer Lieferdatei herausnehmen können. 

 

Vorteile der Grundversorgung kurzgefasst:

- 2 Wochen Kündigungsfrist

- Preis (14,99 ct/kWh) ca. nur halb so hoch wie die des aktuellen Marktes

- Versorgungssicherheit ist gegeben

09.08.2022

Update

Der LVB-Vertrag zum Erdgas endet am 01.10.2022. Bis dahin gelten noch die günstigen LVB-Erdgaspreise. Eine Anschlussregelung liegt nicht vor, daher hat die EWE - wie angekündigt - Auftragsbestätigungen für die Lieferung über den EWE comfort Tarif (Grundversorgung) versandt. Man fällt also in die Grundversorgung und wird mit Erdgas weiter beliefert.  

 

Die Preise in der Grundversorgung sind höher und liegen ab dem 1.10. bei 16,01 bzw. 14,99 Ct/kWh (https://www.ewe.de/grundversorgung-preise-bedingungen). Passen Sie Ihren monatlichen Abschlag ab Oktober entsprechend an!


Derzeit befindet sich die LVB noch mit EWE und weiteren Versorgern in Verhandlungen, allerdings ist die Marktsituation nach wie vor sehr schwierig!

Würde die LVB aktuell Angebote bei den Versorgern anfragen, wäre mit Preisen von mehr als 25 Cent brutto als gelieferter Preis beim Kunden zu rechnen. Dies ist nach Meinung der LVB nach unattraktiv und würde bedeuten, dass bei Abschluss unsere Mitglieder diesen Preis ab dem 01.10.2022 für 12 Monate fix bezahlen müssten.

Aus diesem Grund ist es aktuell ratsam, sich zunächst in die Grundversorgung fallen zu lassen.

Der Preis liegt ab 1.10.2022 bei brutto 14,99 ct/kWh. (Dieser gilt nur für das Grundversorgungsgebiet der EWE.)

Ebenfalls kann man binnen 2 Wochen aus der Grundversorgung in einen anderen Vertrag oder zu einem anderen Versorger wechseln. Somit wäre die LVB bei positiven Bewegungen im Markt schnell in der Lage, einen neuen Vorteilstarif in Vollmacht abzuschließen.

Dies wird parallel, auch aktiv vorbereitet.

08.06.2022

Landvolk-Erdgasbezug

Der russische Einmarsch in die Ukraine hat die Preise für Erdgas auf historische Höchststände steigen lassen. Zudem erreichen uns aktuell Nachrichten, dass Russland die Erdgaslieferungen an die Niederlande und möglicherweise auch nach Dänemark einstellt, da das gelieferte Erdgas nicht, wie von Russland gefordert, in RUBEL sondern in EURO bezahlt wird. Auch sollen in Deutschland bereits geringere Erdgasmengen aus Russland ankommen.


Mit einer Entspannung auf den Erdgasmärkten - verbunden mit gesicherten Erdgasmengen und günstigeren Preisen - ist kurzfristig nicht zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist unser derzeitiger Lieferant EWE, auch nach mehreren intensiven Gesprächen, aktuell nicht zu einer Weiterbelieferung mit Erdgas ab dem 01.10.2022 zu vergünstigten Landvolkkonditionen bereit.
Sie haben bereits auch ein gesondertes Schreiben der EWE erhalten. Sie erhalten möglicherweise ab Juli 2022 von Ihrem örtlichen Grundversorger eine Mitteilung zu den Preisen ab 01. Oktober 2022. Diese Preise wurden nicht mit dem Landvolk verhandelt und sind nicht Bestandteil eines Landvolk-Rahmenvertrages.
Wir sind seit Monaten für Sie in Verhandlungen mit Erdgasanbietern, um mit der von Ihnen erteilten Vollmacht einen Erdgasliefervertrag zu verhandeln. Dazu beobachten wir weiter intensiv den Erdgasmarkt. Wir suchen nach einem Lieferanten, der neben einer günstigen Preisstellung auch die Mengen- und Liefersicherheit sowie die Abrechnungssicherheit gewährleisten kann. Dies kann jedoch noch einige Wochen dauern.
Nach dem erfolgreichen Vertragsabschluss werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden. Auf jeden Fall erhalten Sie bis spätestens Anfang September von uns eine weitere Nachricht.

 

In aller Kürze

  • LVB-Vertrag zum Erdgas endet am 01.10.2022. Bis dahin gelten noch die günstigen LVB-Erdgaspreise. Eine Anschlussregelung liegt noch nicht vor.
  • Die Verträge zum Strombezug haben noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2022. Auch hier liegen noch keine Anschlussverträge vor.
  • Arbeitspreise: Die Erdgaspreise haben sich in den vergangenen Monaten erheblich verteuert. Bezogen auf die derzeit sehr günstigen LVB-Arbeitspreise für Landvolkmitglieder (Ct/kWh incl. Energiearbeitspreis, Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Energiesteuer, CO2-Abgabe und Mehrwertsteuer von derzeit 19 %) können sich diese ab dem 01.10.2022 verdreifachen.
  • Erdgasmengen: Ein großes Problem ist derzeit die Erdgasbeschaffung. Insbesondere sind die Lieferungen aus Russland nicht sicher. Der Westen hat gegenüber Russland Sanktionen beschlossen.
  • Vertragssicherheit im Hinblick auf Mengensicherheit, Liefersicherheit und Abrechnungssicherheit soll auch bei einem neuen Vertrag gewährleistet sein.
  • Landvolk verhandelt intensiv Konditionen für das Gaswirtschaftsjahr vom 01. Oktober 2022 bis 01. Oktober 2023.
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