Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

11.02.2021

Kritik der Umweltverbände an neuer Schutzverordnung unberechtigt

Vor dem Hintergrund der Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“ mit verbindlichen gesetzlichen Vorgaben zum Artenschutz in Vogelschutz- und FFH-Gebieten, in denen BUND und Nabu  maßgeblich beteiligt und und ihre Forderungen berücksichtigt sind, ist deren Kritik am aktuellen Verordnungsentwurf zum geplanten Schutzgebiet „Fehntjer Tief“ schon verwunderlich. Gerade die regionalen Umweltverbände sollten mittlerweile gemerkt haben, dass Grundstücke mit zu extensiver Bewirtschaftung sowohl zur landwirtschaftlichen Nutzung als auch zur Aufzucht von Wiesenbrütern nur sehr eingeschränkt geeignet sind. Überständiges Gras und Binsen nutzen vor allem Raubwild wie Fuchs und Marder als Deckung, ausgehagerte Böden bieten kein Bodenleben als Nahrungsgrundlage, so dass die Vögel immer mehr in die intensiver bewirtschafteten Flächen ausweichen, wo die seit Jahren bewährten Gelege- und Kükenschutzmaßnahmen durchaus erfolgreich sind. Die begleitenden wissenschaftlichen Untersuchungen haben ergeben, dass Verluste fast ausschließlich durch Raubwild verursacht werden. In den Niederlanden werden seit etlichen Jahren auf Basis des Gelege- und Kükenschutz lokal angepasste Maßnahmen eingesetzt, um die Vögel genau dort zu schützen, wo sie brüten. Bei uns werden ganze Landstriche mit Kulissen und Maßnahmen belegt, obwohl kein Wiesenbrüter vorzufinden ist. Mit solchen altbekannten Konzepten, die schon in der Vergangenheit gescheitert sind, wird keine Trendumkehr bei der Bestandsentwicklung von Wiesenvögeln möglich sein.

 

Den Umweltverbänden sollte bekannt sein, dass seit der letzten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vor gut 10 Jahren die Schutzzwecke von Natur- und Landschaftsschutz identisch sind. Mit dem Unterschied, dass sich der Landschaftsschutz auf die wertgebenden Arten beschränkt, während beim Naturschutz grundsätzlich alles verboten ist, was nicht in der Verordnung ausdrücklich freigestellt ist. Eine Landschaftsschutzgebietsverordnung bietet deshalb wesentlich mehr Möglichkeiten, mit innovativen Konzepten Wiesenvögel zu schützen. Wir versuchen seit Jahren, gemeinsam mit Umweltbehörden und Verbänden solche Konzepte umzusetzen. Möglicherweise bieten die Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des „Niedersächsischen Weges“ endlich die geeignete Grundlage, einen neuen Anlauf zu unternehmen. Dazu ist es aber nicht unbedingt hilfreich, wenn die Regionalverbände von BUND und Nabu mit Fundamentalkritik und althergebrachten Standardrezepten alte Gräben wieder aufreißen.

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