Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

20.01.2022

Rastvögel - Honorierung von Gänserastspitzen auf Acker

Allgemein:

Bekanntermaßen können durch Gänse und Schwäne mehr oder weniger starke Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen vom Herbst bis weit ins Frühjahr hinein entstehen.

 

Honorierung von Gänserastspitzen auf Ackerland:

Es besteht auch dieses Jahr die Möglichkeit, in den Gänsekulissen entsprechende Rastereignisse zu melden. Die Meldung von Fraßereignissen muss mit dem Antrag auf Billigkeitsleistungen noGa - Acker per Post, Fax oder Email beim NLWKN erfolgen (Achtung: neue Adresse und Faxnummer!). Der Antrag ist als pdf-Datei auf der Homepage des NLWKN zu finden (Link unten). Nach Prüfung durch den NLWKN werden die Anträge an die LWK weitergeleitet, die dann die Begutachtung der Flächen durchführt. Wie in den vergangenen Jahren ist darauf zu achten, den Fraß innerhalb von 14 Tagen nach Rastereignis zu melden damit der Fraßschaden bestmöglich festgehalten werden kann. Im Frühjahr müssen die Flächen bei erneutem Fraßereignis nachgemeldet werden. Wenn ein Umbruch aufgrund von Kahlfraß ansteht, muss dieser vorher an die Bewilligungsstelle und die Bezirksstelle Ostfriesland (Wiebke Hoting: 04941/921-148) gemeldet werden. Weiteres unter:

 

Gebietskulisse:

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten → Natur →
AUM-Nat → Rastspitzen Modell Acker

 

Antrag:

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/fach_und_forderprogramme/billigkeitsrichtlinie_nordische_gastvogel_acker/billigkeitsrichtlinie-nordische-gastvoegel-acker-noga-acker-176579.html

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Nur vollständige Anträge werden bearbeitet!

Hauptantrag (noGa-Acker)

+ Anlage F

+ ggf. Beiblatt F  

Antrag per Post, Fax oder Mail an den NLWKN

 

Weitere nötige Informationen:

Hat der Antragsteller/die Antragstellerin andere Zuwendungen, Zahlungen, Entschädigungen, Versicherungsleistungen, Vertragsentgelte oder sonstige Vergünstigungen (z.B. Pachtpreisermäßigungen) zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen oder zum Ausgleich von Ertragsverlusten durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel der Antrags-Rastperiode beantragt oder erhalten?

Falls ja, wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geprüft, ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Billigkeitszahlung in Betracht kommt.

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