Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

20.01.2022

Honorierung von Gänserastspitzen auf Grünland

Grünland:

Überdurchschnittliche Rastereignisse von Gänsen auf dem Grünland können nunmehr innerhalb von vollständigen Vogelschutzgebieten entlang der gesamten niedersächsischen Nordseeküste gemeldet werden.

Bisher konnten überdurchschnittliche Ertragsverluste auf Grünlandflächen gemeldet werden, die in den Vogelschutzgebieten V06 „Rheiderland“, V11 „Hunteniederung“, V64 „Marschen am Jadebusen“ oder V65 „Butjadingen“ und innerhalb der Kulisse der AUM NG3 oder NG4 im jeweiligen VSG liegen.

Ab jetzt können überdurchschnittliche Rastereignisse vom Grünland gemeldet werden, die innerhalb von vollständigen Vogelschutzgebieten (VSG) entlang der gesamten niedersächsischen Nordseeküste liegen (V03, V04, V06, V09, V10, V11, V16, V18, V27, V35, V37, V63, V64 und V65), auch wenn sie außerhalb der Kulissen der AUM NG3 und NG4 liegen.

 

Wichtig:

Für das Dauergrünland ist eine Rastmeldung von Gänsen im Herbst nicht zwingend notwendig, da auf diesen Flächen Rastereignisse erst im Frühjahr von Bedeutung sind und voraussichtlich ab Ende März bis Anfang Mai 2022 gemeldet werden müssen. Anders ist dies bei Neuansaaten (gesät Sommer/Herbst 2021). Neuansaaten müssen eigentlich im Dezember schon einmal begutachtet werden, um sicherzustellen, dass entstandene Schäden durch Gänse verursacht und die Flächen gemäß der guten landwirtschaftlichen Praxis bestellt wurden. Bei Neuansaaten kann es gegenüber Dauergrünlandflächen schon im Herbst zu massiven und nicht wieder reparablen Schäden der Grasnarbe kommen. Somit ist der Herbsttermin für die Meldung wichtig. Rastereignisse auf Neuansaaten sollten daher zeitnah gemeldet werden (Meldung bis einschließlich 15.02.2022 mit Angabe des Namens des Bewirtschafters, der Betriebsnummer und der FLIK-Nummern der betroffenen Flächen unter 04941 / 921 148 an die Bezirksstelle Ostfriesland).

 

Gebietskulisse:

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten → Natur → Natura 2000 → EU-Vogelschutzgebiete (V03, V04, V06, V09, V10, V11, V16, V18, V27, V35, V37, V63, V64 und V65)

 

Rastspitzen auf Grünland – wichtig:

Grünlandflächen, die besonders stark von Gänsen beäst werden, können an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemeldet werden

Bei einer Begutachtung vor Ort kurz vor dem 1. Schnitt wird der Schaden auf der Fläche ermittelt

Liegt der Schaden über dem Selbstbehalt (Betrag der Prämie der Agrarumweltmaßnahme NG 3 zuzüglich eines Selbstbehaltes von 30 % dieser Prämie) so liegt eine Rastspitze vor, für die das Land Niedersachsen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechende Ausgleichsbeträge zahlen kann

Bei den Ausgleichsbeträgen handelt sich um freiwillige Zahlungen des Landes Niedersachsen (Billigkeitszahlungen)

Die Flächen dürfen bis zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht beweidet werden


Antrag:

Meldung per Mail, Telefon oder Fax mit Angabe des Namens des Bewirtschafters, der Betriebsnummer und der FLIK-Nummern der betroffenen Flächen an

Wiebke Hoting (Bezirksstelle Ostfriesland):

E-Mail: Wiebke.Hoting@lwk-niedersachsen.de,

Tel.: 04941 / 921 148 oder

Fax: 04941 / 921 151

Copyright © Landw. Hauptverein für Ostfriesland e.V. - Südeweg 2 - 26607 Aurich - Telefon: 0 49 41 / 60 92 50
Zum Seitenanfang