Die meisten freuen sich schon auf die Feiertage, ein wenig feierliche Ruhe, Familienzusammenkünfte, gutes Essen. Es ist aber auch die Zeit des Nachdenkens und manchmal kochen dann auch Emotionen hoch. Wenn man in einer solchen Situation nicht weiterweiß oder man jemanden zum Zuhören braucht, stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der landwirtschaftlichen Sorgentelefone zur Verfügung. Alle Gespräche werden anonym und vertraulich behandelt.
Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide, HVHS Barendorf e.V. Tel. 0 41 37 - 81 25 40
Katholische LandvolkHochschule Oesede
Tel. 0 54 01 - 86 68 20
Evangelische Heimvolkshochschule Rastede
Tel. 0 44 02 - 84 488
Zu folgenden Zeiten sind die Beraterinnen und Berater erreichbar:
Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 19:30 - 22:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 19:30 - 22:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Mehr dazu: www.sorgentelefon-landwirtschaft.de
Die SVLFG hat für seelische Notfälle eine Krisenhotline eingerichtet, die 24 Stunden an allen 7 Tagen die Woche erreichbar ist.
Tel.: 0561 785 - 10101
Mehr dazu: www.svlfg.de/krisenhotline
Für den Agrardieselantrag benötigen Sie die Kilometerstände Ihrer mit Diesel betriebenen PKWs am 31.12.2021.
Bitte denken Sie daran, auch für das Erntejahr 2022 ist wieder eine Düngebedarfsermittlung zu erstellen. Weiterhin muss der Nährstoffvergleich 2021 bis zum 31.03.2022 auf Ihrem Betrieb vorliegen. Um Arbeitsspitzen im Frühjahr 2022 vorzubeugen und auf Ihre Terminwünsche eingehen zu können, möchten wir Sie bitten, bereits jetzt die Unterlagen rauszusuchen und frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Prüfen Sie Ihren Bewilligungsbescheid der Agrardirektzahlungen. Geben Sie uns gegebenenfalls auch schon mal die Änderungen Ihrer bewirtschafteten Fläche durch. Das gilt nicht nur für Flächenabgänge, sondern auch für Flächenzunahmen. Änderungen für den LHV-Beitragsbescheid 2022 müssen, gemäß unserer seit einigen Jahren geltenden Stichtagsregelung, spätestens bis zum 1. Juni 2022 bei uns vorliegen.
Im Sommer 2021 sind die Bescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (BG) für das Jahr 2020 versandt worden, im gleichen Zuge wurden die Vorschüsse für das Beitragsjahr 2022 festgesetzt. Diese werden im Regelfall zum 15. Januar 2022 und ggf. 15. Mai 2022 ohne weitere Zahlungserinnerung fällig. Bitte kontrollieren Sie Ihre Beitragsbescheide entsprechend, sodass hier kein Zahlungsverzug entsteht.
Bei dieser Gelegenheit lohnt sich auch ein Blick in die Zusammensetzung des Beitrages: Stimmen meine gemeldeten Tierzahlen und Flächen noch mit der Realität überein oder hat sich etwas getan? Gesetzlich besteht eine Mitteilungspflicht der Unternehmer an die BG, nur so funktioniert das Solidarprinzip.
Weiter Infos finden Sie hier
https://www.svlfg.de/beitrag-lbg
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Landvolkgeschäftsstelle.
Betriebe, welche Masttiere über u. g. Schwellen-werten halten, müssen bis zum 14.01. und 14.07. die TAM-Meldung in das Hi-Tier Portal eingeben. Zudem ist ggf. die Abgabe einer Tierhalterversicherung nötig. Beachten Sie bitte, dass auch Betriebe ohne Antibiotikaeinsatz eine s.g. Nullmeldung abgeben sollten.
Nutzungsart | Grenzwert |
Mastkälber bis einschließlich 8 Monate | 20 |
Mastrinder ab einem Alter von über 8 Monaten | 20 |
Mastferkel bis einschließlich 30 kg | 250 |
Mastschweine über 30 kg | 250 |
Masthühner | 10.000 |
Mastputen | 1.000 |
Zum Hintergrund: Seit 2014 sind Mastbetriebe verpflichtet, ihren Antibiotikaeinsatz zu melden. Diejenigen, die im Verhältnis einen erhöhten Einsatz haben, müssen begründen, weshalb vermehrter Bedarf besteht. Ziel war es den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung langfristig zu senken. Weitere Infos: https://www.hi-tier.de/infoTA.html
Unsere Geschäftsstellen sind am 24. und 31. Dezember geschlossen und an den übrigen Werktagen zu den üblichen Zeiten für Sie erreichbar.
Für den Fall, dass Sie über Weihnachten und Neujahr Betriebs- und Haushaltshilfen anmelden möchten, so wenden Sie sich bitte direkt an die SVLFG. Diese erreichen Sie wie folgt:
Tel.: 0561-785-0
Fax: 0561-785-219007
E-Mail: bhh@svlfg.de
Unabhängig von diesen Meldungen sollten Sie sich bezüglich erforderlich gewordener Betriebs- und Haushaltshilfeeinsätze in jedem Fall am 3. Januar 2022 in Ihrer zuständigen Landvolk-Geschäftsstelle melden, damit nichts schiefläuft!