Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

06.07.2021

Bundesrat verschärft Tierschutztransport-VO

TOP 84 klingt erstmal harmlos, brisant ist der Inhalt der Drucksache 394/21 Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung.

 

Der Bundesrat hat eine Änderung der Tierschutz-Transportverordnung beschlossen: Der Transport von Schlachtvieh an Tagen mit Außentemperaturen von über 30 Grad Celsius soll auf 4,5 Stunden begrenzt werden. Eine Verbotsliste von Drittstaaten fand keine Mehrheit.

Hingegen sollen aufgrund immunphysiologischer Schwächen Kälber künftig, statt ab dem 15. Lebenstag, erst ab dem 28. Lebenstag transportiert werden dürfen.  Der DBV hat diesen Vorschlag im Vorfeld scharf kritisiert und aus vorab mit den Ländern geführten Gesprächen vernommen, dass die Verordnungsänderung abgelehnt werde. Der Beschluss kam insofern überraschend für die Berufsvertretung. Derzeit wird mit einem In-Kraft-Treten im Herbst 2022 gerechnet. Hinsichtlich Platz, Arbeits- und Kostenaufwand wird der Beschluss Konsequenzen für Milchviehbetriebe haben.

Näherer erläutert die Landesvereinigung der Milchwirtschaft e.V. https://milchland.de/spontaner-bundesratsbeschluss-kaelbertransporte-erst-ab-28-tagen

Schreiben des Landesverbandes an das ML

2021-07-05_Tiertransporte_Befoerderungsverbot_Kaelber.pdf

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