Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

Landesraumordnungsprogramm und der Moorschutz

100.000 ha gehen durch Moorschutz für niedersächsiche Bauern verloren...

Christian Meyer: Keine zwangsweise Wiedervernässung durch LROP!

Ja, was denn nun? Seit Wochen geistern Informationen zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) und den darin aufgeführten Moorschutz- und Moorentwicklungsplänen durch die Medien.

Worum geht es da eigentlich und wieso regen sich alle so auf?

 

Raumplanung ist gemäß dem Duden die "vorausschauende, planmäßige Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes". Es werden also für einen bestimmten Raum (hier: Niedersachsen) bestimmte Pläne bezüglich Verkehr, Umwelt, Gesellschaft usw. festgelegt. Ein Landesraumordnungsprogramm ist der Rahmen, in dem sich Landkreise und Gemeinden bei der Gestaltung ihres Raumes bewegen.

Die Niedersächsiche Landesregierung möchte nun umfangreiche Naturschutzziele darin aufnehmen (siehe: http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=35090&article_id=125715&_psmand=7). Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden. Landwirte machen sich jedoch Sorgen, inwieweit die Bewirtschaftung ihrer Betriebe davon betroffen ist und welche Einschränkungen sich dadurch ergeben. Es geht um ihre Lebensgrundlage und ihre Zukunft.

 

Ca­sus knack­sus ist der Bereich Moorschutz und -entwicklung. Fraglich ist beispielsweise, ob die Betriebe sich in den Schutzgebieten "normal" weiterentwickeln können. Wird ein Stallbau weiterhin genehmigt? Darf man weiterhin die Grasnarbe erneuern usw.

Die davon betroffenen Gebiete sind nachfolgenden Karten zu entnehmen oder unter www.LROP-online.de zu finden (klicken Sie auf "Zu den Unterlagen", auf der dort erscheinenden Seite sehen Sie dann oben links "Karten anzeigen"). In diesem Bereich können Sie gegebenenfalls Ihre Einwände direkt online erstellen. Beschreiben Sie genau, was Sie stört, was ihre Sorgen und Ängste sind. Erläutern Sie, was für ein Betrieb hinter Ihnen steht und wie er von den Plänen betroffen ist.

Alternativ zur Online-Variante können Sie Ihre Einwendung in schriftlicher Form auch an folgende Adresse senden:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 303
Calenberger Straße 2
30169 Hannover

oder

Fax: 0511/120-99-8634

oder
E-Mail: Hermine.Gesterkamp-Merkens@ML.Niedersachsen.de

 

Sie haben bis zum 14.11.2014 die Möglichkeit sich direkt zu beteiligen.

Haben Sie Fragen dazu? Ihre LHV-Geschäftsstellen helfen Ihnen gerne weiter.

Moorschutz: Milchviehhalter verlieren 100.000 Hektar

Topagrar.com - Lesen Sie mehr auf: http://www.topagrar.com/news/Rind-Rindernews-1493930.html

Kartenmaterial

Aurich Nord
Aurich Süd
Leer Nord
Leer Süd
Wittmund

Achtung Fristverlängerung!

Alle Stellungnahmen, die bis zum 31.12.2014 beim ML eingehen, werden berücksichtigt.

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