Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

10.08.2022

Gemeinde Friedeburg jetzt Ausnahmekulisse

Im Rahmen des Niedersächsischen Weges gelten generell Abstandsregeln für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln:

-          Gewässer 1. Ordnung ab dem 01.07.2021 à 10 m

-          Gewässer 2. Ordnung ab dem 01.07.2022 à 5 m

-          Gewässer 3. Ordnung ab dem 01.07.2022 à 3 m

Für diese Streifen, die über das bis dahin geltende Recht hinausgehen, wird unabhängig von der Haushaltslage des Landes Niedersachsen eine Ausgleichszahlung geleistet.

 

Darüber hinaus haben wir sowohl das Volksbegehren zur Artenvielfalt in Niedersachsen als auch die aus dem Bundesrecht greifenden pauschalen Pflanzenschutzverbote in den ersten 5 m entlang aller Gewässer mit Ordnung abgewendet.

 

Für Gemeinden mit besonders hoher Betroffenheit ist eine Ausnahmekulisse geschaffen worden. Bei mehr als 3 % Randstreifenanteil an der gesamten Nutzfläche wird für Futterbau (Gras, Mais, Ackergras…) der Randstreifen auf 1 Meter (dauerhafte Begrünung) reduziert. Dieses gilt nicht für den Getreideanbau und berichtspflichtige Gewässer nach WRRL, hier sind immer die Abstände von 3 bzw. 5 Metern einzuhalten.

 

Anfangs waren nicht alle Gemeinden in Ostfriesland Ausnahmekulissen, u.a. auch für die Gemeinde Friedeburg.

Nebenstehender Abdruck wurde am 15.03.2022 vom Umweltkartenserver Niedersachsen heruntergeladen.

Die grüne Färbung zeigt die Gemeinden mit hoher Gewässerdichte, welche Ausnahmekulisse sind, in den bräunlichen Einfärbungen gilt das nicht.

Erkennbar ist, dass die Gemeinde Friedeburg KEINE Ausnahmekulisse ist.

Seit dem letzten Herbst haben sich die Zweigvereine mit ihren Mitgliedern vor Ort auf den Weg gemacht die Karten abzugleichen und nicht eingezeichnete Gewässer nachzumelden.

Der Abdruck desselben Kartenausschnitts mit Abruf 28.07.2022 zeigt, dass sich dieser Einsatz ausgezahlt hat und die Gemeinde Friedeburg zwischenzeitlich den Schwellenwert überschritten hat, sodass sie auch Ausnahmekulisse geworden ist.

Ein großer Erfolg für die Landwirte vor Ort! Danke für den Einsatz!

 

Die Möglichkeit des Wechsels von der einen Einstufung in die andere, besteht grundsätzlich für jede Gemeinde. Die Wahrscheinlichkeit, dass man einen Wechsel erwirken kann, ist in den Gemeinden, welche näher an den Schwellenwerten liegen verständlicherweise höher. Die genaue Zahl der fehlenden Kilometer Gewässerlänge oder des „Puffers“ lässt sich nicht sagen. Laut unseren Informationen kann es sich aber für einige Gemeinden lohnen, das Gewässernetz zu prüfen, wie bspw. Dunum, Brinkum, Firrel, Nortmoor oder Schwerinsdorf.

Neben den o.g. Ausnahmemöglichkeiten, gibt es noch weitere Sonderregelungen, welche skizzenhaft dargestellt werden:

- Es besteht die Möglichkeit an Gewässern, welche regelmäßig weniger als 6 Monate wasserführend sind, den Randstreifen auf einen Meter zu reduzieren, wenn diese Gewässer gemeldet und in das zugehörige Verzeichnis eingetragen sind. Hinweise zur Vorgehensweise sind auf der Internetseite des NLWKN zu finden.

- Sollten Betriebe übermäßige Härte durch die Auflagen erleiden, besteht auch die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung. Hier ist die LWK Niedersachsen zuständige Fachbehörde.

 

Die Ausgleichsleistungen können unabhängig von GAP-Anträgen beantragt werden. Da die meisten Landwirte jedoch einen Sammelantrag stellen werden, wird das Verfahren voraussichtlich auch in diesen Antrag integriert werden.

 

Einen Sonderfall bilden Gewässer, die von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung (Gräben ohne Ordnung) sind. Hier ist der Abstand nach guter fachlicher Praxis, mindestens jedoch 1 Meter einzuhalten. Ausgleichszahlungen für „freiwillige“ Randstreifen werden nicht gewährt. Hier ist die Einstufung jedoch fragwürdig; eine Legaldefinition eines Gewässers „ohne Ordnung“ gibt es nicht. Klärend ist ggf. der Hinweis, dass ein Gewässer, welches NICHT das Wasser von mehr als einem Grundeigentümer abführt, kein Gewässer 3. Ordnung ist.

 

Die Karten können unter folgendem Link abgerufen werden: https://bit.ly/3p4bjZZ

Mehr zum Niedersächsischer Weg gibt es unter: https://www.lhv-ostfriesland.de/nds-weg.html

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