Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

30.07.2020

Einsam statt gemeinsam

Reaktion von Manfred Tannen, Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland, auf das am 28.07.2020 veröffentlichte Interview des Anzeigers für Harlingerland mit Dr. Nick Büscher (NABU) zum Volksbegehren
 
Verwundert nehme ich zur Kenntnis, welchen Raum die Äußerungen der niedersachenweit agierenden Initiatoren des Volksbegehrens in der lokalen Berichterstattung in Ostfriesland findet.
 
„Der Niedersächsische Weg hat das gleiche Ziel wie das Volksbegehren „Artenvielfalt Jetzt“ - eine Änderung des Nds. Naturschutz- und Wassergesetzes sowie des Waldgesetzes, soweit stimmt die Aussage von Herr Dr. Büscher vom NABU. In seiner Umsetzung nutzt der Naturschutzbund aber den verfassungsrechtlich verankerten Weg des Volksbegehrens. Dies ist legitim. Getragen von einer Situation des gesellschaftlichen Überflusses, zeichnet sich der Erfolg förmlich ab. Welcher Unterzeichner nimmt sich schon die Zeit, mehrere Seiten der kleingedruckten Gesetzesentwürfe in einer Fußgängerzone zu lesen – einfache z.T. pauschale Aussagen vermitteln auf der ersten Seite, man tue mit seiner Unterschrift etwas Gutes. Die möglichen Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft vor Ort werden leider wohl sehr bewusst nicht thematisiert.
 
Entgegen der Äußerungen von Dr. Büscher sei angemerkt, dass die Grünen, mithilfe des NABU und dem Volksbegehren reinen Wahlkampf auf dem Rücken der Landwirte betreiben. Sofern der Landtag den Gesetzentwurf nicht annimmt, und davon dürfte auszugehen sein, wird ein Volksentscheid zeitgleich mit der Landtagswahl im September 2021 über die beiden Gesetzentwürfe entscheiden. Der NABU ist anscheinend davon überzeugt, dass der kooperative, gemeinsame Ansatz des Nds. Weges keinen Erfolg haben kann, obwohl er mit eigenen Vertretern daran tatkräftig mitarbeitet.
 
 So sehr Herr Dr. Büscher und die Verfechter des Volksbegehrens den Niedersächsischen Weg zu Unrecht als reine Absichtserklärung abwerten, so wenig kann sich die Landwirtschaft auf die Haushaltslage des Landes Niedersachsen verlassen. Die Vertreter des Nds. Weges erarbeiten deshalb derzeit einen gemeinschaftlich getragenen Gesetzentwurf, der auf  Dauer einen gesetzlich verpflichtenden finanziellen Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen z. T. nach dem Wasserhaushaltsgesetz beinhaltet. Davon lese ich im Gesetzentwurf des Volksbegehrens gar nichts. Das der stellv. Vorsitzende des NABU Dr. Büscher davon keine Kenntnis hat, obwohl sein Vorsitzender Dr. Buschmann dort mit mir am Tisch sitzt, ist für mich völlig unverständlich.
 
Von den genannten „massiven Aktionen“ von Landwirten gegen die Unterschriftenaktion des NABU würden wir uns als Landvolkverband massiv distanzieren, konkret benannt ist mir bislang allerdings kein einziger Fall.
 
Möglicherweise sind die Ohnmacht und Zukunftsängste von uns Landwirten im entfernten Büro des Volksbegehrens in Hannover nicht zu spüren, daher laden wir Herrn Dr. Büscher und andere Initiatoren des Volksbegehrens gerne nach Ostfriesland ein, um die Betroffenheit unserer Region deutlich zu machen“.
 
Mir geht es mit meinem persönlichem Engagement in einer der Arbeitsgruppen des Nds. Weges vor allem darum, gesellschaftliche Polarisierungen zu verringern, das Miteinander zu fördern und eine gemeinsam getragene Lösung zu finden. Wünschenswert ist aus meiner Sicht dazu eine ausgewogene Berichterstattung auch auf lokaler Ebene, die insbesondere unsere vor Ort Betroffenheit in den Fokus nimmt. Ein offenes Ohr für Fragen findet die Presse auch beim Landvolk, vielleicht findet das dann auch einen Platz auf der Titelseite.

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