Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

09.02.2021

Ostfriesland sagt JA zum Insektenschutz – aber NEIN zum Insektenschutzgesetz

Mit vielen Bildern und Statements haben wir in den sozialen Medien gezeigt, wen das Insektenschutzgesetz trifft. Ein herzlicher Dank geht an alle, die daran mitgewirkt haben.

Der gestrige Tag war ziemlich ernüchternd, im Bundeskabinett wurde dem Gesetz zugestimmt. „Das sind heute keine guten Nachrichten für den Niedersächsischen Weg.“ bewertet Manfred Tannen, Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland e. V. die Entscheidung des Bundeskabinetts zum Insektenschutzgesetz. „Wir zeigen doch in Niedersachsen, dass der kooperative Weg gemeinsam möglich ist, ohne bei den Zielen Abstriche zu machen. Stattdessen jetzt dieser Rückschritt mit ordnungsrechtlichen Methoden von der Bundesebene, der uns Landwirten auch die Motivation nimmt, die bisher vielfachen freiwilligen Insektenschutzmaßnahmen weiter umzusetzen.“ Das Insektenschutzgesetz beinhaltet vor allem Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Tannen hofft nun, dass in dem weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen eingebracht werden können, die den Niedersächsischen Weg retten. "Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in unserem Bundesland im Insektenschutz mit unserem Ansatz dem Bund meilenweit voraus sind."

 

Das Insektenschutzgesetz ist durch, was nun?

Darum geht es: Aktionsprogramm Insektenschutz https://www.bmu.de/publikation/aktionsprogramm-insektenschutz/ zur Umsetzung sollen nun die Gesetze angepasst werden.

 

1. Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes

unter anderem Regelungen zur

Ausweitung des gesetzlichen Biotopschutzes auf "artenreiches Grünland", "Streuobstwiesen", "Steinriegel" und "Trockenmauern" als Biotope, die vielen Insektenarten wichtige Lebensräume bieten,

Einschränkung des Biozideinsatzes in einer Reihe von Schutzgebieten, um in diesen ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen Insekten und ihre Lebensräume besonders zu schützen > FFH-Gebiete

Nächster Schritt: Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz wird vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat ist zu beteiligen, muss aber nicht ausdrücklich zustimmen.

 

2. Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Regelungen zur Beschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in drei für den Insektenschutz wichtigen Bereichen vor:

1. Vorgaben, die eine Beendigung der Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zum Ablauf des 31. Dezember 2023 sicherstellen und für die Zeit vor diesem "Komplettausstieg" bereits für deutliche Einschränkungen des Einsatzes solcher Pflanzenschutzmittel sorgen.

2. Verbot der Anwendung von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten vor. > FFH-Gebiete

3. Festlegung eines bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln allgemein einzuhaltenden Mindestabstands zu Gewässern. > 5/10 m an Gewässern 1. & 2. Ordnung

Nächster Schritt: Der Verordnungsentwurf wird zunächst der Europäischen Kommission notifiziert, die ihn unter unionsrechtlichen Aspekten zu prüfen hat und dazu gegebenenfalls eine Stellungnahme abgeben kann. Nach der Zustimmung des Bundesrates wird die Verordnung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.

 

Quelle, weitere Infos und Details: https://www.bmu.de/faqs/die-rechtliche-umsetzung-des-aktionsprogramms-insektenschutz

 

Wir sind mit dem heutigen Ergebnis nicht zufrieden, aber der Kampf ist noch nicht zu Ende. Wir vom LHV werden uns weiter für Verbesserungen einsetzen.

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