Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

27.09.2024

Landvolk - INFO allgemein

Neuer COPA-Vorstand gewählt: Massimiliano Giansanti neuer Präsident

Bei der COPA-Präsidiumssitzung am 27. September 2024 standen in dieser Woche die alle zwei Jahre stattfindenden Wahlen des Vorstands statt. Mit 114 zu 43 Stimmen hat sich Massimiliano Giansanti (Confagricoltura, Italien) gegen Wiktor Szmulewicz (KRIR, Polen) bei der Wahl um das Präsidentenamt durchgesetzt. Giansanti war auch der vom DBV ausdrücklich unterstützte Kandidat. Außerdem wurden sechs Vizepräsidenten gewählt, für die insgesamt zehn Kandidaten antraten. Durchgesetzt haben sich (in absteigender Reihenfolge): Nikolaus Berlakovich (LKÖ, Österreich), Søren Søndergaard (DAFC, Dänemark), Franck Sander (FNSEA, Frankreich), Pedro Barato (ASAJA, Spanien), Jan Doležal (AKCR, Tschechien) und Francie Gorman (IFA, Irland). Der DBV hat als Kern-Team im neuen Vorstand insbesondere die Kandidaten aus Dänemark, Frankreich und Österreich unterstützt und erwartet über die langjährig guten Beziehungen mit ihren Kandidaten eine enge Anbindung an den Vorstand und somit die strategische Ausrichtung von COPA während der nun beginnenden Amtsperiode.

 

Wolf: EU stimmt Umstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention zu

Am 25. September 2024 wurde im vorberatenden AStV 1 – "Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union" über den möglichen Antrag der EU-Kommission abgestimmt, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzusetzen. Die Berner Konvention wird im Dezember diesen Jahres zusammenkommen. Fristgemäß müssen hier dann Anträge eingereicht werden. Deshalb bestand hier Zeitdruck, eine Entscheidung zu treffen. Deutschland hatte sich in der Abstimmung von der bisherigen Ablehnung des Antrags zu einer Zustimmung bewegt. Die positive Abstimmung dafür einen Antrag zu stellen, wurde am folgenden Tag von Vertretern der Mitgliedstaaten im Wettbewerbsrat bestätigt. Damit kann nun der Antrag der EU, die Teil der Berner Konvention ist und als Ganzes dort abstimmt gestellt werden. In der Berner Konvention muss dieser Antrag auch eine Mehrheit bekommen, damit der Schutzstatus des Wolfes abgesenkt werden kann. Folgerichtig wäre dann im Anschluss eine Anpassung in der FFH-Richtlinie. Der DBV hat und wird sich weiter bei dem Thema intensiv einbringen. Die Antragsstellung bei der Berner Konvention kann als erster wichtiger Schritt auf europäischer Ebene eingestuft werden.

 

G7-Bauernverbände diskutieren internatio-nale Zusammenarbeit

Am 25./26. September 2024 fand ein Treffen der G7-Bauernverbände in Syrakus, Sizilien statt. Vor dem Hintergrund des Treffens der G7-Agrarminister lud der italienische Bauernverband Coldiretti ein. Teil des Programms war eine Aussprache mit den G7-Ministern sowie die Überreichung einer gemeinsamen Erklärung an die Minister. In der gemeinsamen Erklärung fordern die Bauernverbände eine Vision für die Landwirtschaft in Einklang mit dem ansteigenden Nahrungsmittelbedarf und dem Ressourcenschutz und Emissionsminderung. Wichtig dabei sei internationale Zusammenarbeit und die Schaffung eines robusten Agrarmarkts, um weltweite Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. DBV-Vizepräsident Dr. Holger Hennies hatte einen Redebeitrag, indem er auf die Notwendigkeit der nachhaltigen Intensivierung der Landwirtschaft hinwies. Hierfür müsste die landwirtschaftliche Produktion mit der Anpassung an den Klimawandel, dem Erhalt der Biodiversität und der Förderung von Sozialstands in Einklang gebracht werden.

 

EUDR – weiter keine konkrete Bewegung

In Sachen EUDR gibt es weiter keine konkrete Bewegung auf Brüsseler Ebene. Die Anwendung der Entwaldungsverordnung sollte eigentlich am 30. Dezember 2024 starten. Die Generaldirektion Umwelt (DG ENVI) bleibt weiter beim Anwendungsstart wie geplant. Deutlich hat sich Bundesminister Cem Özdemir zu Wort gemeldet und ein Machtwort der EU-Kommissionspräsidentin gefordert und eine Verschiebung um ein halbes Jahr. Der DBV fordert weiter die Verschiebung um zwei Jahre und ein Nutzen der Zeit für deutliche Vereinfachungen, da in Deutschland Wald durch Bundes- und Landesgesetze geschützt ist.

 

DBV-Veredlungstag 2024

Unter dem Leitmotiv "Perspektiven für die Schweinehaltung – Herausforderungen und Lösungsansätze" kamen am vergangenen Mittwoch rund 180 Teilnehmer beim DBV-Veredlungstag in Kupferzell, Baden-Württemberg, zusammen. In seiner Eröffnungsansprache kritisierte Präsident Rukwied nachdrücklich die bisherige Arbeit der Ampel-Regierung. Dabei betonte er die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Agrarpolitik anstelle von lückenhaften Maßnahmen, die lediglich dazu führen würden, die heimische Tierhaltung ins Ausland zu verlagern. Auch der Veredlungspräsident des DBV, Hubertus Beringmeier, machte deutlich, dass ein allgemeines Bekenntnis zu einer zukunftsfähigen Tierhaltung in Deutschland nicht ausreiche. Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Tierhaltung und insbesondere der Schweinehaltung sei ein umfassendes Maßnahmenpaket notwendig, wie es die Borchert-Kommission einst vorgelegt habe. Zudem platzierten die Präsidenten Rukwied und Beringmeier im Rahmen einer hybriden Pressekonferenz ihre Botschaften. Insbesondere die Auswirkungen der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes standen im Mittelpunkt des Interesses der anwesenden Medienvertreter von SWR, Lokal- und Fachpresse. Das Nachmittagspro-gramm umfasste Expertenvorträge zu verschiedenen Themen. Es wurde über die Entwicklungen der Ställe der Zukunft gesprochen und diskutiert. Des Weiteren wurden auch die Möglichkeiten des Le-bensmitteleinzelhandels als Partner aus Sicht der Edeka-Südwest beleuchtet. Ein Bericht über die Entwicklungen des Schweinemarktes in Deutschland und Europas rundete den Tag ab.

 

Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat am 16.9.2024 das vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Wie auch schon die vorherigen so genannten Entlastungsgesetze ist auch dieses kein großer Wurf und besteht hauptsächlich aus verschiedenen Einzelmaßnahmen und bleibt hinter den großen Ankündigungen weit zurück. Enttäuschend ist insbesondere, dass unsere stetig geforderten Bürokratieentlastungsmaßnahmen für die landwirtschaftlichen Betriebe wiederholt keine Beachtung gefunden haben. Die Bundesregierung hat in ihrer neuerlichen Wachstumsinitiative angekündigt, Bürokratieabbau soll Dauer- und Querschnittsaufgabe zu betrachten. Geplant sein u.a. ein „jährliches Bürokratie-Entlastungsgesetz“, in das alle Ressorts konkreten Bürokratie-entlastungsmaßnahmen einbringen sollen. Hier darf man gespannt sein, ob und wann die Versprechen umgesetzt werden. Das BEG IV bedarf jetzt noch der Zustimmung des Bundesrates.

 

Bundesrat stimmt geänderten GAP-Regelungen zu

Mit dem sog. „Agrarpaket“ hatte der Bundestag Anfang Juli einige gesetzliche Änderungen für die Direktzahlungen, Ökoregelungen und auch die Konditionalität beschlossen. So zum Beispiel den Wegfall der Stilllegungsverpflichtung ab 2025, künftig keine Konditionalitätskontrollen bei Betrieben unter 10 ha und die ab 2026 geplante Einführung von zwei neuen Maßnahmen bei den Ökoregelungen. Die als Einspruchgesetze auf den Weg gebrachten Änderungen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes sind heute vom Bundesrat ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses abgenickt worden. Beraten wurden dazu noch zwei Entschließungsanträge aus dem Agrarausschuss (sinngemäß gegen zwei neue Ökoregelungen zugunsten eines Inflationsausgleichs für die Basisprämie) und aus dem Umweltausschuss (ausdrücklich für die Einführung von zwei neuen Ökoregelungen ab 2026). Der DBV wird im Kreise der AG Goslar bzw. des neuen FA Agrarpolitik über weitere Details informieren.

 

 

Erste Lesung zum Jahressteuergesetz 2024

Der Bundestag hat am 25.9.2002 erstmals der Entwurf der Bundesregierung für ein Jahresssteuergesetz 2024 beraten. Aber statt der angekündigten steuerlichen Entlastungen sieht der Entwurf mit der geplanten Absenkung des Pauschalsatzes von 9% auf 8,4% und sodann auf 7,8% für 2025 eine deutliche Verschlechterung zu Lasten der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe vor. Wiederholt wird die aktuelle Vorsteuerbelastung der in der Pauschalierung verbliebenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch eine falsche Berechnungsmethode und Verzerrungen im Berechnungssystem nicht realitätsgerecht berücksichtigt. Hier muss der Gesetzgeber korrigieren und eine wettbewerbsneutrale und realitätsgerechte Besteuerung sicherstellen basierend auf repräsentativen Daten. Im Übrigen ist eine unterjährige Absenkung des Pauschalsatzes für nur wenige Wochen mit absolut unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand verbunden und steht dem beabsichtigten Bürokratieabbau entschieden entgegen. Außerdem fehlt im Gesetzentwurf nach wie vor die Anhebung der Pauschalierungsgrenze auf 800.00 EUR. Hier muss die mit dem Wachstumschancengesetz auf 800.000 EUR angehobene Grenze für die umsatzsteuerliche IST-Besteuerung und die Buchführungsgrenze gleichlaufend auch für die Pauschalierungsgrenze angewendet und die Benachteiligung der pauschalierenden Landwirte beseitigt werden. Der Gesetzentwurf wurde nun an den Finanzausschuss zu weiteren Beratung überweisen. Die dortige Anhörung ist für den 7.10.2024 geplant.

 

Unterschriftenübergabe im Ausschuss EL

Der Deutsche Bauernverband übergab gestern, gemeinsam mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes, 24.105 Unterschriften an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft gegen den in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf für eine Gesetzesnovelle des Tierschutzgesetzes. Der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, Günther Felßner, mahnte dabei erneut dringende Korrekturen an und stellte klar, dass eine Eins-zu-Eins-Umsetzung zur Abwanderung der Nutztierhaltung ins Ausland und zu massiven Betriebsaufgaben führen würde. Der Veredelungspräsident des Deutschen Bauernverbandes, Hubertus Beringmeier, betonte, dass die Tierhalter in Deutschland klar zum Tierschutz und der Weiterentwicklung der Tierhaltung stehen. Die Vorschläge der Bundesregierung sind von vielen Betrieben in dieser Form schlicht nicht umsetzbar und werden diese ins Aus drängen, betonte er weiter. Auch wenn der Gesetz-entwurf einige positive Maßnahmen enthält, sind erhebliche Nachbesserungen erforderlich.

 

20.09.2024

Landvolk - INFO allgemein

v. d. Leyen stellt neues Team vor

Am 17. September 2024 erfolgte die bereits einmal verschobene Vorstellung der Kandidaten der neuen Europäischen Kommission unter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Hierbei wird die neue Kommission, nebst Präsidentin bestehend aus 26 Kommissarinnen und Kommissaren, für die Legislatur von 2024 bis 2029 vorgestellt. Die Vorschläge für mögliche künftige Kommissare kommen von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Kommissionspräsidentin nimmt dann die Zuordnung der verschiedenen Dossiers vor. Die vorgeschlagenen Kommissare müssen jedoch erst noch eine Anhörung im zuständigen Ausschuss samt Abstimmung und im Europäischen Parlament die Endabstimmung bestehen. Zur Vorstellung wurde auch die “Mission Letters” veröffentlicht, was quasi dem “Aufgabenheft” für den jeweiligen Kommissar entspricht. Im Fall von Landwirtschaft wurde, wie zuletzt erwartet, Christophe Hansen (EVP, Luxemburg) als Kommissar für Landwirtschaft und Nahrung vorgeschlagen. Hansen soll laut seinem Auftragsschreiben maßgeblich an der Ausarbeitung einer Vision für die Landwirtschaft innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Amtszeit mitwirken. Auch soll er einige der Empfehlungen des Strategischen Dialogs in der EU umsetzen, wie z. B. die Schaffung eines „Europäischen Rates für die Agrar- und Ernährungswirtschaft“ (EBAF), eine Strategie für den Generationswechsel und ein Benchmarking-System für Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. In ihrem Schreiben an Olivér Várhelyi (PfE, Ungarn), der dem Ressort für „Gesundheit und Tierwohl“ vorgeschlagen wurde, erwartet von der Leyen eine Modernisierung der Tierwohlstandards, die Reduktion von Lebensmittelabfällen und Förderung von Biokontrollprodukten. Weitere wichtige Ansprechpartner für den DBV sind der designierten Kommissare Wopke Hoekstra (EVP, Niederlande) für den Bereich Klimaschutz, Jessika Roswall (EVP, Schweden) für den Bereich Umwelt und Wasserresilienz und Piotr Serafin (EVP, Polen) für den Haushalt. Gewöhnlich passieren nicht alle Nominierten die Anhörungen im Parlament, insofern ist eine Nachjustierung bei Personen und Portfoliozuschnitt nicht unwahrscheinlich.

 

Namensänderungen bei Generaldirektionen

Die Generaldirektion “Agriculture and Rural Development” soll künftig “Agriculture and Food” also “Landwirtschaft und Nahrung” heißen. Zwar verschwindet die ländliche Entwicklung nicht aus dem Zuständigkeitsbereich, aber aus dem Namen und damit auch tendenziell aus der breiten Wahrnehmung der Zuständigkeiten des künftigen Kommissars. Einen Namenswechsel gibt es auch bei “Health and Food Safety” das künftig die Bezeichnung “Health and Animal Welfare” führt. Der Jubel der Tierschutzseite fällt aber verhalten aus bzw. die Reaktion ist kritisch, da der Vorgeschlagene der Ungar Olivér Várhelyi ist. Er ist Vertrauter Viktor Orbans auch vor dem Hintergrund, dass die nationalen Regierungen die Vertreter vorschlagen.

 

Update Entwaldungsverordnung (EUDR)

Nachdem die Kritik von Verbänden, EU-Mitgliedstaaten aber auch zunehmend vernehmbar aus dem Europäischen Parlament nicht abreißt, scheint langsam Bewegung in Sachen EUDR zu kommen. So hat die EVP-Fraktion mit einer Pressemitteilung am 19. September 2024 nochmal den Druck auf von der Leyen erhöht eine Verschiebung in die Wege zu leiten. Der DBV fordert eine Vereinfachung der Umsetzung und eine Verschiebung um mindestens zwei Jahre, aber selbst die Bundesregierung fordert nun kurz vor Umsetzungsbeginn eine Verschiebung um ein halbes Jahr. Hierbei muss aber auch betont werden, dass es insbesondere aus den Reihen der Sozialdemokraten (S&D), den Grünen (Greens) und Teilen der Liberalen (Renew) die Forderung gibt, die Entwaldungsverordnung wie geplant am 30. Dezember 2024 starten zu lassen.

 

EP zum Strategiedialog Landwirtschaft

Bei der Aussprache zum Strategiedialog Landwirtschaft im Europäischen Parlament in Straßburg wurde deutlich, dass das Ergebnis je nach parteipolitischer Färbung unterschiedlich interpretiert wird. In der Aussprache gab es ausschließlich Reden der Europaabgeordneten, aber keine Vorstellung des Berichts durch Prof. Strohschneider. Der DBV verhält sich weiterhin reserviert zum Abschlussbericht und erkennt diesen als Arbeitsdokument für weitere Diskussionen an, die nun folgen müssen. Eine Aufwertung wurde dem Strategiedialog zu Teil, da er in den Mission Letters der künftigen Kommissare auftaucht und dem neuen designierten EU-Agrarkommissar Christophe Hansen als Richtschnur für seine künftige Arbeit dienen soll.

 

Austausch mit Bundesumweltministerin Lemke zur Umsetzung der NRL

Nach den heftigen Auseinandersetzungen vor der Verabschiedung der Naturwiederherstellungsziele auf europäischer Ebene beginnen derzeit die nationalen Arbeiten zur Umsetzung. Im Rahmen eines Spitzengesprächs des DBV mit Bundesministerin Lemke hat Präsident Rukwied eingefordert, dass die Umsetzung nur in Kooperation mit der Landwirtschaft, freiwillig und mit Förderung erfolgen darf. Hingegen würden Pläne der Koalition für ein Flächenbedarfsgesetz und Vorkaufsrechte für den Naturschutz erhebliche Widerstände hervorrufen und die Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft grundsätzlich gefährden. Bundesministerin Lemke bekräftigte die Bereitschaft, gemeinsam und im engen Austausch mit der Landwirtschaft die Umsetzung anzugehen. Vereinbart wurde ein verstärkter Austausch auf Arbeitsebene.

 

Haushälter sehen Änderungsbedarf

Nach ersten Gesprächen mit allen Haushältern der Ampel-Fraktionen für den Bundeshaushalt 2025 zeichnet sich deutlich ab, dass von Seiten der Parlamentarier deutlicher Änderungsbedarf gesehen wird. Fraglich ist aber, ob hierfür die Spielräume vorhanden sein werden. Die finalen Änderungsvorschläge werden wohl erst Anfang/Mitte November im unmittelbaren Vorfeld zur Bereinigungssitzung vorliegen – also nach den US-Präsidentschaftswahlen und nach der nächsten Steuerschätzung. Konkreten Handlungsbedarf sehen die drei Berichterstatter Frau Esther Dilcher (SPD), Dr. Sebastian Schäfer (B90/Grüne) und Frank Schäffler (FDP) unter anderem beim den Themen Mittelabfluss in der GAK, Wald, Fischerei sowie beim Thema Digitalisierung. Der Haushaltsausschuss befasst sich am kommenden Mittwoch mit dem Einzelplan 10. Es wird damit gerechnet, dass die Opposition mögliche Änderungsanträge dort vorlegen wird.

 

BTV-3: Impfempfehlung und Härtebeihilfen

Die Anzahl der mit BTV-3 infizierten Tiere in Deutschland beträgt Stand 17.09. insgesamt 9.419 Fälle seit Anfang Mai. Innerhalb eines Jahres hat sich das Virus in Zentraleuropa verbreitet, einschließlich Deutschland, England, Dänemark, Norwegen, den Niederlanden, Belgien, Teilen Frankreichs, der Schweiz, Tschechien und Österreich. Entsprechend der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes ist damit zu rechnen, dass bis Jahresende alle Gebiete Deutschlands gleichermaßen von BTV-3 betroffen sein werden, und dass das Virus auch in den kommenden Jahren in Deutschland zirkulieren wird. In der aktualisierten Stellungnahme der STIKO Vet vom 10. September, wird nochmals dringend empfohlen, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich zu impfen, insbesondere in Beständen, in denen bereits erste Krankheitsausbrüche aufgetreten sind (StIKo Vet Stellungnahme (openagrar.de). Die serotyp-spezifische Impfung mit einem der drei inaktiven Impfstoffe ist die einzige Möglichkeit, Tiere effektiv vor einer BTV-Infektion zu schützen. Laut FLI sind alle Impfstoffe gut verträglich und verursachen weder Infektionen noch Schäden an den Tieren. Als eines der ersten Bundesländer, das von BTV-3 betroffen war, hat Niedersachsen am Mittwoch eine Härtebeihilfe für an BTV-3 verendete, geimpfte Rinder, Schafe und Ziegen beschlossen. Derzeit prüfen auch andere Tierseuchenkassen, ob solche Beihilfen in Fällen gewährt werden, in denen die Tierhalter ihrer Pflicht zur Schadensminderung, also der Impfung ihrer Tiere, nachgekommen sind.

 

Forum Weidetierhaltung und Wolf

Das vom DBV ins Leben gerufene Forum Weidetierhaltung und Wolf aus Vertretern der Weidetierhalterverbände sowie der Landnutzerverbände hat in dieser Woche das weitere Vorgehen in Sachen Wolf abgestimmt. Zum einen wurde vereinbart, die Bundesregierung vor der in der kommenden Woche anstehenden Debatte und Abstimmung zum Antrag der EU-Kommission zur Herabstufung des Wolfes in der Berner Konvention noch einmal gemeinsam aufzufordern, dem Antrag zuzustimmen. Zum anderen werden die Weidetierhalterverbände die Einladung des BMEL zur Diskussion der Zumutbarkeit des Herdenschutzes am 2.10. nur annehmen, wenn die Bestandsregulierung und eine funktionierende Problemwolfentnahme mit auf der Agenda stehen. Letztlich wurden weitere gemeinsame Aktivitäten bis hin zur nächsten Umweltministerkon-ferenz im November in Bad Neuenahr vereinbart.

 

Änderung des Tiergesundheits- und Tierarzneimittelgesetzes

Gestern, den 19.09.2024, hat das BMEL zu einer ganztägigen mündliche Anhörung zum Entwurf ei-nes Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheits- und Tierarzneimittelgesetzes in Präsenz geladen. Ziel des Arbeitspakets ist es, nationale Regelungen an europäische Standards anzupassen und Ermächtigungen für künftige Verordnungen zu schaffen. Der DBV sprach sich in seiner schriftlichen Stellungnahme sowie mündlich insbesondere gegen die Werbung für Impfstoffe aus. Die Auswahl des passenden Impfstoffs sollte weiterhin in enger Absprache zwischen Tierarzt und Tierhalter erfolgen, basierend auf der Expertise des Tierarztes. Darüber hinaus wurden weitere Anmerkungen zum Tierarzneimittelgesetz vorgebracht, als auch die Forderung nach einer erneuten Erhöhung des Höchstsatzes für Entschädigungen bei besonders wertvollen Tieren, wie zum Beispiel Gänseelterntieren, wo das BMEL eine Zusage von 100 € verlauten ließ. Bereits Ende Januar 2024 hatte der DBV eine Stellungnahme zu dem vom BMEL vorgelegten Eckpunktepapier zum ersten Schritt der Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das EU-Tiergesundheitsrecht abgegeben, wobei einige Punkte aufgegriffen wurden. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Es ist denkbar, dass beide Verfahren parallel im Oktober eingeleitet werden, wobei die Verordnung anschließend nur dem Bundesrat vorgelegt wird, während das Gesetz zusätzlich im Bundestag beraten und notifiziert werden muss.

 

ASP: Sperrzonen in Sachsen aufgehoben

In Sachsen wird die ASP erfolgreich zurückgedrängt. Die Landkreise Nordsachsen und Mittelsachsen, darunter Teile des Landkreises Meißen, und Stadtteile Dresdens sind nun wieder ASP-frei. Die Sperrzone II wurde im Landkreis Meißen gänzlich aufgehoben. Der erste ASP-Fall im Landkreis Meißen war am 13. Oktober 2021 festgestellt worden. Insgesamt gab es 109 ASP-Fälle in diesem Landkreis. Die Sperrzone II erstreckt sich ab sofort nur noch auf den Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz und verläuft entlang der Grenze zu Po-len im Osten und Süden des Landkreises Görlitz. Auch im Kreis Vorpommern-Greifswald wurden die Schutzmaßnahmen Ende August aufgehoben. Die Seuche war Anfang Juni in einem Schweinemastbetrieb in Friedberg bei Pasewalk ausgebrochen. Mit der Aufhebung entfallen sämtliche Einschränkungen im 10 km Radius rund um den Ausbruchsort. Die Überwachungszone im Umkreis von 10 km bleibt jedoch bestehen. Die ehemaligen Schutzgebiete sind nun Teil der Überwachungszone.

13.09.2024

Landvolk - INFO allgemein

Informelles Agrarratstreffen in Budapest

Beim informellen Agrarrat in Budapest hat die ungarische Ratspräsidentschaft eine erste Diskussion zur GAP nach 2027 angestoßen. Im Fokus stehen eine wettbewerbsfähige, krisenresiliente und bauernfreundliche GAP-Förderung, die gleichzeitig nachhaltige Ziele mit Augenmaß verfolgt. Diskutiert wurden Themen wie der Bürokratieabbau bei der Umsetzung der EU-Agrarzahlungen und auch die bessere Krisenbewältigung im Zuge der GAP. Mehrere Vertreter der Mitgliedstaaten forderten eine flexiblere und weniger bürokratische Ausrichtung der künftigen GAP. Obwohl die Präsenz der EU-Agrarminister vor Ort erwartungsgemäß gering war, plant die ungarische Ratspräsidentschaft, bis Ende 2024 erste Schlussfolgerungen zur GAP nach 2027 zu verabschieden. Ob dies gelingen wird, ist fraglich. In den nächsten Wochen wird es weitere Orientierungsaussprachen unter ungarischem Vorsitz geben. Unterdessen tagte bei COPA zu Beginn der Woche die gemeinsame Arbeitsgruppe GAP, Direktzahlungen, Ländliche Entwicklung und Risikomanagement. Hier wird in den nächsten Wochen ein Forderungspapier zum MFR 2028-2034 erarbeitet und abgestimmt, zu dem sich der DBV mit den entsprechenden Anliegen aus Sicht der deutschen Landwirte einbringen wird.

 

Draghi-Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit

Am 9. September 2024 wurde der Bericht zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, auch genannt „Draghi-Bericht“ vorgestellt. Mario Draghi, ehemaliger Ministerpräsident von Italien sowie ehemaliger Chef der Europäischen Zentralbank, verfasste auf Bitten der EU-Kommission dieses Strategiepapier. Draghi kommt in dem Bericht zu dem Schluss, dass „zusätzlich jährliche Mindestinvestitionen von 750 bis 800 Milliarden Euro“ nötig seien, um mit der Weltwirtschaft, insbesondere USA und China, mitzuhalten. Europa stecke, so der Bericht, in einer statischen Industriestruktur fest. Neben massiven Investitionen brauche es ebenfalls Innovationen. Die Landwirtschaft und das Potential des Sektors finden in dem Bericht jedoch kaum Beachtung. Einzig eine Umverteilung der Agrarsubventionen wird oberflächlich gestreift. Stattdessen soll ein gemeinsamer Plan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit, mit Fokus auf saubere Energie zur Transition beitragen. Zur Finanzierung hat Draghi dabei auch die Möglichkeit von Gemeinschaftsschulden der europäischen Mitgliedstaaten ins Spiel gebracht, was die Diskussionen parallel zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und seinen Prioritäten beeinflussen wird.

 

Herbst-Agrarministerkonferenz

Gestern fand die Kundgebung des Bauernverbandes Thüringen anlässlich der Agrarministerkonferenz in Oberhof statt. Mit einem „Schilderwald“ zum Bürokratiedschungel, Strohballen und Trettraktoren, Gummistiefeln und Plakaten hat die TBV-Aktion auf die seit den Bauernprotesten im Dezember 2023 noch immer bestehenden Forderungen an Bund und Land aufmerksam gemacht. Dazu wurden u. a. 194 Forderungen zum Bürokratieabbau an Ballons gebunden, „welche in die Luft fliegen, im Himmel verpuffen oder wieder herunterfallen und hoffentlich auf "fruchtbaren Boden" landen“, so TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner. Für den DBV hat Dr. Wagner zudem die Anliegen des Berufstandes im Rahmen des gestrigen Verbändegesprächs vorgestellt und kurz- und langfristige Maßnahmen zum Erhalt der heimischen Landwirtschaft und zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung in Deutschland eingefordert. Unter anderem müsse die EU-Agrarpolitik weiterentwickelt und praxisgerechter umgesetzt werden. Dafür muss das Budget des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR 2028-2034) deutlich erhöht werden. Ein robustes Agrarbudget ist wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu sichern und die vielfältigen Herausforderungen der kommenden Jahre zu bewältigen. Weiter steht nach wie vor die Forderung nach einem spürbaren Bürokratieabbau für die Landwirtschaft. Der Agrarsektor ist unverhältnismäßigen Bürokratielasten ausgesetzt und die bisher von Bund und Ländern angekündigten Schritte reichen nicht aus. Das vorläufige Ergebnisprotokoll wird Ihnen über die Community „Politik und Parlament“ bereitgestellt.

 

Höfeordnung und Jahressteuergesetz im Agrarausschuss des Bundesrates

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen befasst. Aufgrund des Wegfalls der Einheitsbewertung ist eine Anpassung der Höfeordnung ab dem 01.01.2025 notwendig, um weiterhin einen gerechten Ausgleich zwischen Hoferben und weichendem Erben zu ermöglichen. Als nächstes wird der Bundestag über die Reform der Höfeordnung beraten. Der AV-Ausschuss hat ebenfalls über den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beraten und festgestellt, dass dieser weit hinter den Erwartungen zurückbleibt und zudem eher weitere Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe enthält. So war auch Gegenstand der Beratungen die mit dem Gesetz beabsichtigten weiteren Absenkungen des Pauschalsatzes. Der Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat aufgrund des hohen bürokratischen Verwaltungsaufwandes auf die unterjährige Absenkung zu verzichten.

 

Aktuelle GAP-Entwicklungen

Sowohl der Agrar- als auch der Umweltausschuss im Bundesrat befassten sich diese Woche mit den vom Bundestag im sog. „Agrarpaket“ Anfang Juli beschlossenen Änderungen im GAP-Kond-Gesetz (u.a. Auslaufen der 4-Prozent-Pflichtstilllegung, Einführung der soz. Konditionalität) und im GAP-DZ-Gesetz (u.a. zwei neue Ökoregelungen ab 2026, neue Berechnung des Budgets für Basisprämie und Ökoregelungen ab 2026). Zuvor hatte sich der DBV nochmals mit wesentlichen Prioritäten an die Ländervertreter gewandt. Für das Bundesratsplenum am 27.9. empfehlen der AV-Ausschuss (9xJA, 7xEnthaltung) und der U-Ausschuss (14xJA, 2xEnthaltung), den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Während der AV-Ausschuss ergänzend eine Entschließung gegen zwei neue Ökoregelungen und stattdessen einen Inflationsausgleich für die Basisprämie vorschlägt, bekräftigt der U-Ausschuss in einem Entschließungsantrag die Richtigkeit der Einführung zwei neuer Ökoregelungen ab 2026, für die erst noch Mittel aus der 1. Säule freigemacht werden müssen. Unterdessen hat das BMEL diese Woche unter der Überschrift „Initiative Bürokratieabbau“ ein zweites Fortschrittspapier veröffentlicht, das 35 Maßnahmen in den Bereichen GAP-Förderung, Tierhaltung, Ökolandbau, Beihilfen, Baugesetzbuch und Lebensmittelkennzeichnung auflistet. Die bisherigen Arbeiten des BMEL sind zwar anzuerkennen, allerdings bleibt abzuwarten, ob die angekündigten Erleichterungen auf den Höfen spürbar sind – das wird sich praktisch erst im Antragsjahr 2025 zeigen.

 

DBV-Kreisvorsitzendentagung

Bei der diesjährigen Kreisvorsitzendentagung in Berlin standen der direkte Austausch mit dem Ehren- und Hauptamt des DBV. Insbesondere die Hintergründe und das „Wie und Wohin“ der Verbandsarbeit wurden diskutiert. Neben der Aussprache mit Präsident Rukwied waren der aktuelle Stand beim Tierschutzgesetz und dem Thema nachhaltige Agrarfinanzierung, das „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bauernverbandes die thematischen Schwerpunkte. Als aufschlussreich empfanden die Teilnehmenden die Diskussion mit dem Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr von der FDP zu der Ausrichtung der Agrarpolitik bis zu den Bundestagswahlen im nächsten Jahr. In der Schlussbesprechung zollten die Teilnehmer der Tagung des intensiven Austauschs Lob und Anerkennung. Die Teilnehmer selbst betonten die Notwendigkeit, dass Kreisvorsitzende aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen, um den internen Austausch zu intensivieren.

 

AG #ZukunftsBauer berät über Fortgang

In einer digitalen Sitzung haben in dieser Woche die Mitglieder der DBV-AG #ZukunftsBauer ein positives Zwischenfazit des bisherigen Projektverlaufs gezogen und über neue Projektformate beraten. Die Mitglieder stimmten darüber ein, dass es seit dem Projektstart Ende 2022 gelungen sei, Begriff und zentrale Projektinhalte im Berufsstand zu vermitteln, seinen unternehmerischen sowie einzelbetrieblichen und zugleich branchebezogenen Ansatz zu erläutern. Zugleich konstatierten sie eine regional unterschiedlich stark ausgeprägte Bereitschaft, sich mit dem Thema zu befassen. Als Gründe hierfür wurden u.a. mangelnde Ressourcen, eine ablehnende Haltung im Berufsstand und eine Überlagerung es Themas durch die Bauernproteste der letzten Monate genannt. Mit Blick nach vorn diskutierten die Mitglieder der AG neue Projektfor-mate und sprachen sich dafür aus, dabei künftig auch Themen wie Bildung, Resilienz und Stadt-Land-Konflikte aufzugreifen sowie das Projekt insgesamt fortzuführen. Über die Frage, ob und wie das Projekt #ZukunftsBauer über den 30.11.2024 hinaus verlängert wird, werden die Spitzengremien des DBV Anfang Oktober befinden.

09.09.2024

Landvolk - INFO allgemein

Strategiedialog für die Zukunft der Landwirtschaft auf EU-Ebene

Am vergangenen Mittwoch wurde der mit Spannung erwartete Bericht aus dem Strategiedialog zur Zukunft der Landwirtschaft auf EU-Ebene von Prof. Peter Strohschneider an die EU-Kommissionspräsidentin übergeben. Dieser umfasst insgesamt 110 Seiten und wurde von 29 Interessenvertretern – von Landwirtschaft bis Umwelt und Nahrungsmittelindustrie bis Verbraucherorganisationen unter der Leitung von Prof. Strohschneider ausgearbeitet, der bereits die Zukunftskommission Landwirtschaft auf deutscher Ebene geleitet hatte. Die Landwirtschaft war hier im Prozess u.a. über den europäischen Landwirtschafts- und Genossenschaftsverband COPA-COGECA und den europäischen Junglandwirten CEJA vertreten. Entsprechend nüchtern sollte man den Bericht zur Kenntnis nehmen. Den Bericht findet man hier. Der DBV hatte sich eher kritisch geäußert auch vor dem Hintergrund, dass keinerlei kritische Betrachtung der vergangenen Legislatur erfolgte und Bürokratieabbau kaum eine Rolle im Bericht spielt.

 

EP-Agrarausschuss beginnt mit hitziger Debatte

Die erste Sitzung des AGRI-Ausschusses des Europäischen Parlaments nach der parlamentarischen Sommerpause brachte eine hitzige Debatte zwischen Abgeordneten und Vertretern der EU-Kommission, in der es um Lebensmittelsicherheit, Spiegelklauseln für Pestizide bei Agrarimporten und auch die Verbreitung von ASP ging. Pierre Bascou von der GD AGRI erhielt wenig Dank dafür, dass er den Abgeordneten versicherte, dass die Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union seit dem Zweiten Weltkrieg stabil sei, ohne dass die Verfügbarkeit für die Verbraucher beeinträchtigt worden sei. Er wies darauf hin, dass die EU der größte Agrarexporteur der Welt ist und dass es bei der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit nicht darum gehen sollte, mehr zu produzieren, sondern die Inputquellen (für Düngemittel) zu diversifizieren und die Lieferketten (für Tierfutter) zu verkürzen. MdEP Herbert Dorfmann, Koordinator der Europäischen Volkspartei (EVP), argumentierte, dass das Berlaymont-Gebäude eine gefährliche Importabhängigkeit ignoriere, dass die EU weniger importieren und sich daran gewöhnen sollte, Vorräte anzulegen. Der Niederländer Bert-Jan Ruissen (EKR) warf ein, dass die Lebensmittelinflation durch die Politik des Green Deal verursacht werde. Andere sprangen auf diesen Zug auf, darunter Luke Ming Flanagan (Die Linke) aus Irland, Ivan David (Europa der souveränen Nationen) aus Tschechien und Gilles Pennelle (Patrioten für Europa) aus Frankreich.

 

Entwaldungsverordnung (EUDR) – Update

Im Falle der Entwaldungsverordnung ist weiter kein wirkliches Vorankommen auf europäischer Ebene zu erkennen. Die einzelnen Mitgliedstaaten reagieren nun mit Handreichungen auf nationaler Ebene, da die Guideline und Einstufungen des jeweiligen Entwaldungsrisikos der einzelnen Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene weiter auf sich warten lassen. Innerhalb der EU-Kommission hört man Stimmen, die befürchten, dass die Verschiebung zu spät kommen könnte, da die Beteiligten einen Vorlauf brauchen. Das Thema ist unabhängig von den betroffenen Produkten Rind, Soja und Holz kritisch im Blick zu behalten, da der Anwendungsbereich perspektivisch ausgeweitet werden soll. Damit wären dann faktisch alle land- und forstwirtschaftlichen Produkte mit entsprechenden bürokratischen Folgen davon betroffen. Umso mehr drängt der DBV auf eine Verschiebung des Anwendungsbeginn und auf eine grundsätzliche Überarbeitung der Verordnung.

 

Naturwiederherstellungsgesetz: Inkrafttreten und Aufsetzen einer Expertenkommission

Am 18. August 2024 ist das Naturwiederherstellungsgesetz in Kraft getreten. Das kontrovers diskutierte und vom Bauernverband scharf kritisierte Gesetz wurde mit einer knappen Mehrheit im Juli diesen Jahres angenommen. Zur Umsetzung des Gesetzes wird die Europäische Kommission eine Expertengruppe einrichten. Aufgabe der Gruppe soll es sein, die Generaldirektion Umwelt (GD ENV) bei der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsakte zu unterstützen. Die Ausarbeitung solcher Delegierten oder Durchführungsakte ist von besonderer Wichtigkeit, da diese im Vergleich zu normalen Verordnungen oder Richtlinien, nicht mehr vom Parlament oder Rat inhaltlich bearbeitet werden können. Diese Akte schreiben im Naturwiederherstellungsgesetz zum Beispiel die wiederherzustellenden Habitatgruppen oder die Liste der zu berücksichtigenden Indikatoren für die Wiederherstellung von land- und forstwirtschaftlichen Ökosystemen vor. Das Gremium soll von Vertretern von Staaten, öffentlichen Einrichtungen und von ausgewählten Organisationen zusammengesetzt werden und für eine Dauer von fünf Jahren, die Kommission unterstützen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 27. September. Der DBV wird sich miteinbringen.

 

BM Özdemir stellt Zukunftsprogramm Pflanzenschutz vor

Nachdem die Diskussionsvorschläge des BMEL für ein Zukunftsprogramm Pflanzenschutz im Frühjahr vorgestellt und auf heftige Kritik gestoßen sind, wurde in dieser Woche das eigentliche Zukunftsprogramm vorgestellt. Es fällt auf, dass sich das Papier weitgehend an die Vorschläge aus dem Frühjahr anlehnt, aber im Detail deutliche Anpassungen auf Basis der Kritik und Vorschläge der Landwirtschaftsverbände vorgenommen wurden. So hat man offensichtliche Angriffspunkte ausgebessert, wie etwa das Fehlen konkreter Maßnahmen zur Nutzung der Einsparmöglichkeiten von Pflanzenschutzmitteln durch technische Lösungen. Trotz dieser Verbesserungen dreht sich das Papier aber nach wie vor hauptsächlich um die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 % sowie um Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz und nicht um die Zukunftsfragen, wie auch in Zukunft die Ernten und Qualitäten landwirtschaftlicher Produkte gesichert werden sollen. Diese Kritik an einem im Kern nach wie vor als Reduktionsprogramm und nicht als Zukunftsprogramm einzustufenden Papier hat der DBV bereits pressemäßig vorgetragen, was auch medial breit aufgegriffen wurde. Es ist abzusehen, dass die von Seiten der Umweltverbände vorgetragene Kritik eines zu wenig ambitionierten Programms in den nächsten Monaten zunehmen wird. Gleichwohl ist nicht zu erwarten, dass vor der Bundestagswahl substantielle Schritte zur Umsetzung des Programms in die Wege geleitet werden.

 

Gegenäußerung der Regierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Am Mittwoch hat die Bundesregierung im Bundeskabinett die Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes verabschiedet. Diese Gegenäußerung um-fasst 19 Seiten. Nach einer ersten Durchsicht wird ersichtlich, dass die Bundesregierung wie befürchtet fast alle Verbesserungsvorschläge des Bundesrates für die Praxis ablehnt. Demgegenüber hat sie, die vom Bundesrat eingebrachten Vorschläge zu Verschärfungen, wie u. a. Dokumentationspflichten für Tierschutzindikatoren, positiv aufgegriffen. Der DBV wird die Gegenäußerung im Detail aufarbeiten und die Ergebnisse in die bereits laufenden Aktivitäten zum Tierschutzgesetz einbinden. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig und wird nun mit der Gegenäußerung dem Deutschen Bundestag zur 1. Lesung, welche nach derzeitigem Kenntnisstand für den 26.09.2024 angesetzt wird, zugeleitet.

 

DBV setzt Austausch mit BMUV fort

In der vergangenen Woche hat ein weiteres Gespräch zwischen dem BMUV und dem DBV über aktuelle Themen, u. a. das Naturwiederherstellungsgesetz stattgefunden. Von Seiten des DBV wurde eingefordert, die neuen europäischen Vorgaben im Konsens mit der Landwirtschaft umzusetzen und der Kooperation mit der Landwirtschaft einen Vorrang einzuräumen. Im Rahmen der Umsetzung wird die Erstellung eines Wiederherstellungsplans federführend von den Ländern vorgenommen werden müssen, das BMUV wird aber eine koordinierende Rolle einnehmen. Der nationale Wiederherstellungsplan wird zudem auch vom Kabinett beschlossen werden müssen. Vereinbart wurde, den Austausch fortzuführen und in einem nächsten Gespräch die für Landwirtschaft und Naturschutz relevanten Stellen und Aufgaben des Naturwiederherstellungsgesetzes zu identifizieren und die Möglichkeiten einer kooperativen Umsetzung auszuloten. Nach wie vor wird daneben zwischen Bundeskanzleramt, Bundesbauministerium und BMUV über die Umsetzung der Festlegungen des Koalitionsausschusses zur Beschleunigung von Energiewendeprojekten hinsichtlich Ersatzgeldvorrang beim Naturschutzausgleich, von Vorranggebieten und einem Vorkaufsrecht für den Naturschutz verhandelt. Von Seiten des DBV wurde diesbezüglich erneut auf die damit verbundenen gravierenden Eingriffe in das Eigentumsrecht und den Druck auf landwirtschaftliche Flächen hingewiesen, was im Berufsstand auf enorme Widerstände stoßen wird.

30.08.2024

Landvolk - INFO allgemein

Strategischer Dialog mit der Landwirtschaft in der EU abgeschlossen

Der strategische Dialog mit der Landwirtschaft in der EU, den Kommissionspräsidentin von der Leyen im September 2023 ankündigte, wurde in dieser Woche nach einem halben Jahr Verhandlungen abgeschlossen. Ergebnis des Dialogs soll ein Bericht sein, der vom Vorsitzenden Herrn Prof. Strohschneider an von der Leyen übergeben wird und am 4. bzw. 5. September 2024 veröffentlicht werden soll. Der Bericht ist grob in zwei Teile unterteilt, zunächst eine Problemanalyse und Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und dann ein themenspezifischer Teil mit Lösungsvorschlägen für politische Gesetzgebungsverfahren sowie Formate für weiteren Dialog in den kommenden Jahren. Thematisch ist der Bericht mutmaßlich weit gespannt, von GAP, über Handelspraktiken, Tierhaltung, Umweltstandards und internationalem Handel. Unklar ist, inwieweit ökonomische Sorgen, Einkommenswirksamkeit von GAP-Mitteln, Anreizsysteme statt Ordnungsrecht sowie Bürokratieabbau im Bericht berücksichtigt werden. Der DBV hatte hier an die Repräsentanten und Präsidenten von COPA und COGECA, Christiane Lambert und Lennart Nilsson, mehrmals Input in Form inhaltlicher Stichpunkte sowie roter Linien für die Verhandlungen gegeben. Der Abschlussbericht ist streng vertraulich und liegt aktuell nicht vor, entsprechende Reaktionen behält sich der DBV in den kommenden Wochen vor.

 

EUDR: weiter keine Verschiebung vonseiten der Kommission in Sicht

Die Entwaldungsverordnung bzw. EU Deforestation Regulation (EUDR) ist ja im politischen Prozess in Brüssel bereits durch und soll eigentlich am 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Die Betroffenheit der heimischen Produktion für die Bereiche Rind, Soja und Holz ist gegeben, da die Vorgaben nicht nur für Importe gelten, sondern auch für die europäische Produktion. Dies ist die Vorgabe durch die WTO, um keinen Handelspartner zu benachteiligen. Die geforderte Verschiebung aus den Reihen der Verbände, vielen EU-Mitgliedsstaaten und auch von Drittstaaten aufgrund zu vieler offener Fragen und keiner bestehenden Infrastruktur zur Umsetzung wurde bis jetzt nicht erfüllt. Hier wäre nun die EU-Kommission bzw. Die Kommissionspräsidentin von der Leyen am Zug dies zu vollziehen. Der DBV wird hier am Thema weiter dranbleiben und auf eine Verschiebung und praxistaugliche Überarbeitung drängen.

 

Nächste EU-Kommission: Meldefrist für Vorschläge der Regierungen der Mitgliedsstaaten

Mit dem 30. August 2024 endet die von Ursula von der Leyen als wiedergewählte Kommissionspräsidentin gesetzte Frist an die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten Vorschläge für die nächste Kommission zu machen. Hierbei war der eigentliche Anspruch von der Leyen´s eine paritätisch besetzte Kommission zu haben. Die Nationalregierungen meldeten aber in der Mehrzahl Männer für die zu vergebenden Posten. Nun ist es spannend, wie von der Leyen und das Parlament damit umgehen. Von der Leyen drohte u. a. schon an, dass Frauen mit wichtigeren Dossiers betraut werden, um den Anreiz für die Mitgliedstaaten zu erhöhen, Frauen zu nominieren. Im Parlament wird es insbesondere mit Blick auf S&D sowie Greens spannend, ob man eine männerdominierte Kommission in der Schlussabstimmung im Europäischen Parlament die Zustimmung gibt. Aktueller Favorit in Sachen Agrarkommissar ist Christoph Hansen (EVP) aus Luxemburg. Weitere Infos zu ihm findet man hier. Zwei weitere relevante Nominierungen kamen diese Woche aus Spanien und Dänemark. Spanien nominierte die Ministerin für den ökologischen Wandel Teresa Ribera und Dänemark nominierte den ehemaligen Klima- und Energieminister Dan Jørgensen. Beiden werden Interesse und gute Chancen zugesagt, wichtige Dossiers im Umwelt- und Klimapolitikbereich zu bekleiden. Der personelle und aufgabenbezogenen Zuschnitt der neuen Kommission wird seitens von der Leyen in den kommenden Wochen bekannt gegeben.

 

Kabinett verabschiedet aktualisierten Klimaplan

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den vom BMWK vorgelegten aktualisierten Nationalen Energie- und Klimaplan beschlossen. Die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) sind das zentrale Instrument der EU-weiten Koordinierung der Beiträge der Mitgliedstaaten zu den europäischen Klima- und Energiezielen. Nachdem die Ampelkoalition zuletzt das Klimaschutzgesetz geändert hat, steht nunmehr im Fokus eine sektorübergreifende Betrachtung der Treibhausgasemissionen, was zu mehr Flexibilität zwischen den Sektoren führt. Die Bundesregierung pocht aber weiterhin darauf, dass für volle Transparenz bei den einzelnen Sektoren die sektorale Betrachtung im Monitoring als Orien-tierungsgröße erhalten bleibt. Folge der neuen Betrachtung ist, dass die Emissionen insbesondere dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind. Dies kann für die Landwirtschaft sowohl hilfreich, als auch proble-matisch werden, etwa, wenn der Verkehrssektor keine hinreichenden Einsparbemühungen vornimmt, und stattdessen die Tierhaltung weiter abgebaut wird. In der Sache enthält der nationale Klimaplan die bekannten Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen in der Landwirtschaft. Im NKP sind für die Landwirtschaft Emissionsreduktionen zwischen 2010 und 2023 um rund 10 % von 58 auf 52 Mio. t CO2 Äquivalente dokumentiert. Die Prognose für die Landwirtschaft für das Jahr 2050 sind 48 Mio. t CO2 Äquivalente und damit eine Reduktion um weitere rund 8 % auf Basis der 2024 er Zahlen bzw. um rund 17% gegenüber 2010.

 

BTV-3 in ganz Deutschland

Die Blauzungenkrankheit breitet sich rasant in ganz Deutschland aus. In der vergangenen Woche wurden erstmals auch Fälle von BTV-3 in Sachsen bestätigt. Damit sind aktuell rund 6.000 Betriebe bundesweit betroffen. Derzeit kommt es insbesondere in Niedersachsen zu einem stark erhöhten Fallaufkommen, was zu großen Herausforderungen bei den Tierkörperbeseitigungsunternehmen führt. Aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wird berichtet, dass die Tierkörperbeseitigung mitunter bis zu einer Woche dauert. Es wird gebeten, in solchen Fällen an die Kreisveterinärämter heranzutreten. Um seine Tiere zu schützen, wird auch weiterhin generell zur Impfung geraten.

 

ASP-Maßnahmen wirken

In Hessen wird in den kommenden zwei Wochen ein 50 km langer Festzaun an der östlichen Seite der B45 von Groß-Umstadt bis zum Neckar errichtet. Durch intensive Testungen von verendeten Wildschweinen konnte eine genaue Abgrenzung der ASP freien Gebiete von den befallenen Gebieten vorgenommen werden. Laut FLI habe sich die Lage in Hessen in den letzten beiden Wochen weitestgehendes entspannt, man gehe davon aus, dass sich die Lage auch perspektivisch weiter beruhigen wird, auch wegen der umgesetzten Maßnahmen in den Restriktionszonen. Mit Stand 26.08.2024 (15:00 Uhr) hat Hessen insgesamt 124 ASP-positive Wildschweine in TSN gemeldet. Davon 117 in LK Groß-Gerau, 5 im LK Darmstadt-Dieburg und 2 im LK Bergstraße. Seit Ende Juli wurden keine neuen infizierten Hausschweine gemeldet. In Rheinland-Pfalz wurden 42 ASP-positive Wildschweine gemeldet. Am 15.08. wurde im Kreis Bad Dürkheim ein Hausschwein aus einem Kleinstbetrieb positiv auf ASP getestet. Seither gab es keine neuen Fälle bei Hausschweinen aus RLP.

23.08.2024

Landvolk - INFO allgemein

Stark unterdurchschnittliche Getreideernte

Der DBV geht in seiner Erntebilanz 2024 beim Getreide von einer Gesamterntemenge von 39,3 Mio. T und somit von einer stark unterdurchschnittlichen Ernte aus. Nach den aktuellen Zahlen liegt die Erntemenge beim Weizen, der wichtigsten Kultur, mit 18,0 Mio. T deutlich unter der des Vorjahres (2023: 21,2 Mio. T). Aufgrund der ungünstigen Witterungsbedingungen zur Aussaatzeit im Herbst ist die Anbaufläche von Winterweizen in diesem Jahr um rund 330.000 Hektar zurückgegangen, was einer der Gründe für die geringe Erntemenge ist. Aber auch die erneut gesunkenen Hektarerträge spiegeln den Abwärtstrend beim Winterweizen wider. Bei der Wintergerste liegt die diesjährige Erntemenge mit 8,9 Mio. T ebenfalls unter der Vorjahresmenge von 9,5 Mio. T. Die Winterrapsernte 2024 liegt mit einem Durchschnittsertrag von 33,8 dt/ha auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie im Vorjahr (33,5 dt/ha). Durch eine geringere Anbaufläche ist zudem die Gesamterntemenge beim Raps auf 3,7 Mio. T gesunken (2023: 3,9 Mio. T). Die Herbstkulturen wie Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln sowie Gemüse konnten größtenteils von den Niederschlägen profitieren. Insbesondere die Kartoffeln leiden jedoch stark unter Kraut- und Knollenfäule. Aber auch bei den Zuckerrüben treten neue Krankheiten wie Stolbur oder das Syndrome Basses Richesses (SBR) vermehrt auf. Im Obstbau sind erhebliche Schäden vor allem durch Spätfröste zu verzeichnen und auch hier sorgen Restriktionen beim Pflanzenschutz sowie der Mindestlohn für eine schwierige Gesamtsituation. Beim Wein wird nach ersten Schätzungen über die Anbaugebiete hinweg ebenfalls eine unterdurchschnittliche Menge erwartet.

 

BMUV überarbeitet Praxisleitfaden Wolf

Nachdem das Schnellabschussverfahren von Bundesumweltministerin Lemke bereits bei ersten konkreten Anwendungsfällen vor dem OVG Niedersachsen krachend gescheitert ist, überarbeitet das BMUV derzeit den Praxisleitfaden. Während in einer Verbändeanhörung Ende Juli nur nichtssagende Dokumente verteilt und diskutiert wurden, läuft derzeit im Umlaufverfahren eine Abstimmung einer Überarbeitung des Praxisleitfaden mit den Ländern. Inhaltlich geht es hierbei um eine genauere Beschreibung des Schnellabschussverfahrens für einen besseren Vollzug der Regelung, dass nach einem Rissereignis innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1000 m um den Riss-Ort der Schadensverursacher geschossen werden darf. Eine Individualisierung des Wolfes ist nicht erforderlich, wohl aber der Nachweis eines Wolfes als Verursacher. Aus Sicht des DBV handelt es sich hierbei um den untauglichen Versuch, ein verkorkstes Verfahren, welches völlig unzureichend und ungeeignet ist, die Probleme mit dem Wolf zu lösen, zu verbessern. Der DBV wird sich in diesem Sinne an das BMUV wenden und an der Forderung der Einführung eines Bestandsmanagements festhalten.

 

 

LEH-Haltungsformkennzeichnung

Gestern (Donnerstag, 22.08.2024) fand, aufbauend auf einem ersten Gespräch im Juli, ein LEH-Haltungsform-Stakeholdertreffen für den Bereich Milchviehhaltung und Rindermast statt. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung einer klaren, konsistenten Prüf- und Kriteriensystematik für die Haltungsformstufen. Besondere Herausforderungen stellten neben einigen weiteren Punkten u.a. die Einigung auf eine einheitliche Prüfsystematik sowie die Einordnung der Weidehaltung dar. In einigen Punkten konnte leichte Annäherung erzielt werden. In einem nächsten Termin, der in Präsenz stattfinden soll, hofft man zu einer Einigung zu kommen. Die Klärung der strittigen Punkte soll im Vorfeld in einzelnen Unter-AGs vorbereitet werden. Der gesamte Prozess gestaltet sich sehr zäh, weil er von Seiten der ITW und des LEH wenig effizient organisiert ist und wenig relevante oder branchenfremde Akteure einbezieht.

 

Ressortabstimmung zum Bundeswaldgesetz

Das BMEL hat einen neuen Referentenentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) vorgelegt, der eine Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Waldbewirtschaftung zum Ziel hat. Ein zentrales Anliegen des Entwurfes ist die Förderung einer klimaresilienten Waldbewirtschaftung und eines umfassenden Bodenschutzes. Das BMEL setzt hierzu vorwiegend auf den Anbau heimischer und standortgerechter Forstpflanzen. Da das aktuelle BWaldG sowie die jeweiligen Landeswaldgesetze bereits umfassende Regelungen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Wälder enthalten, bezweifelt der DBV den Nutzen der Gesetzesinitiative. Auch der Nutzen der gesetz-lich vorgeschlagenen Maßnahmen, um den erklärten Beitrag des Waldes zur Bereitstellung der heimischen und nachhaltig produzierten Ressource Holz zu sichern, wird aus Sicht der waldbesitzenden Landwirte in Frage gestellt. Der DBV lehnt diese neuen Regulierungsvorgaben ab und kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf bestehende Regelungen unnötig verkompliziert werden. Da auch unklar bleibt, wie die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen das erklärte Ziel einer ökonomisch bedeutsamen Waldbewirtschaftung gerade für den ländlichen Raum effektiv unterstützen sollen, ist kein Mehrwert der vorgeschlagenen Novellierungen erkennbar. Der DBV wird sich in diesem Sinne in die Debatte einbringen und hierzu eng mit den Wald- und Grundbesitzerverbänden abstimmen.

 

KTF-Mittel für 2024 können endlich fließen

Bisher lagen im KTF für das laufende Jahr 164 Mio. € an Mitteln für klimaangepassten Waldumbau, Wiederbewaldung und Moorschutz auf Eis. Diese Mittel wurden in dieser Woche endlich freigegeben, eine Kernforderung von DBV und den Ländern. 93,5 Mio. € sind in der GAK eingeplant für den klimaangepassten Waldumbau und die Wiederbewaldung geschädigter Flächen, 26 Mio. € zur Re-duktion von Treibhausgasemissionen aus Moorbö-den. Weitere Mittel sind für die Programme „Maß-nahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau“, „Wirtschaftsdünger“, „Maßnahmen zum Humusaufbau“ sowie das „Forschungs- und Innovationsprogramm Klimaschutz im Bereich Ernährung und Landwirtschaft“ eingestellt. Auf Grund der langen Hängepartie ist für den DBV fraglich, ob die Mittel bis Jahresende abgerufen werden können. Die Länder hatten bisher mit Bewilligungssperre für Waldumbaumaßnahmen reagiert. Insbesondere im Wald braucht es lange Vorlaufzeiten, um Maßnahmen sachgerecht umsetzen zu können. Und so prognostizierte Bundesumweltministerin Lemke am Mittwoch, dass 2024 von den 742 Mio. Euro im ANK wohl nur rund 320 Mio. Euro abfließen werden.

16.08.2024

Landvolk - INFO allgemein

Ernteerwartungen müssen deutlich nach unten korrigiert werden

Nach erster Analyse der kürzlich von den Landesbauernverbänden vorgelegten Zahlen zur dritten Ernteschätzung zeichnet sich eine signifikante Abwärtskorrektur der bisherigen Prognosen ab. Diese Entwicklung bestätigt die Bedenken, die in zahlreichen Gesprächen der letzten Wochen bereits angedeutet wurden. Neben den herausfordernden Witterungsbedingungen hinterlassen die zunehmenden Einschränkungen bei der Düngung und der Mangel an effektiven Pflanzenschutzmitteln inzwischen deutliche Spuren bei den Erträgen. Es wird erwartet, dass die Gesamterntemenge beim Weizen unter 18 Millionen Tonnen fallen wird. Ebenso zeichnet sich ab, dass das Ziel einer Gesamtgetreideernte von 40 Millionen Tonnen voraussichtlich verfehlt wird. Detailliertere Informationen zu diesen Entwicklungen werden im Rahmen der abschließenden Pressekonferenz am 22. August präsentiert.

 

Novelle zum Baugesetzbuch: DBV fordert Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange

Mit dem „Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ unternimmt das Bauministerium den Versuch, das Versprechen von Bundesbauministerin Klara Geywitz einzulösen, jährlich 400.000 Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Dafür wird die Innenentwicklung gestärkt. So sollen bspw. ungenutzte Büroflächen schneller in Wohnraum umgenutzt werden. Zugleich finden jedoch mehr Umwelt- und Klimagesichtspunkte Eingang in die Innenbereichsplanung. Zwar begrüßt der DBV in seiner Stellungnahme die Fokussierung des Gesetzentwurfs auf die Innenentwicklung. Allerdings halten wir eine stringentere Mobilisierung der Innenentwicklung für erforderlich. Bundesweit gibt es einen „Bauüberhang“ von rund 900.000 Wohnungen, die genehmigt, aber noch nicht gebaut sind. Darüber hinaus stehen ca. 1,7 Millionen Wohnungen leer. Allein in den stark nachgefragten Wohnungsmärkten können bis zu 2,7 Millionen Wohnungen durch Umnutzung und Aufstockung geschaffen werden. Zusätzlich stehen 99.000 Hektar Brachflächen zur Verfügung, die sich für Wohnbebauung eignen. Zusammenfassend fordern wir deshalb, dass eine Neuinanspruchnahme von Grund und Boden erst nach vollständiger Ausschöpfung dieser Wohnungsbaupotenziale erfolgen darf. Zudem gilt es, die agrarstrukturellen Belange sowie die Erfordernisse der Ernährungssicherung zwingend bei allen bauplanerischen Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Vorschläge zur Umlegung sowie zum Vorkaufsrecht lehnen wir ab. Daneben sind mit der Baugesetzbuchänderung aber auch Erleichterungen für den Tierwohlstallbau zu schaffen. Die Tierwohlverbesserungsregelungen gemäß § 245a Abs. 5 und 6 BauGB sind zu restriktiv bzw. beziehen sich durch die enge Verzahnung mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz derzeit lediglich auf den Sektor Schweinehaltung. Nach wie vor ist es zahlreichen anderen Tierhaltungsbe-trieben nicht möglich, ihre Ställe noch tierwohlgerechter umzubauen. Zur Abhilfe hat die DBV-AG Baurecht einen Forderungskatalog erarbeitet. Dieser beinhaltet u.a. eine umfassende Tierwohlverbesserungsklausel, einen Planvorbehalt für privilegierte Freiflächen-PV und Erleichterungen beim landwirtschaftlichen Wohnen. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, diese in die Gesetzesvorlage aufzunehmen.

 

Viele Gemeinsamkeiten mit Landkreistag

Zum Wochenbeginn traf sich der DBV mit dem Deutschen Landkreistag (DLT) auf Arbeitsebene. Anlass war die Abstimmung der Positionen zur Novelle zum Baugesetzbuch. Der Tierwohlstallumbau und Flächenschutz sind auch beim DLT „Dauerbrenner“. Wie der DBV fordert der DLT einen Planvorbehalt für Freiflächen-PV. Daneben wurde das Thema „Wolf“ ausführlich beraten. Die übereinstimmende Bewertung legt gemeinsame verbandliche Aktionen nahe; ebenso zur „Wasserstrategie“. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass anknüpfend an eine langjährige gute Zusammenarbeit zwischen DBV und DLT auch in größeren Allianzen mit kommunalen Spitzenverbänden und anderen Wirtschaftsverbänden die Gespräche mit dem Ziel gemeinsamer politischer Aktionen fortgeführt werden.

 

NAP Arbeitsgruppe Risikoreduzierung Umwelt

In der vom BMEL neu strukturierten Arbeitsgruppe „Risikoreduzierung Umwelt“ im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz NAP steht das Thema Biodiversität sehr hoch auf der Prioritätenliste von BMEL und einigen NGO und Behörden. Während von Umweltverbänden, UBA und BfN regelmäßig verpflichtende Regelungen und Auflagen zum Schutz der Biodiversität im Zusammenhang mit der GAP, der Pflanzenschutz-Zulassung oder im Fachrecht eingefordert werden, plädieren die Verbände aus Landwirtschaft, Industrie, Kammern etc. für praxistaugliche, freiwillige und geförderte biodiversitätsfördernde Maßnahmen. Vereinbart wurde, in den kommenden Sitzungen der Arbeitsgruppe von Seiten der landwirtschaftlichen Praxis Einblicke in die bewährten Kooperationsprojekte wie z. B. FRANZ und Empfehlungen für die Übertragung in die Breite bzw. den Abbau von Hemmnissen zu geben.

09.08.2024

Landvolk - INFO allgemein

Einheitliche Seuchenbekämpfung gefordert

Am Dienstag wandte sich der DBV gemeinsam mit dem DRV und dem DVT in einem Verbändeschreiben an Frau Dr. Kluge, die neue Unterabteilungsleiterin im BMEL, und kritisierte die uneinheitliche Vorgehensweise und Auslegung von Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen durch die Bundesländer. Angesichts der aktuellen prekären Tierseuchenlage in Deutschland, insbesondere im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit (BTV-3), fordern die Verbände eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen allen beteilig-ten Akteuren – darunter staatliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Veterinärdienste und Landwirte. Diese Zusammenarbeit ist unerlässlich, um ein effektives und einheitliches Management von Tierseuchen sicherzustellen. Das derzeitige ASP-Geschehen in Südwestdeutschland verdeutlicht die unterschiedlichen Auslegungen der Vorschriften in den Allgemeinverfügungen, beispielsweise bei den Vorgaben zum Umgang mit Erntegut. Auch bei der Bekämpfung von BTV-3 wird bislang oft auf die Vorgehensweise in anderen Bundesländern verwiesen, und erst auf Drängen der Wirtschaft Prozesse vereinheitlicht.

 

Jährliches Spitzentreffen DBV-BÖLW

Mir dem Treffen wurde die langjährige Übung von Spitzentreffen beider Dachverbände auf dem Betrieb der Familie des BÖLW-Vorstandes Landwirtschaft und Naturland-Präsidenten Hubert Heigl fortgesetzt. Der DBV war mit Präsident Rukwied, FA Ökolandbau Vorsitzendem Präsident Wendorff und seinem Stellvertreter Niemann ehrenamtlich vertreten. Seitens des Hauptamtes nahmen SGS Dohme, FBL Meierhöfer und Dr. Dienel teil. Themen waren die Verhinderung von Patenten auf Leben durch das Europäische Patentamt, die Umsetzung der GAP in Deutschland, die Afrikanische Schweinepest und die daraus resultierenden Vermarktungsprobleme, die zunehmende Marktmacht der vier großen deutschen Einzelhandelskonzerne sowie die Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen nach dem „Ernteguturteil“. Es besteht Kon-sens zwischen beiden Spitzenverbände, die Patentierung von Leben grundsätzlich abzulehnen. Es dürfen keine weiteren Patente auf Sorten oder auf biologische Eigenschaften vergeben werden. Man war sich einig, dass die Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes korrigiert werden muss, um damit dem politischen Willen der EU-Gesetzgeber entsprechen, das Züchtungsprivileg für Nutzpflanzen und Tiere zu schützen und natürlich vorhandene biologische Eigenschaften der Patentierung zu entziehen. Zeitnah soll nun mit dem BÖLW die Möglichkeit eines gemeinsa-men Vorgehens zur aktuellen Patentvergabepraxis des Europäischen Patentamtes gegenüber dem BMEL und Justizministerium ausgelotet werden.

 

Umweltministerin bei Hauptalmbegehung: Wolf und Kombihaltung im Fokus

Zur traditionellen Hauptalmbegehung des „Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern“ war dieses Jahr wieder bundespolitische Prominenz vor Ort: Nachdem 2023 Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir an der Wanderung teilnahm, war am vergangen Mittwoch Bundesumweltministerin Lemke vor Ort. Bestimmende Themen waren der Wolf und die Kombinationshaltung von Milchkühen. Insbesondere das Thema Wolf wurde in den traditionellen Ansprachen zu Beginn der Wanderung und auf den Almen angesprochen. Hierbei wurde von den Almbauern mehrmals die Rolle der Naturschutzverbände kritisiert, die mit der Rückkehr des Wolfes in kaum zäunbare Gebiete die Artenvielfalt gefährden, indem perspektivisch keine Tiere mehr aufgetrieben werden würden. Lemke betonte, dass für sie die Herabstufung des Schutzstatus keinen Mehrwert brächte, da weiter der günstige Erhaltungszustand der relevante Faktor ist. Nach der Rede des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft Aiwanger, der auch für Jagd zuständig ist sowie der Staatsministerin für Landwirtschaft Kaniber, betonte Lemke nochmals, dass Bayern dem Melden des günstigen Erhaltungszustandes nach Brüssel im Wege stehe. Aiwanger und Kaniber wiederum hatten in ihren Reden betont, dass sie den günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland melden wollen und nicht nur für einzelne Bundesländer, wozu Bayern aktuell nicht zählen würde. In diesem Kontext betonte die Bundesumweltministerin zudem die von ihr auf den Weg gebrachte Schnellabschussregelung als einen Lösungsansatz. Das Tierschutzgesetz wurde vorwiegend in Verbindung mit den Sorgen der Kombinationshalter thematisiert. Landwirtschaftsministerin Kaniber forderte in ihrer Rede die Rücknahme des Tierschutzgesetzes, da die vorgesehenen Rege-lungen schlussendlich zur Aufgabe von ca. 10.000 bayerischen landwirtschaftlichen Betrieben mit Milchviehhaltung in Bayern führen würde. Hier setze sie die Zahl in Vergleich zu den allgemeinen Betriebszahlen in Lemkes Heimatbundesland Sachsen-Anhalt, die bei 4.000 Betrieben liegt. Gerade die Bewirtschaftung von Almen sieht Kaniber durch erhöhte Anforderungen an die Haltung bedroht. Doch auch die Sorgen im Rahmen der Entwaldungsverordnung in Bezug auf Holz und Rinder wurde im Gespräch mit der Bundesministerin am Rande der Wanderung angesprochen, wobei wenig Verständnis für die Kritikpunkte zu erkennen war.

 

BTV-3: Dringende Impfempfehlung

Aktuell steigt die Anzahl der BTV-3 (Blauzungenkrankheit-Serotyp 3) Ausbrüche in Deutschland rapide an. Seit Juli 2024 bis zum gestrigen 8. August wurden insgesamt 1.805 bestätigte Fälle registriert, die sich nahezu gleichmäßig auf Schafe und Rinder verteilen. Das Seuchengeschehen breitet sich derzeit von der niederländischen Grenze ausgehend in östliche Richtung aus. Infolgedessen haben mittlerweile die folgenden acht Bundesländer ihren Freiheitsstatus verloren: BW, HB, HE, HH, MV, NI, NW, RP, ST. Aufgrund der derzeitigen günstigen Wetterbedingungen für Gnitzen ist davon auszugehen, dass noch im August in allen Bundesländern bestätigte BTV-3-Fälle auftreten werden. Mit der Meldung erster Fälle in Belgien und Frankreich diese Woche besteht die Möglichkeit, dass sich BTV-3 bald in ganz Europa ausbreitet. Angesichts der steigenden Fallzahlen hat die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) ihre dringende Empfehlung bekräftigt, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-3 impfen zu lassen. Die drei Anfang Juni gestattetet inaktivierten Impfstoffe verhindern laut Gebrauchsinformation die durch BTV-3-Infektionen verursachte Mortalität und verringern das Ausmaß der klinischen Symptome sowie die Virämie. Allerdings bieten sie keinen vollständigen, sterilen Impfschutz, der Infektionen komplett verhindert. Erste Erfahrungen aus den Niederlanden zeigen, dass die Anwendung der Impfstoffe sicher ist und von den Tieren gut vertragen wird. Die niederländischen Kollegen berichten, dass die Erkrankungen insgesamt milder verlaufen und deutlich weniger Todesfälle auftreten als bei ungeimpften Tieren im September des letzten Jahres. Die dringende Empfehlung, empfängliche Wiederkäuer auch in bislang BTV-freien Gebieten gegen BTV-3 zu impfen, möchten wir an dieser Stelle wiederholen. Alle Länder gewähren anteilig vom Land und der Tierseuchenkasse eine Beihilfe.

 

GAP-Strategieplan eingereicht

Das BMEL hat den Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan am 2. August bei der EU-Kommission eingereicht. Eine grobe Übersicht der Änderungen gibt die BMEL-Presseinformation (https://t.ly/osso4). Änderungen sind u.a. geplant bei den ÖR 1a, 1b, 1d, 2, 3, 4, 6, bei der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit, Agri-PV-Anlagen, Prämien für gekoppelte Direktzahlungen. Gewisse Stichtagsmeldungen und Vorgaben für Mutterschafe und -ziegen sollen gestrichen werden. Bei den Sektorprogrammen für Obst & Gemüse, Wein, Bienenzuchterzeugnisse und Hopfen sind technische Änderungen geplant. Mit einer Genehmigung der Änderungen durch die EU-Kommission wird Anfang November gerechnet. Ferner müssen die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist die Anwendung ab 01.01.2025.

02.08.2024

Landvolk - INFO allgemein

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Zum 01. August müssen Schweinemäster schriftlich bei ihrer zuständigen Behörde angeben, welche Haltungsform in ihren Schweinemastställen vorherrscht. Jede Haltungsform muss dabei separat gemeldet werden, d.h. Betriebe mit verschiedenen Haltungsformen in mehreren Ställen müssen für jeden Stall eine eigene Meldung abgeben und die Ställe erhalten jeweils eine eigene Kennnummer. Nach DBV-Recherche und ohne Gewähr bestehen in einigen Bundesländern Informationen und Möglichkeiten zur Registrierung: Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen akzeptieren Anträge bereits in Papierform. Niedersachsen stellt als einziges Bundesland ein Online-Angebot bereit. In zwei weiteren Bundesländern wurden die Schweinemäster teils direkt angeschrieben, teils allgemein aufgefordert, die laut Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erforderlichen Daten und Unterlagen an eine bestimmte Stelle per E-Mail zu senden. In den übrigen Bundesländern haben die Schweinemäster nach bisher vorliegenden Informationen keine Möglichkeit einer Registrierung. In den übrigen Bundesländern müssen die Betriebe nun darauf warten, dass entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden. Aus Sicht des DBV müssen die massiven Lücken bei den staatlichen Registrierungsmöglichkeiten für die Tierhaltungsstufen umgehend geschlossen werden. Der DBV hält es darüber hinaus nicht nur für sinnvoll, sondern notwendig, dass sich die Länder jetzt doch noch auf eine bundeseinheitliche Lösung einigen.

 

Große Novelle zum Baugesetzbuch nicht der große Wurf

Am Dienstag legte das Bundesbauministerium die lange Zeit schon angekündigte Novelle zum Baugesetzbuch dem DBV zur Stellungnahme vor. Die gut zweiwöchige Stellungnahme in der Sommerzeit zeigt einmal mehr, welche Relevanz die derzeitige Bundesregierung der Verbändebeteiligung einräumt. Wie sich schon in den Vorgesprächen abzeichnete, enthält der Gesetzentwurf keine unserer Verbesserungsforderungen (wie z.B. erleichterter Wohnungsbau für Betriebsangehörige, Planvorbehalt gegenüber PV, umfassendes Stallbaurecht). Schwerpunkte der Novelle sind Vereinfachungen für den Wohnungsbau, die Betonung der Klimaanpassung und des Klimaschutzes im Städtebaurecht, die Stärkung der Digitalisierung sowie weitere Maßnahmen im Bereich des Boden-rechts, des Besonderen Städtebaurechts und zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Ob sich damit die politische Zusage von jährlich 400.000 neuen Wohnungen verwirklichen lässt, scheint fraglich. Liegen die Ursachen für die Wohnungsnot doch weniger beim Bauplanungsrecht als vielmehr in der andauernden hohen Zuwanderung, dem verteuerten Bauen sowie der Tatsache, dass die Wohnungssuchenden den Wohnungsleerstand im ländlichen Raum verschmähen. Der DBV wird die Gesetzesvorlage zusammen mit den Vertretern der Landesbauernverbänden in der DBV-AG-Baurecht prüfen und sich zum Fristablauf am 16. August u.a. für einen verbesserten Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Nutzfläche sowie gegen die beabsichtigte Privilegierung der flächenintensiven Geothermie aussprechen.

 

ASP-Update aus Südwestdeutschland

In der vergangenen Woche wurde mittels Drohneneinsatz sowohl etwa 35 km südlich des bisherigen ASP-Ausbruchsgeschehens im Kreis Groß-Gerau in Hessen das Virus bei einem Kadaver eines weiblichen Überläufers festgestellt, als auch etwa 10 km östlich in Pfungstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Durch ersteren Fund sind neben Rheinland-Pfalz und Hessen nun auch Gebiete in Baden-Württemberg betroffen, wodurch sich die Zahl der in Restriktionsgebieten befindlichen Betriebe auf knapp 80 mit etwa 7.000 gehaltenen Schweinen beläuft. Die Schutzmaßnahmen gegen die ASP sind gemäß EU-Richtlinien auf mindestens zwei Jahre angelegt, auch wenn die offizielle Einstufung der Schutz- und Überwachungszone als Sperrzone III zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestätigt wurde. Abgesehen von den 8 betroffenen Haus-schweinebeständen im Kreis Groß-Gerau wurde das ASP-Virus inzwischen bei knapp 100 Wildschweinen nachgewiesen, darunter etwa 20 in Rheinland-Pfalz. Wie das Virus in die Hausschweinbestände gelangt ist, bleibt weiterhin unklar. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das derzeitige Seuchengeschehen in Südhessen als typisch für die ASP ein, ähnlich wie es aus anderen betroffenen Ländern bekannt ist. In Italien wurden allein letzte Woche vier infizierte Hausschweinbestände gemeldet. Besonders in den Monaten Juli und August treten vermehrt Infektionen auf. Dem Vernehmen nach war der Verlauf in Ostdeutschland eher eine Ausnahme, da dort nur wenige Hausschweinbestände betroffen waren. Allerdings begann die Ausbreitung dort auch erst im September, als die kälteren Jahreszeiten einsetzten. Die Forschung zu Stechmücken und Zecken als mögliche Überträger wird fortgesetzt. Der-zeit fehlen ausreichende Hinweise. Experten des FLI untersuchen derzeit Mücken vom Kühkopf (Hessen), um sie als Virenträger auszuschließen.

 

Einheitliche Tierseuchenbekämpfung gefordert

Am Dienstag wandte sich der DBV gemeinsam mit dem DRV und dem DVT in einem Verbändeschreiben an Frau Dr. Kluge, die neue Unterabteilungsleiterin im BMEL, und kritisierte die uneinheitliche Vorgehensweise und Auslegung von Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen durch die Bundesländer. Angesichts der aktuellen prekären Tierseuchenlage in Deutschland, insbesondere im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungen-krankheit (BTV-3), fordern die Verbände eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren – darunter staatliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Veterinärdienste und Landwirte. Diese Zusammenarbeit ist unerlässlich, um ein effektives und einheitliches Management von Tierseuchen sicherzustellen. Das derzeitige ASP-Geschehen in Südwestdeutschland verdeutlicht die unterschiedlichen Auslegungen der Vorschriften in den Allgemeinverfügungen, beispielsweise bei den Vorgaben zum Umgang mit Erntegut. Auch bei der Bekämpfung von BTV-3 wird bislang oft auf die Vorgehensweise in anderen Bundesländern verwiesen, und erst auf Drängen der Wirtschaft Prozesse vereinheitlicht.

 

Schnellabschuss beim Wolf weiterhin in der Warteschleife

Am Mittwoch hat eine Verbändekonsultation zum „Praxisleitfaden Wolf“ stattgefunden. Der Leitfaden soll den zuständigen Behörden Rechtsicherheit bei Entnahmen von Wölfen geben und beschreibt die Voraussetzungen dazu. Die UMK hat bei ihrer letzten Sitzung die Bund-Länder-AG Wolf beauftragt, einen Vorschlag zur Ergänzung des Praxisleitfadens Wolf zu erarbeiten, um den Vollzug des Verfahrens der Schnellabschüsse im Hinblick auf die durch das OVG adressierten Punkte rechtssicher zu ermöglichen. Die Schnellabschüsse wurden im vergangenen Jahr von Umweltministerin Steffi Lemke als schnelles, unbürokratisches und rechtssicheres Verfahren angekündigt, um Wölfe in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen innerhalb von 21 Tage und einem Umkreis von 1.000 m entnehmen zu können. Seitdem wurde nicht ein Wolf auf Grundlage dieses Verfahrens geschossen. In der Sitzung wurde deutlich, dass das BMUV und BfN nicht an einer Lösung interessiert sind und die Verbände aus formellen Gründen eingeladen worden sind. Dies war unter anderem daran zu erkennen, dass den Verbänden keine aktuellen Vorschläge zugesendet wurden und eine schriftliche Erarbeitung der Bund-Länder-AG Wolf erst nach der Verbändekonsultation erarbeitet werden soll. Auf die Nachfrage und Forderung eine verschriftlichte Variante der Bund-Länder-AG Wolf zu erhalten und erneut mit den Verbänden zu diskutieren, bevor die Version im Umlaufverfahren beschlossen wird, wurde man mit der Bitte um Verständnis vertröstet. Der DBV hat bereits in der Vergangenheit den Praxisleitfaden sowie das lose Vorgehen bei den Schnellabschüssen kritisiert und vor der Anhörung eine Stellungnahme an das BMUV gesendet. Der Koalitionsvertrag wird weiterhin nicht eingehalten und die Entnahme von „Problemwölfen“ ist auf demselben Stand, wie vor Frau Lemkes angekündigten Schnellabschüssen.

Die Produktinfos können Sie auch direkt beim Landesverband unter www.landvolk.net/Mitglieder/Produktinfos oder über die neue Landvolk-App unter https://landvolk.net/landvolk-app abrufen. Sie benötigen dafür lediglich Ihre Mitgliedsnummer, die Sie z. B. auf Ihrer Mitgliedskarte finden.

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