Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

12.04.2024

Landvolk - INFO allgemein

IED nun doch vom EU-Rat ratifiziert
Am 12. April 2024 haben die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Finanzratssitzung die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen angenommen. Nur vier Mitgliedstaaten (AT, BG, IT, RO) haben dem Trilog-Ergebnis nicht zugestimmt. Die IED wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie wird am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten bis zu 22 Monate Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihre nationale Gesetzgebung zu übernehmen. Im Jahr 2028 (und danach alle fünf Jahre) wird die Kommission die Umsetzung der Richtlinie unter Berücksichtigung neu verfügbarer Techniken überprüfen und bewerten. Darüber hinaus muss die Kommission bis 2026 bewerten, wie die Emissionen aus der Viehzucht und aus den in der EU vermarkteten Erzeugnissen am besten behandelt werden können.
 
GAP-Gespräche im EU-Netzwerk
Der DBV hat diese Woche auf EU-Ebene an diversen Gesprächs- und Diskussionsformaten zur Umsetzung und Weiterentwicklung der GAP-Förderung teil. Dazu gehört die sog. thematische Gruppe zur „Grünen Architektur“ des EU-GAP-Netzwerks. Insbesondere zur Analyse, Verbesserung, Korrektur und Vereinfachung sowie zur Weiterentwicklung der „Grünen Architektur“ besteht in diesem Rahmen gegenüber der EU-Kommission, Verwaltungs- und Zahlstellenvertretern der Mitgliedstaaten und NGOs die Möglichkeit, nachdrücklich auf die praktischen Erfahrungen, Schwierigkeiten und Handlungsbedarfe hinzuweisen. Schwerpunktthemen der COPA-Sitzung der Arbeitsgruppen GAP, Ländliche Entwicklung und Direktzahlungen diese Woche waren u.a. das sog. Dringlichkeitsverfahren im EU-Parlament zu den aktuellen GAP-Änderungen im EU-Basisrecht, der Ende März finalisierte Kommissionsbericht zur langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU und die berufsständische Aufstellung für den von der GD AGRI Ende dieser Woche durchgeführten technischen Workshop mit Verbänden, NGOs und behördlichen Vertretern der Mitgliedstaaten zum Thema „Governance und Performance der GAP-Strategiepläne“. DBV, COPA und auch COGECA verdeutlichten hier anhand diverser Erfahrungen, Schwierigkeiten und Beispiele aus der bisherigen GAP-Umsetzung nach der Reform den großen Bedarf nach mehr Realismus, mehr Vernunft, mehr Flexibilität und mehr Entbürokratisierung anstatt überbordender und papierlastiger Strategieplanung der Entscheidungsträger von EU, Bund und Ländern. Die EU-Kommission informierte im technischen Workshop zum Thema „Governance und Performance“ u.a. über erste Zahlen aus der bis Anfang dieser Woche durchgeführten EU-weiten Online-Umfrage zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau. Insgesamt haben 26.886 Teilnehmer aus allen EU-Mitgliedstaaten teilgenommen, davon 81 % GAP-Antragsteller, 16 % Nicht-GAP-Antragsteller, 3 % Berater und andere Teilnehmer. Inhaltlich will die EU-Kommission in den nächsten Tagen Ergebnisse veröffentlichen.

 

Europaparlament schwächt Bodengesetz ab
Am 10. April 2024 nahm das Plenum des Europäischen Parlaments seine Position zu dem EU-Kommissionsvorschlag für ein Bodenüberwachungs- und Resilienzgesetz mit 336 Ja-Stimmen, 242 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen an. Die finale Version enthält eine Reihe positiver Änderungen gegenüber dem EU-Kommissionsvorschlag und dem Bericht des EP-Umweltausschusses. So wurde z.B. der Artikel 10 von einer verpflichtenden Einführung nachhaltiger Bodenbewirtschaftungspraktiken zu einer Beratung über solche geändert und die Liste der Beispielspraktiken komplett gestrichen. Dies hatte der DBV in zahlreichen Gesprächen im Austausch mit den Europaabgeordneten und über Stellungnahmen und Änderungsvorschläge gefordert. Die im EU-Kommissionsvorschlag vorgesehenen Maßnahmen, namentlich Bodenbewirtschaftungs-praktiken, würden einzeln zu Doppelregulierungen führen. Nun ist es wichtig, dass auch die vom Parlament angenommene Fassung den Weg in die Trilog-Verhandlungen findet und standhält. Bevor diese starten können, muss zunächst noch der Rat eine Position annehmen. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft strebt eine Annahme beim Treffen der Umweltminister am 17. Juni 2024 an. Erst nach den EU-Wahlen können folglich die Trilog-Verhandlungen beginnen.

Gespräch zwischen ZKL und Bundeskanzler
VP Dr. Hennies hat für den DBV im Rahmen des Gesprächs zwischen der ZKL und Bundeskanzler Scholz den dringenden Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung betont und aufgezeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Die Rahmenbedingungen für die deutsche Landwirtschaft müssen so gestaltet werden, dass die Betriebe wettbewerbs und zukunftsfähig sind. Bundeskanzler Scholz nahm das Gespräch zur Kenntnis; präsentierte jedoch keine neuen Lösungsansätze. Im Anschluss folgte ein weiterer Termin der ZKL im Deutschen Bundestag bei den Bundestagsfraktionen der Ampel. Diese möchte die Arbeit der ZKL in den weiteren Prozess zur Ausgestaltung des Antrages „Landwirtschaft in Deutschland im Dialog zukunftsfähig gestalten“ vom Januar 2024 einfließen lassen. Die zuständigen Stellvertretenden Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen Miersch (SPD), Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) und Konrad (FDP) hatten diesen im Rahmen der Grünen Woche auf den Weg gebracht und verdeutlicht, dass man aus dem Antrag heraus ein Gesetzespaket bis zum Sommer entwickeln möchte, dass die Zukunftssicherheit der Deutschen Landwirtschaft stärken wird. Die derzeitige Arbeit der ZKL wird in einem Eckpunktepapier mit konkreten Maßnahmen münden, welches die Themenbereiche Umbau der Tierhaltung, Bürokratieabbau und Düngung aufgreift. Nach dem Diskussionsstand aus dieser Woche werden wesentliche Forderungen der Landwirtschaft von der ZKL ausdrücklich unterstützt, so dass der Bundesregierung auch von dieser Seite sozusagen Hausaufgaben aufgegeben werden. Das finale Papier soll in der 18. KW vorgestellt werden.

Agrarfinanztagung 2024
Am Dienstag fand die diesjährige Agrarfinanztagung des Deutschen Bauernverbandes und der Landwirtschaftlichen Rentenbank statt. Unter den über 160 Teilnehmern waren rund 100 Hausbanker, die im unmittelbaren Kundenkontakt zu Landwirten stehen. In seiner Begrüßung forderte Präsident Rukwied die Politik auf, der Landwirtschaft angesichts der jüngsten Entwicklungen endlich eine echte Perspektive zu geben. Der vorgelegte Entwurf zum Jahressteuergesetz halte nicht im Ansatz die gemachten politischen Zusagen für eine Entlastung für die Landwirtschaft. In einem ersten Panel ging es um die Berichtspflichten und Anforderungen aus der CSRD-Richtlinie und den Umgang in der Praxis. Dr. Christian Bock, Bereichsleiter Fördergeschäft der Rentenbank, gab einen Einblick, wie der Übergang von komplexer Regulierung zur Anwendung in der Praxis gelingen kann. Landwirte benötigen wirtschaftliche Anreize, betonte Lex Rutten, Leiter Abteilung Financial Advisory & Solutions Europe der Rabobank. Im zweiten Panel zur Nutztierhaltung wurde deutlich, wie dringlich Investitionen in die Zukunft sind. Gerade tierische Erzeugnisse aus höheren Haltungsstufen seien in Deutschland ein eher knapper Rohstoff, auf den Fleischwirtschaft und Lebensmittelhandel angewiesen seien. Andrea Rahn-Farr, Vorsitzende vom Regionalbauernverband Wetterau, betonte zugleich, dass für Zukunftsinvestitionen viel Mut und familiärer Zusammenhalt gehöre. Und das in einer Zeit hoher Unsicherheit und regulatorischer Vorgaben im Bereich des Umbaus der Tierhaltung. Alle Teilnehmer waren sich aber einig: Gute Investitionen in die Nutztierhaltung sind zukunftsfähig. Prof. Schularick (ifw) bestätigte in seiner Keynote die Bedeutung von Investitionen und identifizierte als Hauptursache für fehlende Investitionen in neue Technologien Risikoaversion und zu viel politische Peitsche statt Zuckerbrot. Hier müsse Deutschland und Europa insgesamt seinen Politikansatz überdenken.

Fachausschuss Unternehmerinnen: Unternehmertum und Mutterschutz
Am Freitag fand die Frühjahrs-Fachausschusssitzung des Unternehmerinnen Fachausschuss im hybriden Format statt. Themenschwerpunkte war Unternehmertum und Mutterschutz für Selbstständige. Am Vormittag haben sich verschiedene Unternehmen vom Venture Capital zum Start-Up vorgestellt. Im Anschluss hat die Tischlermeisterin Johanna Röh, die Initiatorin der erfolgreichen Bundestagspetition Mutterschutz für Selbstständige, den aktuellen Stand zur Petition und das neu gegründete Bündnis vorgestellt.

05.04.2024

Landvolk - INFO allgemein

IED: Abstimmung über Trilog-Ergebnis im Rat am 12. April

Am 12. April 2024 wird im Rat für “Wirtschaft und Finanzen” voraussichtlich über die Annahme des Trilog-Ergebnisses zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive – IED) entscheiden. Dies wäre der letzte Schritt zum Beschluss der Novelle. Für die Landwirtschaft konnten zwar im Vergleich zum EU-Kommissionsvorschlag Verbesserungen, wie weiter Heraushalten der Rinder oder erhöhte Schwellenwerte bei Geflügel und Schwein erreicht werden, trotzdem bleibt es für die Schweine- und Geflügelhalter eine Verschärfung, weshalb der DBV weiter das Trilog-Ergebnis kritisch sieht. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass das Europäische Parlament keine Verschärfungen als Position dazu hatte. In der finalen Abstimmung im Plenum über den Trilog konnte aber keine Mehrheit für eine Änderung des Trilog-Ergebnisses bzw. bereits schon die Zulassung von Änderungsanträgen erreicht werden.

 

Soil Monitoring Law: finale Positionsbestimmung im Parlament

Am 10. April 2024 stimmt das Plenum des Europäischen Parlaments über seine Position zu dem EU-Kommissionsvorschlag für ein Bodenüberwachungs- und Resilienzgesetz ab. Der DBV hat sich kontinuierlich gegen eine solche zusätzliche Richtlinie ausgesprochen. Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen würden einzeln zu Doppelregulierungen führen. Neben der eigenen und der unternehmerischen Motivation landwirtschaftlicher Betriebe, ergeben sich schon jetzt aus bestehenden Förder-, Fach- und allgemeinen Umweltrecht eine Vielzahl von Vorgaben, welche Böden direkt oder indirekt schützen. Statt zusätzlicher Vorgaben plädiert der DBV für eine Fokussierung auf die Erfassung des Bodenzustandes. Diese Forderungen wurden in der Stellungnahme des EU-Agrarausschusses respektiert und mit aufgenommen. Nun muss dies auch den Weg in die abzustimmende Position des Parlaments am Mittwoch finden. Entsprechende Änderungsanträge wurden durch Unterstützung deutscher EVP-Abgeordnete und dem Vorsitzenden des AGRI-Ausschusses, MdEP Norbert Lins, eingebracht.

 

Entwurf zur Umsetzung des Art. 148 GMO

Am 28.03.24 wurde ein Referentenentwurf des BMEL zur Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferkettenverordnung (AgrarOLkV) veröffentlicht, mit welchem Art. 148 GMO in nationales Recht umgesetzt werden soll. Zukünftig sollen Rohmilchabnehmer ihren Lieferanten zunächst ein Vertragsangebot vorlegen müssen, welches über einen festen Zeitraum einen Bezug zwischen einer bestimmten Liefermenge und einem festen Preis herstellt (für mind. 80 % der Milchmenge). Das BMEL verfolgt mit der Aktivierung des Art. 148 GMO das Ziel, die Stellung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette Milch zu verbessern und einen Betrag zur Stabilisierung des Milchpreisniveaus zu leisten. Trotz wiederholter Kritik hält das Ministerium am Vorhaben fest. Der DBV hat sich jüngst in einem gemeinsamen Schreiben mit dem DRV gegen die Aktivierung des Art. 148 und die damit verbundenen Eingriffe in die Lieferbeziehungen ausgesprochen. Eine Umsetzung würde einen Eingriff in das Prinzip der Vertragsfreiheit darstellen und würde zu weiterer Bürokratie führen, ohne sich wie von einigen Wenigen erhofft, stabilisierend auf die Preisentwicklung auszuwirken. Die Absicherung von 80 % der Milchmenge über Termingeschäfte, wird von Molkereien, aber auch von Börsen-Experten als unrealistisch eingeschätzt. Adressaten des Schreibens waren die FDP-Bundesminister Lindner und Buschmann, die 16 Landesagrarminister sowie der Chef des Bundeskanzleramts, Wolfgang Schmidt. Der Referentenentwurf zur Umsetzung des Art. 148 GMO befindet sich nun in der Prüfung, der DBV wird sich u.a. mit einer Stellungnahme in das weitere Verfahren einbringen.

 

BMEL - Bewertung Ländervorschläge Bürokratieabbau

Im Nachgang zur AMK am 15. März 2024 hat das BMEL nun die umfangreichen Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau im Bereich der Landwirtschaft gesichtet und in einer Gesamtübersicht eingeordnet. Dabei wurden 5 Kategorie gebildet, so 1) Vorschläge in Umsetzung, 2) Änderungsvorschläge im Rahmen des GAP-Reformprozesses in Prüfung durch BMEL, 3) Vorschläge in Federführung anderer Ressorts unter Beteiligung BMEL, 4) Vorschläge in Länderzuständigkeit sowie 5) Vorschläge, die nicht verfolgt werden. Hier muss jetzt genau hingeschaut werden, ob die vom Berufsstand und den Ländern aufgezeigten bürokratischen Hürden tatsächlich umfassend auf den Prüfstand kommen. Insbesondere die aufgelisteten Vorschläge, die aus BMEL-Sicht nicht weiterverfolgt werden sollen, weil die Regelungen entweder EU-rechtlich vorgegeben oder gerade erst erlassen wurden oder gewünschte Standards sichert, sind sehr kritisch zu beurteilen und z.T. abzulehnen. Letztlich müssen die Entlastungen spürbar bei den Landwirten an-kommen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Branche wiederhergestellt werden - ein großes Projekt, dass jetzt zeitnah und mit Ernsthaftigkeit umgesetzt werden muss. Am 24.4.2024 ist hierzu nun ein weiterer Arbeitsaustausch zwischen BMEL und den Ländern vorgesehen.

 

AG Goslar

Diese Woche tagte die DBV-Arbeitsgruppe EU-Agrarpolitik (AG Goslar) in Berlin. Auf der Tagesordnung standen u.a. die aktuellen Entwicklungen zu den GAP-Änderungen im EU-Basisrecht mit der voraussichtlichen Entscheidungswoche im Plenum des EU-Parlaments vom 22.-25. April. Darüber hinaus befasste sich die AG Goslar im Austausch mit den zuständigen Bonner BMEL-Vertretern mit praktischen Umsetzungsfragen für die bereits laufende GAP-Antragstellung 2024 (v.a. Änderungen bei GLÖZ und Ökoregelungen; Antragsstichtag: Mitt-woch, 15. Mai). Zur Weiterentwicklung der GAP-Förderung bis 2027 äußerte sich die AG Goslar selbstbewusst mit den Kernanliegen nach mehr Stabilität und Verlässlichkeit: 1) Keine weiteren Kürzungen bei der Basisprämie; 2) Keine weitere Umschichtung von Mitteln in die 2. Säule; 3) Ökoregelungen (ÖR) attraktiv und einkommenswirksam verbessern anstatt ÖR-Budget pauschal über EU-Recht hinaus anzuheben; 4) Bewährte AUKM der Länder nicht in Frage stellen. Für die Änderung des GAP-Strategieplans mit Wirkung ab 2025 äußerte sich das BMEL zurückhaltend bzw. mit kaum substanziell greifbaren Platzhaltern. Erneut wird mit großen Verzögerungen und für die Landwirte viel zu späten Entscheidungen zu rechnen sein. Zur Debatte stehen die nationale Umsetzung der anvisierten EU-rechtlichen Erleichterungen wie z.B. bei GLÖZ 8 (nichtproduktive Flächen), GLÖZ 7 (Fruchtwechsel und Anbaudiversifizierung) und GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung) sowie die vom BMEL weiter angestrebte Erhöhung des Budgets für die Ökoregelungen von 25 % auf 30 % verbunden mit der Einführung neuer ÖR-Maßnahmen. Angesichts der uneinigen Gemengelage innerhalb der Bundesregierung sowie zwischen Bund und Ländern scheinen belastbare Prognosen für 2025 aktuell schwierig. BM Özdemir will für den 22. April Berufsstand und Umweltverbände zu einem 90-minütigen Verbändegespräch einladen, um v.a. die GAP-Umsetzung bis 2027 zu erörtern. Weitere Themen der AG-Goslar-Sitzung waren: Strategischer Dialog auf EU-Ebene und GAP nach 2027; NRL und IED mit Auswirkungen auch auf die GAP-Förderung; Projekt MoNaKo des DBV zur Erprobung von Naturschutz-Kooperativen.

 

Erste Daten zur Agrarstrukturerhebung 2023 veröffentlicht

44.000 Betriebe haben seit 2010 Ihre Tore geschlossen. Das ergeben die ersten Daten aus der Agrarstrukturerhebung 2023. Das sind rund 15% oder jeder siebte landwirtschaftliche Betrieb. Überdurchschnittlich fiel der Rückgang in Rheinland-Pfalz (-25%), Niedersachen, Saarland und Schleswig-Holstein (jeweils -18%), sowie Bayern und Baden-Württemberg (-16%) aus. In Sachsen (+3%) und Mecklenburg-Vorpommern (+1%) stieg die Zahl der Betriebe indes leicht an. Insgesamt bewirtschaften 2023 255.010 landwirtschaftliche Betriebe rund 16,585 Mio. Hektar LF. Der Rückgang ggü. dem Vorjahr liegt bei -1,44%. Zugleich scheint sich der landwirtschaftliche Strukturwandel insgesamt weiterhin zu verlangsamen. Zwischen 2010 und 2023 lag der Rückgang bei im Schnitt -1,13%. In den Jahrzehnten zuvor lag die durchschnittliche jährliche Abnahmerate der Betriebe bei etwa 3 Prozent. In den kommenden Wochen wird das Statistische Bundesamt fortlaufend weitere Daten der Erhebung veröffentlichen (https://t.ly/7rhFU).

28.03.2024

Landvolk - INFO allgemein

NRL: keine Abstimmung im Umweltrat

Auf der Sitzung des EU-Umweltministerrates am 25. März 2024 stand ein Thema im Fokus, das gar nicht auf der Tagesordnung vorgesehen war: die normalerweise formale Annahme des Trilog-Ergebnisses zum Gesetzt zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law – NRL). Dies stand nur unter dem Punkt „Sonstiges“ und wurde nicht offiziell behandelt. Im Vorfeld des Umweltrates konnte unter den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Bevölkerungszahl noch keine qualifizierte Mehr-heit erzielt werden, die 55 % der Anzahl der Mit-gliedstaaten und 65 % der Bevölkerungszahl umfassen muss. Diese Situation zeigt, wie umstritten dieses Dossier auch nach dem Abschluss des Triloges ist. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass das Thema in einer anderen Ratssitzung behandelt wird. Von einem Scheitern zu reden, wäre zwar noch verfrüht, aber im Sinne der Land- und Forstwirtschaft, da die Folgen insbesondere, über Ordnungsrecht anstatt Freiwilligkeit, diesen Sektor betreffen. Deutschland hat sich in der vorausgegangenen Probeabstimmung für das Trilog-Ergebnis ausgesprochen. Die FDP hat nach einer Protokollerklärung, dass Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden sollte, ihre Zustimmung in der Koalition gegeben.

 

Agrarrat berät zu Erleichterungen zur GAP

Der EU-Agrarministerrat nahm am 26. März 2024 in Brüssel die Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) an Vorgaben zu reduzieren an, wozu insbesondere die dauerhafte Streichung von GLÖZ 8 – der Pflichtbrache gehört. Landwirtschaftsminister Özdemir zeigte sich während der Sitzung offen für dauerhafte Ausnahme bei GLÖZ 8, zweifelte aber an den weiteren vorgeschlagenen Lockerungen, zum Beispiel beim Fruchtwechsel. Der Vorschlag soll noch in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen werden und braucht dazu noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Auf Initiative des EP-Agrarausschusses wird in einem Dringlichkeitsverfahren direkt im Plenum über den EU-Kommissionsvorschlag abgestimmt. Die Abstimmung ist aktuell in der letzten Sitzungswoche am 23. April 2024 geplant.

 

Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit

Nach dem enttäuschenden Beschluss des Bundesrates, die Agrardieselrückerstattung auslaufen zu lassen, hat der DBV den Landwirtschaftsministern der Länder im Nachgang zur Frühjahrs-AMK nun einen umfangreichen Forderungskatalog zu Entlastungen der Landwirtschaft und zum Bürokratieabbau vorgelegt. Mit diesem Papier verbunden ist die klare Botschaft, dass jetzt kurzfristig ein gleichwertiger steuerlicher Ausgleich für die dringend notwendige Entlastung der Betriebe auf den Weg gebracht werden muss. Außerdem wurde deutlich formuliert, dass jetzt nicht nur über Bürokratieabbau gesprochen werden muss, sondern gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Kontext einer umfassenden Prüfung und schnellstmöglich Entlastungen für die deutsche Landwirtschaft umzusetzen sind.

 

DBV-Info-Runde zur GAP 2024

Zu Beginn der Woche führte der DBV mit Unterstützung durch zuständige Referatsleiter aus dem BMEL und Experten aus den Länderagrarministerien aus Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die zweite GAP-Online-Informationsrunde zur Vorbereitung auf die diesjährige GAP-Antragstellung 2024 durch. Rund 400 Landwirtschaftsbetriebe und Mitglieder aus den Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden haben interessiert sowie mit engagierten Beiträgen und Nachfragen an der GAP-Info-Runde teilgenommen. Schwerpunkte waren die wesentlichen Änderungen bei den Vorgaben für die Konditionalität und die Ökoregelungen gegenüber dem Vorjahr 2023. Die Hintergrundunterlagen aus der zweiten DBV-Info-Runde stehen über folgenden Link zum Download zur Verfügung: https://we.tl/t-NSE5KIbaJv. Nach dem Beschluss der Länder im Bundesrat am 22.3. (https://t.ly/ZmWO-) war auch die für 2024 geänderte Umsetzung von GLÖZ 8 (mit Anrechnung von Zwischenfrüchten und Leguminosen) in Verbindung mit der möglichen Teilnahme an den Ökoregelungen (ÖR 1a freiwillige Brachen und ÖR 2 vielfältige Kulturen) ein wesentliches Thema bei der GAP-Info-Runde. Gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung hatten die Länder im Bundesrat u.a. eine Änderung beschlossen, wonach bei der Anrechnung von Zwischenfrüchten als GLÖZ-8-Fläche „der nach guter fachlicher Praxis etablierte Bestand bis mindestens 31.12. auf der Fläche vorhanden sein muss“. Die ursprünglich vorgesehene Regelung einer Frist 15.10. als spätestmögliche Aussaat entfällt damit. Der DBV hatte sich nachdrücklich für eine 1:1-Umsetzung des EU-Rahmens ohne nationale Einschränkungen eingesetzt.

 

Fachausschuss Presse/Öffentlichkeitsarbeit

Am vorvergangenen Dienstag tagte der Fachausschuss Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DBV in Berlin. Auf der Tagesordnung stand ein Rückblick auf die Agrardieselaktionen des Bauernverbandes. Durch diese Teamleistung sei ein historisch einmaliger Ausschlag im Medienbarometer erreicht worden. Dies habe vor allem auch zu einem erheblichen Verständnis für die Landwirtschaft in der Gesellschaft geführt. Dennoch habe es zahlreiche Hassmails, „Shitstorms“ und persönliche Anfeindungen aus der Bevölkerung und auch von Mitgliedern gegeben, die teils sehr belastend gewesen seien. Der Ausschuss diskutierte die Notwendigkeit eines standardisierten „Werkzeugkastens“, um auf solche Anfeindungen einfacher und schneller reagieren zu können. Handlungsempfehlung des Ausschusses war schließlich, dass es einen solchen Werkzeugkasten für die Kommunikation nicht geben könne und hier stets individuell reagiert werden müsse. Aus Sicht des Ausschusses sei indes wichtig, die Erfolge des DBV/LBV insbesondere nach innen noch stärker zu kommunizieren. Dazu bedürfe es einer Erzählung, die nicht nur von Fakten, sondern auch von Emotionen getragen werde. Anschließend gab der ehemalige stellv. Direktor des Schweizer Bauernverbandes, Urs Schneider, Einblicke in die Strategien des politischen Campaignings der Schweizer Kollegen. Auch die Aktivitäten des DBV rund um die Europawahl – Videokampagne zur Wahl sowie Wahlprüfsteine inkl. dbk-Serie – wurden beleuchtet. Weitere Themen auf der Agenda waren der Tag des offenen Hofes, wobei nochmals für die Teilnahme möglichst vieler Betriebe geworben wurde, sowie die Digitalen Aktionstage 2024. Im Rahmen der Fachausschusssitzung wurden zudem die langjährigen und nun ausscheidenden Mitglieder Dr. Heike Müller und Tobias Göckeritz von der Vorsitzenden Susanne Schulze Bockeloh verabschiedet

22.03.2024

Landvolk INFO - allgemein

NRL: Ratifizierung im Rat ungewiss

Nachdem das Europäische Parlament Ende Feb-ruar das Trilog-Ergebnis zum Naturwiederherstellungsgesetz formal ratifiziert hat, steht eigentlich nur noch die Ratifizierung durch den Europäischen Rat aus. Nachdem die FDP auf Bundesebene zuletzt Zweifel an ihrer Unterstützung für das Ergebnis äußerte, hat die Bundesregierung mit dem Verweis auf eine Protokollerklärung über eine mit den Landwirten zusammen konzipierte Umsetzungsstrategie im Rat doch noch ihre Zustimmung gegeben. Trotzdem wackelt unter den Mitgliedstaaten die Unterstützung, weil Ungarn neben sieben weiteren EU-Ländern ankündigte, das Trilog-Ergebnis nicht mittragen zu wollen. Damit wäre die notwendige qualifizierte Mehrheit knapp nicht mehr erreicht. Eine erste Abstimmung unter den Botschaftern wurde am Mittwoch bereits kurzfristig verschoben. Auf der Tagesordnung einer Botschafterrunde am 22. März 2024 ist das Gesetz wieder gelistet. Eigentlich sollte der EU-Umweltministerrat am 25. März 2024 die Ratifizierung vollziehen. Sollte es keine Mehrheit geben, würde der Text in eine zweite Lesung gehen. Möglich ist auch, dass die Abstimmung nochmals verschoben wird.

 

GAP: Änderung der Basisrechtsakte

Bei einem Treffen mit EU-Diplomaten am 21. März 2024 – vor der Sitzung des EU-Agrarministerrats in der nächsten Woche – ging die Europäische Kommission auf die Bedenken der Mitgliedstaaten bezüglich ihres Vorschlags ein, die GLÖZ-Auflagen in Verbindung mit Agrarsubventionen für die verbleibende Förderperiode zu reduzieren. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat sich dafür ausgesprochen, den Vorschlag ohne Änderungen anzunehmen. Deutschland kommunizierte in dieser Woche in den Brüsseler Runden, dass der Vorschlag zu weit gehe und dementsprechend nicht unterstützt wird. Skeptisch äußerten sich außerdem Dänemark und die Niederlande. Trotzdem ist die belgische Ratspräsidentschaft optimistisch, dass der Vorschlag noch in dieser Legislaturperiode zügig angenommen werden kann. Das Parlament plant bisher, ihn im Dringlichkeitsverfahren durchzubringen, da die Frist für die Annahme mit der letzten Plenarsitzung in der Woche vom 22. April endet.

 

EntwaldungsVO: CDU fordert Verschiebung

Die CDU-Europaabgeordneten Peter Liese und Norbert Lins wollen zusammen mit Kollegen aus dem Europäischen Parlament die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten entschlacken und die Umsetzung verschieben, damit bestehende Probleme, zum Beispiel bei Importen aber auch der heimischen Produktion, gelöst werden können. Entsprechend haben die Abgeordneten einen Brief an EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen sowie an die Kommissare für Handel und Umwelt gesandt. Unter anderem fordern sie die Kommission konkret dazu auf, den Anwendungsbe-ginn um zwei Jahre auf den 1. Januar 2027 zu ver-schieben und die detaillierten technischen Anforderungen zu vereinfachen.

 

Aus dem Bundesrat

Abstimmung Wachstumschancengesetz und Haus-haltsfinanzierungsgesetz: In der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde über den vom Vermittlungsausschuss formulierten Kompromiss zum Wachstumschancengesetz sowie über das Haushaltsfinanzierungsgesetz abgestimmt. Trotz einer kontroversen Debatte im Vorfeld hat der Bundesrat letztlich dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Die Tonalität der Redebeiträge bewegte sich von „man kann die ganze Wirtschaft nicht in Geiselhaft nehmen“ hin zu der Aussage das Gesetz sei eine „Mogelpackung“. Auch dem Haushaltsfinanzierungsgesetz hat der Bundesrat zugestimmt. Obwohl einige Länder deutlich machten, dass sie insbesondere mit den Regelungen beim Agrardie-sel und damit verbundenen Belastungen für die Landwirtschaft nicht einverstanden sind, wurde der Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Stattdessen hat die Bundesregierung heute Morgen den Ländern eine Protokollerklärung mit Entlastungsvorschlägen übersandt, die Grundlage für den weiteren Weg darstellen soll. Der DBV hat die Entscheidungen scharf kritisiert. Die Bundesregierung hat eine Protokollerklärung abgegeben: „Um Landwirtinnen und Landwirte zu entlasten, hat sich die Bundesregierung auf folgende, zügig umzusetzende Maßnahmen verständigt:

 

-       Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung für 2024 und Engagement der BReg für das Aussetzen der Regelung bis zum Ende der GAP-Periode

 

-       Wiedereinführung der einkommensteuerlichen Tarifglättung rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre

 

-       Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Stärkung der Markt- und Preisbeobachtung

 

-       Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft bzw. von Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe

 

-       Entlastungen durch die überarbeitete Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung, welche für die verursachergerechte einzelbe-triebliche Betrachtung notwendig ist, u.a. Orientierung an den Richt- und Schwellenwerten der Düngeverordnung, Vereinheitlichung von Dokumentationsfristen, ggf. Einführung von Bagatellgrenzen

 

-       Umfassende, konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau; Beispiele: Ohrmarken bei gekoppelten Prämien, Wein-überwachungsVO, Entschlackung bei beste-henden Ökoregelungen, Verschlankung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Nutztierhalter, Einheitlichkeit in der Um-setzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer)

 

-       Umbau der Tierhaltung: Weiterentwicklung Tierhaltungskennzeichnung mit Auswirkung auf Außer-Haus-Verpflegung, erfolgreicher Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung, Prüfung, wie eine verlässliche Fi-nanzierung für die tierwohlgerechte Tierhaltung sichergestellt werden kann.

 

-       Unterstützung der ZKL-Vorschläge zum Um-bau der GAP zugunsten von Gemeinwohlleistungen

 

-       Zahlreiche Entlastungen im Steuerrecht, z.B. degressive AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern, Anhebung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Reduzierung der Stromsteuer; Neugestaltung der Höfeordnung

 

-       Prüfung einer Risikoausgleichsrücklage

 

 

 

 

 

 

 

Milchforum diskutiert Zukunftsfragen

Am 21./22.03. fand in Berlin das 14. Berliner Milchforum unter dem Titel "Zeitenwende in der Milchwirtschaft: Wie geht es weiter?" statt. Erneut bot die Veranstaltung Vertretern aus Praxis, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik die Bühne für Diskussion und Vernetzung. Im Zentrum standen neben aktuellen agrarpolitischen Vorhaben wie der Novelle des Tierschutzgesetzes und der Bedeutung des ländlichen Raums auch die Frage, wie Milchviehhalterinnen und -halter in Zukunft rentabel wirtschaften können. Am ersten Veranstaltungstag fand wie gewohnt eine Podiumsdiskussion statt mit Experten aus der Praxis und renommierten Gästen aus der Politik. Im Anschluss eröffneten DBV-Vizepräsident Karsten Schmal und Vorsitzender des MIV, Peter Stahl, die Fachausstellungmit Sponsoren aus den Bereichen Tiergesundheit, Qualitätsmanagement und Marketing Der Abend des Branchentreffs klang nach der Festrede des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, sowie der Verleihung der DLG-Bundesehrenpreise für Milcherzeugnisse in stimmungsvoller Atmosphäre aus. An Tag zwei folgten Fachvorträge zu Themen wie Betriebswirtschaft, Tierschutz und Ernährung sowie das gemeinsame Pressegespräch von DBV und MIV. Zur Frage nach der Zukunft kritisierten die Initiatoren der Veranstaltung die nach wie vor fehlende Langzeitperspektive für den Umbau der Nutztierhaltung für ein Mehr an Nachhaltigkeit und Tierwohl und waren sich darüber hinaus einig: Die Branche hat sich schon lange auf den Weg gemacht. Mit eigenen Initiativen wie der Sektorstrategie 2030 der Deutschen Milchwirtschaft oder dem Ausbau von Milchpreis-Absicherungsmodellen wurden wichtige Schritte gegangen. Die Zukunftsfrage müsse auch auf politischer Ebene endlich aktiv angegangen werden. Das 14. Berliner Milchforum erfreute sich erneut großer Nachfrage. Über 500 Personen nahmen vor Ort teil, vielen weiteren bot der Livestream die Möglichkeit, die Veranstaltung online zu verfolgen. Das nächste Berliner Milchforum findet statt am 13./14. März 2025.

 

BMEL und BMUV arbeiten am Refugialflächenansatz beim Pflanzenschutz

Bestandteil des in der letzten Woche vom BMEL vorgestellten Vorschlags für ein Zukunftsprogramm Pflanzenschutz ist auch die Einführung eines Refugialflächenansatzes. Die Ausgestaltung soll nicht in der Form geschehen, wie das UBA seit längerem mit Auflagen zur Schaffung von 10 % unbehandelten Kompensationsflächen auf der Behandlungsfläche im Rahmen der Zulassung durchzusetzen versucht. Vielmehr ist angestrebt, alle Regionen, die bereits über 10 % Refugialflächen in der Agrarlandschaft verfügen von weiteren Vorgaben auszunehmen. In den übrigen Regionen soll aber die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel für die Landwirte an die Schaffung von Strukturen über EcoSchemes, Agrarumweltprogramme oder ähnliches gebunden werden. Der DBV hat sich im Rahmen eines Gesprächs mit BMEL und BMUV ausdrücklich gegen eine verbindliche Regelung und eine Verknüpfung von Pflanzenschutzzulassung und -anwendung und der Schaffung von Strukturelementen ausgesprochen. Die Schaffung von u. a. Landschaftselementen muss Aufgabe der GAP und der Naturschutzförderung bleiben und darf nicht ordnungsrechtlich verankert oder mit der Zulassung verknüpft werden. BMEL und BMUV erwarten hierzu im April ein EUGH-Urteil gegen die Niederlande, auf der Grundlage die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden könnten, bei der Zulassung von PSM die Belange des Schutzes der Biodiversität stärker zu berücksichtigen.

 

Konsultation der EU-Kommission zum Verwaltungsaufwand

In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Verwaltungsaufwand von Landwirtinnen und Landwirten gestartet. Bis zum 08.APRIL 2024 können alle Landwirtinnen und Landwirte an der Befragung „Vereinfachung – Standpunkt der Landwirtinnen und Landwirte“ unter unten stehendem Link. Die Teilnahme ist in deutscher Sprache möglich. Oben rechts in der blauen Leiste kann die Sprache der Befragung umgestellt werden. Das Ausfüllen dieser Umfrage sollte höchstens 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ziel dieser Umfrage ist es zu verstehen, inwieweit die Verfahren und Vorschriften im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und anderen EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft in der EU eine Belastung für die Landwirtinnen und Landwirte darstellen. Die Ergebnisse der Umfrage werden im Herbst 2024 als Teil einer detaillierten Analyse veröffentlicht. Aus dieser sollen Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung der GAP gezogen werden.

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Public_Consultation_EU_Simplification_2024rs_point_of_view_2024

 

Die Produktinfos können Sie auch direkt beim Landesverband unter www.landvolk.net/Mitglieder/Produktinfos oder über die neue Landvolk-App unter https://landvolk.net/landvolk-app abrufen. Sie benötigen dafür lediglich Ihre Mitgliedsnummer, die Sie z. B. auf Ihrer Mitgliedskarte finden.

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