Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

14.11.2025

Landvolk - INFO allgemein

GAP bis 2027: Einigung zum Omnibus III 
Nach vielen Verzögerungen gelang zu Beginn der Woche in Brüssel endlich eine politische Einigung der Verhandler vom Europäischen Rat und Parlament zu dem im Mai von Agrarkommissar Hansen vorgelegten GAP-Vereinfachungspaket „Omnibus III". In dem Paket enthalten sind für die Mitgliedstaaten überwiegend optionale Änderungen in der GAP-Strategieplan-Verordnung (Nr. 2115/2021) und in der Horizontalen Verordnung (Nr. 2116/2021), die national praxistauglich angewendet werden müssen. Der DBV begrüßt die Trilogeinigung zwar, um weitere Hemmnisse bei der GAP-Umsetzung abzubauen. Gleichzeitig fordert der DBV Bund und Länder mit Blick auf das kommende Antragsjahr 2026 dazu auf, sämtliche Erleichterungen aus diesem Paket praxistauglich auf die Höfe der deutschen Landwirte zu bringen. Positiv ist z.B. eine nun von den Mitgliedstaaten anwendbare Stichtagsregelung zum Schutz von Ackerland, wonach zum 01. Januar 2026 im Ackerstatus befindliche Flächen diesen Status selbst bei mehrjähriger Nutzung ohne Pflügen, Umbruch oder Neuansaat dauerhaft behalten. Mit dem Paket sind auch einige Ausnahmen bei GLÖZ 2 (Feuchtgebietsschutz), GLÖZ 5 (Erosionsschutz) und GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) verbunden. Unter dem Strich richten sich diese Änderungen allen voran an kleinere und ökologisch wirtschaftende Betriebe. Eine Vielzahl an klassisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben wird mit dem Paket nicht angesprochen. Diese Unausgewogenheit hatte der DBV zuvor mehrfach bemängelt. 

GAP ab 2028: Kräftemessen zw. KOM und EP 
In Brüssel spitzt sich die Debatte um den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 zu. Nach massiver Kritik aus Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vergangenen Sonntag in einem Schreiben an die Parlaments- und Ratsführung minimale Anpassungen angekündigt – etwa einen „regional check“ zur direkten Einbeziehung von Regionen in die nationalen Pläne, ein „rural target“ mit mindestens 10 % der Mittel für die nationalen Pläne (außerhalb der GAP-Zweckbindung) für die ländlichen Räume und die Verlagerung einzelner GAP-Artikel aus der Nationalplan-Verordnung in die GAP-Verordnung. Die Grundstruktur des Kommissionsvorschlags bleibt jedoch unverändert: Integration der GAP in einen neuen Partnerschaftsfonds, Abschaffung der Zwei-Säulen-Struktur und ein indiskutables GAP-Budget von 294 Mrd. Euro, was real eine Kürzung von über 20 % bedeutet. Das EU-Parlament zeigt sich kämpferisch. Führende Fraktionen haben der Kommission deutlich gemacht, dass ohne substanzielle Änderungen keine Zustimmung zu erwarten ist. Auch COPA reagierte diese Woche scharf: Die angekündigten Änderungen seien „Smoke and Mirrors“ und ließen zentrale Probleme ungelöst – vom Verlust des eigenständigen Charakters der GAP über die fehlende Inflationsanpassung und die finanzielle wie strukturelle Unzuverlässigkeit über die Zukunft der Ländlichen Entwicklung bis hin zu wachsender administrativer Komplexität. COPA kündigt volle Mobilisierung an, um die Vorschläge in der aktuellen Form zu verhindern. Aus Sicht des DBV ist klar: Die GAP muss als eigenständige Politik mit einkommenswirksamen Direktzahlungen für alle Betriebe und mit einer verlässlichen Förderung für die ländlichen Räume erhalten bleiben. Wir fordern ein sicheres, unabhängiges und inflationsfestes GAP-Budget. Parlament und Rat müssen standhaft bleiben und die Anliegen der europäischen Landwirtschaft verteidigen. 

Stakeholder-Diskussion zu Mercosur-Abkommen 
Am 13. November 2025 veranstaltete COPA-COGECA eine Expertenrunde, um die Auswirkungen und Folgen des Handelsabkommens zu diskutieren. Interessenvertreter aus den betroffenen Sektoren wie Zucker, Mais, Geflügel, Rindfleisch und Ethanol positionierten sich einheitlich gegen das Abkommen und stellten die negativen Auswirkungen in den jeweiligen Branchen dar. Zudem hätte das Abkommen auch negative Auswirkungen auf Tierwohl, Biodiversität und Umweltstandards, z. B. würden Studien belegen, dass die Entwaldung in den Mercosur Ländern ansteigen werde. Einigkeit bestand auch darin, dass die vorgesehenen “Schutzklauseln” praktisch wirkungslos seien, durch hoch angesetzte Schwellenwerte ist es nahezu unmöglich, sie zu aktivieren. Eine Vertreterin der Grünen berichtete in der Runde, dass 140 MEPs von EVP, S&D, Renew, Grüne und Linke einen Entschließungsantrag im EP einreichen werden, um das Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

EuGH: EU-Mindestlöhne Richtlinie ist teilweise nichtig  
Der EuGH hat am 11. November 2025 einer Klage Dänemarks (unterstützt von Schweden) auf Nichtigerklärung der 2022 beschlossenen EU-Mindestlöhne Richtlinie nur in Teilen stattgegeben. Für nichtig erklärt wurde eine Bestimmung in der Richtlinie, mit der Kriterien harmonisiert werden sollen, nach denen die nationalen Mindestlöhne festgelegt werden (wie Kaufkraft, Lohnniveau, Lohnverteilung, Wachstumsrate der Löhne und nationale Produktivität). Denn die EU ist nur befugt, mit einer Richtlinie Arbeitsbedingungen zu regeln. Die Höhe der Löhne ist hingegen Sache der Mitgliedstaaten (Artikel 153 AEUV). Für nichtig erklärt wurde auch eine Bestimmung, die eine Senkung der Mindestlöhne verhindert, wenn diese automatisch indexiert werden. Abgesehen davon bleibt die Mindestlöhne Richtlinie aber bestehen. Deutschland ist danach auch verpflichtet, einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung vorzulegen, da die Tarifbindung mit zuletzt knapp 50% deutlich unter dem in der EU-Richtlinie genannten Wert von 80% liegt. Ob die Entscheidung Auswirkungen auf die deutschen Vorgaben zur Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns haben wird, muss abgewartet werden. In Deutschland wurde die anstehende Erhöhung auf 14,60 Euro politisch mit den Vorgaben der EU-Mindestlöhne Richtlinie begründet, auf die auch die Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns Bezug nimmt. 

GAP-Änderungsverordnungen im Bundesrat 
Am 21.11. wird im Bundesratsplenum über die Fünfte VO zur Änderung der GAP-DZ-VO und über die Dritte VO zur Änderung der GAP-Kond-VO entschieden. Nach bisher bereits vielen Korrekturen bei Direktzahlungen, Ökoregelungen und Konditionalität ist dies nun im dritten Antragsjahr nach der GAP-Reform mit Blick auf 2026 eine weitere Runde an Verbesserungen, auf die u.a. DBV und Landesbauernverbände im Hintergrund hingewirkt haben. Die wesentlichen Änderungen waren bereits Inhalt der Vorverhandlungen des Bundes mit der EU-Kommission zur Änderung des GAP-Strategieplans. Agrar- und Umweltausschuss im Bundesrat haben nunmehr ihre Empfehlungen abgegeben. Während die Ausschüsse den Änderungen in der GAP-DZ-VO weitgehend zustimmen, sehen sie weiteren Nachbesserungsbedarf bei der Änderung der GAP-Kond-VO. Hier geht es u.a. um Regelungen bzgl. Ersatzflächen, Umwandlung und Narbenerneuerung im Umgang mit Dauergrünland, um eine Reduzierung des Sanktionsrisikos für Landwirte bei Schwarzbrachen zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade sowie um die Kritik des Umweltausschusses an den geplanten Vereinfachungen bei GLÖZ 2 (aktive Erneuerung einer geschädigten Dauergrünlandnarbe genehmigungsfähig) und bei GLÖZ 6 (Schwarzbrache zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade).

Umweltministerkonferenz in Saarbrücken mit Demo des Bauernverbandes 
Mit einer Demonstration begleitete der Bauernverband Saar die diesjährige Herbstkonferenz der Umweltminister in Saarbrücken. Zu den vielfältigen landwirtschaftsrelevanten Themen zählte unter anderem das Düngerecht, der Wolf, die Naturwiederherstellungsverordnung und die IED-Richtlinie. In einem gemeinsamen Forderungspapier des BV Saar und des DBV wurden zu den Themen die Positionen des Berufsstandes übermittelt und in einigen Gespräche unter anderem mit den Umweltministern aus Hessen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen vertieft. Die Ergebnisse der UMK liegen derzeit noch nicht vor.

FA Umwelt stimmt Position zum Düngerecht ab 
Die Themenpalette der mit 35 Teilnehmern gut besuchten digitalen Herbst-Sitzung des Fachausschusses Umwelt reichte von den aktuellen Entwicklungen im Düngerecht und der Naturwiederherstellungsverordnung, über den Wolf und die Klimapolitik bis hin zu den Vorschlägen zur Verschärfung des Umweltstrafrechts. Zudem diskutierte der FA über die Umweltbelange der GAP und stimmte die ersten Erkenntnisse aus dem MoNaKo-Projekt der Naturschutz-Kooperativen für eine Zwischenbilanz ab. Zur Vorbereitung einer Positionierung des DBV-Präsidiums im Dezember hat sich der FA auf Kernforderungen zur Änderung des Düngerechts verständigt. Einigkeit bestand darin, dass die verschiedenen Gerichtsurteile jetzt genutzt werden sollten, in einem Guss notwendige Änderungen im Sinne der Landwirtschaft vorzunehmen sowohl hinsichtlich Verursachergerechtigkeit als auch mit Blick auf Veränderungen in der Ausweisung von Roten Gebieten. Vereinbart wurde zudem, auch noch stärker politisch auf die gravierenden Auswirkungen unbestimmter Rechtsbegriffe im geplanten Umweltstrafrecht hinzuweisen, die zu einer Stigmatisierung der Landwirtschaft und einer Gefährdung der guten fachlichen Praxis führen können.

07.11.2025

Landvolk - INFO allgemein

EUDR: Beratungen zur Vereinfachung gehen weiter
Bei der Sitzung des EU-Umweltministerrates in Brüssel wurde am 5. November 2025 der Kommissionsvorschlag zur Vereinfachung der Entwaldungsverordnung (EUDR) diskutiert. Die dänische EU-Ratspräsidentschaft eröffnete die Debatte mit einem Verweis auf die Informationsnotiz Österreichs, in der argumentiert wurde, dass die EUDR auf Bereiche mit tatsächlichen Risiken abzielen müsse, und in der mehr Orientierungshilfe, eine einjährige Aussetzungs-Klausel, eine Überprüfungsklausel und die Unterstützung der Minister gefordert wurden. Eine breite Koalition (Tschechien, Griechenland, Luxemburg, Lettland, Estland, Litauen, Slowakei, Portugal, Finnland, Irland, Ungarn, Italien, Polen) drängte angesichts der Probleme mit dem IT-System, des übermäßigen Verwaltungsaufwands und der Rechtsunsicherheit auf eine einjährige Verschiebung für alle Unternehmen. Viele Mitgliedstaaten hielten den Vorschlag der Europäischen Kommission für unzureichend. Die deutsche Bundesregierung äußerte sich in der Debatte nicht. Der DBV war in dieser Woche Teil einer Verbänderunde, organisiert von MdEP Christine Schneider (EVP), in der es um die nächsten Schritte und die noch notwendigen Änderungen und Vereinfachungen ging. Der DBV plädiert weiterhin für grundlegende Vereinfachungen entlang der Einführung einer neuen Risikovariante, die die Dokumentations- und Berichtspflichten in Ländern ohne Entwaldungsrisiko aussetzt.  

Umweltrat einigt sich auf EU-Klimaziel 2040
Der EU-Umweltministerrat hat in dieser Woche eine Position zum europäischen Klimagesetz erzielt, um ein verbindliches Zwischenklimaziel für 2040 festzulegen. Der Rat hat sich darauf geeinigt, eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2040 festzulegen, bestehend aus einer Reduzierung um 85 % im Inland und der Möglichkeit, bis zu 5 % internationale Gutschriften zu nutzen. Außerdem gibt es eine einjährige Verschiebung des Inkrafttretens des ETS2 und zusätzliche Begleitmaßnahmen im Rahmen des ETS1, um eine reibungslosere Umsetzung zu gewährleisten. Auch das Europäische Parlament hat in dieser Angelegenheit Fortschritte erzielt. Die Abstimmung im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) brachte Unterstützung für ein Emissionsreduktionsziel von 90 % bis 2040 und die Erlaubnis für die Mitgliedstaaten, bis zu 3 % internationale Gutschriften zur Erreichung ihrer Ziele zu verwenden. Der nächste Schritt wird die Abstimmung im EP-Umweltausschuss (ENVI) in der kommenden Woche sein. Später können die Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission beginnen. 

AGRI-Ausschuss debattiert über Natur-Gutschriften 
Die Europäische Kommission stellte das Konzept der „Nature Credits“ als offenen, explorativen Prozess vor, bei dem Landwirte, Forstwirte und Landbesitzer im Mittelpunkt stehen sollen. Die Meinungen der Fraktionen dazu gingen jedoch stark auseinander. Die EVP äußerte deutliche Skepsis hinsichtlich der Nachfrage, Bürokratie und möglicher Verknüpfungen mit anderen Gesetzen. Sie betonte, dass die Credits freiwillig bleiben und nicht zu indirekten Einschränkungen führen dürfen. Die S&D-Fraktion forderte eine gerechte Verteilung der Vorteile sowie klarere praktische Informationen zu Märkten und Umsetzung. Renew Europe unterstützte die Idee unter der Bedingung, dass sie transparent, unabhängig und administrativ schlank bleibt, und warnte vor Greenwashing und übermäßiger Bürokratie. Die Grünen/EFA warnten vor einer Kommerzialisierung der Natur, zusätzlichen Kosten für Landwirte und zu komplexen Kreditmechanismen. Die EKR-Fraktion fand die Idee interessant, stellte aber die reale Marktnachfrage infrage und plädierte für regionale Flexibilität und gegen Zentralisierung. Die Patrioten für Europa (PfE) lehnten das Konzept ab, da es Landwirte stigmatisiere und zusätzliche Bürokratie verursache, und forderte stattdessen Vereinfachung. Fraktionsübergreifend gab es Bedenken hinsichtlich der Frage, wer die Credits in großem Maßstab kaufen würde, wie sie mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und bestehenden Kohlenstoffregelungen vereinbar wären und ob sie Sicherheitsrisiken oder Kontrollverluste über natürliche Ressourcen mit sich bringen könnten. Der DBV erachtet es grundsätzlich für erforderlich, neue Finanzierungswege für die Förderung der Biodiversität und den Erhalt von Ökosystemen und letztlich privates Kapital für den Naturschutz zu erschließen.

Spitzengespräch DWV und DBV
In der Sitzung stand die aktuelle Weinmarktkrise im Mittelpunkt. Mit 7,3 Millionen Hektolitern wurde 2025 die kleinste Ernte seit 2010 eingefahren. Bei sehr geringen Auszahlungen für Genossenschaftswinzer und niedrigen Fassweinpreisen wird bereits Ende November eine erste Betriebsaufgabewelle befürchtet. Intensiv diskutiert wurden Maßnahmen zur Marktstabilisierung auf EU- und nationaler Ebene, darunter der beschlossene Anbaustopp sowie die sanktionsfreie Rückgabe von Pflanzrechten. Weitere Forderungen zur Reduktion des Angebots, wie die „Grüne Lese“, Rodungen und Rotationsbrache als Biodiversitätsmaßnahme nahmen breiten Raum in der Debatte ein. Weitere Schwerpunkte bildeten die problematische Erzeuger-Definition im Agrar-Geoschutzgesetz, sowie Fragen zur Umsetzung der Natur-Widerherstellungsverordnung und der Pflanzenschutzanwendungsdokumentationspflicht, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes und einer Bagatellgrenze. Positiv wurde die Unterstützung der bundesweiten Informationsinitiative von MdB Alois Rainer durch Rheinland-Pfalz und das Deutsche Weininstitut aufgenommen. Die Stimmung war dennoch geprägt von Desillusionierung über den ausbleibenden „Herbst der Reformen“ und den Weinbau- und agrarpolitischen Stillstand.

Agrarstatistikgesetz beschlossen
Am Donnerstag (6.11.) hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen- und -Lieferketten-Gesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde gegenüber dem Kabinettsentwurf unverändert angenommen. DBV-Generalsekretärin bezeichnet die Novelle als Schritt in die richtige Richtung, Bürokratieabbau bleibe jedoch eine Daueraufgabe. Mit dem Gesetz wird insbesondere die jährliche Bodennutzungshaupterhebung auf die Nutzung von Verwaltungsdaten umgestellt, was jährlich bis zu 80 000 Betrieben entlastet. Ferner wird die Agrarstrukturerhebung 2026 rechtlich vorbereitet.

DBV-Fachausschuss Rindfleisch
Am Dienstag und Mittwoch tagte der DBV-Fachausschuss Rindfleisch in Präsenz in Berlin. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Günther Felßner und einem Grußwort der DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet eröffnete ein Marktüberblick die inhaltliche Auseinandersetzung. Es folgte ein Beitrag des Fachbereichsleiters Roger Fechler zur regulatorischen Situation in der Nutztierhaltung sowie zu den aktuellen privatwirtschaftlichen Aktivitäten im Rindfleischsektor. Herr Römer von der Initiative Tierwohl gab einen Statusbericht und skizzierte die Herausforderungen der EmpCo-Richtlinie im Kontext der Haltungsform sowie der Vielzahl von Programmen. Den Abschluss des ersten Tages bildete ein Rundgespräch zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung in der Fleischrinderhaltung. Der zweite Sitzungstag widmete sich dem Monitoring der QS-Schlachtbefunddaten, der Risikoampel Rind von trafo:agrar und dem Thema Wolf in der Weiderinderhaltung. Ein zentrales Element war die Weiterentwicklung der Mastrinderhaltung, die in einer vertieften Aussprache behandelt wurde. Zum Abschluss wurde die Planung der nächsten Sitzung angestoßen, bei der eine Betriebsbesichtigung als praxisnaher Impuls für den weiteren Austausch vorgesehen ist. Mit fast dreißig Teilnehmern war der Fachausschuss sehr gut besucht.

03.11.2025

Landvolk - INFO allgemein

Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2026 
Am 21.10.2025 hat EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen im Parlament in Straßburg das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2026 unter dem Motto „Der Moment der Unabhängigkeit Europas“ vorgestellt. Die Kommission plant darin eine Reihe von Maßnahmen, die zum Aufbau eines souveränen und unabhängigeren Europas beitragen sollen. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sollen im Q2/2026 eine Tierhaltungsstrategie und im Q3/2026 ein Gesetzesvorschlag zu den Vorschriften über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette vorgelegt werden. Die seitens der Kommission bereits angekündigten Verordnungsvorschläge zum Tierwohl auf landwirtschaftlichen Betrieben sind nicht enthalten. Zudem soll der Bürokratieabbau fortgesetzt werden.

Entwurf des Arbeitsprogramms der zyprischen Ratspräsidentschaft (01.01. - 30.06.2026) 
In einem Leak über das Arbeitsprogramm der zyprischen Ratspräsidentschaft, die ab 01.01.2026 auf Dänemark folgt, werden in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt u. a. die Verhandlungen zur GAP ab 2028 genannt. Zudem möchte Zypern die Arbeit an der Tiertransportverordnung weiterführen, die Landwirte im Handel stärken oder die Verhandlungen zum Kommissionsvorschlag in Sachen Pflanzenvermehrungsmaterial abschließen. Je nachdem wie Dänemark die Verhandlungen bei GMO und NGTs voranbringt, möchte Zypern hier auch Fortschritte erzielen. Im Umweltbereich werden als Ziele die Umsetzung der Wasserresilienzstrategie und ein Fortschreiten der Verhandlungen zum EU-Klimaziel 2040 genannt.

Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament lehnen MFR-/GAP-Vorschläge ab 
Die Fraktionsvorsitzenden der vier wichtigsten Fraktionen im Europäischen Parlament (EVP, S&D, Renew Europe und die Grünen) haben in einem Schreiben Kommissionspräsidentin von der Leyen am 30.10.2025 aufgefordert, die umstrittenen Vorschläge zu MFR/GAP ab 2028 grundlegend zu überarbeiten. Nach Ansicht der Parlamentarier sei der Vorschlag mit einem großen NRP-Fonds ein Rückschritt, der inakzeptabel und gefährlich für die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit ist. In ihrem Schreiben äußern die Abgeordneten ihre Besorgnis über eine problematische Renationalisierung, die Notwendigkeit der Beibehaltung eines eigenen GAP-Haushalts und die Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Landwirtschaft. Sie warnen davor, dass das Parlament den NRP ablehnen könnte, wenn die EU-Kommission keine Überarbeitung vornimmt. 

DBV zur HPAI: Schutzmaßnahmen jetzt konsequent umsetzen 
Der DBV beobachtet die steigenden Fallzahlen bei der Vogelgrippe mit großer Aufmerksamkeit. In einer Pressemitteilung vom Montag wurde betont: Für Verbraucher besteht kein Anlass zur Sorge – die Versorgung ist gesichert. Entscheidend ist jetzt, dass alle Geflügelhalter wachsam bleiben und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Seit Anfang September verzeichnen mehrere Bundesländer eine deutliche Zunahme von Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI) vom Subtyp H5N1. Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut sind aktuell 94 aktive Ausbrüche registriert – 49 bei Wildvögeln und 45 in Geflügelhaltungen. Insgesamt wurden im Jahresverlauf 524 Nachweise bei Wildvögeln und 74 Fälle bei gehaltenem Geflügel dokumentiert. Betroffen sind sowohl kommerzielle Mastbetriebe als auch Legehennen- und Zuchtbetriebe. Das Virus zirkuliert vor allem bei ziehenden Wasservögeln. Besonders betroffen sind derzeit Kraniche, die an Rastplätzen auf teils immunisierte Enten und Gänse treffen. Der Herbstvogelzug fördert die Durchmischung der Bestände und damit die Virusverbreitung. Wetterbedingte Verzögerungen, etwa durch Sturmtiefs, haben den Zugverlauf zuletzt gestört. In der letzten Oktoberwoche wurden 20 neue Ausbrüche bei Geflügel und 184 positive Meldungen bei Wildvögeln gemeldet – eine Verdopplung gegenüber der Vorwoche. Die Entwicklung deutet auf ein anhaltend hohes Risiko für den Winter 2025/26 hin. Auch wenn die Lage bislang keine Rekordsaison darstellt, liegt sie über dem saisonal üblichen Niveau. Biosicherheitsmaßnahmen wirken, reichen aber nicht aus, um Einträge aus der Umwelt vollständig zu verhindern. Die Situation erfordert weiterhin erhöhte Wachsamkeit und eine enge Abstimmung zwischen Behörden und Tierhaltern. 

Austausch der AG Düngung mit Bundeslandwirtschaftsministerium zu Folgen des Urteils zu Roten Gebieten 

Die Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu den Klagen von Landwirten in Bayern über die Ausweisung der Roten Gebiete vom vergangenen Freitag standen im Mittelpunkt des Austausches des DBV gemeinsam mit den Umweltreferenten der Landesbauernverbände mit dem BMLEH. Das Urteil, wonach die Ausweisung der Roten Gebiete rechtswidrig ist, hat bundesweite Ausstrahlung. Der Berufsstand hat das BMLEH aufgefordert, bundesweit von Seiten der Landesregierungen die Ausweisung der Roten Gebiete zurückzuziehen oder zumindest den Vollzug der Auflagen in Roten Gebieten auszusetzen. Die Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums bekräftigten jedoch, dass das Urteil keine Abkehr generell von dem Prinzip Roter Gebiete mit strengeren Auflagen ist, sondern lediglich aus rechtssystematischen Gründen die Rechtsgrundlage in der Düngeverordnung für die Ausweisung geschaffen werden muss. Von Seiten der Bauernverbände wurden die Mängel der bisherigen Gebietsausweisung erneut vorgetragen und Änderungen eingefordert. Ein Nachbesserungsbedarf wurde auch von Seiten des BMLEH eingeräumt. Von Seiten des Bauernverbandes wurde deutlich eingefordert, dass bei der nun anstehenden Änderung der Düngeverordnung zwingend auch die Vereinfachungen für nachweislich wasserschonend wirtschaftenden Betriebe in Roten Gebieten geschaffen werden müssen und dies keinesfalls mit Verweis auf ein beschleunigtes Änderungsverfahren zur Umsetzung des Urteils auf eine spätere Novellierung der Düngeverordnung auf die lange Bank geschoben werden darf. Das BMLEH ist jetzt gefordert, nicht nur zügig eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung, sondern auch eine Änderung der Düngerverordnung auf den Weg zu bringen und gleichzeitig frühzeitig das Gespräch mit der EU-Kommission zu suchen, um nicht ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu riskieren. Keinesfalls dürfen hierbei aber die berufsständischen Anliegen etwa zu dem Thema Verursachergerechtigkeit oder zu nachvollziehbaren Kriterien für die Gebietsausweisung hinten runterfallen. DBV und Landesverbände haben vereinbart, weiterhin im engen Austausch mit dem BMLEH die Anliegen des Berufstandes und konkrete Vorschläge für die anstehenden Änderungen des Düngerrechts einzubringen. 

Dialogforum der Kulturlandschafts-Stiftungen zum Thema Naturwiederherstellung 
Das auf Einladung der Deutschen Stiftung Kulturlandschaft und der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft gestern in Münster stattgefundene Dialogforum anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft fand großen Anklang bei den über 80 Teilnehmern auf Gut Havighorst in Münster. Einigkeit bestand bei den Vertretern aus Landwirtschaft und Naturschutz sowie den beiden Landesministerium für Landwirtschaft und Umwelt, dass der kooperative Weg und die Erfahrungen der Kulturlandschafts-Stiftungen der Bauernverbände im Bereich FRANZ, der Naturschutz-Kooperativen und produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen erfolgversprechend und geeignet sind auch für die Umsetzung der neuen europäischen Naturwiederherstellungsverordnung- Verordnung. Deutlich wurde, dass ähnlich wie in anderen Bundesländern auch in Nordrhein-Westfalen bei der Meldung der Planungen zur WVO in den Bundesländern an den Bund bisher keine Beteiligung der Verbände und der Betroffenen stattgefunden hat. Die Landesregierung NRW hat bisher lediglich ein möglichen Instrumentenkasten etwa mit Vertragsnaturschutz, AUKM etc. ohne Flächen -Ziele, aber auch ohne finanzielle Unterlegung nach Berlin gemeldet. Darüber hinaus wurde nach derzeitigem Stand lediglich vorhandene Gebietskulissen der geschützten Lebensraumtypen zum Bundesumweltministerium kommuniziert. Die von Seiten des Berufsstandes kritisierte Gefahr, dass ein zunächst kooperatives und auf Freiwilligkeit setzendes Vorgehen bei der Umsetzung der WVO im Ordnungsrecht mündet, hat sich im Rahmen des Dialogforums bestätigt beziehungsweise konnte nicht ausgeräumt werden. Das Format eines Dialogforums zu aktuellen Themen als Plattform, kooperative Lösungswege aufzuzeigen und in die politische Diskussion einzubringen hat sich auch beim 8. Dialogforum der DSK bewährt.

24.10.2025

Landvolk - INFO allgemein

EUDR: Kommission schlägt Vereinfachungen vor
Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2025 einen Vorschlag zur Änderung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) veröffentlicht. Ziel sei eine gezielte Entlastung von Kleinst- und Kleinunternehmen in der Primärproduktion. Laut Entwurf gelten für diese Betriebe die EUDR-Pflichten erst ab dem 30. Dezember 2026. Primärerzeuger von Rind, Soja oder Holz sollen künftig eine vereinfachte Sorgfaltserklärung im EU-IT System mit Basisinformationen wie Standortdaten abgeben können. Zudem soll künftig nur der Erstinverkehrbringer eine vollständige Erklärung abgeben müssen. Der Vorschlag muss noch vom EU-Parlament und dem Rat abgestimmt werden, hier sind Änderungsanträge möglich. Der DBV sieht im Vorschlag der Kommission weiterhin keine echte Entlastung und kritisiert insbesondere, dass die Existenz entwaldungsfreier Regionen nicht anerkannt wird. Nach wie vor müssen Primärerzeuger wie Landwirte und Forstbetriebe in diesen Regionen Sorgfaltspflichten erfüllen. Der DBV setzt sich daher weiterhin mit Nachdruck für die Einführung der vierten Risikovariante für Regionen ohne Entwaldung ein.

Europäisches Parlament nimmt EU-Bodenüberwachungsgesetz an
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat diesen Donnerstag den EU-Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Bodenresilienz und -überwachung angenommen. Ein Änderungsantrag zur Ablehnung des Vorschlags scheiterte mit 220-Ja-Stimmen gegen 341 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen. Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie. Der DBV kritisiert die Annahme des Vorschlags scharf. In einer Pressemitteilung teilte DBV-Präsident Rukwied mit „Dieser Kommissionsvorschlag ist eine Fehlentscheidung zu Lasten der Landwirtschaft. Er konterkariert die neugesetzten Prioritäten der EU im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung.“ In den nächsten Schritten gilt es nun, die nationale Umsetzung zu beobachten, um sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Lasten für die Landwirtschaft eingeführt werden.

Europäisches Parlament lehnt Pläne für ein EU-weites Waldmonitoring ab
Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verordnungs-Entwurf für ein EU-Forest-Monitoring Law (FML) wurde in dieser Woche vom Europäischen Parlament mehrheitlich abgelehnt. Der DBV begrüßt diese Parlamentsentscheidung, da solch ein EU-weites Monitoring-System neben den bereits bestehenden nationalen Monitoring-Systemen zu unnötigen Doppelstrukturen führen würde. Zusätzlicher Bürokratieaufwand muss für die waldbesitzenden Landwirte verhindert werden. Zudem wird mit der Entscheidung des EPs ein deutliches Signal an die EU-Kommission gesendet: die Zuständigkeit für die Forstwirtschaft soll weiterhin ausschließlich bei den Mitgliedstaaten liegen. Auch dies wird vom DBV begrüßt, der sich weiterhin dafür einsetzen wird, dass für den Waldbesitz in Deutschland keine neuen Bürokratiemonster aus Brüssel drohen.

EU-Kommission stellt Strategie für Generationenwechsel in der Landwirtschaft vor
Am 21. Oktober 2025 hat die EU-Kommission ihre Strategie für den Generationenwechsel in der Landwirtschaft vorgestellt. Ziel ist es, den Anteil junger Landwirtinnen und Landwirte in der EU bis 2040 zu verdoppeln – von derzeit 12 % auf 24 %. Dafür sollen die Mitgliedstaaten mindestens 6 % ihrer Ausgaben im Rahmen der GAP nach 2027 in Maßnahmen zur Förderung des Generationswechsels investieren (bisher sind es 3 %). Konkret benennt die Strategie zentrale Ansatzpunkte und Leitlinien für den Generationenwechsel, z. B: besserer Zugang zu Flächen und Finanzierungsmöglichkeiten; Vorschlag eines obligatorischen „Starterpakets“ für Junglandwirte einschließlich eines Pauschalbetrags, Zinszuschüsse oder eine Verbesserung der Transparenz auf dem Bodenmarkt. DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet hat in einer Pressemitteilung die Initiative grundsätzlich begrüßt, aber auch klar gemacht, dass Gelder außerhalb der GAP, eine Niederlassungsbeihilfe, Innovationsförderung notwendig sind, genauso wie Planungssicherheit, weniger Bürokratie oder attraktive Marktchancen, um junge Menschen für die Landwirtschaft zu gewinnen. 

Wolf im Bundesjagdgesetz
Der DBV hat gemeinsam mit den Landnutzer- und Weidetierhalterverbänden im Sommer ein Positionspapier mit konkreten Forderungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrages in Bezug auf die Aufnahme des Wolfs ins BJagdG erarbeitet und dem BMLEH übermittelt. In einem Austausch mit dem BMLEH bestand Einigkeit darin, dass es einer Vollregelung für den Wolf im Jagdgesetz bedarf. Die Vorschläge der Verbände sind auf Zuspruch im BMLEH gestoßen und decken sich in wichtigen Bereichen auch mit den Planungen des BMLEH für eine Änderung des Jagdgesetzes. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen BMLEH und BMUKN über einen konkreten Vorschlag des BMLEH für geändertes BJagdG. Der Vorschlag beinhaltet sowohl eine Regelung zum Bestandsmanagement und zu einer Problemwolfentnahme als auch eine Option für die Länder zur Ausweisung von Weideschutzgebieten, die nicht verhältnismäßig zäunbar sind. Dem Vernehmen nach laufen die Verhandlungen vielversprechend. Der DBV wird weiter mit Nachdruck eine zügige und umfängliche Regelung einfordern. Die Meldung des günstigen Erhaltungszustands liefert die Grundlage hierzu. 

DBV-Veredlungstag 2025
Unter dem Motto „Schweinehalter zwischen Anspruch und Realität – Welche Weiterentwicklungen sind notwendig?“ kamen über 250 Teilnehmer in Coesfeld, NRW, zusammen, um über die Zukunft der Schweinehaltung zu diskutieren. In Fachvorträgen und Podiumsrunden beleuchteten Vertreter aus Politik, Handel und Beratung zentrale Herausforderungen: Neben dem Förderstopp beim Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung standen Genehmigungsfragen, die TA-Luft, die ASP, die Tierhaltungskennzeichnung und Vermarktungs-strategien im Fokus. Auch die neue QS-Klimaplattform wurde vorgestellt. Einigkeit bestand darin, dass Schweinehalter unternehmerisch denken und gestalten wollen – doch dafür braucht es vor allem verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und faire Erlöse.

Die Produktinfos können Sie auch direkt beim Landesverband unter www.landvolk.net/Mitglieder/Produktinfos oder über die neue Landvolk-App unter https://landvolk.net/landvolk-app abrufen. Sie benötigen dafür lediglich Ihre Mitgliedsnummer, die Sie z. B. auf Ihrer Mitgliedskarte finden.

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