Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

26.05.2023

Landvolk - INFO allgemein

ENRL: Agrar- und Fischereiausschuss lehnen Kommissionsvorschlag ab

Am 23. Mai 2023 stimmte der Agrarausschuss über die Stellungnahme, vorbereitet von der zuständigen Berichterstatterin Anne Sander (EVP) zur Wiederherstellung der Natur (NRL) ab. 30 Abgeordnete aus den Fraktionen EVP, Renew Europe, EKR und ID sowie ein Mitglied der Linken stimmten für die Ablehnung, 16 dagegen. Ebenfalls stimmten Abgeordnete des Fischereiausschusses mit 15 gegen 13 Stimmen für eine Ablehnung des Vorschlags. Mit Blick auf die Abstimmung des federführenden Umweltausschusses am 15. Juni 2023 haben die Abstimmungsergebnisse in dieser Woche insbesondere medial neues Momentum für ein mögliches Scheitern des Kommissionsvorschlags gebracht. Im Umweltausschuss wird eine sehr knappe Mehrheit entweder für die Kompromissvorschläge von Berichterstatter Cesar Luena (S&D) oder für eine Ablehnung erwartet, bei der jeweils die Renew-Gruppe den Ausschlag geben kann. Jedoch konnte sich Renew bisher noch nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Im Vorfeld der Abstimmungen hatte COPA-COGECA in einem Brief an den Agrarausschuss die vollständige Ablehnung gefordert.

 

Timmermans droht mit Gegen-Blockade bei Neuen Züchtungsmethoden

Am 22. Mai 2023 nahm Kommissionsivzepräsident Timmermans an Sitzungen des Agrar- und des Umweltausschusses des EU-Parlaments teil. Timmermans erklärte, dass der Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur (NRL) entgegen den Aussagen der EVP/EKR/Renew und ID nicht die Ernährungssicherheit gefährde, wie die – laut Timmermanns – umfangreiche wissenschaftliche Folgenabschätzung darlegen würde. Ferner seien die Vorschläge zu den Naturwiederherstellungszielen, einer Pflanzenschutzmittelverordnung (SUR) und auch den neuen Züchtungsmethoden (NGT) als Paket wahrzunehmen. Aus all diesen Gründen wäre eine Ablehnung des NRL-Vorschlags auch eine Ablehnung des Green Deals und würde zu einer Nichtveröffentlichung des NGT-Vorschlags führen. Ebenso wenig würde die Kommission einen neuen überarbeiteten NRL-Vorschlag veröffentlichen, sollte der aktuelle im Parlament scheitern. Dabei kritisierten Abgeordnete aus der EVP- und Renew-Fraktion Timmermans „Paket-Ansicht“ und stellen klar, dass die Vorschläge somit auch als Paket im Vornherein vorgestellt hätten werden müssen. Das Kabinett des Exekutivvizepräsidenten organsiert derweil mehrere Treffen mit Parlamentariern – insbesondere Mitgliedern der Renew-Fraktion, mit dem Ziel den NRL-Vorschlag noch durchzubringen.

 

IED: Ergebnis im Umweltausschuss unzureichend

Am 24. Mai 2023 beschloss der federführende Um-weltausschuss zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) seine Position. Diese beinhaltet die Aufnahme der Rinderhaltung mit einem Schwellenwert von 300 Livestock-Units (LSU) sowie die Reduzierung des Schwellenwertes bei Geflügel und Schwein auf jeweils 200 LSU. Ab diesen Schwellenwerten sollen dann erhöhte Vorgaben zur Emissionsminderung gelten, die durch die best-verfügbare Technik erfüllt werden muss. Diese Position unterscheidet sich deutlich vom EP-Agrarausschuss. Der DBV betont mit Blick auf die Abstimmung im Plenum in der Woche vom 10. Juli 2023 weiter seine Forderung, die Rinderhaltung aus dieser Richtlinie herauszuhalten und die Schwellenwerte für Geflügel und Schwein nicht zu verschärfen.

 

Änderung des Tierschutzgesetzes

Das BMEL hatte bereits vor geraumer Zeit angekündigt, dass das Tierschutzgesetz noch in diesem Jahr geändert werden soll. Seit einigen Tagen „verbreitet“ sich nun ein Vorentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Teilweise berichten auch die Medien darüber. Geplant sind demnach zahlreiche, teilweise umfangreiche Verschärfungen. Hervorzuheben sind dabei die grundsätzliche Beendigung der Möglichkeit, Tiere angebunden oder anderweitig fixiert zu halten, die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen und nicht zuletzt die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens. Darüber hinaus soll es aber noch weitere Verschärfungen geben, die sowohl die Nutztierhaltung wie auch den Heimtierbereich betreffen. Der DBV hat sich in dieser Woche bereits grundsätzlich kritisch dazu geäußert und wird konkret darauf eingehen, wenn die offizielle Fassung der Änderung des Tierschutzgesetzes für die Verbändeanhörung vorliegt. Dieser Vorentwurf ist nicht in der Koalition abgestimmt und stimmt z.T. nicht mit dem Koalitionsvertrag überein.

 

Herkunftskennzeichnung Fleisch: Stückwerk

Das Kabinett hat in dieser Woche einen Verordnungsentwurf zu Herkunftskennzeichnung beschlossen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die vom DBV geforderte weitreichende Herkunftskennzeichnung im Sinne von „5xD“, sondern um die „Zweite Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung“. Damit wird bestehendes EU-Recht zur Angabe der Herkunft von vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch auch auf nicht vorverpacktes Fleisch ausgeweitet. Allerdings sind hier für diese Fleischarten nur die Kennzeichnungen für „aufgezogen in“ und „geschlachtet in“ gefordert. Zwar ermöglicht die Verordnung auch die Kennzeichnung „Ursprung in…“ – also einschließlich des Geburtsortes. Diese ist jedoch nur freiwillig und hat sich bisher am Markt nicht durchgesetzt. Die jetzt beschlossene Änderung der Verordnung ist somit also ein Schritt in die richtige Richtung, entspricht aber längst nicht der Forderung des DBV nach einer verpflichtenden und umfassenden Herkunftskennzeichnung.

 

„Ampelstörung“ wirkt in die Agrarpolitik

In der Woche vor Pfingsten wurden sowohl im Bundestag als auch im Kabinett einige Vorhaben von der Tagesordnung abgesetzt, u. a. das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Düngegesetz und auch das Klimaanpassungsgesetz. Die Unstimmigkeiten zwischen den Ampelpartnern gehen erkennbar über die Energie- und Klimapolitik hinaus. Das liegt zum einen daran, dass insbesondere bei diesen Vorlagen deutliche Anpassungen verlangt werden, und zum anderen daran, dass beispielsweise die Forderungen aus dem Düngegesetz nicht konform mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkten – Stichwort 1:1-Umsetzung EU-Recht – sind. Ähnliches gilt für einen allerersten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes des Bundeslandwirtschaftsministeriums, über den schon einige Zeitungen berichten. Darin sind Regelungswünsche enthalten, die nicht dem Koalitionsvertrag entsprechen. Die anfänglich bekundete gute Zusammenarbeit der Ampel-Koalitionäre zerbröselt.

17.05.2023

Landvolk - INFO allgemein

Erste Landeslisten für Europawahl 2024 nominiert – Norbert Lins auf Platz 4 in Ba-Wü

Im Zuge der Europawahl 2024, die voraussichtlich am 9. Juni 2024 stattfinden wird, stellen die ersten Parteien ihre Listen auf. Die erste Partei des ersten Landesverbandes war dabei vergangenen Samstag die CDU Baden-Württemberg. Spitzenkandidatin ist Prof. Dr. Andrea Wechsler. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Europagruppe im EU-Parlament Daniel Caspary (MdEP) ist auf Platz 2 und der Vorsitzende im Agrarausschuss Norbert Lins (MdEP) auf Platz 4. In Deutschland wird über Parteilisten gewählt, bei der CDU/CSU mit Landeslisten. Die Partei legt dabei die Reihenfolge der Kandidaten im Vorfeld fest und am Wahltag entscheidet der Wähler über die Anzahl der Abgeordneten der jeweiligen Partei über das Verhältniswahlrecht. Aus diesem Grund ist die Reihung auf den einzelnen Listen zur Europawahl elementar, da nur entsprechend platzierte Bewerber eine realistische Chance auf den Einzug ins EU-Parlament haben.

 

Abstimmung im Umweltausschuss zur Industrieemissionsrichtlinie

Kommenden Mittwoch, 24. Mai, wird im federführenden Umweltausschuss des EU-Parlaments über die Industrieemissionsrichtlinie (IED) abgestimmt. Der vom DBV fortlaufend kritisierte Vorschlag der

Kommission sieht u.a. eine massive Absenkung der Schwellenwerte und eine Einbeziehung der Rinderhaltung vor. Der Agrarausschuss hatte sich bereits klar dagegen positioniert und den Status-Quo gefordert. Die Positionen im Umweltausschuss gehen von einem Raushalten der Rinderhaltung bis hin zu einer Verschärfung des Kommissionsvorschlages mit jeweils nicht ausreichenden Mehrheiten. Weiterer großer Kritikpunkt bleibt die Aggregationsregel, die mehrere Ställe eines Betriebes zu einer Anlage zusammenfasst und so die Schwellenwerte schneller erreichen lässt, ab der zusätzliche Auflagen gelten. Der DBV geht im Vorfeld nochmal mit den Argumenten Erhalt der bäuerlichen Tierhaltung und keine Verschärfung der Zielkonflikte Tierwohl – Emissionen auf die Abgeordneten zu.

 

EFSA-Gutachten zu Tierwohl nun vollständig

Am 16. Mai hat die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die u.a. für Tierwohl zuständig ist, das letzte der großen Reihe an Gutachten zu Tierwohl veröffentlicht. Dieses ist als Grundlage für den Kommissionsvorschlag zum Tierwohl zu sehen, der nach der Sommerpause in Richtung September/ Oktober zu erwarten ist.

 

DBV-Kreisgeschäftsführertagung mit Stumpp und Konrad

An drei Tagen gab es einen intensiven Austausch zur Agrarpolitik vor und hinter den Kulissen. Aktuelle Themen waren Pflanzenschutz, Umbau der Tierhaltung, Wolf, Kommunikation und vieles andere mehr.  Gesprächspartnerinnen waren u.a. Christina Stumpp, stellv. Generalsekretärin der CDU und Carina Konrad, stellv. Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag. Die Teilnehmerzahl war in diesem Jahr mit 30 Personen geringer, auch wegen des früheren Zeitpunktes. Aus dem Teilnehmerkreis kam die Bitte, dass tatsächlich aus allen Ländern Kreisgeschäftsführer/-innen teilnehmen.

 

Austausch- und Abstimmungsplattform Futtermittel

In dieser Woche fand die zweite Sitzung der von DRV, DVT und BVLH getragenen und von QS-moderierten stufenübergreifenden Austausch- und Abstimmungsplattform Futtermittel in Berlin statt. Futtermittel sind ein wichtiger Bestandteil für sichere und nachhaltige Lebensmittel. Die damit zusammenhängenden teilweise sehr komplexen Fragestellungen mit den Auswirkungen auf die gesamte Lebensmittelkette sollen in dieser Runde beraten werden. Gegenstand der Sitzung waren Themen rund um weltweite Märkte und nachhaltige Importe sowie auch die Chancen und Herausforderungen heimischer Eiweißträger. Diskutiert wurden darüber hinaus u.a. auch verschiedene Vorgehensweisen bei der Berechnung z.B. des CO2-Fußabdruckes mit der Bandbreite der möglichen Eingangswerte sowie die dann entsprechend sehr unterschiedlichen Ergebnisse.

15.05.2023

Landvolk - INFO allgemein

EP-Plenardebatte zur Landwirtschaft

Die Abwesenheit von Janusz Wojciechowski bei der Plenardebatte am 10. Mai 2023 über die Rolle der Landwirte im ökologischen Wandel wurde von vielen Europaabgeordneten, vor allem von der EVP, kritisiert. Mairead McGuinness, die für Finanzdienstleistungen zuständig ist, vertrat die EU-Exekutive bei dieser Diskussion. "Wo ist der Kommissar für Landwirtschaft? Wo versteckt er sich?", fragte der Vorsitzende des Agrarausschusses, Norbert Lins, der einen Mangel an "Respekt" beklagte. Inhaltlich stieg die Debatte nicht in die Tiefe ein. Grüne und linke Abgeordnete warfen der EVP vor, sich gegen die grüne Gesetzgebung zu stellen, um vor den Europawahlen 2024 Wähler anzusprechen. Jutta Paulus von den Grünen warf der EVP "populistische Antworten" auf die Klimakrise vor, während die Vorsitzende der Sozialisten & Demokraten, Iratxe García Pérez, argumentierte, dass "Landschutz und landwirtschaftliche Aktivitäten keine Wahlköder sein können". Die sozialdemokratische Berichterstatterin für die SUR-Verordnung im Landwirtschaftsausschuss, die Spanierin Clara Aguilera, kritisierte ebenfalls die "Wahlkampfparolen" der EVP. Sie lehnte jedoch die Fraktion der Grünen und ihre "ständige Kritik an den Landwirten" mit dem gleichen Nachdruck ab. Die internen Meinungsverschiedenheiten der liberalen Renew-Europe-Fraktion zu diesem Thema wurden ebenfalls deutlich. Während Ulrike Müller (Freie Wähler) dazu aufrief, dem Agrarsektor "mehr Freiheit zu geben, sich zu entwickeln, anstatt ihn zu Tode zu regulieren", sagte ihr Kollege Pascal Canfin, der französische Vorsitzende des Umweltausschusses, dass die EVP den Landwirten einen "Bärendienst" erweise, indem sie "Gerüchte und Fehlinformationen" verbreite.

 

IED: Positionsfindung im Umweltausschuss

Nach dem Agrarausschuss, der bereits am 25. April 2023 seine Position zur Industrieemissionsrichtlinie gefunden hatte, ist nun der federführende Umweltausschuss an der Reihe. Dieser wird am 24. Mai seine Position abstimmen. In einem Berichtsentwurf des Berichterstatters Kanev (EVP) mit den Kompromiss-Änderungsanträgen bleibt die Rinderhaltung weiter außen vor. Für Schweine sind 350 Livestock-Units (LSU), für Geflügel 325 LSU und für Masthähnchen 280 LSU vorgesehen. Bei den Mastschweinen würde das einem Schwellenwert von knapp 1.160 Mastschweinen und bei Puten von knapp 10.000 bedeuten. Bei Masthähnchen wäre man nach der Umrechnung bei 40.000 Mastplätzen, was dem Status-Quo entspricht. Das Heraushalten der Rinder ist ein erster Erfolg, die Zahlen für Schweine und Geflügel insgesamt aber weiter deutlich zu niedrig. Darüber hinaus ist die Aggregationsregel, die mehrere Ställe eines Betriebes zusammenzählt und so die Schwellenwerte schneller reißen lässt, weiter Bestandteil. Die Grünen und Linken im Parlament konnten sich nicht hinter dem geänderten Berichtsentwurfs des Berichterstatters stellen und haben eigene Vorschläge vorgestellt, die deutlich schärfer als die der Kommission sind. Dementsprechend eng wird die Abstimmung im Umweltausschuss. Das finale Votum des Parlaments über seine Position im Plenum wird am 10. Juli 2023 erfolgen.

 

SUR: Kompromissverhandlungen gestartet

Die Berichterstatterin Sarah Wiener (Die Grünen) und die Schattenberichterstatter des Umweltausschusses trafen sich am 10. Mai 2023 in Straßburg zu einer Verhandlungssitzung über die Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (SUR). Bei dieser Sitzung, der ersten seit der Einreichung der Änderungsanträge, befassten sich die Europaabgeordneten mit den Artikeln 22 bis 25 des Vorschlags, die die Lagerung, die Beratung, den Verkauf und die Ausbildung betreffen. Zu keinem der Artikel wurde noch kein endgültiger Kompromiss erzielt. Die Parlamentarier diskutierten auch die ersten Definitionen, insbesondere die Begriffe "chemisches Pflanzenschutzmittel" und "gefährlicheres Pflanzenschutzmittel“. Das nächste Treffen der Berichterstatter des Envi-Ausschusses ist für den 13. Juni angesetzt.
 

Wiener bei SUR nicht kompromissbereit

Von Seiten der Arbeitsgruppen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz wurde ein Fachgespräch zur SUR und vor allem der flächenmäßigen Betroffenheit durch die KOM-Vorschläge im Zusammenhang mit den PS-Verboten in Gebietskulissen durchgeführt. Im Rahmen des Fachgesprächs hat ein intensiver Austausch mit der Berichterstatterin zur SUR im Europaparlament, MdEP Sarah Wiener, stattgefunden. Zum Erstaunen vieler anwesender Verbände und Wissenschaftler hat Frau Wiener das eigentlich als Fachgespräch gedachte Forum für politische Auseinandersetzungen genutzt und in bekannter Weise alle Kritiker ihrer Vorschläge abqualifiziert und als Wegbereiter für die Rechte Parteien bezeichnet. Deutlich wurde, dass sich Frau Wiener über ihren Berichtsentwurf in keinster Weise kompromissbereit zeigt und sehr dünnhäutig das Aufzeigen der flächenmäßigen Betroffenheit kommentiert. Auch in den Verhandlungsgesprächen im EP der Berichterstatter und Schattenberichterstatter konnten noch keine Themen in Richtung eines Kompromisses besprochen werden.

 

Gutachten zur SUR vorgestellt

Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) würde klassischen Acker-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Schutzgebieten unmöglich machen und ginge mit massiven Ertragseinbußen sowie Einkommensminderungen der landwirtschaftlichen Betriebe einher. Das belegt ein im Auftrag des Deutschen Bauernverbandes erstelltes Gutachten der Hochschule Soest, welches am 09. Mai in Strasbourg vorgestellt wurde. Das Gutachten ermittelt die Auswirkungen des SUR-Entwurfs auf die betrieblichen Ergebnisse von Acker-, Futter- und Gemüsebaubetrieben sowie die Folgen für das Anbauspektrum in den betroffenen Gebietskulissen. Im Ergebnis sind auf Standorten mit hohem Ertragspotenzial Einkommensminderungen von rund 50 Prozent zu erwarten. Auf schwächeren Standorten wäre Ackerbau mittelfristig nicht mehr wirtschaftlich tragfähig. Insbesondere der Anbau von Kartoffeln und Raps sowie der Gemüseanbau müssten infolgedessen vielfach eingestellt werden. Der ohnehin bereits geringe Selbstversorgungsgrad beim Gemüse würde demnach weiter sinken. Auch Futterbaubetriebe müssten je nach Flächenausstattung und Pflanzenschutzintensität mit Ertragsminderungen und somit Grundfutterknappheit rechnen, welche die Betriebe innerbetrieblich nicht vollständig kompensieren könnten. Auf den guten Ackerbaustandorten sind die Einkommensminderungen bei den wirtschaftlich starken Früchten Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben und Weizen am höchsten. Der Anbau von Kartoffeln ist nicht mehr wirtschaftlich, die relative Wettbewerbsfähigkeit von Mais nimmt dagegen zu. Im Ackerbau auf Standorten mit einem niedrigen Ertragspotenzial ist ein Verzicht auf den chemischen Pflanzenschutz wirtschaftlich nicht tragfähig. Im Gemüseanbau steigt das Anbaurisiko durch Schädlinge und Schadpilze erheblich an. Bei Verzicht auf den chemischen Pflanzenschutz wird der Anbau vieler Gemüsearten aufgegeben oder lohnt sich nur bei sehr hohem Preisniveau. DBV-Präsident Rukwied forderte im Rahmen der Vorstellung des Gutachtens erneut eine grundlegende Überarbeitung der Vorschläge. Das Papier mache deutlich, dass die EU-Kommission mit ihren weltfremden Plänen zur Pflanzenschutzmittelreduktion nicht nur die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe massiv gefährdet, sondern auch die sichere Nahrungsmittelversorgung in Europa leichtfertig aufs Spiel setzt. „Die deutschen Bauern stehen zu dem Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln so weit wie praktisch möglich zu reduzieren und haben in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Es braucht dafür jedoch intelligente und vor allem umsetzbare Lösungen, mit denen die EU auch ihrer Verantwortung bei der Ernährungssicherung gerecht werden kann. Pauschale Reduktionsziele und Komplettverbote sind der gänzlich falsche Ansatz“, so Rukwied.
 

Bauausschuss zum Tierwohlstallumbau

Zu Beginn der letzten Woche konnte der DBV in einer Anhörung des Bauausschusses zur Baugesetzbuchänderung für den Tierwohlstallumbau deutlich machen, dass neben dem Baurecht nach wie vor das Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der Betriebe hin zu noch mehr Tierwohl nicht stimmig ist. Neben dem Baugesetzbuch ist eine umfassende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung genauso wichtig, wie eine ausreichende und langfristige Finanzierung sowie Erleichterungen im Immissionsschutz- und Umweltrecht. Obwohl das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung den Weg aufgezeigt hat, gehen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Gesetzesvorschlag den halbherzigeren Weg der Übergangsvorschriften. Dabei wird zwar erkannt, dass Erleichterungen bei der Grundfläche nötig sind. Man lässt diese jedoch nur für die Haltungsstufen 3-5 zu. Die Regelung zum Ersatzbau fällt bereits bei einer Störung der nachbarlichen Belange in sich zusammen, zudem ist eine Umnutzung des aufgegebenen Stalles nicht möglich. Erleichterungen für nach 2013 genehmigte Ställe finden sich nicht zu landwirtschaftlich genehmigten Anlagen, die später aufgrund von Flächenverlust in die Gewerblichkeit fallen. Das BImSchG wird außen vorgelassen, obwohl sich ein Umbau auch daran messen muss. Ebenso wird die Sauenhaltung nicht miteinbezogen, obwohl es seit 2021 über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung höchste Tierwohlanforderungen dazu gibt. Der DBV fordert eine schleunige Beseitigung dieser Hemmnisse, um die Betriebe beim Stallumbau wirksam zu unterstützen.

 

Weiterbildung für Junglandwirte: 20. Studienkurs Niedersachsen 2023/24

Wollen Sie in der Landwirtschaft etwas bewegen? Dann könnte die Weiterbildung „Studienkurs Niedersachsen“ für Sie in Frage kommen. Wir stärken Junglandwirtinnen und Junglandwirte für ehrenamtliches Engagement und ermöglichen persönliche Entwicklung. Der diesjährige 20. Studienkurs startet im September 2023. Veranstalter ist die Akademie Junglandwirte Niedersachsen. Bitte nehmen Sie bei Interesse zeitnah Kontakt mit uns auf: Christine Kolle, Telefon: 0511 / 36704-33. Weitere Infos: www.junglandwirte-niedersachsen.de/studienkurs

 

Produktivität und Nachhaltigkeit am 1. und 2. Juni 2023 bei den LWK Feldtagen im Fokus

Es ist wieder soweit! Nach den sehr erfolgreichen Veranstaltungen in 2015 und 2019 richtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Juni 2023 die LWK Feldtage für Niedersachsen aus. Sie werden am 1. und 2. Juni 2023 auf der Versuchsstation Poppenburg der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Landkreis Hildesheim stattfinden. Erwartet werden erneut über 4000 Gäste und Aussteller aus dem In- und Ausland. Während am 1. Juni in erster Linie die landwirtschaftlichen Betriebe und der vor- und nachgelagerte Bereich angesprochen werden sollen, dient der 2. Juni vornehmlich der Information weiterer Gruppen, beispielsweise aus Politik und Bildung. Neutral, unabhängig, erprobt und wissenschaftlich fundiert werden auf 28 Hektar Versuchsfläche die Herausforderungen der Pflanzenproduktion für die landwirtschaftliche Praxis beleuchtet. Das Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Umwelt soll mit dem Motto des Feldtages bewusst aufgegriffen werden, um mögliche Lösungswege für die Praxis aufzuzeigen.Mit einem großen Gemeinschaftsstand zum Niedersächsischen Weg, der alle fünfzehn zwischen Landesregierung, BUND, NABU, LWK und Landvolk Niedersachsen ausgehandelten Maßnahmen nochmal aufzeigen will, wollen die Unterzeichner des Niedersächsischen Weg einen Zwischenstand zur Umsetzung geben. Geplant sind hierzu u.a. Gespräche mit Experten der vertretenen Ministerien und Verbände.
 

Die Produktinfos können Sie auch direkt beim Landesverband unter www.landvolk.net/Mitglieder/Produktinfos oder über die neue Landvolk-App unter https://landvolk.net/landvolk-app abrufen. Sie benötigen dafür lediglich Ihre Mitgliedsnummer, die Sie z. B. auf Ihrer Mitgliedskarte finden.

Copyright © Landw. Hauptverein für Ostfriesland e.V. - Südeweg 2 - 26607 Aurich - Telefon: 0 49 41 / 60 92 50
Zum Seitenanfang