07.08.2026
BMLEH schlägt Absenkung der Direktzahlungszuweisung 2027 vor
Diese Woche hat das BMLE eine kurzfristige Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vorgeschlagen. Hintergrund ist eine neue EU-Regelung vom Juli, die den Mitgliedstaaten bis 31. August die Möglichkeit gibt, die finanzielle Zuweisung für Direktzahlungen im Antragsjahr 2027 nach oben oder unten anzupassen. Nach Auslaufen der bisherigen Umschichtung von Mitteln aus der 1. in die 2. Säule sind für 2027 rund 4,916 Mrd. Euro an Direktzahlungen EU-rechtlich fixiert und angemeldet. Das BMLEH schlägt jedoch vor, diese Mittelzuweisung auf 89 % bzw. rund 4,375 Mrd. Euro zu begrenzen. Zwar würden damit gegenüber 2026 rund 196 Mio. Euro zusätzliche Direktzahlungsmittel bereitgestellt. Gleichzeitig würden jedoch rund 540,7 Mio. Euro der für Deutschland vorgesehenen Mittel nicht unmittelbar 2027 an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt. Das BMLEH begründet dies mit der Erwartung eines künftig geringeren GAP-Budgets und dem Ziel, finanzielle Spielräume für die Förderperiode ab 2028 zu erhalten. Der DBV sieht dies kritisch. Aus Sicht des Berufsstandes sollten die für 2027 vorgesehenen Direktzahlungsmittel grundsätzlich auch im Jahr 2027 den Betrieben zugutekommen. Zudem lehnt der DBV Vorgriffe auf die noch laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 und zur künftigen GAP ab. Besonders kritisch wird bewertet, dass der Gesetzentwurf bereits von einem künftig geringeren GAP-Budget ausgeht und damit politische Vorfestlegungen trifft, obwohl die europäischen Verhandlungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind. Kritisch sieht der DBV außerdem die äußerst kurze Fristsetzung der EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten sollen innerhalb weniger Wochen über eine Anpassung der Direktzahlungszuweisung für 2027 entscheiden, obwohl die Verhandlungen über den künftigen EU-Haushalt und die GAP-Finanzierung ab 2028 noch laufen. Der DBV stimmt seine Stellungnahme derzeit ab und wird diese fristgerecht bis 11. August an das BMLEH übermitteln.
Verbändeallianz bekräftigt Forderung nach Mindestlohnabschlag für Saisonarbeitskräfte
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und sieben weitere Verbände der grünen Branche haben die Regierungsparteien erneut aufgefordert, zeitnah eine gesetzliche Regelung für einen Mindestlohnabschlag bei Saisonarbeitskräften einzuführen, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Sonderkulturbetriebe zu sichern. Anlass ist ein Oppositionsantrag zur Ausnahme ausländischer Saisonkräfte vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes, der nach Auffassung der Verbände nicht die im Gutachten zur Zulässigkeit einer Mindestlohnsonderregelung für Saisonkräfte genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Verbände halten an ihrer Forderung fest, für alle Saisonbeschäftigten im Obst-, Gemüse- und Weinbau unabhängig von Herkunft und Wohnsitz einen Abschlag von 20 Prozent auf den gesetzlichen Mindestlohn zu ermöglichen, wobei ein Stundenlohn von 12,82 Euro nicht unterschritten werden darf.
Sondersitzung des DBV-FA Umwelt zum Düngerecht
Die digitale Sondersitzung hat der FA Umwelt widmete sich im Wesentlichen der Zukunft des Düngerechts und der Weiterentwicklung der DBV-Positionierung. Kern der Diskussion war die Bewertung der inzwischen drei verschiedenen Varianten der Länder und des BMLEH für die Zukunft des Düngerechts mit und ohne Ausweisung von Roten Gebieten. Einigkeit bestand in dem Ziel eines einheitlichen Düngerechts in Deutschland. Nach Lage der Dinge wird aber eine Regionalisierung des Düngerechts mit mehreren Umsetzungsvarianten nicht vermeidbar sein. Die Detailpositionierung zu den Varianten wurde im FA abgestimmt zur Entscheidungsvorlage beim Verbandsrat am 18.8. formuliert.
Hinweis: Diese Woche gibt es aufgrund der regulären „Sommerpause“ in Brüssel keine EU-News.
31.07.2026
BK Merz zu Besuch bei Premierminister Martin in Irland - Ablehnung der Kappungsgrenze von 100.000 €
Diese Woche besuchte Bundekanzler Merz den irischen Premierminister Micheál Martin in Dublin besucht. Anlass war die aktuelle EU-Ratspräsidentschaft Irlands und wichtige anstehende Entscheidungen auf EU-Ebene. In einer gemeinsamen Pressekonferenz legte Merz die Prioritäten Deutschlands für die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 dar. Ziel sei es, die Verhandlungen möglichst noch bis Ende 2026 abzuschließen. Deutschland lehnt die vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zum EU-Haushalt ab. Merz kritisierte insbesondere die geplante deutliche Ausweitung des Budgets sowie die Schaffung von 2.500 zusätzlichen Stellen in den EU-Institutionen. Angesichts der Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten seien umfangreiche Ausgabenerhöhungen nicht vertretbar. Er forderte deshalb Kürzungen in allen Politikbereichen in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro. Zugleich sprach sich Merz für einen deutlichen Bürokratieabbau und mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung aus. Bei der GAP lehnte er die diskutierte Kappungsgrenze der Direktzahlungen bei 100.000 Euro je Betrieb ab und verwies auf strukturelle Besonderheiten insbesondere in Nord- und Ostdeutschland. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Im Bereich der EU-Erweiterung sprach sich Merz für konkrete Fortschritte bei der Annäherung der Ukraine an die EU aus und bekräftigte seinen Vorschlag einer assoziierten Mitgliedschaft als Zwischenschritt. Zudem lobte er die Reformfortschritte Moldaus und setzte sich für einen beschleunigten Beitrittsprozess der Westbalkanstaaten ein. DBV-Präsident Rukwied und der Präsident des Irischen Bauernverband (IFA) Francie Gorman hatten sich anlässlich des Treffens mit jeweils mit einem Statement zu MFR und GAP geäußert (Weblink). Die Aussagen von Bundeskanzler Merz zu Budgetkürzungen, Kappung/Degression und Bürokratieabbau bewertete Karsten Trunk als Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Agrarpolitik in einem Statement als Licht und Schatten mit deutlichem Nachbesserungsbedarf aus landwirtschaftlicher Sicht.
EU-Erntemonitoring: Ertragsprognosen gesenkt
Nach dem aktuellen Monitoring Gemeinsamen Forschungszentrums (JRC MARS) der EU-Kommission haben wiederholte Hitzewellen und anhaltende Trockenheit die Ertragsaussichten vieler Kulturen in Europa verschlechtert. Die Ertragsprognosen für Winterkulturen wurden um 1–4 % nach unten korrigiert; die Getreideproduktion liegt damit voraussichtlich rund 1 % unter dem Fünfjahresdurchschnitt. Besonders betroffen sind Sommerfrüchte wie Körnermais und Sonnenblumen, deren Ertragsprognosen um 6–7 % gesenkt wurden. Vor allem in West- und Mitteleuropa führten hohe Temperaturen und Wasserdefizite zu erheblichem Stress für die Bestände. In Frankreich, Belgien, Luxemburg, Südwestdeutschland, Österreich, Tschechien, der Slowakei sowie in Ungarn verschlechterten Trockenheit und Hitze die Wachstumsbedingungen deutlich. Winterkulturen reiften vielerorts vorzeitig ab, während bei Sommerfrüchten die Entwicklung und Ertragsbildung beeinträchtigt wurde. Für Deutschland berichtet das JRC zudem von lokalen Unwettern mit Starkwind und Hagel, die regional Schäden an Sommerungen verursachten. Da für Westeuropa weiterhin heißes und trockenes Wetter erwartet wird, warnt die Kommission vor weiteren möglichen Ertragseinbußen.
Kabinett beschließt EEG 2027 & Netzpaket
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket beschlossen. Das Gesetz befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Es ist zu erwarten, dass die Beratungszeit im Herbst aufgrund des Ende 2026 auslaufenden aktuellen EEG sowie der noch bevorstehenden Verhandlungen zur beihilferechtlichen Genehmigung in Brüssel sehr kürz ausfallen wird. Der Gesetzentwurf zum EEG 2027 wird weiterhin kritisch bewertet. Die vorgesehene, nur geringe Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Biogasanlagen sowie die Anpassungen beim Maisdeckel reichen nicht aus, um die im Koalitionsvertrag zugesagte Perspektive für die Branche zu schaffen. Gleiches gilt für die Streichung der besonderen Solaranlagen und die aus Sicht der Landwirtschaft unzureichende Kompensation von 0,5 Cent/kWh für Agri-PV- und Moor-PV-Anlagen. Der vorgesehene Pachtdeckel für Windanlagen stößt sowohl bei der Landwirtschaft und den Flächeneigentümern als auch bei den Verbänden der Erneuerbaren Energien auf breite Ablehnung. Kritisiert werden insbesondere die zusätzliche Bürokratie sowie der Eingriff in Marktmechanismen und die Vertragsfreiheit, die den weiteren Ausbau bremsen. Der DBV wird das parlamentarische Verfahren intensiv nutzen, um weitere Verbesserungen für die Branche zu erreichen.
Infos & Updates zur GAP-Förderung
Am 21. Juli 2026 wurde die VO (EU) Nr. 2026/1768 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie schafft zusätzliche Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten, insbesondere durch eine neue ELER-Interventionskategorie zur Unterstützung bei gestiegenen Düngemittelkosten sowie durch flexiblere Regelungen für Vorschusszahlungen auf Direktzahlungen im Antragsjahr 2026. Ein ausführlicher Informationsvermerk hierzu wurde in die Community des FA Agrarpolitik eingestellt. Stichwort Agrarreserve: Am 29. Juli 2026 folgte die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1894 im EU-Amtsblatt, die die Verwendung von insgesamt 540 Mio. Euro Soforthilfe aus der Agrarreserve regelt; auf Deutschland entfallen dabei 60,3 Mio. Euro. Zudem wurde im Laufe dieser Woche im Kreis des DBV-Fachausschusses Agrarpolitik eine kurzfristige Abfrage zur Frage möglicher Vorschusszahlungen auf GAP-Direktzahlungen durchgeführt. Alle 18 Landesbauernverbände haben sich hierzu dankenswerterweise kurzfristig zurückgemeldet. Das bisherige Stimmungsbild zeigt eine klare Präferenz für eine möglichst vollständige Auszahlung der Direktzahlungen bis Dezember 2026. Eine Unterstützung für vorgezogene Abschlagszahlungen wird überwiegend nur dann für denkbar gehalten, wenn hierdurch die bewährte und verlässliche Auszahlung der Restbeträge noch im laufenden Kalenderjahr nicht gefährdet wird. Die Befassung mit der Thematik soll am 4. August bei der ViKo der LBV-Hauptgeschäftsführer fortgesetzt werden. Das BMLEH hat
außerdem die vorläufigen Hektarzahlen über die Beantragung der Maßnahmen der 1. Säule für das GAP-Antragsjahr 2026 veröffentlicht (Weblink). Für die Einkommensgrundstützung wurden bundesweit rund 16,53 Mio. Hektar beantragt. Bei den Ökoregelungen zeigt sich weiterhin eine zunehmende Nachfrage. Spitzenreiter bleibt die Ökoregelung „Anbau vielfältiger Kulturen“ mit knapp 3,0 Mio. Hektar (+14 % gegenüber 2025). Ebenfalls deutlich zulegen konnten mehrere Grünlandmaßnahmen, insbesondere die Kennartenregelung auf Dauergrünland (+13 %) und die Extensivierung von Dauergrünland (+5 %).
Personalia CDU/CSU und Benennung neuer Bundesminister
Nach dem Rücktritt von Jens Spahn am 18. Juli wurde der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei mit 91,9 Prozent am Mittwoch in einer außerordentlichen Fraktionssitzung zum neuen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewählt. Zuvor hatte Bundespräsident Steinmeier die drei neuen Minister ins Amt benannt. Die bisherige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wird Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben, Carsten Linnemann Bundesgesundheitsminister und Philipp Amthor wird neuer Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt. Die Nachfolge von Carsten Linnemann als Generalsekretär der CDU Deutschlands wird Franziska Hoppermann übernehmen. Sie war bisher Bundesschatzmeisterin der CDU Deutschlands. Dazu kommen einige Wechsel bei Staatssekretärsposten. Gitta Connemann wird neue Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und übernimmt damit die Nachfolge von Philipp Amthor. Ihr Nachfolger im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird Johannes Steiniger, der zuvor Agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war. Die Frage, wer künftig das Amt des Agrarpolitischen Sprechers der Union übernimmt, ist noch nicht geklärt.
24.07.2026
Umwelt-Omnibus / IED: Fortschritte im Parlament
Mit dem Umwelt-Omnibus schreitet die parlamentarische Beratung zur Vereinfachung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) voran. Im Umweltausschuss (ENVI) fordern einige Änderungsanträge eine Entlastung für Tierhaltungs- und Aquakulturbetriebe, während insbesondere Abgeordnete von Renew, S&D, Grünen und Linken teilweise zusätzliche Berichts- und Transparenz-pflichten für die betroffenen Betriebe fordern. Aus Sicht der Landwirtschaft gibt es insbesondere im Agrarausschuss (AGRI) positive Signale. Eine deutliche Mehrheit der dort eingebrachten Änderungsanträge fordert weitergehende Vereinfachung für Tierhaltungsbetriebe. Insb. Rückkehr zu den bisherigen Schwellenwerten, Einschränkungen der Aggregationsregel, die Zulassung von Berechnungsmethoden bei der Emissionserfassung sowie eine Begrenzung der Veröffentlichung betrieblicher Daten. Zudem findet die Forderung Unterstützung, die Überprüfungsklausel zu weiteren Vorgaben für die Rinderhaltung zu streichen. Der AGRI-Ausschuss will im September eine Stellungnahme annehmen, die Abstimmung im Umweltausschuss ist derzeit für den 1. Oktober vorgesehen. Im Rat orientiert sich die Position weiterhin weitgehend am Kommissionsvorschlag.
540 Millionen Euro Nothilfe für EU-Landwirte gebilligt
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 17. Juli 2026 einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, insgesamt 540 Millionen Euro aus der Agrarreserve bereitzustellen, um Landwirte bei den wirtschaftlichen Folgen der Nahostkrise zu unterstützen. Hintergrund sind insbesondere die stark gestiegenen Kosten für Betriebsmittel (z.B. Dünger), die viele Betriebe vor erhebliche Liquiditätsprobleme stellen. Deutschland erhält dabei rund 60,3 Millionen Euro, die Mitgliedstaaten können die EU-Mittel zusätzlich mit nationalen Geldern um bis zu 200 % aufstocken. Die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung im Amtsblatt wird Ende Juli erwartet. Die Entscheidung über die Mittelverwendung in Deutschland ist im BMLEH noch nicht final getroffen. Hier laufen aktuell gerade noch die Verhandlungen.
Food and Feed Simplification Omnibus
Die irische Ratspräsidentschaft hat die Beratungen zum Food and Feed Safety Omnibus vor der Sommerpause gestoppt, da mehrere Mitgliedstaaten den jüngsten Kompromisstext nicht mittragen. Die Verhandlungen sollen Ende August fortgesetzt werden; eine Ratsposition ist frühestens Anfang September möglich. Inhaltlich bleiben insbesondere die vorgesehenen Vereinfachungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Dauer von Genehmigungen sowie Regelungen zu Notfallzulassungen und Rückstandshöchstgehalten umstritten. Im Parlament gehen die Ko-Berichterstatter Herbert Dorfmann (EVP) und Carlo Fidanza (EKR) diese Themen stärker im Sinne der Landwirtschaft an und haben vor der Sommerpause einen Berichtsentwurf vorgelegt. MdEPs haben inzwischen ihre Änderungsvorschläge eingereicht, sodass die Verhandlungen auch im Parlament nach der Sommerpause weitergehen können. Der DBV begleitet das Verfahren seit dem Start aktiv mit.
Referentenentwurf EEG 2027: Bremse für die Erneuerbaren
Das BMWE hat letzte Woche Freitag den Referentenentwurf für das EEG 2027 in die Verbände- und Länderanhörung gegeben. Hintergrund ist das Auslaufen der beihilferechtlichen EU-Genehmigung des EEG 2023 zum Jahresende. Der Entwurf bleibt, insbesondere bei der Bioenergie, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Zwar werden die Ausschreibungsvolumina für Biomasse erhöht. Gleichzeitig wird jedoch die eigenständige Biomethanausschreibung gestrichen, der Maisdeckel nur moderat auf 30 Prozent angehoben und der Flexibilitätszuschlag nicht erhöht. Im Bereich Photovoltaik zeichnet sich ein deutlicher Förderwechsel zugunsten großer Freiflächenanlagen ab. Die Förderung kleinerer Dachanlagen wird reduziert und die Direktvermarktung schrittweise zum Regelfall. Das Untersegment für Be-sondere Solaranlagen aus dem Solarpaket I wurde gestrichen und dafür ein Bonus für Agri-PV und Moor-PV Anlagen von 0,5 Cent/kWh eingeführt. Die Höhe des Bonus ist nicht ausreichend und muss auf mindestens 2,5 Cent erhöht werden. Bei der Windenergie sind höhere Ausschreibungsmengen und bessere Bedingungen für windschwache Standorte vorgesehen. Den geplanten Windpachtdeckel, der stark in die Vertragsfreiheit eingreift, lehnen wir strikt ab. Nächste Woche Mittwoch soll der Entwurf durchs Kabinett gehen. Die Stellungnahme wurde fristgerecht eingereicht. Aufgrund der kurzen Rückmeldefrist sind bis zum Kabinettsbeschluss jedoch keine größeren Änderungen am Gesetzentwurf zu erwarten. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns daher mit Nachdruck für Nachbesserungen einsetzen, insbesondere bei der Bioenergie, bei Dach-, Agri- und Moor-PV sowie hinsichtlich des geplanten Windpachtdeckels.
Zweite Erntemeldung
Die Ernte verläuft nach der schwierigen Witterung seit Mitte Juni heterogen. Nach den aktuellen Meldungen der Landesbauernverbände erreicht die Wintergerste mit geschätzt 7,6 t/ha ein durchschnittliches Ergebnis und liegt damit nur leicht unter dem Vorjahreswert von 7,8 t/ha. Beim Winterweizen werden aus Regionen mit weit fortgeschrittener Ernte Ertragsrückgänge von bis zu 15 Prozent gemeldet, beim Raps von bis zu 18 Prozent; dort erschwerten zusätzlich eingeschränkte Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung die Ertragssicherung. Bundesweit werden niedrigere Hektolitergewichte berichtet – Folge der extremen Temperaturen und der belastenden Witterung der vergangenen Wochen. Regional führten massive Hagelschauer zu weiteren Einbußen. Auf Grünland- und Futterbauflächen zeigen sich die ausbleibenden Niederschläge immer deutlicher; vielerorts wächst die Sorge um die Winterfutterversorgung. Bei Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln ist die Lage bislang weniger angespannt, für die weitere Bestandsentwicklung sind nun ausreichende Niederschläge nötig, aber selbst dann sind bestenfalls durchschnittliche Erträge zu erwarten. Die Ernteabschluss-PK mit Präsident Rukwied findet am 18. August in Berlin statt.
Überarbeitung der Förderrichtlinie Klimaangepasstes Waldmanagement-PLUS
Im Rahmen einer Verbändeanhörung hat der Deutsche Forstwirtschaftrat (DFWR) eine detaillierte Stellungnahme zu der Überarbeitung der Förderrichtlinie Klimaangepasstes Waldmanagement-PLUS gegenüber dem BMUKN abgegeben. Dabei wird insbesondere kritisiert, dass der Entwurf über eine Weiterentwicklung des bisherigen Förderprogramms weit hinausgeht, indem eine grundlegende Neuausrichtung hin zu einem überwiegend naturschutzfachlich geprägten Instrument vorliegt. Es soll auch zugleich einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung (W-VO) leisten. Im Zusammenspiel mit weite-ren aktuellen Gesetzgebungsvorhaben, wie der W-VO, dem Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur sowie der Weiterentwicklung des Naturschutzrechts verstärken sich die Regelungen gegenseitig und führen zu einer zunehmenden Kumulation von Bewirtschaftungsauflagen für die Waldbesitzenden, die strikt abzulehnen ist.
17.07.2026
Erster Agrarrat unter irischer Ratspräsidentschaft
Beim Treffen der EU-Agrarminister am 13. Juli in Brüssel standen die von der Europäischen Kommission am 7. Juli vorgestellte EU-Nutztierstrategie sowie der Aktionsplan für pflanzliche und tierische Eiweißquellen auf der Agenda. Die Minister tauschten ihre ersten Einschätzungen zu den beiden Initiativen aus, die auf eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Resilienz der europäischen Tierhaltung und Proteinversorgung aus. Die irische Ratspräsidentschaft stellte zudem ihr Programm und die Hauptziele für das zweite Halbjahr vor. Hier soll Landwirtschaft gestärkt, Ein-kommen geschützt, die Betriebe wettbewerbsfähiger und nachhaltiger gemacht werden. Ein weiterer Punkt der Ratssitzung war die Rolle von Frauen in der Landwirtschaft. Einig war man sich, Frauen im Agrarsektor mehr zu fördern, um diese vermehrt in Führungs- und Entscheidungsfunktionen zu bringen. Daneben befassten sich die Minister mit handelspolitischen Agrarfragen, die irische Ratspräsidentschaft stellte dabei die geschützten geografischen Angaben in Drittländern in den Mittelpunkt der Diskussion. Final gaben auch die Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung zum Vorschlag der Kommission, die Landwirte aufgrund der stark gestiegenen Düngemittelpreise über Änderungen in der GAP zu entlasten.
EU-Kommission veröffentlicht Evaluierungsbericht zur Nitrat Richtlinie
Die Europäische Kommission hat am 15. Juli die Evaluierung der Nitratrichtlinie vorgelegt und dabei mehr als 30 Jahre Umsetzung seit ihrer Einführung im Jahr 1991 bewertet. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Richtlinie insgesamt wirksam und weiterhin relevant ist, sieht jedoch Potenzial für eine effizientere und praxis-nähere Umsetzung. Bezüglich landwirtschaftlicher Betriebe, hebt die Kommission Möglichkeiten zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung hervor. Gemein-sam mit den Mitgliedstaaten sollen nun bewährte Ver-fahren identifiziert werden, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ohne die Umweltziele zu gefährden. Im Fokus stehen dabei unter anderem mehr Flexibilität, Entlastungen für kleinere Betriebe sowie ein stärker an lokale Bedingungen angepasstes und effizienteres Nährstoffmanagement. Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan für Düngemittel und der Nutztierstrategie kündigt sie zudem weitere Arbeiten an einer Ausweitung der RENURE-Regelungen für bestimmte auf Wirtschaftsdüngern basierende Gärreste an.
AGRI-Ausschuss beschließt Änderungen an der Öko-Verordnung
Der AGRI-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat am 14. Juli seinen Bericht zur Anpassung der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 angenommen. Ziel der Verordnung ist es, einzelne Vorschriften zur ökologischen Produktion, Kennzeichnung, Zertifizierung sowie zum Handel mit Drittländern praxisgerechter auszugestalten. Ein zentraler Punkt der beschlossenen Änderungen betraf die Weidepflicht. Künftig sollen unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen möglich sein, wenn eine Beweidung aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht umsetzbar ist. In solchen Fällen könnten innovative Tierhaltungssysteme als Alternative anerkannt werden, sofern sie über die vorgeschriebenen Mindestflächen für Innen- und Außenbereiche hinausgehen. Gleichzeitig bekräftigt der Ausschuss den Grundsatz, dass Pflanzenfresser während einer Phase ihres Lebens Zugang zu Weideflächen haben müssen. Mit der Abstimmung hat der AGRI-Ausschuss seine Position für die weiteren Beratungen im Europäischen Parlament festgelegt.
EU-Kommission veröffentlicht Bericht zur Bewertung des EU-Tiergesundheitsrechts
Die EU-Kommission hat vor Kurzem einen Bericht vor-gelegt, inwiefern das AHL (Animal Health Law) seine Ziele erreicht hat. Das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL), Verordnung (EU) 2016/429, trat 2016 in Kraft und wurde im April 2021 anwendbar. Ziel ist es, die Gesundheit von Tieren und Menschen zu schützen, die Auswirkungen von Tierseuchen auf die Umwelt zu minimieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Sicherheit zu fördern. In der Evaluierung kommt die Kommission nun zu dem Schluss, dass das AHL seine wesentlichen Ziele erfüllt hat. Hervorgehoben werden insbesondere der einheitliche EU-Rechtsrahmen, ein stärker präventionsorientierter und risikobasierter Ansatz, verbesserte Biosicherheitsmaßnahmen, die erweiterte Nutzung von Impfungen sowie die Sicherung des Handels durch Regionalisierung. Gleichzeitig wer-den drei zentrale Schwächen identifiziert: uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten, hohe Komplexität durch zahlreiche delegierte und Durchführungsrechtsakte sowie unzureichende Finanzierung und fehlende robuste Entschädigungsmechanismen für Tierhalter.
Bürokratieabbaugesetz BMLEH im Kabinett
Im Rahmen des Entlastungskabinetts am Mittwoch wurde auch der Regierungsentwurf des BMLEH-Bürokratierückbaugesetzes beschlossen. Die dort enthaltenen Maßnahmen führen an einigen Stellen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Gleichwohl bleiben die nun vorgesehen Maßnahmen des Gesetzentwurfes deutlich hinter den vielfach formulierten Erwartungen der landwirtschaftlichen Betriebe an einen umfassenden und spürbaren Bürokratieabbau zurück. Dem ersten positiven Impuls müssen deshalb schnellstmöglich weitere – umfassendere- Maßnahmen folgen. Bürokratieabbau muss als fortlaufender und auch ressortübergreifender Prozess verstanden werden, um so die landwirtschaftlichen Betriebe nachhaltig zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Hier bringt sich der DBV weiter aktiv ein.
Gesetzesentwurf nationale Umsetzung EUDR
Das BMLEH hat am 14. Juli 2025 einen Referentenentwurf für ein Durchführungsgesetzes zur nationalen Umsetzung der EUDR veröffentlicht und eine Verbändebeteiligung eingeleitet. Das Durchführungsgesetz regelt den rechtlichen Rahmen für behördliche Zuständigkeiten, Befugnisse und Sanktionen bei Verstößen. Dieser Rechtsrahmen betrifft dabei alle produktrelevanten Sektoren und Importtätigkeiten. Erleichterungen für die Primärerzeugung werden folgend in der noch nicht veröffentlichten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) niedergeschrieben. In der AVV werden sektorspezifische Besonderheiten geregelt wie z.B. die Erleichterungen für Primärerzeuger bei der Abgabe der Sorgfaltspflichtenerklärung und der Kontrolle dieser durch die Behörden. Bei Primärerzeugern sind künftig grundsätzlich keine Vor-Ort-Kontrollen vorgesehen. Stattdessen soll bei 1 % der Erzeuger lediglich überprüft werden, ob die erforderlichen Erklärungen in den Datenbanken vorliegen. Der DBV wird fristgerecht eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Durchführungsgesetzes beim BMLEH einreichen.
Rodentizide im Fokus
Am Montag fand in Maulbronn (Baden-Württemberg) ein Austausch mit Katja Mast, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), zur geplanten Umsetzung der Rodentizid-Sachkunde statt. Im konstruktiven Austausch zwischen BMAS, Verbänden und örtlichen Landwirtschaftsbehörden deutet sich bei der geplanten Rodentizid-Sachkunde eine praxisnähere Lösung für landwirtschaftliche Betriebe an als bisher befürchtet. Das BMAS hat zugesichert, die Vorkenntnisse aus der Pflanzenschutz-Sachkunde bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen und gleicht derzeit die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung mit den bestehenden Sachkundeinhalten ab. Ziel ist es, lediglich fehlende Inhalte in einer ergänzenden Rodentizid-Schulung zu vermitteln. Nach Aussage des BMAS wird der Schulungsumfang für Landwirte „deutlich weniger als 42 Lehreinheiten“ betragen. Zudem soll geprüft werden, inwieweit digitale Schulungsformate nutzbar sind. Langfristig soll die Rodentizid-Sachkunde in die landwirtschaftliche Berufsausbildung integriert werden. Offen ist weiterhin, ob und in welchem Umfang bereits erworbene Kenntnisse anerkannt werden können. Der Bauernverband bewertet die Entwicklung als wichtigen Schritt zu einer praxistauglichen Umsetzung.
10.07.2026
EU-Kommission veröffentlicht Nutztierstrategie und Proteinplan
Am Dienstag, 7. Juni 2026, hat die Europäische Kommission ihre lange angekündigte Nutztierstrategie sowie zusätzlich einen EU-Proteinplan vorgestellt. Mit der Nutztierstrategie bekennt sich die Kommission ausdrücklich zur Bedeutung der Tierhaltung für die Landwirtschaft. Der Sektor soll auch künftig eine zentrale Rolle für die Lebensmittelversorgung, die ländlichen Räume und die Wertschöpfung in Europa spielen. Gleichzeitig sollen die Betriebe bei der Bewältigung ökologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen unterstützt werden. Der Strategie folgend werden Ende des Jahres Gesetzesvorschläge für ein Verbot der Käfighaltung bei Hühnern sowie für das Kükentöten erwartet, im zweiten Quartal 2027 ein Legislativvorschlag für ein Ende der Kastenstandhaltung bei Sauen. Ergänzend zur Nutztierstrategie hat die Kommission einen Protein-Aktionsplan vorgelegt, der die Abhängigkeit der EU von Importen verringern und die Eigenversorgung mit pflanzlichen Eiweißfuttermitteln stärken soll; bis 2035 soll der Selbstversorgungsanteil auf 35 % ansteigen. Der DBV hat sich in einer Pressemitteilung zu den Vorschlägen geäußert und bewertet die von der Europäischen Kommission vorgestellte EU-Nutztierstrategie sowie den geplanten EU-Proteinplan grundsätzlich als wichtigen Schritt. Die Probleme werden zwar identifiziert, allerdings lässt die Nutztierstrategie offen, wie die Finanzierung notwendiger Anpassungen erfolgen soll.
Europaparlament gibt grünes Licht für Liquiditätshilfen wegen Düngerkrise
Das Europäische Parlament hat am 7. Juni 2026 im Eilverfahren Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Nahostkrise gebilligt. Ziel ist es, landwirtschaftliche Betriebe angesichts stark gestiegener Düngemittelpreise finanziell zu entlasten. Der Vorschlag ermöglicht es den Mitgliedstaaten, im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) außerordentliche Liquiditätshilfen bereitzustellen. Die Maßnahme kann mit bis zu 65 % aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden. Zusätzlich können die Mitgliedstaaten nationale Mittel von bis zu 200 % des jeweiligen Unionsbeitrags bereitstellen. Zudem können Vorschüsse bereits vor dem 16. Oktober 2026 ausgezahlt werden. Ferner erhalten die Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Mittelzuweisung bei den Direktzahlungen 2027. Die Finanzierung erfolgt aus bestehenden GAP-Mitteln. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss noch der Rat zustimmen. Die Entscheidung wird voraussichtlich bei der Sitzung des EU-Agrarministerrats am 13. Juli 2026 fallen.
Austausch mit der irischen EU-Ratspräsidentschaft bei COPA-COGECA
Am 9. Juli 2026 fand ein Meinungsaustausch zwischen COPA-COGECA und Mary Carey, Agrarrätin sowie Sprecherin des Sonderausschusses Landwirtschaft (SCA) in der Ständigen Vertretung Irlands bei der EU, statt. Im Mittelpunkt standen die agrarpolitischen Prioritäten der irischen EU-Ratspräsidentschaft. Auf die Frage des DBV zur Haltung Irlands gegenüber dem Omnibuspaket zu Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie die Forderung nach weitergehenden Anpassungen reagierte Mary Carey grundsätzlich positiv. Sie betonte die Bedeutung von Vereinfachungen in allen Politikbereichen und unterstrich, dass Bürokratieabbau ein zentrales Anliegen der EU-Ratspräsidentschaft sei. Zu dem Vorschlag für die Neuregelung von Tiertransporten erklärte sie, dass Irland diesem Dossier große Bedeutung beimesse und eine Einigung auf ein Mandat der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) anstrebe. Ziel sei es, die Verhandlungen voranzubringen und gleichzeitig hohe Tierschutzstandards sicherzustellen. Zum Aktionsplan für Düngemittel führte Mary Carey aus, dass die Verbesserung der Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Düngemitteln zu den Prioritäten der irischen Ratspräsidentschaft gehören werde. Weitere Diskussionen auf Ministerebene werden hierzu im Herbst erwartet.
Bundeshaushalt 2027 - KabE
Die Bundesregierung hat Montag den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Die Gesamtausgaben des Bundes steigen um 5,9 % auf 555,4 Mrd. €, der Agraretat sinkt leicht auf 6,97 Mrd. € (-0,3%). Besonders betroffen sind zentrale agrarpolitische Bereiche: Der Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung soll um 30 Mio. € gekürzt, die GAK um 54 Mio. €. Kritisch ist der Rückgang der Verpflichtungsermächtigungen (-42%) für die Folgejahre sowie die hohe Globale Minderausgabe von nunmehr 183 Mio. €. In der kommenden Woche wird der Wirtschaftsplan 2027 zum Klima- und Transformationsfonds 2027 vorgelegt. Der Bundestag berät erstmalig vom 7.- 11. Sept; für den 12. Nov. ist die Bereinigungssitzung angesetzt. Der DBV wird Gespräche mit den Haushältern der Regierungsfraktionen führen, insbesondere bei der GAK ist die Unterstützung der LBVs wertvoll.
1. Lesung der Änderung des Tierschutzgesetzes (Videoüberwachung in Schlachthöfen) im Bundestag
Der Bundestag hat am 9. Juli erstmals den Gesetzentwurf zur fünften Änderung des Tierschutzgesetzes beraten und anschließend zur weiteren Behandlung an die Ausschüsse überwiesen. Kern der Novelle ist die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in großen Schlachtbetrieben. Das betrifft 232 von rund 4.000 Schlachtbetrieben, in denen etwa 90 % der Tiere geschlachtet werden. Der DBV begrüßt die Videoüberwachung als Beitrag zum Tierschutz. Wichtig sind aus Sicht des Verbandes die Fokussierung auf größere Betriebe sowie bundeseinheitliche technische Standards. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer betonte, die Regelung solle mehr Transparenz schaffen und zugleich verhältnismäßig ausgestaltet werden. Jens Behrens (SPD) sieht noch Diskussionsbedarf etwa bei Ausnahmeregelungen für kleinere Betriebe, Speicherfristen und dem Einsatz von KI. Die Koalitionsberichterstatter MdB Aeikens (CDU) und Behrens (SPD) kündigten weitere tierschutzrechtliche Änderungen an. Behrens verwies auf einen „größeren Strauß“ offener Themen, darunter ein zentrales Tierhaltungsverbotsregister, Regelungen zur Qualzucht sowie Vorgaben für den Umgang mit verendeten Tieren in Verarbeitungsbetrieben.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz gestimmt. Die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Vermittlungsausschuss gem. Art. 77 Abs. 2 GG hinsichtlich der Gleichstellung von Ersatzzahlung und Realkompensation anzurufen, hat keine Mehrheit gefunden. Damit bleibt es dabei, dass die Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes vorrangig über Ersatzgeld kompensiert werden und das Geld beim BMUKN gebündelt wird. Nicht ausgeschlossen ist daher der Flächenkauf - anders als vom DBV gefordert - und ein Durchgreifen mit Ersatzgeldern von Bundesebene auf Planungen der Länder. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll der Effizienz von Genehmigungs- und Planungsvorhaben dienen. Dafür hat der Gesetzgeber zahlreiche Infrastrukturvorhaben in ein sog. „überragendes öffentliches Interesse“ gestellt. Der DBV hat sich dazu kritisch geäußert. Der dadurch gewährte Vorrang vor anderen Nutzungsarten spiegelt nicht die besondere Relevanz von landwirtschaftlichen Flächen wider. Es muss weiterhin zwingend eine adäquate Interessenabwägung stattfinden, damit land- und forstwirtschaftliche und agrarstrukturelle Belange ausreichend Beachtung finden. Um weitere Beschleunigung herbeizuführen, soll auf das Erfordernis der Reversibilität verzichtet werden. Es muss aber gewährleistet werden, dass der frühere Zustand und nicht nur ein gleichartiger Zustand wiederhergestellt werden kann.
Austausch mit Bundeskanzleramt zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
Im Rahmen einer Videokonferenz hat das Bundeskanzleramt die Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) vorgestellt. Kern dieser Weiterentwicklung ist ein Aktionsplan Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland, der derzeit von den Bundesministerien entwickelt wird. Im Mittelpunkt sollen ressortübergreifende "Missionen" stehen, wie etwa die Handlungsfähigkeit des Staates, die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft, die Stärkung einer resilienten Gesellschaft, etc. Der DBV sieht sich damit in seiner langjährigen Forderung bestärkt, dass die Nachhaltigkeit nicht nur aus ökologischer Sicht betrachtet werden darf, sondern stärker auch ein Fokus auf die Wettbewerbsfähigkeit etc gelegt werden muss. Der DBV hat gefordert, auch bei der Landwirtschaft die Vielzahl an eher umweltbezogenen Indikatoren zu durchforsten und um Ernährungssicherungs- und Effizienz-Aspekte zu ergänzen. Im Juli wird ein erster Entwurf des Aktionsplans den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
Unterstützung der Petition „Ohne Bioenergie verliert das Land“
Bioenergie ist unverzichtbar für eine sichere und unabhängige Energieversorgung. Sie liefert Strom, Wärme und Kraftstoffe aus heimischen Rohstoffen und schafft zugleich Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Dazu gehören neben der Biogaserzeugung auch nachwachsende Rohstoffe wie Raps und Zuckerrüben. Widersprüchliche und unverhältnismäßige Regelungen gefährden jedoch Investitionen, verhindern notwendige Modernisierungen und setzen bestehende Anlagen zunehmend unter Druck. Deshalb braucht die Bioenergie verlässliche und langfristige politische Rahmenbedingungen. Der Deutsche Bauernverband und das Landvolk Niedersachsen rufen dazu auf, die Petition „Ohne Bioenergie verliert das Land“ zu unterstützen, zu unterzeichnen und innerhalb der Mitgliedschaft weiterzugeben. Die Petition kann unter openpetition.de/rnbkd gezeichnet werden.
03.07.2026
GAP-Bericht von Norbert Lins im EP-Agrarausschuss vorgestellt
Der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments für die GAP nach 2027, Norbert Lins (EVP, Baden-Württemberg), hat zu Beginn der Woche seinen Berichtsentwurf mit 135 Änderungsanträgen im Agrarausschuss des EU-Parlaments vorgestellt. Der Entwurf orientiert sich an seinem Anfang Juni präsentierten Forderungspapier, in dem er ein Abschmelzen des EU-Agrarbudgets zugunsten neuer Prioritäten ablehnt, den Erhalt der 2-Säulen-Struktur aus Einkommensstützungsinstrumenten und Ländlicher Entwicklung einfordert und v.a. angesichts der defensiven Debatte um die Finanzierung für mehr Realismus in Bezug auf zusätzliche Umwelt- und Klimaanforderungen wirbt. Der DBV unterstützt diese Ausrichtung und viele positive Änderungsanträge im Berichtsentwurf. Gleichzeitig wird Optimierungsbedarf bei einigen Details des Berichtsentwurfs gesehen. Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag streicht Lins vollständig den Degressionsmechanismus ab 20.000 Euro und er will es den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie von Kappung Gebrauch machen oder nicht. Sollte sich ein EU-Land dafür entscheiden, so müsste die jährliche Einkommensstützung bei 100.000 Euro gekappt werden. In einem weiteren Änderungsantrag will Lins jedoch EU-weit für alle Mitgliedstaaten verbindlich festlegen, dass die jährliche Einkommensstützung höchstens bis zu einer Obergrenze von 500.000 Euro je natürlicher Person gewährt werden darf, wobei eine saubere Definition des Begriffs "natürliche Person" im Lins-Bericht ebenso unklar bleibt wie die fehlende Erwähnung einer möglichen Lohnkostenanrechnung. Gleichzeitig schlägt Lins für die Mitgliedstaaten eine verpflichtende Umverteilungsprämie zugunsten der ersten Hektare vor - ein Instrument, was für die EU-Länder aktuell optional nutzbar ist. Kurzum: Aus DBV-Sicht ist die analog zur aktuellen GAP fakultativ gestellte Kappung zwar positiv, dennoch sind die o.g. Ansätze insgesamt tückisch und labil mit Blick auf die weiteren Verhandlungen. Im EP-Agrarausschuss am Montag wurden v.a. die künftige Verteilung der Direktzahlungen, Kappung/Degression sowie die Ausgestaltung von Umwelt-/Klimamaßnahmen sehr kontrovers diskutiert. Die EU-Kommission äußerte Kritik an einzelnen Vorschlägen von Lins, während zahlreiche Abgeordnete den Bericht als Verbesserung gegenüber den Kommissionsvorschlägen bewerteten. Änderungsanträge zum Entwurf können bis zum 9. Juli eingereicht werden, worauf auch DBV und COPA bestmöglich Einfluss zu nehmen versuchen. Die Beratung im EP-Agrarausschuss ist für den 2./3. September vorgesehen. Es wird mit einer sehr hohen Zahl an Änderungsanträgen gerechnet.
Rat erteilt grünes Licht für Gemeinsame Marktorganisation (GMO)
Am Montag, 29. Juni 2026, hat nun abschließend der Rat seine Zustimmung zum Trilogergebnis zur Änderung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) erteilt. Das Dossier hat die letzte Hürde genommen, damit wurden grundsätzlich schriftliche Verträge in den Lieferbeziehungen festgelegt. Die deutsche Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung enthalten und eine Prokollerklärung abgegeben. Begründet wird darin, dass die vorgesehenen Instrumente ungeeignet sind, die Position der Landwirtinnen und Landwirte wirksam zu stärken. Die Bundesregierung bewertet insbesondere den mit dem Vorschlag einhergehenden Bürokratieaufwuchs und den hohen und kostspieligen Umstellungsaufwand sehr kritisch. Anerkannt wird zugleich, dass im Trilog wichtige Anpassungen erreicht wurden. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt der Rechtsakt in Kraft; für einzelne Bereiche gelten Übergangsfristen von bis zu drei Jahren.
Verordnungsentwurf für Agrarreserve liegt vor
Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Durchführungsverordnung für eine finanzielle Soforthilfe aus der Agrarreserve als Reaktion auf die Auswirkungen der Nahost-Krise vorgelegt. Vorgesehen sind insgesamt 540 Mio. Euro, davon 60,3 Mio. Euro für Deutschland. Die Abstimmung darüber im Rat ist für den 17. Juli 2026 geplant. Die Mittel sollen bis zum 28. Februar 2027 ausgezahlt werden; eine nationale Kofinanzierung von bis zu 200 Prozent ist möglich. Die Mitgliedstaaten müssen die Art der Umsetzung bis zum 30. September 2026 an die EU-Kommission melden. DBV-Gespräche mit dem BMLEH zur nationalen Umsetzung laufen.
Ernte-Auftakt-PK
Zur gemeinsamen Ernteauftakt Pressekonferenz von DBV und LBV Brandenburg sind zahlreiche Journalisten auf den Betrieb der Agrargenossenschaft Groß Machnow an den Stadtrand Berlins gekommen – darunter beispielsweise dpa, afp, RBB, Top Agrar oder RTL. DBV-Präsident Rukwied präsentierte am Feldrand die Ernteprognose des DBV und platzierte dabei, auch aktuell zum Koalitionsausschuss politische Botschaften. Das angedachte Aus für Minijobs kritisierte er deutlich, forderte verlässliche Bedingungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und forderte erneut, den Tankrabatt auf Diesel bis zum Ende der Ernte zu verlängern. Er wies in aller Deutlichkeit auf die aktuelle Liquiditätskrise in der Landwirtschaft hin. Die Bildjournalisten hatten vor allem Interesse an frischen Aufnahmen von fahrenden Mähdreschern, was jedoch bei nicht optimalen Druschbedingungen nur in überschaubarem Maße möglich war.
Update zu GAP nach 2027 - Videokonferenz des FA Agrarpolitik
Zu Beginn der Woche tagte der FA Agrarpolitik in einer Videokonferenz. Im Wesentlichen ging es für die LBVe um ein Update über die jüngsten Entwicklungen und Dynamiken hinsichtlich der Brüsseler Verhandlungen über den künftigen EU-Haushalt und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027. Dazu steht in der Community des FA Agrarpolitik eine zusammenfassende Folienpräsentation zum Download bereit. Im EU-Parlament geht der Blick auf den Berichtsentwurf zur GAP-VO von MdEP Norbert Lins, den er mit 135 Änderungsanträgen zu Beginn der Woche im EP-Agrarausschuss vorstellte. Abgeordnete, Fraktionen sowie DBV und COPA bringen sich derzeit mit Verbesserungsvorschlägen ein. Voraussichtlicher Zeitplan: 02./03.09. Beratung des Berichts im EP-Agrarausschuss; 01.12. Abstimmung zum Bericht im EP-Agrarausschuss; Januar 2027 Abstimmung im EP-Plenum. Beim Blick auf die Mitgliedstaaten im Rat befasste sich der FA Agrarpolitik mit der sog. "Partiellen Allgemeinen Ausrichtung" des zypriotischen Ratsvorsitzes, durch die sich der "Single Fund Ansatz" mit Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) mehr und mehr zu verfestigen scheint. Auf Ratsseite offen bleiben hingegen viele landwirtschaftsrelevante Fragen wie z.B. bei Kappung/Degression, EU-Kofinanzierungssätzen, 10 % Rural Target, Details zur Ausgestaltung der Direktzahlungen etc., die im Zuge der sog. "MFR Negotiating Box" von den Zyprioten auf Ebene der Staats- und Regierungschefs nunmehr an den irischen Ratsvorsitz übergeben worden sind, der zum 01.07. das Zepter im Rat übernommen hat und auf ein 2. Halbjahr 2026 mit deutlich höherer Schlagzahl blickt. Ein entscheidendes Datum bei der Frage, ob Ende des Jahres ein Ratsbeschluss zum EU-Haushalt 2028-2034 gelingen kann oder nicht, scheint wohl der EU-Gipfel am 13.11. zu werden.
Reformpaket für Aufschwung und Beschäftigung
Am Mittwochabend hat der Koalitionsausschuss ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Arbeitsmarkt und Bürokratie beschlossen. Für die Landwirtschaft enthält das Paket wichtige Signale. Dazu zählen der Erhalt der Minijobs, keine Erhöhung des Spitzensteuersatzes, keine Einführung oder Ausweitung von Substanzsteuern, keine Änderungen an der Erbschaftssteuer, der Abbau von Berichtspflichten, ein Ende des Gold Plating bei der EU-Lieferkettenrichtlinie sowie die Ausweitung der Genehmigungsfiktion nach 4 Monaten. Die Änderungen über eine Anhebung der sogenannten „Reichensteuer“ sieht der DBV kritisch. Wichtig ist außerdem, dass bei der Ausgestaltung der Sozialabgaben, die erst im Gesetzgebungsverfahren erfolgen soll, die Lohnzusatzkosten für Arbeitgeber nicht weiter angehoben werden. Offen bleiben Regelungen zur Beitragssatzstabilisierung in der Krankenversicherung und zur Arbeitszeitflexibilisierung. Die geplanten Rentenreformen dürften auch Auswirkungen auf die Alterssicherung der Landwirte haben. Grundsätzlich hat sich der Koalitionsausschuss viele Ausgestaltungsfragen für die Gesetzgebungsverfahren vorbehalten und zu einigen der benannten Themen keinen Fahrplan zur Umsetzung aufgesetzt. Kanzler Merz hat jedoch zum Ausdruck gebracht: „Wollen Reformpaket nicht nur ernstnehmen, sondern umsetzen.“
26.06.2026
Agrarrat: Fischereipolitik und GAP im Fokus
Am 22./23. Juni 2026 kamen die EU-Agrarminister in Luxemburg zusammen und tauschten sich vorrangig über die Ausrichtung der Fischereipolitik sowie über die Agrarpolitik aus. Am ersten Tag diskutierten die Minister die gemeinsame Fischereipolitik und die Fangmöglichkeiten für 2027. Am zweiten Tag stand die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 im Mittelpunkt. Die Minister sprachen sich für mehr Flexibilität und Subsidiarität aus, um nationale Besonderheiten besser berücksichtigen zu können. Ein weiteres Ziel ist die Vereinfachung von Vorschriften zur Entlastung der Landwirte. Vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen diskutierten die Minister zudem die aktuelle Marktlage. Dabei wurde die Notwendigkeit betont, die Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors zu stärken, die Versorgungssicherheit zu sichern und Landwirte gezielt zu unterstützen.
Umweltrat in Luxemburg
Am 25. Juni 2026 tagte der EU-Umweltmisterrat in Luxemburg und befasste sich mit klimapolitischen und umweltrelevanten Themen. Ein zentraler Punkt war die Überarbeitung der CO2-Emissionsstandards für PKW und leichte Nutzfahrzeuge, insbesondere neue Reduktionsziele, flexiblere Instrumente und Anreize für emissionsarme Technologien. Zudem zog der Rat eine Zwischenbilanz zur Wasserresilienzstrategie. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse wurde die Bedeutung einer effizienten Wassernutzung und zusätzlicher Investitionen hervorgehoben. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Rolle der Natur für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit. Die Minister betonten, dass Biodiversitätsverlust erhebliche wirtschaftliche Risiken birgt und diskutierten Instrumente wie “Nature Credits”, um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Auch die Zukunft der Chemikalienverordnung REACH wurde erörtert. Ziel ist es, Durchsetzung und Kontrolle zu verbessern sowie Regeln zu modernisieren. Darüber hinaus fand ein informeller Austausch über den Fortschritt und die Herausforderungen zur Klimaresilienz in Europa statt.
GAP bis 2027: Omnibus III im BR-Agrarausschuss
Zu Beginn der Woche befassten sich die Länder im federführenden Agrarausschuss des Bundesrates mit den am 27. Mai vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzes- und Verordnungsvorschlägen zur (teils rückwirkenden) nationalen Umsetzung des Omnibus-III-Pakets für einige Entlastungen im Zuge der laufenden GAP-Periode bis 2027. Zuvor hatten sich DBV und Sonderkulturverbände mit ihren Anliegen nochmals in Richtung Bund und Länder gewandt (Link zur DBV-Stellungnahme, Link zum Sonderkulturen-Verbändeschreiben). Auf Initiative von Schleswig-Holstein schlagen die Länder zu den Änderungsgesetzen a) beim Sammelantrag verbesserte Änderungen/Teilrücknahmen von einzelnen Anträgen bis 30. September, b) vereinfachte Dauergrünlandregeln für weniger Genehmigungsverfahren und Differenzierungen sowie c) beim Begriff "Fläche" eine eindeutigere Rechtsanwendung vor. Keinen weiteren Änderungsbedarf sehen die Länder bei den Änderungsverordnungen zu DZ, Konditionalität und InVeKoS. Abstimmungen im Bundesratsplenum dann voraussichtlich am 10. Juli.
GAP nach 2027: BR-Beratungen zum Entschließungsantrag
Der von Sachsen-Anhalt und Sachsen maßgeblich initiierte und inzwischen auch von Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen vorangetriebene Entschließungsantrag zur GAP nach 2027 findet im Agrarausschuss des Bundesrates breite Unterstützung (12 von 16 Ländern bei 4 Enthaltungen) und setzt klare Schwerpunkte auf ein stabiles bzw. höheres GAP-Budget, den Erhalt eines eigenständigen EU-Rahmens für die bewährte GAP, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, die Stärkung der ländlichen Entwicklung sowie eine spürbare Entbürokratisierung. Ergänzend hat Brandenburg zu Beginn der Woche erfolgreich eine stärkere und ausdrücklich rechtsformunabhängige Förderung von Junglandwirten eingebracht. Insgesamt sind die Forderungen weit überwiegend im Sinne von Landwirtschaft und ländlichen Räumen; mit bestimmten Einschränkungen bei der Frage der Mittelumschichtung zwischen Bund und Ländern, bei der sich der DBV für ein begrenztes und für die Landwirtschaft zweckgebundenes Ausmaß einsetzt. Die Länder unterstreichen damit erneut ihre seit Herbst 2025 wiederholt geäußerte deutliche Kritik an den Kommissionsvorschlägen sowie am bisherigen Kurs der Bundesregierung – mit geplanter Beschlussfassung im Bundesratsplenum am 10. Juli.
Bundestag berät zum BauGB-Upgrade
Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 in erster Lesung zum Upgrade des Baugesetzbuches beraten. Damit sollen Planungen und Genehmigungen beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden. Die Fokussierung des Gesetzentwurfes auf das Genehmigungsrecht und die damit verbundene Erleichterung der Tierwohlverbesserungsgenehmigung im BauGB-Upgrade ist ausdrücklich zu begrüßen. Es ist dringend überfällig, dass die Loslösung vom Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erfolgt und damit ein Tierwohlstallumbau für alle landwirtschaftlichen Tierarten möglich ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls die Verbindung zwischen Baurecht und Immissionsschutzrecht. Tierwohlverbesserungsgenehmigungen dürfen nicht am Immissionsschutzrecht scheitern. Der Gesetzentwurf bietet dahingehend kaum Ansätze. Beim Thema Flächenschutz bleibt der Entwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der Fokus wird – insbesondere durch die wiederholte Verwendung des „überragenden öffentlichen Interesses“ – auf das Wohnen gelegt. Die Interessenabwägung um Flächen geht damit deutlich zulasten landwirtschaftlicher Belange und ist kaum noch objektiv möglich. In aktuellen geopolitischen Zeiten ist es aber umso notwendiger, dass ein starkes Signal für Resilienz und Versorgungssicherheit gesendet wird. Voraussetzung dafür ist ein vehementer Schutz landwirtschaftlicher Flächen; nur so kann die Ernährungssicherheit gewährleistet werden. Durch weitere Änderungen im BauGB-Upgrade wird der Flächenverlust unabhängig vom Wohnen weiter angeheizt – die neue „kommunale Privilegierung“ kann den Außenbereichsschutz massiv umgehen und landwirtschaftliche Flächen kosten. Der DBV wird sich weiter aktiv einbringen.
BMLEH-Auftaktworkshop zur GAP ab 2028
Das BMLEH hat in dieser Woche 57 Verbände zu einem Auftaktworkshop Partnerbeteiligung zur Vorbereitung des Sektorenkapitels GAP und ländliche Räume im Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan für Deutschland (DNRPP) eingeladen. Im Mittelpunkt standen der Abgleich und die Diskussion der Bedarfe aus dem aktuellen GAP-Strategieplan mit den von der EU-Kommission vorgeschlagenen spezifischen Zielen sowie den GAP-Empfehlungen für Deutschland. Nach der Sommerpause soll der Prozess in vier virtuellen Runden entlang der zentralen Ziele konkret fortgeführt werden, um Maßnahmen gezielt auszugestalten. Am ambitionierten Fahrplan hält die Bundesregierung weiterhin fest: im Sommer 2027 soll der Entwurf des DNRPP bei der EU-Kommission eingereicht werden. Bei den Bundesländern und Verbänden stieß dieser enge Zeitrahmen auf deutliche Skepsis. Deutlich wurde auch: Viele grundlegende Fragen bleiben weiterhin offen. Statt klarer inhaltlicher Weichenstellungen dominierte ein Abgleich bestehender Positionen.
DBT 2026: Fachforum zur Tierhaltung
Im Rahmen des Deutschen Bauerntages in Freiburg fand am 24.06.2026 ein Tierhaltungsforum mit dem Titel „Tierhaltung zwischen Anspruch und Realität – Worauf kommt es jetzt an?“ statt. Neben der schlechten Marktlage bei Milch wurde insbesondere die desaströse Lage am Schweinemarkt diskutiert. Für alle Tierarten gemeinsam wurde festgestellt, dass das Genehmigungsrecht die größte Bremse für Weiterentwicklung und Innovation ist. Neubauten aufgrund gestiegener Baukosten und hoher Tierwohlanforderungen, auch bei bisher „normalen“ Preisen nicht mehr finanzierbar. Insofern bedarf es von der Politik nicht nur eines Bekenntnisses zur Tierhaltung, sondern ein vollumfängliches Handeln mit erheblichen Erleichterungen für die Tierhaltung. Ferner bedarf es wirtschaftsgetragener verbindlicher Vereinbarungen in der Wertschöpfungskette zur Stärkung der heimischen Tierhaltung. Wer Tierwohl will, muss Tierwohl auch angemessen und verlässlich bezahlen.
DBT 2026: Fachforum zu Sonderkulturen
Beim Forum über die Zukunft der Sonderkulturen diskutierten Erzeuger, Wissenschaft und Politik gemeinsam. Die Stimmung war ernst, aber Lösungsorientiert. Mindestlohn & Saisonarbeit Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Picker gibt der politischen Forderung nach einem Mindestlohnabschlag eine belastbare rechtliche Grundlage. Beim Thema Berufsmäßigkeit besteht akuter Handlungsbedarf. Betriebe tragen heute ein Haftungsrisiko für Angaben, die sie nicht überprüfen können. Eine gesetzliche Klarstellung ist hier überfällig. Die Delegierten wurden aufgerufen, das Gespräch mit ihren Abgeordneten direkt auf den Betrieben zu suchen. Pflanzenschutz & Markt: Der aufgearbeitete Antragsstau bei den Zulassungen von PSM beschleunigt nun auch die Bearbeitung der Notfallzulassungen. Diese bleiben jedoch ein Notbehelf und sind kein Ersatz für ein funktionierendes Zulassungssystem. Eine grundlegende Reform der EU-PSM-Verordnung 1107/2009 ist politisch erstmals wieder denkbar, bleibt aber ein langer Weg. Fehlende Zulassungen, die in anderen EU-Staaten zum Teil schon erteilt wurden, sowie Preisdruck und Handelskonzentration verschärfen die Lage zusätzlich. Die Sonderkulturen stehen vor großen Herausforderungen doch das Forum hat gezeigt, die Branche kämpft, die Argumente liegen auf dem Tisch und die politischen Fenster öffnen sich für Veränderung.
DBT 2026: Fachforum zur Naturwiederherstellung
Das Forum zur Naturwiederherstellung untermauert die Kritik an neuen Naturschutzvorgaben. Im Rahmen des Forums wurden die Kritikpunkte des Berufsstandes an der Einführung einer Vielzahl neuer Naturschutzregelungen sowohl von Seiten der Länder, der Landkreise und auch der Vertreter von Land- und Forstwirtschaft massiv unterstützt. Deutlich kritisiert wurde, dass von Seiten der Bundesregierung und speziell der Unions-Bundestagsfraktion nur ungenügende Aktivitäten zur Überarbeitung der Naturwiederherstellungsverordnung auf Brüsseler Ebene unternommen werden und das geplante Natürliche Infrastrukturgesetz mit vielen neuen Regelung zur Stärkung des Naturschutzes nicht gestoppt wird. Weitestgehende Einigkeit bestand darin, dass der Nationale Wiederherstellungsplan ohne gesicherte Finanzierung nicht nach Brüssel geliefert werden darf. Das Forum stieß auf großes Interesse bei den Delegierten mit ausgiebiger Diskussion mit den Podiumsteilnehmern.
19.06.2026
Neue Züchtungstechniken (NGTs): Europaparlament gibt grünes Licht
Das Europäische Parlament hat nach langjährigen Verhandlungen und kontroversen Diskussionen am 17. Juni 2026 den Weg für die Anwendung der Neuen Züchtungstechniken (NGTs) in der EU frei gemacht. Während grundsätzlich die Anwendung der Neuen Techniken für den Züchtungsfortschritt befürwortet wird, wurde das Problem der Patentierbarkeit weiterhin nicht gelöst. Der DBV hatte sich bis zuletzt auch gemeinsam mit dem BÖLW für Änderungen am Trilog-Ergebnis eingesetzt, entsprechende Änderungsanträge erhielten jedoch keine Mehrheit bei der Abstimmung im Umweltausschuss sowie im Europaparlament. DBV-Präsident Rukwied hat sich entsprechend kritisch zur Entscheidung geäußert.
Trilog-Einigung zu EU-Saatgutverordnung
Vertreter von EU-Kommission, Rat und Parlament haben sich am 15. Juni 2026 auf eine neue EU-Saatgutverordnung geeinigt. Damit wird der teils noch aus den 1960er-Jahren stammende Rechtsrahmen modernisiert. Inhaltlich stehen vor allem folgende Ziele im Fokus: mehr Biodiversität sowie Unterstützung lokaler und erhaltenswerter Sorten, bessere Anpassung an Klima- und Umweltbedingungen, Sicherstellung von hochwertigem und zuverlässigem Saatgut sowie stärkere Nutzung neuer Technologien. Zudem soll die Verfügbarkeit von Pflanzenmaterial sowie eine schnellere Einführung von besser angepassten oder resistenteren Sorten ermöglicht werden. Das Ergebnis muss noch formal von Rat und Parlament angenommen werden; die Anwendung der neuen Regeln ist erst vier Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen.
Europaparlament nimmt Trilog-Ergebnis zur Änderung der GMO an
Am 16. Juni 2026 hat das Europäische Parlament in der Plenarabstimmung das Trilog-Ergebnis zur Änderung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) formal angenommen. Die damit verbundenen Änderungen der Artikel 148 und 168 GMO führen nun dazu, dass grundsätzlich schriftliche Verträge in den Lieferbeziehungen verpflichtend werden. Mitgliedstaaten können durch ein sog. Opt-Out-Verfahren nach Stakeholder-Dialog bei den Artikeln 148 und 168 Ausnahmen von manchen Parametern oder auch ganz davon beschließen. Erzeugerorganisationen und Genossenschaften sind bei entsprechenden Verträgen von der Vertragspflicht ausgenommen.
Beratungen zum EU-Hilfspaket bezüglich der Düngemittelkrise nehmen Fahrt auf
Das Europaparlament und die Mitgliedstaaten beschlossen beide ein Schnellverfahren, um die seitens der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Pläne schnell umzusetzen und die Landwirte angesichts der stark gestiegenen Düngemittelpreise zu entlasten. Konkret sollen 540 Millionen Euro mobilisiert werden, die durch nationale Mittel noch aufgestockt werden können. Zudem sollen Vorauszahlungen von Direktzahlungen im Jahr 2026 früher und in höherem Umfang möglich sein. Auch für 2027 wird mehr Spielraum bei der Mittelzuweisung von Direktzahlungen eingeräumt. Die Maßnahmen sollen innerhalb der bestehenden GAP-Budgets finanziert werden und sind letztlich von den Mitgliedstaaten freiwillig anzuwenden. Beide Institutionen betonen die Dringlichkeit des Vorhabens vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für den Agrarsektor. Allerdings ist kritisch zu sehen, dass die angekündigten Mittel aus der bestehenden GAP kommen und damit nur eine Umschichtung innerhalb des vorhandenen Budgets erfolgt. Das belastet Betriebe an anderer Stelle und wird abgelehnt. Auch steht die Bundesregierung in der Verantwortung, von den Maßnahmen und der Mittelaufstockung Gebrauch zu machen.
Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat
In der Sitzung am vergangenen Freitag befasste sich der Bundesrat mit der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes. Im Zentrum steht die verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen, die grundsätzlich begrüßt wird. Ziel ist es, die amtliche Kontrolle zu stärken, Verstöße besser nachverfolgen zu können und präventiv auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben hinzuwirken. Im Plenum wurde erneut deutlich, dass die Einschränkung der neuen Regelungen auf größere Schlachtbetriebe kontrovers bewertet wird. Kritisiert wurde, dass ein Großteil der Schlachtbetriebe von der Pflicht ausgenommen bleibt, obwohl dort ebenfalls tierschutzrelevante Risiken bestehen. Demgegenüber betonte die Parl. Staatssekretärin Silvia Breher, dass große Betriebe den überwiegenden Anteil der Tiere verarbeiten und die Maßnahme daher dort die größte Wirkung entfalten könne. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und dabei weiteren Handlungsbedarf hervorgehoben, insbesondere mit Blick auf ergänzende tierschutzrechtliche Regelungen. Die Debatte macht deutlich, dass die Videoüberwachung als wichtiger, jedoch nicht abschließender Schritt zur Verbesserung des Tierschutzes bewertet wird.
BMLEH legt Referentenentwurf für ein Bürokratierückbaugesetz vor
BLEH hat einen Referentenentwurf zu einem spezifischen Bürokratierückbaugesetz zur Verbändeanhörung veröffentlicht. Der Entwurf bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen u. a. im Bereich Pflanzenschutz-Sachkundenachweis, Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Anpassungen in der Bundes-Tierärzteordnung und Konsumcannabisgesetz. Neben den zwar begrüßenswerten Verbesserungen bleibt der Entwurf jedoch hinter den vielfach aufgezeigten Erwartungen an einen umfassenden und spürbaren Bürokratieabbau zurück. Dies wird insbesondere mit Blick auf den DBV-Forderungskatalog zu Entlastungen der Landwirtschaft und zum Bürokratieabbau deutlich, der weitreichendere Schritte vorsieht. Der DBV wird sich weiter aktiv einbringen.
MFR & GAP ab 2028: DBV & BÖLW mit geschlossenem Appell
Auf Basis konstruktiver Gespräche im bisherigen Jahresverlauf wenden sich DBV und BÖLW in einem gemeinsamen Präsidentenschreiben an Außenminister Wadephul, Finanzminister Klingbeil und Landwirtschaftsminister Rainer. Darin bekräftigen beide Verbände ihre Forderung, wonach Deutschland in den weiteren Verhandlungen entschieden für eine starke, verlässliche und ausreichend finanzierte europäische Agrarpolitik eintreten muss. DBV und BÖLW lehnen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Integration der GAP in nationale und regionale Partnerschaftspläne mit Nachdruck ab. Stattdessen gilt es - insbesondere in Richtung Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten im Rat - zu vermitteln, dass GAP und Ländliche Entwicklung als eigenständige europäische Politikbereiche erhalten und angemessen finanziert werden müssen. DBV und BÖLW betonen geschlossen, dass die Landwirtschaft einschließlich Ökolandbau durch die geplanten Kürzungen erheblich gefährdet würden. Demnach warnen die Verbände vor negativen Folgen für Betriebe aller Größen und Produktionsrichtungen. Die GAP müsse Wettbewerbsfähigkeit, Marktstabilität, Krisenfestigkeit sowie Umwelt-, Klima- und Tierwohlleistungen gleichermaßen fördern und honorieren. Kurzum: DBV und BÖLW fordern eine inflationsfeste Finanzierung der GAP im künftigen EU-Haushalt, einen eigenständigen europäischen Agrarfonds, eine ausgewogene Förderarchitektur für alle Betriebe, den Erhalt der Basisprämie mit verlässlicher Einkommenswirkung, stabile Förderungen für Agrarumweltmaßnahmen und den Ökolandbau sowie die Beibehaltung der bisherigen Kofinanzierungssätze.
Nationales Stakeholderforum für Entwaldungsfreie Lieferketten
Am Donnerstag, den 11. Juni, fand das 18. Nationale Stakeholdertreffen mit dem BMLEH und der BLE statt. Das BMLEH berichtete über die geplante nationale Umsetzung der EUDR und begrüßte, anders als die anwesenden Stakeholder, die von der EU-Kommission veröffentlichten „Vereinfachungen“. Für die Tierhaltung hält das Ministerium weiterhin an der integrierten nationalen Lösung über die HIT fest. Auch für den heimischen Sojaanbau stellte das BMLEH nun offiziell eine nationale Lösung über die INVEKOS Datenbank vor. Dazu habe das Ministerium bereits einen Durchführungsbeschluss erarbeitet. Analog zur HIT-Lösung sollen die erforderlichen Sorgfaltspflichten über eine Schnittstelle in das IT-System der EU eingespeist werden. Die dabei generierte Referenznummer wird anschließend automatisch in INVEKOS integriert. Beim Verkauf des Sojas muss diese, anders als in der Rinderdatenbank, in Form einer betriebsindividuellen Nummer an den nachgelagerten Marktteilnehmer weitergegeben werden. In der HIT erfolgt die Weitergabe der Nummer hingegen automatisch, vergleichbar mit der Ohrmarkennummer.
Die Produktinfos können Sie auch direkt beim Landesverband unter www.landvolk.net/Mitglieder/Produktinfos oder über die neue Landvolk-App unter https://landvolk.net/landvolk-app abrufen. Sie benötigen dafür lediglich Ihre Mitgliedsnummer, die Sie z. B. auf Ihrer Mitgliedskarte finden.

