Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

25.03.2022

Der Ukraine-Krieg und Folgen in der EU-Agrarpolitik

Die EU sagt: "Eine außergewöhnliche und befristete Ausnahmeregelung, um die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf Brachflächen zuzulassen und gleichzeitig die Ökologisierungszahlungen für Landwirtinnen und Landwirte in vollem Umfang beizubehalten. Dies wird die Produktionskapazität der EU trotz der begrenzten Verfügbarkeit fruchtbarer Flächen erhöhen." (https://ec.europa.eu/com.../presscorner/detail/de/ip_22_1963)

 

Das BMEL schlägt vor: "… für 2022 als Ausnahmeregelung den Aufwuchs auf ökologischen Vorrangflächen der Kategorien "Brache" und "Zwischenfrüchte" als Futter freigeben. Damit kann ein Beitrag zur Futterversorgung geleistet und die Wirkungen der steigenden Futtermittelpreise für die Landwirtinnen und Landwirten abgemildert werden." (https://www.bmel.de/.../28-ukraine-krieg-massnahmen...)

 

Unser Präsident meint: "Wir haben die Erwartungshaltung, dass auch hier in Deutschland, wie von der EU ermöglicht, umgehend die ökologischen Vorrangflächen nicht nur für die Ernte von Futterpflanzen, sondern auch für den direkten Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln freigegeben werden."

 

Das BMEL will die Optionen, die uns die EU lässt, nicht in vollem Umfang umsetzen: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/ukraine-oekologische-vorrangflaechen.html

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