Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

Ansprechpartner im LHV

Carl Noosten

Maren Ziegler

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Verkauf und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind in der EU streng reglementiert. Hier beantwortet das BVL häufig gestellte Fragen zu den rechtlichen Regelungen und den Zuständigkeiten der nationalen Behörden und Institutionen der EU: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/05_FAQ/01_FAQ_PSM_Zulassung/FAQ_PSM_Zulassung_node.html

Kurz erklärt: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel gelangen bei ihrer Anwendung zwangsläufig in die Umwelt und unter Umständen auch in Lebensmittel. Dies darf keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt haben. Daher arbeiten in allen Mitgliedstaaten der EU zahlreiche, unabhängig voneinander agierende Behörden an der Bewertung und Risikominderung. (BVL)

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