Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

30.03.2021

Pressemitteilung: Nutzungsverbot im geplanten Naturschutzgebiet Fehntjer Tief

Schon bei der Meldung des „Fehntjer Tiefs“ als Natura 2000-Gebiet an die Europäische Union vor zwanzig Jahren befürchteten viele Bewirtschafter und Eigentümer in dem über 3.000 ha großen Gebiet, dass es über kurz oder lang zu weitreichenden Nutzungseinschränkungen kommen würde. Trotz anders lautender Versprechen und Beschwichtigungen der seinerzeit zuständigen Behörden und Politikern aller Couleur. Aber dass die Bewirtschaftung eines Tages ganz verboten wird, damit hatte wohl niemand gerechnet.

Seit Jahrhunderten wird die Gemeindeweide in der Gemarkung Tergast über die sogenannte „Meedlandgemeinschaft“ durch eine extensive Beweidung genutzt. Die ursprünglich über 90 Anteilseigner können satzungsgemäß jeweils ein nicht tragendes Rind auf das über 40 ha große Grundstück schicken. Die ersten Aufzeichnungen sind aus dem 18. Jahrhundert überliefert. Damit handelt es sich um eines der letzten Grundstücke im Besitz einer Dorfgemeinschaft, wie sie bis ins vorletzte Jahrhundert allgemein üblich waren. Nach dem Bau der A 31 vor fast 40 Jahren waren durch die Aufbringung von Aushub weite Teile der Weide auf Jahre hinaus nicht zu bewirtschaften. Unglücklicherweise trat zu Beginn der 90er Jahre der Biotopschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Kraft, so dass eine Nutzung in den folgenden Jahren nur sehr eingeschränkt möglich war.

Futterflächen sind in den letzten zwei Jahrzehnten jedoch immer knapper und teurer geworden. Durch Trockenheit, Mäuse- und Gänseschäden herrschte besonders nach 2017 ein Futtermangel, der für viele landwirtschaftliche Betriebe existenzbedrohend war. Hinzu kam die drohende Ausweisung neuer Naturschutzgebiete im laufenden Verfahren „Fehntjer Tief“ mit erheblichen Nutzungseinschränkungen.  Da lag es nahe, auch solche Flächen wieder in Weide zu nehmen, um wenigstens ein paar jüngere Rinder über den Sommer zu bringen.

Darauf hat der Landkreis jetzt mit einem Nutzungsverbot reagiert. Das ist jedoch aus Sicht der Nutzungsberechtigten eine unzumutbare Einschränkung. Wohlgemerkt, es geht nicht darum, die Gemeindeweide zu intensivieren, zu mähen, zu düngen oder Pflanzenschutzmittel einzusetzen, sondern lediglich um eine extensive Beweidung. Das lässt vor allem mit Blick auf die aktuell anstehende Schutzgebietsausweisung auf über 3.000 ha Grünland, zu denen auch die Gemeindeweide gehört, das Schlimmste befürchten.

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