21.11.2024
Erneut hat das Verwaltungsgericht Oldenburg den Abschuss eines auffällig gewordenen Problemwolfes gestoppt. Trotz akribischer Vorbereitung seitens des zuständigen Landkreises Leer schraubt das Gericht seine Ansprüche an die Vorsorgemaßnahmen in derartige Höhen, dass man wohl erst das ganze Rheiderland wolfssicher einzäunen muss, bevor sich die Juristen im bisher wenig von Wölfen heimgesuchten Oldenburg zu einer wohlwollenderen Prüfung herablassen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist die Voraussetzung für einen funktionsfähigen demokratischen Rechtsstaat, aber in diesem Fall haben sich die zuständigen Verwaltungsrechtler offenbar sehr weit von der Lebensrealität der Menschen auf dem platten Land entfernt. „Da fehlt uns jedes Verständnis“, so der Leeraner LHV-Kreisvorsitzende Klaus Borde aus Oldendorp. „Nicht nur wir Weidetierhalter, die gesamte Bevölkerung macht sich Sorgen und viele wagen sich kaum noch außerhalb der Dörfer auf die Straße, geschweige denn in den Hammrich.“ Der Wolf hat inzwischen offenbar jede Menschenscheu abgelegt, zeigt sich am hellichten Tag auf Höfen und in Gärten und reagiert auch kaum noch auf Versuche, ihn zu vertreiben. Es wird deshalb befürchtet, dass nach dem Ende der Weidesaison auch Tiere auf dem Hofgelände und in Ställen gerissen werden. Etwa 20 % der landesweiten Wolfsrisse wurden in den letzten Monaten allein in der Gemeinde Jemgum registriert. Bleibt nur zu hoffen, dass der Landkreis beim nächsten Fall endlich Gehör vor Gericht und auch seitens der Landesbehörden die nötige Unterstützung findet.