Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

Was ist die Höfeordnung?

Die Höfeordnung regelt die Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe in einigen norddeutschen Bundesländern, unter anderem in Niedersachsen. Ziel ist es, landwirtschaftliche Höfe als wirtschaftliche und familiäre Einheit zu erhalten, eine Zerschlagung durch Erbteilung zu vermeiden und langfristig die Landwirtschaft sichern. 


Merke: Die Höfeordnung ist aber nicht nur im Erbfall, sondern auch schon bei lebzeitiger Hofübergabe zu beachten!


Einige wichtige Inhalte der Höfeordnung:
•    Der Hof kann im Erbfall / bei Übergabe grundsätzlich an nur auf eine natürliche Person übergehen und diese muss, von wenigen Ausnahmen abgesehen, „wirtschaftsfähig“ sein.
•    Voraussetzung ist, dass der Betrieb im Grundbuch als „Hof“ eingetragen ist und einen bestimmten Mindestwert erreicht. 
•    Andere („weichende“) Erben erhalten meist nur eine Abfindung, die oft unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. 
•    Der Hoferbe soll den Betrieb weiterführen und wirtschaftlich erhalten, sonst haben die weichenden Erben für einen längeren Zeitraum Anspruch auf Nachabfindung.
•    Ehepartner haben Wahlrecht ob Abfindung oder Altenteilsrecht. 
•    Bei lebzeitiger Übergabe sind viele Dinge durch notariellen Vertrag zu regeln und familienintern zu besprechen


Tipp: 
Für Landwirtinnen und Landwirte ist wichtig: Die Hofnachfolge sollte frühzeitig geregelt werden. Testament, Übergabevertrag und steuerliche Fragen sollten mit Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater abgestimmt werden.


Bei der Hofübergabe gilt: Lieber einmal ordentlich regeln als später drei Jahre Landwirtschaftsgericht!


Für Fragen und Beratung zur Hofübergabe oder Testament steht Ihnen gern unser Verbandsjurist Rechtsanwalt Alexander Bay nach vorheriger Terminabsprache (Tel.-Nr. 04941 609-226) zur Verfügung.

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