Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

Protest gegen nitratsensible "rote" Gebiete der Landesdüngeverordnung

Auf Grundlage der im September im Bundesrat verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) weisen die Bundesländer derzeit die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete neu aus. Am 22.12.2020 hat das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hierzu neue Karten mit den Gebietskulissen veröffentlicht. Die nitratsensiblen/roten Gebiete haben sich demnach verringert und verlagert. Die in der u.a. Karte rot gekennzeichneten Flächen/Feldblöcke sind ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung voraussichtlich März/April 2021 als nitratsensibel eingestuft und mit Auflagen belegt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dungeverordnung-karten-fur-rote-gebiete-liegen-vor-195780.html.

Deutliche Kritik an der Methodik der Ausweisung äußern wir seitens des Landvolkverbandes (siehe auch: https://landvolk.net/lpdartikel/duengeverbote-trotz-niedriger-nitratmesswerte) und treiben laufende Normenkontrollklagen des Landesbauernverbandes gegen die Landesdüngeverordnung weiter voran. Der LHV bringt sich an den Klagen finanziell mit ein. Durch die Neuabgrenzung und Verlagerung der roten Gebiete kommt es nun zu einer Neubewertung der Klagen durch das Juristenteam des Landvolk Niedersachsen und seiner Kreisbauernverbände. Mehr zum Klageverfahren erfahren Sie unter: https://landvolk.net/lpdartikel/acht-landwirte-klagen-gegen-duengeverordnung

Zur Unterstützung der Kritik an der Ausweisung aus den betroffenen Regionen finden Sie nachfolgend Musterentwürfe für betriebsindividuelle Protestnoten an die beiden zuständigen Ministerien und an unsere ostfriesischen Landtagsabgeordneten. Gerne dürfen Sie die Vorlagen ändern oder ergänzen und auf Ihre betriebliche Situation anpassen. Dem Schreiben an das ML beigefügt ist zudem eine Detailabfrage von Daten, die ggf. für die Einstufung einer Fläche ursächlich sind. Bitte berufen Sie sich bei dieser Abfrage nicht auf das Umweltinformationsauskunftsgesetz (UIG), da hierdurch eine Gebührenpflicht entstehen kann. Durch Ihr Schreiben entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Antwort, es dient vielmehr zur Erzeugung politischen Drucks, damit die Not unserer Betriebe deutlich wird. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die zusätzlichen Anforderungen des Landes noch vor dem Inkrafttreten auf das Mindestmaß zu reduzieren und die Gebietskulisse möglichst zu verkleinern. Ein persönliches Gespräch mit Ihren Landtagsabgeordneten vor Ort ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch hilfreich.

Ob auch Ihre Flächen betroffen sind, erfahren Sie über das LEA-Portal des SLA in dem die neuen geplanten "roten" Feldblöcke eingesehen werden können:
https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ 

Bitte beachten Sie: Auf der linken Seite sind unter dem Punkt "Ebenen" die Häkchen bei "Düngeverordnung" zu setzen.

 

Quelle: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

Zwischen dem 01.01.2021 und dem Inkrafttreten der Neuabgrenzung März/April 2021 gelten alle landwirtschaftlichen Nutzflächen als rotes Gebiet, die beim Häkchen "Gebiete nach § 13a Abs 4" und "NDüngGewNPVO" - "Gebietskulisse Grundwasser" innerhalb der dann sichtbaren Gebiete gelegen sind.

D.h. Landwirte, deren Flächen künftig nach der LDüV21 „grün" sein werden (pink und schwarz schraffierte Bereiche), sind vorübergehend in diesem Frühjahr von den Restriktionen der DüV20 erfasst, unterliegen somit unter anderem der 20 % - Reduktion des Stickstoffbedarfs nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 DüV20. Bei Verstoß droht ein OwI-Verfahren oder ein CC-Verstoß. Also auch die Betriebe in diesen Gebieten sind aufgerufen, ihren einzelbetrieblichen Protest zu verfassen.

 

Quelle: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

Ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung gelten "nur" noch die Feldblöcke als rote Flächen, die beim Häkchen "Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO" - "Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete" erkennbar sind.

Auf phosphatsensible Gebiete gehen wir aufgrund fehlender Betroffenheit an dieser Stelle nicht weiter ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr LHV-Team

Sie müssen die Absenderadresse im Schreiben nur noch personalisieren.

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