Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

24.02.2023

Vertrag für Betriebe in der Ersatzversorgung

Es wurde ein neuer Rahmenvertrag für alle Betriebe, die in der Ersatzversorgung (Verbrauch über 10.000 kWh/Jahr) abgeschlossen!

•    Die LVB hat einen Stromliefervertrag mit EWE für Landvolkmitglieder für Lieferstellen in der Ersatzversorgung in Auftrag gegeben. Damit wird die angedrohte Abschaltung abgewehrt.
•    Die LVB informiert die Mitglieder mit Ersatzversorgung schriftlich per Post. An Anschlussinhaber, die eine E-Mail im System haben, ging heute Morgen eine E-Mail raus, damit diese vorab informiert sind.
•    Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2024.
•    Die EWE wird den Mitgliedern ab März eine Auftragsbestätigung zusenden. Die LVB wird der EWE in Vollmacht auch das SEPA-Mandat weiterleiten, damit die monatlichen Abschläge seitens EWE abgebucht werden können.

Strombezug für Landvolkmitglieder in der Grundversorgung (Strombezug für Haushaltskunden)
•    Es wird derzeit auch über einen Stromliefervertrag mit der EWE für die Mitglieder mit Strombezug in der Grundversorgung gesprochen.
•    Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird die LVB uns zeitnah informieren.

09.01.2023

Update Januar 2023

1. Da die Landvolk-Rahmenverträge zum Strom zum 31.12.2022 ausgelaufen sind, befinden sich die Lieferstellen in der Grund- oder Ersatzversorgung.

Übersicht über die Einstufungen bei der Strombelieferung ab dem 01.01.2023.

2. Stromkunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh Verbrauch erhalten aktuell ein Schreiben „Herzlich Willkommen bei EWE – Ihre gesetzliche Ersatzversorgung“ 

Über dieses Schreiben wurde die LVB von EWE vorab leider nicht informiert!

Laut diesem Schreiben endet die Ersatzversorgung nach drei Monaten – also am 31.03.2023 und die Belieferung durch EWE wird danach eingestellt, sofern kein Liefervertrag mit EWE oder einem anderen Versorger vorliegt.


Wir arbeiten derzeit intensiv an einem Stromangebot für unsere Landvolkmitglieder, um eine unterbrechungsfreie Versorgung zu gewährleisten!


Wir melden uns bis spätestens Mitte Februar 2023 sobald uns ein Stromvertrag vorliegt.


Falls dies nicht der Fall ist, ersatzweise mit einer alternativen Vertragsempfehlung bei den Landvolkgeschäftsstellen zur Informationsweiterleitung an die Mitglieder.

12.12.2022

Update Dezember

Die Energiemärkte für Strom sind immer noch nicht zur Ruhe gekommen.
Hiermit geben wir Ihnen neueste bzw. aktuelle Informationen - soweit wie möglich - aufbereitet weiter.

Unsere Mitglieder wurden zum Ablaufende des bis 31.12.2022 bestehenden Strom-Liefervertrages von LVB und weitgehend (jedoch nicht alle – so beispielsweise vom Versorger E.ON) von Ihrem Grund- und Ersatzversorger über die weitere Belieferung in der Grundversorgung (privater Stromverbrauch) und Ersatzversorgung (betrieblicher Verbrauch auch in Verbindung mit privatem Verbrauch) informiert.

Nach derzeitigem Informationsstand unterscheiden alle Versorger beim Strom zwischen Grund- und Ersatzversorgung. Bis 10.000 kWh Jahresverbrauch gilt dabei die Grundversorgung, über 10.000 kWh Jahresverbrauch die Ersatzversorgung. Jedoch können auch Lieferstellen über 10.000 kWh Jahresverbrauch in die Grundversorgung gelangen, wenn der Stromverbrauch ausschließlich der privaten Entnahme (also ohne landwirtschaftliche oder ohne gewerbliche Nutzung) dient. Die Mitglieder sollten sich dann dazu eigenständig beim jeweiligen Versorger melden.

Nach aktuellen Informationen wird die Bundesregierung den Energiepreisdeckel beim Strom ab dem 01.01.2023 einführen.

Laut Versorger ist es wohl nicht so einfach, die gesetzlichen Vorgaben zum Energiepreisdeckel zeitnah in den Abrechnungen zu berücksichtigen. Insofern kann es zu Verzögerungen bei der Erstellung der Verbrauchsabrechnungen kommen.


26.10.2022

Update Oktober

Es gab bisher zwei Arten, Landvolkstrom zu beziehen:

1. Teilnahmeerklärung (TE) und

2. LVB-Stromvertrag.

 

Die nachfolgende Info betrifft alle, die den Strom über die Teilnahmeerklärung beziehen. Auch hier gibt es zwei Szenarien:

A. Sie haben dieses Jahr den LVB-Stromvertrag als Verlängerung der TE geschlossen (Schreiben von Januar + Sommer) oder

B. Sie haben nicht auf die Schreiben reagiert.

 

Folgende Infos betreffen alle, die bisher eine TE hatten und dieses Jahr einen LVB-Stromvertrag abgeschlossen haben:

Sie haben durch Teilnahmeerklärung gegenüber ihrem Landvolkverband erklärt, an den Rahmenvereinbarungen des Landvolkes zum Strombezug (Tarif EWE Strom Landvolk) teilnehmen zu wollen. Die Rahmenvereinbarung des Landvolkes zum Strombezug läuft am 31.12.22 aus. Es gibt derzeit, aufgrund der aktuellen Lage an den Energiemärkten, keine Möglichkeit eine Anschlussvereinbarung zu schließen. Die Belieferung mit Strom erfolgt nach unserem Kenntnisstand ab dem 1. Januar 2023 entsprechend den Konditionen Ihres zuständigen Grund- und Ersatzversorgers.
Die EWE Vertrieb hat uns in diesem Zusammenhang informiert, dass man bis Ende November 2022 ein Informationsschreiben an Sie schicken wird. Man wird Ihnen, nach unserem derzeitigen Kenntnisstand, ein Angebot zur Weiterbelieferung machen. Es liegen keine Informationen vor, in welcher Höhe das Angebot gemacht wird. Für die Annahme müssen Sie selbst aktiv werden. Falls Sie kein Schreiben erhalten, müssen Sie ebenfalls selbst aktiv werden.
Sie haben uns in diesem Jahr eine Vollmacht erteilt, für Sie insbesondere Energielieferverträge abzuschließen. Derzeit ist dies aufgrund der allgemeinen Lage am Energiemarkt nicht möglich, diese Vollmacht für Sie zum Vorteil einzusetzen. Ihre Daten werden aktuell noch bei uns bearbeitet.
Unsere Tätigkeit für Sie wird nicht eingestellt, sondern wir beobachten weiter intensiv den Strommarkt und suchen nach einem Lieferanten, der neben einer günstigen Preisstellung auch Mengen und Liefersicherheit, sowie Abrechnungssicherheit gewährleistet. Derzeit lässt sich nicht erkennen, wann ein neuer Vertrag zum Strombezug für Landvolkmitglieder geschlossen werden kann. Wir melden uns, sobald wir einen neuen Vertrag zum Strombezug für Landvolkmitglieder verhandelt haben.  
Die monatlichen Abschläge beim Strombezug werden deutlich steigen. Ob und in welchem Umfang geplante staatliche Hilfen für Entlastung sorgen, können wir derzeit noch nicht abschließend sagen.

 

Folgende Infos betreffen alle, die bisher eine TE hatten und dieses Jahr keine Unterlagen bei der LVB oder dem LHV eingereicht haben:

Sie haben durch Teilnahmeerklärung gegenüber ihrem Landvolkverband erklärt, an den Rahmenvereinbarungen des Landvolkes zum Strombezug (Tarif EWE Strom Landvolk) teilnehmen zu wollen. Die Rahmenvereinbarung des Landvolkes zum Strombezug läuft am 31.12.22 aus. Es gibt derzeit, aufgrund der aktuellen Lage an den Energiemärkten, keine Möglichkeit eine Anschlussvereinbarung zu schließen.
Die Belieferung mit Strom erfolgt nach unserem Kenntnisstand ab dem 1. Januar 2023 entsprechend den Konditionen Ihres zuständigen Grund- und Ersatzversorgers.
Die EWE Vertrieb hat uns in diesem Zusammenhang informiert, dass man bis Ende November 2022 ein Informationsschreiben an Sie schicken wird.
Man wird Ihnen, nach unserem derzeitigen Kenntnisstand, ein Angebot zur Weiterbelieferung machen. Es liegen keine Informationen vor, in welcher Höhe das Angebot gemacht wird. Für die Annahme müssen Sie selbst aktiv werden. Falls Sie kein Schreiben erhalten, müssen Sie ebenfalls selbst aktiv werden.
Den Tarif „EWE Strom Landvolk“ auf Basis der von Ihnen bereit gestellten Teilnahmeerklärung wird es ab dem 01.01.2023 nicht mehr geben.
Die monatlichen Abschläge beim Strombezug werden deutlich steigen. Ob und in welchem Umfang geplante staatliche Hilfen für Entlastung sorgen, können wir derzeit noch nicht abschließend sagen.

22.09.2022

Landvolk-Strombezug ab 1.1.2023

Aktuell ist nicht nur der Erdgasmarkt sehr schwierig, sondern auch der Strommarkt.

Die Stromlieferverträge mit der EWE Vertrieb enden vereinbarungsgemäß am 31.12.2022.


Die EWE Vertrieb wird nach aktuellem Stand, den Stromrahmenvertrag zum 31.12.2022 auslaufen lassen.

Eine Anschlussregelung ab dem 01.01.2023 ist zu den derzeitigen Preisen nicht abzuschließen. Der Mark ist zwar nicht mehr so volatil, dafür herrscht aber kaum ein Angebot (Mangelsituation).
 

Zu den verschiedenen Vertragsarten:

Die EWE wird in den kommenden Tagen alle Mitglieder / Kunden außerhalb des EWE eigenen Grund- und Ersatzversorgungsgebietes anschreiben und die Vertragsbeendigung ankündigen.

Mitglieder mit LVB-Vertrag im Netzgebiet der EWE, mit einem Jahresverbrauch < 10.000 kWh (EWE ist Grundversorger und Ersatzversorger) erhalten wahrscheinlich ab dem 06. – 10. Oktober die Informationsschreiben von der EWE Vertrieb, in dem die Beendigung des Tarifes „EWE Strom LVB“ mitgeteilt wird.
Diese Lieferstellen fallen ab dem 01.01.2023 in die Grundversorgung.

Mitglieder mit LVB-Vertrag im Netzgebiet der EWE und einem Stromverbrauch > 10.000 kWh (EWE ist Grundversorger und Ersatzversorger) erhalten wahrscheinlich Ende Oktober die Informationsschreiben von der EWE Vertrieb, in dem die Beendigung des Tarifes „EWE Strom LVB“ mitgeteilt wird.
Diese Mitglieder fallen ab dem 01.01.2023 in die Ersatzversorgung.

Mitglieder mit dem Stromtarif „EWE Strom Landvolk“/Teilnahmeerklärung (altes Modell) haben einen Vertrag, der auf dem Haustarif „EWE Strom classic“ basiert. Entsprechend erhalten die Mitglieder mit dem Tarif „EWE Strom classic“ eine Preisanpassung zu diesem Tarif. Derzeit ist noch nicht geklärt, wann die EWE hierzu die Mitglieder informieren wird.

Derzeit gibt es nur von der EWE Vertrieb die Mitteilung zur Beendigung des Stromvertrages. Mit allen anderen Anbietern werden derzeit noch Gespräche über eine Anschlussregelung ab dem 01.01.2023 geführt.

 

Wichtig:

Die LVB beobachtet weiter intensiv den Strommarkt und sucht nach einem Lieferanten, der neben einer günstigen Preisstellung auch Mengen- und Liefersicherheit sowie Abrechnungssicherheit gewährleisten kann.

Derzeit lässt sich nicht erkennen, wann ein neuer Vertrag zum Strombezug für Landvolkmitglieder geschlossen werden kann.

Wir melden uns, sobald wir einen neuen Vertrag mit der EWE oder einem anderen Anbieter zum Strombezug verhandelt haben!
 

Gründe:

Strommarkt sehr unübersichtlich
Sehr stark schwankende Preise an der Strombörse
Strom kostete vor wenigen Wochen bis zu 100 ct/kWh (nur Strom ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben).
Staatliche Eingriffe (Regulierung) in den Strommarkt wahrscheinlich (Stichwort: Deckelung des Strompreises deutlich unter aktuellem Niveau)
Es findet kaum ein Handel an der Börse statt, „größere“ Mengen sind nicht zu beschaffen.

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