Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

08.06.2021

Bedenken der Landwirte betreffen nicht nur die Landwirtschaft

In den vergangenen Wochen wurde in mehreren Zeitungsberichten über den Beitritt der Stadt Wittmund zum UNESCO-Biosphärenreservat berichtet. In einigen Berichten wird der landwirtschaftlichen Seite eine absolute Ablehnung unterstellt, in anderen, dass man sich mehr oder wenig einig sei.

Fakt ist, dass der Beitritt der Stadt Wittmund zur Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservats unweigerlich zu einer neuen Kulisse führt. Nüchtern betrachtet zunächst ohne jegliche rechtliche Bindung.

Den Befürchtungen der Landwirte, nämlich dem Zugriff Dritter auf diese Kulisse, hat die Nationalparkverwaltung in vielen Schritten versucht, entgegenzuwirken. Das muss man anerkennen. Die Sorge aber, dass in absehbarer Zeit Dritte (EU, Umweltverbände etc.) Anspruch auf diese Kulisse nehmen werden, kann auch durch eine Ausstiegsvereinbarung nicht genommen werden.

 

Sollte ein Zugriff Dritter erfolgen, besteht für die Stadt Wittmund dann keine Auszeichnung mehr, sondern vielmehr eine Verpflichtung zur Ausweisung eines wie auch immer gearteten Schutzgebietes mit massiven Einschränkungen nicht nur für die Landwirtschaft. Beispielsweise das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung regelt für Biosphärenreservate auch die Neuversiegelung auf ein Minimum zu reduzieren. Dieses würde faktisch die Planungshoheit der Gemeinden aufheben, neue Baugebiete wären nicht mehr möglich. Immer wieder liest man in diesem Zusammenhang, dass die Stadt Wittmund den Vertrag bei Zugriff durch Dritte sofort kündigen könne. Das ist auch so, jedoch wirkt diese Kündigung gegenüber der UNESCO erst mit Ablauf einer 10-Jahres-Frist . Zudem kann eine Kündigungsregelung des Beitrittsvertrages einer Gemeinde keine Gesetze ändern. Somit kann eine Gemeinde zwar austreten, die rechtlichen Folgen bleiben dennoch bestehen.

Ostfriesen sagen gerne: „Well dann levt, de dann sörgt“, allerdings haben Landwirte bei Schutzgebietsausweisungen immer mit deutlichen Einschränkungen des Eigentums zu kämpfen. Man stelle sich vor, einem Bürger würde vorgeschrieben, wie viele Pflanzen er in der Wohnung aufstellen müsste und dass er seinen Rasen nicht umgraben dürfe. Hier wäre der Aufschrei groß. Das sind Befürchtungen, die man dem Landwirt nicht so einfach nehmen kann.

Zuletzt wurde durch eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Nationalparkgesetzes versucht, die Ängste zu nehmen, diese Initiative scheint gescheitert zu sein.

 

Zuletzt sei noch angemerkt, dass es keinen Mehrnutzen für Natur und Artenvielfalt durch den Beitritt der Stadt Wittmund zur Entwicklungszone geben wird. Da sind Gesetze und Verordnung viel weiter. Der Niedersächsische Weg beispielsweise, vereinbart zwischen Naturschutz und Landwirtschaft, wird zu einer deutlichen Verbesserung der Biotopvernetzung führen und dass bei einem fairen Ausgleich für die Landwirte.

Copyright © Landw. Hauptverein für Ostfriesland e.V. - Südeweg 2 - 26607 Aurich - Telefon: 0 49 41 / 60 92 50
Zum Seitenanfang