Für das Rastspitzenprojekt ist die Meldung von rastenden Gänsen und den Schäden elementar. Wichtig ist für die betroffenen Bewirtschafter von Ackerflächen in den VS-Gebieten V 03 Westermarsch, V 04 Krummhörn, V 06 Rheiderland, V 09 Ostfriesiche Meere, V 10 Emsmarsch von Leer bis Emden sowie V 63 Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens, dass das Auftreten von Gänsen innerhalb der Förderkulissen möglichst schnell und zeitnah bei der LWK in Aurich gemeldet wird. Ansprechpartner ist Keno Arends, der die Meldungen unter der E-Mail-Adresse keno.arends@lwk-niedersachsen.de oder per Fax unter 04941-92 11 51 entgegennimmt.
Sofern genügend Gelder zur Verfügung stehen, können laut NLWKN auch Ackerflächen außerhalb der Förderkulissen und ohne das Vorliegen eines Vertrages bezuschusst werden. Vorsorglich sollten Sie den Gänsebefall also auch melden, wenn Sie nicht am Vertragsnaturschutz teilnehmen.
Datenblatt für Gänsezählung (pdf-Datei zum Download)
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