Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

Masterplan – Verdoppelung der Vogelschutzgebiete

Von: RB
16.09.2015 um 09:20 Uhr

Schon bei den Vertragsverhandlungen zum Masterplan Ems war allen Beteiligten klar, dass es nicht bei den 500 ha Überflutungs- und 250 ha Vogelschutzfläche bleiben würde. Das wäre zu der Zeit jedoch weder Politik noch Öffentlichkeit zu verkaufen gewesen. Jetzt sollen offenbar in bewährter Salamitaktik  weitere Flächenforderungen der Umweltverbände geltend gemacht werden. In der Hoffnung, die Gemüter seien inzwischen soweit beruhigt, dass diesmal die ganz große Empörungswelle aus der Region ausbleibt. Die Bauern, so womöglich das Kalkül der Verantwortlichen, sind derzeit eher mit der Preismisere für landwirtschaftliche Erzeugnisse beschäftigt.

 

Aber die Luxemburg-Affäre und die aktuelle Schiffsüberführung der Meyer-Werft rufen eben doch immer wieder die unselige Art und Weise ins öffentliche Gedächtnis, mit der die Zustimmung zum Masterplan-Vertrag im März erzwungen wurde. Ob sich der Kreistag angesichts dieser Entwicklung bei der erforderlichen Zustimmung zu diesem Schutzgebiet nochmal in die Pflicht nehmen lässt, wird sich zeigen. Der Verordnungsentwurf des NLWKN zum Naturschutzgebiet „Unterems“ sieht im Außendeichbereich zwischen Driever und Borsum die Ansiedlung großer Areale an Hochstaudenfluren und Auenwäldern vor. Das sind ortsfremde Lebensraumtypen, die dort zwar nicht vorkommen, aber auf Wunsch der Umweltverbände entwickelt werden sollen. In vorauseilendem Gehorsam wird offenbar in Kauf genommen, dass dadurch wertvolle Wiesenvogelschutzgebiete vorsätzlich zerstört und an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden sollen – eben diese zusätzlichen 250 ha.

 

Dass diese Maßnahme direkt mit dem Masterplan Ems zusammen hängt, wird schon aus dem Verordnungsentwurf „Unterems“ deutlich. Demnach sollen die vom Lenkungskreis „empfohlenen“ Maßnahmen unmittelbar dem Schutzzweck, der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgebietes dienen.

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