Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

MU bewegt sich bei zukünftiger Förderung „Nordische Gastvögel“

Von: EH
06.01.2014 um 08:13 Uhr

Wie bereits an anderer Stelle berichtet, gab es zum aktuellen Arbeitsentwurf der zukünftigen Förderrichtlinie "Nordische Gastvögel", die ab 2015 gelten soll, am 18. Dezember einen Diskussionstermin mit den Referaten 27 und 28 des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU). Zu diesem Termin waren Vertreter der Unteren Naturschutzbehörden und der Landvolkkreisverbände aus dem Gebiet Weser-Ems eingeladen.

Insgesamt ist das MU gegenüber seinen ersten Vorstellungen, über die wir berichtet haben, deutlich zurückgerudert. Verbesserungen sind jetzt vorgeschlagen in folgenden Punkten:

 

1) Dem Zonierungskonzept wurde seine Schärfe genommen. Vorgeschlagen sind jetzt zwei Zonen. Die Vogelschutzgebiete V 04 (Krummhörn) V 06 (Rheiderland) und V 10 Emsmarsch fallen bei diesem Vorschlag in Zone 1 und erhalten 100 % der Vertragsnaturschutzvergütung. Daneben gibt es eine Zone 2, in der immerhin noch 80 % der vollen Vergütung gezahlt werden. In diese Zone sollen V 03 (Westermarsch) V 09 (Ostfriesische Meere) und V 63 (Norden-Esens) eingruppiert werden. Gegenüber dem ersten Vorschlag ist dies für die Westermarsch, erst recht für V 63 eine deutliche Verbesserung.

 

2) Das in Ostfriesland entwickelte (Verein Gänsemarsch) und von der LWK, Bezirksstelle Ostfriesland begleitete Rastspitzenmanagement auf Ackerflächen soll deutlich ausgeweitet werden auf andere Landkreise. Allerdings wird das Rastspitzenmanagement nicht in der Förderrichtlinie verankert werden. Warum? Das Rastspitzenmanagement trägt deutliche Züge eines Schadensausgleichs mit Selbstbeteiligung. Ein Schadensausgleich darf jedoch nicht mit EU-Geld geleistet werden. Unklar bleibt die Dauer der Anwendung des Rastspitzenmanagements. In Aussicht gestellt ist ein Jahr, während die Bauern sich für 5 Jahre verpflichten sollen. Die räumliche Ausdehnung der Anwendungskulisse ist jedoch ein gutes Zeichen.

 

3) Bei der Koppelung von Gänseschutz und Wiesenbrüterschutz ist ebenfalls eine deutliche Entschärfung festzustellen. Für den Wiesenbrüterschutz gibt es klar definierte Räume, die bis auf Feldblockebene in Karten des MU festgehalten sind. Fast das ganze Vogelschutzgebiet des Rheiderlands ist auch als Schutzgebiet für Wiesenbrüter eingeordnet. In anderen Vogelschutzgebieten erreicht die Überdeckung ein weniger starkes Ausmaß. Es bleibt zwar bei der Koppelung von Gänseschutz und Wiesenbrüterschutz und damit beim Zwang zur Teilnahme am Wiesenbrüterschutz, wenn Verträge für "Nordische Gastvögel" bei Überlappung der Kulissen abgeschlossen werden sollen. Die Verpflichtungen für den Wiesenbrüterschutz sind jetzt aber soweit reduziert, dass die Auflagenhürde überwindbar erscheint. Jetzt wird nur noch eine Teilnahme mit mindestens 2 ha und maximal 5 ha in absoluten Zahlen am Wiesenbrüterschutz vorgegeben. Ausgangspunkt war die Forderung nach 100 % Beteiligung gewesen. Diese Forderung war bereits auf 10 bis 25 % reduziert worden. Jetzt wurde mündlich erklärt, dass die prozentuale Mindestbeteiligung zu Gunsten der genannten Beteiligung in absoluten Zahlen entfallen soll. Außerdem steht die Zusage im Raum, dass der Gänseschutz bei Koppelung mit Wiesenbrüterschutz deutlich besser honoriert werden soll als der reine Gänseschutz. Zahlen zum Abstand der beiden Varianten wurden noch nicht genannt.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Das was jetzt mündlich zugesagt wurde, muss sich im nächsten Arbeitsentwurf für den Vertragsnaturschutz "Nordische Gastvögel" wieder finden. Ab Mitte Januar wird es noch ein förmliches Verbandsbeteiligungsverfahren geben. Der LHV wird zu dem demnächst vorliegenden Entwurf eine ausführliche Stellungnahme erarbeiten. Zugesagt ist auch, dass für die einzelnen Vertragsvarianten dann eindeutige Zahlen zur Vergütungshöhe vorgelegt werden. Erst auf dieser Basis ist eine Beurteilung zur relativen Vorzüglichkeit der Vertragsangebote möglich. Was jetzt vorliegt, entspricht zwar noch längst nicht den Wünschen und Forderungen des LHV für seine betroffenen Mitglieder. Immerhin liegt jetzt aber ein Entwurf vor, der ernsthaft diskutiert werden kann. Die Entscheidung für eine Teilnahme trifft später jeder berechtigte Landwirt nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Entscheidung ist aber nach bisherigem Kenntnisstand bereits bis zum 15. Mai im Rahmen des GAP-Antrags für die nächste Förderperiode bis 2020 zu treffen. Der LHV wird seine Mitglieder über die weitere Entwicklung rechtzeitig informieren.

 

Gez. Erich Hinrichs

Präsident

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