Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

LHV fordert Minister Meyer zur Anerkennung der Landschaftselemente auf

Von: EH/KH
06.03.2014 um 12:31 Uhr

In einem Schreiben an Minister Christian Meyer hat LHV-Präsident Erich Hinrichs dazu aufgefordert, die in Ostfriesland in großer Anzahl vorhandener Landschaftselement (Wallhecken und Gräben) im Zuge der Greening-Anforderungen als ökologische Vorrangflächen anzuerkennen. Es dürfe nicht sein, dass diese von den Landwirten seit Generationen erbrachten Ökodienstleistungen aus technischen Gründen außer Ansatz bleiben.

 

Der Inhalt des von Präsident Erich Hinrichs unterzeichneten Schreiben im Wortlaut:

"In der Diskussion um das Greening zur Umsetzung der GAP-Beschlüsse konkretisiert sich die Liste der Maßnahmen, die als ökologische Vorrangflächen Anerkennung finden sollen. Unstrittig scheint zu sein, dass Gräben und Wallhecken, die in Ostfriesland die landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, als Landschaftselemente angerechnet werden können. Voraussetzung für die Anerkennung soll sein, dass die Landschaftselemente sich in der Verfügungsgewalt des Antragstellers befinden. Diese Anforderung erfüllen unsere Landschaftselemente, die die Kulturlandschaft so abwechslungsreich gestalten.

 

Lediglich die Gewässer 2. Ordnung befinden sich im Eigentum der Wasser- und Bodenverbände. Wallhecken und Gräben als Grenzen der Parzellen befinden sich im Eigentum oder in Pacht der bewirtschaftenden Landwirte. Wallhecken und Gräben sind für die Biodiversität sehr bedeutsam als ökologische Vernetzungsstrukturen. Die Anrechenbarkeit dieser Landschaftselemente als ökologische Vorrangflächen ist also nur folgerichtig.

 

Dennoch sehen wir ein Riesenproproblem für die praktische Umsetzung. Wir fordern Sie auf, sich jetzt intensiv mit diesem Problem zu befassen und eine Lösung hierfür zu finden. Worin besteht dieses Problem?

 

Wallhecken und Graben wurden bisher bei den Direktzahlungen nicht gefördert. Aus diesem Grund wurde ihre Flächengröße nicht direkt ermittelt, sondern es wurde umgekehrt die Größe der mit förderfähigen Kulturen bebauten Nutzfläche ermittelt. Zunächst erfolgte dies bei der McSharry-Reform auf der Basis von Nettofläche, aufbauend auf unser Katastersystem. Später wurde dieses System durch die Feldblöcke auf GIS-Basis umgestellt. Bei jeder dieser Umstellungen reduzierte sich nochmals die förderfähige Fläche.

 

Die bislang nicht berücksichtigte Fläche wird jetzt mit der Reform der GAP zu Recht enorm wichtig, weil dies die Fläche ist, die als Rückzugsraum für bedrohte Arten ihre Wertigkeit hat.

Nur diese Fläche ist in unserem GIS-System leider nicht flächenmäßig erfasst.

In anderen Bundesländern, z. B. Schleswig-Holstein, sind Gräben und Hecken dagegen sehr wohl als Landschaftselemente erfasst worden. Wir befürchten, dass das jetzige niedersächsische System in seiner Leistungsfähigkeit total überfordert sein würde, wenn wir die Flächenerfassung nachholen wollten. Zusätzlich kommt das verwaltungstechnische Problem der unvermeidbaren Doppelerfassung an Eigentumsgrenzen auf, die eine komplizierte Abstimmung zwischen den Antragstellern erforderlich machen würde.

 

Natürlich ist auch dieses Problem im Prinzip lösbar. Wir müssten uns in Niedersachsen dafür entscheiden, die beiden Systeme der Flächenvermessung, nämlich auf der Basis der alten Katasterdaten und auf Grundlage des GIS-Systems übereinander zu legen. Die Differenz zwischen den Flächengrößen aus Katasterdaten und den Flächengrößen in den Feldblöcken könnte dann als Landschaftselement festgehalten werden. Natürlich wären versiegelte, bebaute oder betonierte Flächen als nicht förderfähig heraus zu rechnen.

 

Wir halten diesen Vorschlag für sehr praktikabel. Wir haben aber Sorge, dass dieser einfache Vorschlag nicht kompatibel sein könnte mit EU-Förderrechtsanforderungen. Wir möchten Sie aber dringend darum bitten, dass Sie sich intensiv zusammen mit den Experten Ihres Hauses um eine Lösung des Problems kümmern. Aus unserer Sicht wäre es nicht akzeptabel und würde jedem gesunden Gerechtigkeitsempfinden widersprechen, wenn die vielfältigen Vernetzungsstrukturen in der Agrarlandschaft mit einer kleinparzellierten Agrarstruktur bei der Anrechnung als Greening aus verwaltungstechnischen Gründen keine Berücksichtigung finden sollten. Damit würden Landwirte, die in kleinen Strukturen mit Parzellengrößen von durchschnittlich 2 ha wirtschaften müssen, zu Verlierern der jüngsten Agrarreform werden.

 

Wir setzen auf Ihren Einsatz als niedersächsischer Minister, dass eine so missliche Situation beim Umsetzen des Greening bezüglich der ökologischen Landschaftselemente nicht passiert."

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