Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

Ansprechpartner im LHV

Manfred Tannen

Carl Noosten

Johannes Müller

Maren Ziegler

UNESCO-Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer - Worum geht es?

Seit 1992 ist der Niedersächsische Nationalpark Wattenmeer als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt. Es erstreckt sich entlang der niedersächsischen Nordseeküste bis zu einer Linie seewärts der ostfriesischen Inseln. Es ist unterteilt in eine Kernzone, eine Pflegezone und eine Entwicklungszone. Die Kern- und Pflegezone des Biosphärenreservats entsprechen der Ruhezone- bzw. Zwischenzone des Nationalparks in dessen Grenzen von 1986. Die bisherige Entwicklungszone entspricht der Erholungszone des Nationalparks. Die Bedingungen für die Anerkennung eines UNESCO-Bisophärenreservates haben sich jedoch geändert, daher ist eine Erweiterung der Entwicklungszone ins Landesinnere notwendig. Es werden mindestens 50 % der Landfläche eines marinen Biosphärenreservates als Entwicklungszone benötigt. Das entspricht ca. 13.500 Hektar Landfläche (Quelle: https://www.nationalpark-wattenmeer.de/wp-content/uploads/2021/03/FAQ_BRNW_20210312-1.pdf )

Die Nationalparkverwaltung hat alle Gemeinden entlang der Küste angesprochen und sie eingeladen, Teil des UNESCO-Biosphärenreservates zu werden. Einige Gemeinden haben ihre Beteiligung bereits zugesagt, andere diskutieren noch darüber. Laut Auskunft der Nationalparkverwaltung ist die benötigte Fläche durch die bereits teilnehmenden Gemeinden bereits gedeckt. 

 

Bildquelle: Begleitbroschüre zum UNESCO-Antrag auf Erweiterung der Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer, S. 10 Link: https://www.nationalpark-wattenmeer.de/mediathek/biosphaerenregion-niedersaechsisches-wattenmeer/(Stand 02/2021, Download am 18.05.2021)

Biosphäre - können die Erwartungen erfüllt werden?

Gedanke: Biosphärenreservat ist wichtig, damit mehr Natur- und Umweltschutz umgesetzt wird

Tatsache: In den letzten Jahren sind und für die kommenden Jahre werden eine Vielzahl an Vorgaben für die Landwirtschaft zu Natur- und Umweltschutz umgesetzt.

 

Beispiele für Vorgaben zu Natur- und Umweltschutz

 

Düngeverordnung
bedarfsgerechter Einsatz der Düngemittel, Dokumentation der Düngung, festgelegte Höchstmengen - alles geregelt
Nicht vergessen: ohne Dünger kein Essen

 

Pflanzenschutzgesetz
wer, was, wie, wann – alles festgelegt, Sachkundenachweis und regelmäßige Fortbildung ist Pflicht, sehr sehr strenge Zulassungsverfahren bei Pflanzenschutzmitteln, 4 Bundesbehörden sind daran beteiligt, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist rückläufig

 

Schutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete mit Auflagen entlang der Küste

 

Arten- und Insektenschutz
Umfangreiche Maßnahmen über den Niedersächsischen Weg, mit Gewässerrandstreifen, Wiesenvogelschutz uvm.

 

TA Luft
zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen, gilt auch für Tierhaltungsanlagen zur Verringerung von Ammoniak-Emissionen

 

Wasserschutz
Wasserrahmenrichtlinie: Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers, u. a. artenschonende Gewässerunterhaltung

 

Grünlandumwandlungsverbot, Moorschutz, Tierwohl u.v.m.

 

Fazit: in Sachen Natur- und Umweltschutz passiert schon sehr viel, ist viel geregelt!

Biosphäre - unsere Sorgen

Entwicklungszone binnendeichs

- bedeutet eine weitere Gebietskulisse für die Landwirte > Sicherung mit min. LSG notwendig (MAB S. 14, 23-24)

- auch, wenn die Gebietskulisse ohne Auflagen sein würde, wer gibt die Garantie, dass dies so bleibt?

- schlechte Erfahrung bei den Vogelschutzgebieten

- Aktionsprogramm Insektenschutz (API)
Maßnahmen zum Insektenschutz sind in erster Linie in Schutzgebieten, insbesondere auch in Entwicklungszonen von Biosphärenreservaten, zu berücksichtigen. (S. 33-34)

 

Was ist mit den Folgen für die Stadt/Gemeinde?

Z. B. bei Umwandlung nach einer veränderten politischen Konstellation in ein nationales Biosphärenreservat nach Bundesnaturschutzgesetz?
> Verlust der Planungshoheit der Gemeinden: Entwicklung von Handwerk, Landwirtschaft oder Dorfentwicklung im Ermessen der Landesregierung?
> Status eines Träger öffentlicher Belange für Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer > direkter Einfluss auf das Planungsrecht der Gemeinden

Es gibt nicht wirklich eine Ausstiegsoption für die Gemeinde > Imageverlust

Was passiert, wenn eine Gemeinde oder Stadt […] zu späterem Zeitpunkt aus dem UNESCO-Biosphärenreservat austreten möchte?

Ein direkter Austritt ist insoweit nicht vorgesehen. Jedoch können sämtliche Aktivitäten schlicht durch „Ruhenlassen“ eingestellt werden. Im Falle der turnusmäßigen Evaluation durch die UNESCO kann das Einstellen weiterer Aktivitäten zu einem Ausschluss der betreffenden Gebiete aus dem UNESCO-Biosphärenreservat führen, alternativ kann aktiv durch einen Neuantrag Deutschlands bei der UNESCO zur Abgrenzung des UNESCO-Biosphärenreservats ein formaler Ausschluss der betreffenden Gebiete erreicht werden. (Quelle:https://www.nationalpark-wattenmeer.de/wp-content/uploads/2020/11/FAQ_Entwicklungszone_BRNW.pdf)

 

Viele Fragen können nicht ausreichend beantwortet werden!

Vorteile für die landw. Betriebe?

Folgenabschätzung?

Verlässlichkeit und Sicherheit, was Auflagen und Anforderungen an die Landwirtschaft angeht?

Vorteile für die Stadt/Gemeinde?

 

Wir versperren uns keinerlei neuen Entwicklungen und Kooperationen, gleichwohl lehnen wir neue Gebietskulissen und eine Erweiterung des UNESCO-Biosphärenreservates binnendeichs ab.


Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer Begleitbroschüre zum UNESCO-Antrag auf Erweiterung der Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer https://www.nationalpark-wattenmeer.de/mediathek/biosphaerenregion-niedersaechsisches-wattenmeer/


Einrichtung einer Entwicklungszone https://www.nationalpark-wattenmeer.de/wissensbeitrag/einrichtung-einer-entwicklungszone/ 
   

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum UNESCO-Biosphärenreservat und der Entwicklungszone (FAQ) https://www.nationalpark-wattenmeer.de/wp-content/uploads/2020/11/FAQ_Entwicklungszone_BRNW.pdf 
   

Ergebnisse der Thematischen Arbeitsgemeinschaften https://www.nationalpark-wattenmeer.de/wp-content/uploads/2020/10/zusammenfassung_thematische_ags_brnw_202001.pdf 


Stimmt dat ok?

Behauptung: Wenig Verständnis zeigen die Nationalparkverwaltung Wattenmeer sowie Umweltverbände und die mit ihnen verbundenen Parteien für die Vorbehalte der Landwirte gegen die Ausweisung von Entwicklungszonen in den Küstengemeinden. Konkrete Einschränkungen seien damit nicht verbunden, wird von allen Seiten versichert. Im Gegenteil, die Befürworter sehen erhebliches wirtschaftliches Entwicklungspotential unter dem Label eines Biosphärenreservats.


Richtigstellung: Das Bundesumweltministerium gibt in seinem Papier „Der Mensch und die Bioshäre (MAB)“ ganz andere Bedingungen vor. Dort ist ausdrücklich die Sicherung über die Gebietskategorien nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen. Vergleichbare Erfahrungen machen die Landwirte schon seit einem Vierteljahrhundert in den seinerzeit gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebieten. Auch da hieß es zunächst von allen beteiligten Behörden und Politikern, gleich welcher Couleur, eine rechtliche Sicherung sei weder beabsichtigt noch nötig. Die Zeit hat uns eines Besseren belehrt.


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