Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

Ansprechpartner im LHV

Rudi Bleeker

Johannes Müller

Wen betrifft es?

Düngende Landwirte

Warum beschäftigen wir uns damit?

Die Düngung wird immer mehr eingeschränkt.

Was macht der LHV?

spricht mit Politikern, klärt auf

Was wurde erreicht?

Überarbeitungen Überprüfung des Messnetzes

Was fordern wir?

weniger Ideologie, ganzheitliche Ansätze

07.07.2022

GrwV und AVV GeA

Als Reaktion auf die Frage von LSV Ostfriesland e.V., wo die "großen Verbände" beim Thema Grundwasserverordnung (GrwV) sind, informieren wir als größter ostfriesischer Berufsverband:

In Deutschland wird morgen am 8.7.2022 eine geänderte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) durch den Bundesrat verabschiedet.
Der kurzfristig im Februar von Deutschland nach Brüssel verschickte erste Entwurf beinhaltete bereits eine Regelung zur Berücksichtigung des Nitratabbaus (Denitrifikation) im Grundwasser. LSV-Vertreter wurden darüber im Frühjahr in Arbeitsgruppensitzungen mit Umweltminister Lies über die Forderung der Kommission unterrichtet und haben das zur Kenntnis genommen.
Das durch Denitrifikation (https://de.wikipedia.org/wiki/Denitrifikation) im Grundwasser abgebaute Nitrat wird dabei auf den gemessenen Nitratgehalt aufgeschlagen. Mangels ausreichender Datengrundlage wurde diese Forderung bei der ebenfalls im Februar von der EU-Kommission verlangten Ergebnisse einer Neuabgrenzung von roten Gebieten in Niedersachsen noch nicht berücksichtigt.
Die AVV wird einen Verweis auf die neue Grundwasserverordnung (GrwV) beinhalten, in der konkrete Vorgaben zur Ermittlung der Denitrifikation beschrieben werden, z. B. mehrjährige Messungen. Sobald die GrwV vom Bundesrat verabschiedet ist (frühestens nach der Sommerpause im September), können die Bundesländer mit der Umsetzung beginnen.
Das Landvolk fordert hier, dass für eine Berücksichtigung der Denitrifikation zunächst an jeder Messstelle wie bei der Nitratmessung vierjährige Untersuchungen vorliegen müssen. Eine Gebietsabgrenzung mit Denitrifikation ist dann erst in einigen Jahren möglich, bis dahin bliebe es bei der im Februar an die Kommission gemeldeten Gebietskulisse, die für Ostfriesland keine Ausweitung ergibt, aber gewisse Verschiebungen.
Zur späteren Auswirkung der Berücksichtigung der Denitrifikation: Die aktuelle Gebietskulisse der roten Gebiete hat ca. 18-20 % rote Messstellen als Grundlage. Die Auswirkungen der Denitrifikation sind derzeit nicht exakt abzusehen, da abzuwarten ist, wo sich zukünftig weitere rechnerisch rote Messstellen befinden. 30 % rote Messstellen sind dann denkbar, aber mit regional unterschiedlicher Verteilung. Liegen diese rechnerisch roten Messstellen im Auswirkungsbereich bereits vorhandener roter Messstellen, kommt es aber nicht zwangsläufig zu größeren Gebieten.

Das Landvolk fordert eine Lösung über
•    die Anwendung des Verursacherprinzips durch Änderung der Düngeverordnung,
•    bereits mögliche Ausnahmen in der Landesdüngeverordnung für Grünland in roten Gebieten und
•    die Berücksichtigung geringer betrieblicher N-Überschüsse zur Befreiung von den Auflagen.
Über Einwendungen und mit fachlicher Expertise bringen wir uns über den Landes- und Bundesverband in die Verfahren ein.
Ergänzende Pressemitteilung des DBV: https://www.bauernverband.de/presse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/gebietsabgrenzung-zur-duevo-verursacherprinzip-nicht-aufgeben

Zur Situation in NL: Die Situation der Tierhalter ist nicht mit der in Deutschland vergleichbar. Deutlich höhere Tierbesatzzahlen je Flächeneinheit veranlassten die niederländische Regierung nach Aufforderung der EU und niederländischer Gerichtsurteile zum Handeln. Die Landvolk-/DBV-Position dazu konnte den Medien entnommen werden.

Gemeinsam nach vorn!
Euer Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. (Ostfriesisches Landvolk)

05.03.2021

Sachstand "Rote Gebiete"

Der Sachstand

Auf Grundlage der im September im Bundesrat verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) weisen die Bundesländer derzeit die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete neu aus. Am 22.12.2020 hat das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hierzu neue Karten mit den Gebietskulissen veröffentlicht. Die nitratsensiblen/roten Gebiete haben sich demnach verringert und verlagert. Die in der u.a. Karte rot gekennzeichneten Flächen/Feldblöcke sind ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung voraussichtlich März/April 2021 als nitratsensibel eingestuft und mit Auflagen belegt.

 

Die Kritik & Vorgehensweise

Deutliche Kritik an der Methodik der Ausweisung äußern wir seitens des Landvolkverbandes und treiben laufende Normenkontrollklagen des Landesbauernverbandes gegen die Landesdüngeverordnung weiter voran. Der LHV bringt sich an den Klagen finanziell mit ein. Die Klagen haben Mustercharakter und wurden stellvertretend für alle betroffenen Betriebe unter der fachlichen Begleitung von Dr. Hannappel vom Ingenieurbüro Hydor ausgewählt. Durch die Neuabgrenzung und Verlagerung der roten Gebiete kommt es nun zu einer Neubewertung der Klagen durch das Juristenteam des Landvolk Niedersachsen, Dr. Hannappel und der Kreisbauernverbände.

Außerdem wurde nach 2019 von den betroffenen Kreislandvolkverbänden (inkl. LHV) ein weiteres Gutachten bei Dr. Hannapel in Auftrag gegeben.

Es gibt weiterhin verschiedene andere Gruppen, die ihrerseits Gutachten beauftragt haben und Klagen vorbereiten. Bei den Gutachten beabsichtigen das Landvolk wie auch alle anderen Gruppen der Landesregierung einen Weg zu einer kleinteiligeren und gerechteren Regionalisierung aufzuzeigen.

 

Aktuelle Landvolkarbeit

Eine kleinteiligere Regionalisierung ist bereits Bestandteil der Verhandlungen in einem Arbeitskreis zwischen Landesregierung, im Wesentlichen vertreten durch das MU und NLWKN, und Vertretern der Landwirtschaft (u.a. Dr. Holger Hennies, Landvolk Landesverband und Hubertus Berges Kreislandvolk Cloppenburg und LsV). Unter dem Druck der laufenden Landvolk-Normenkontrollklagen gegen die Landesdüngeverordnung scheint es bereits ein Entgegenkommen in Richtung Regionalisierung zu geben. Die von uns aufgesetzten Klagen gegen die Landesdüngeverordnung wirken im Hintergrund.

 

Wofür wir stehen!

Wir befürworten jede Initiative, die zu einer fachlich fundierten Anpassung der Landesdüngeverordnung führt. Gleichwohl schließen sich mögliche Kooperationen aus, da sie z. T. auf einer fachlich identischen Beratung fundieren und u. U. unnötige Kosten verursachen. Wir sind überzeugt, innerhalb des Verbundes der Kreislandvolkverbände eine starke Gemeinschaft zu sein und setzen die uns anvertrauten Mitgliedsbeiträge sinnvoll und zielgerichtet ein.

 

Was können Sie tun?

Alle Infos zum Thema rote Gebiete finden Sie unter: https://www.lhv-ostfriesland.de/protest-rote-gebiete.html 

Dort sind auch Musterschreiben an das MU und ML sowie die Landtagsabgeordneten für Sie vorbereitet. Machen Sie Ihre persönliche Betroffenheit deutlich und äußern Sie Ihren Protest gegen die Landesdüngeverordnung!

Ihr LHV-Team



Stimmt dat ok?

Behauptung: Bei der Ausweisung des Schutzgebietes Fehntjer Tief gibt es Streit über die Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen gegen den Nährstoffeintrag von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gewässer. Die Kreisverwaltungen in Aurich und Leer halten einen Gewässerabstand bei der Düngung von mindestens 10 Metern auf Grünland für nötig.


Richtigstellung: Die Gewässerabstände bei der Düngung sind fachlich unnötig, weil es sich um Grünland handelt, wo keine Abschwemmungen zu befürchten sind. Das ist durch unzählige Gutachten belegt. Das von den Landkreisen in der Begründung genannte Gutachten einer kalifornischen Universität ist völlig ungeeignet für unsere Grünlandregion. Das Verbot von Düngung binnen eines Gewässerrandstreifens ist fachlich nicht gerechtfertigt und wird schon in der Düngeverordnung und im Niedersächsischen Wassergesetz geregelt.

 

 

Behauptung: Umweltverbände wie der WWF, aber auch der NLWKN halten die Renaturierung und die Sukzession in Auen- und Ästuarbereichen außerhalb der Deiche für ein geeignetes Mittel, Nährstoffeinträge in Fließgewässer zu vermeiden.


Richtigstellung: Sukzessionsräume mit Gehölzentwicklung haben regelmäßig eine schlechtere Retentionswirkung, da dort kein Nährstoffentzug, sondern im Gegenteil über diffusen Eintrag aus Luftverunreinigungen ein erhöhter Eintrag erfolgt. Die Blattmasse ist eine wirkungsvolle Falle für Schadstoffeinträge, wobei aber mit steigendem Totholzanteil die Aufnahmekapazität ab- und die Freisetzung durch Zersetzung der Biomasse zunimmt. Mit zunehmendem Alter zeigen Sukzessionsflächen deshalb steigende Nitratkonzentrationen im Sickerwasser. Der überregionale Eintrag von Stickoxiden, der den hauptsächlichen Anteil bei der Nitratimmission ausmacht, ist nur durch grenzüberschreitende Reduktionen bei Verkehr und Industrie zu senken. Die benachbarten Niederlande haben zur Verminderung des Eintrags in Natura 2000-Gebiete schon strengere Regeln zur Geschwindigkeitsbegrenzung im Straßenverkehr verhängt und mit wirksamen Bußgeldern bewehrt.


Meldungen zum Thema Nitrat, Düngeverordnung und "Rote Gebiete"

Copyright © Landw. Hauptverein für Ostfriesland e.V. - Südeweg 2 - 26607 Aurich - Telefon: 0 49 41 / 60 92 50
Zum Seitenanfang