Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

LHV-Positionen zur Dünge-VO

Von: EH/KH
23.03.2015 um 13:52 Uhr

Mit der Verschärfung der DüngeVO möchte Deutschland auf eine Trendumkehr bei den Nitratwerten im Wasser an Problemstandorten und auf Anlastungsandrohungen der EU wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitrat-RL reagieren.

 

Aus Sicht des LHV sollte der deutsche Verordnungsgeber analytisch vorgehen, die Problemursachen und Regionen identifizieren und Überreaktionen vermeiden.

Der Nitratatlas für Ostfriesland beweist, dass das Oberflächenwasser niedrige Nitratwerte aufweist. Dies erklärt sich durch das hohe Nährstoffhaltevermögen der Ackerböden in der Marsch, eine nicht übermäßige, flächenangepasste Tierhaltung und vor allen Dingen durch die hohen Grünlandanteile. Grünlandnutzung und Erhaltung dient dem Grundwasserschutz. Auf Grünland gibt es keine Nitratprobleme, trotz der hohen Stickstoffvorräte unter den Grasnarben. Der Düngebedarf von Grünland, besonders für Milchviehbetriebe, liegt allgemein über dem Nährstoffbedarf für Ackerkulturen. Bei der Novelle der DüngeVO sollten diese Zusammenhänge beachtet werden.

 

Der LHV akzeptiert eine Verlängerung der Sperrfristen durch Vorverlegung in den Herbst hinein. Die Sperrfrist darf jedoch nicht vor dem 1. Oktober einsetzen.

 

Besonders auf Grünland muss eine zeitige Düngung mit Wirtschaftsdünger aus pflanzenbaubaulicher Sicht erfolgen. Deshalb begrüßen wir, dass auch in Zukunft die Ausbringung auf leicht angefrorenen Böden erlaubt bleibt, um eine frühe Befahrbarkeit der Böden bei Schonung der Bodenstruktur zu ermöglichen. Abschwemmungen von Nährstoffen sind bei unserem flachen Bodenrelief ohnehin nicht zu besorgen. Wir akzeptieren auch, dass der technische Fortschritt mit einer Übergangsfrist bei der bodennahen Ausbringung verpflichtend gemacht werden soll, um den Stickstoff aus dem Wirtschaftsdünger noch besser zu nutzen. Beim Grünland ist dies noch eine besondere Herausforderung und erfordert erhebliche Investitionen und Anpassungen an neue Techniken, weil die einfache Schleppschlauchtechnik nicht anwendbar ist.

 

Überhaupt nicht einverstanden sind wir jedoch mit den vorgeschlagenen Vorschriften zur Ermittlung des Nährstoffbedarfs beim Grünland. Wenn es kein Problem beim Grünland mit Nitrat gibt, dann können die bisherigen Richtwerte bei der Abschätzung des erzielten Ertrages von Futterflächen als Grundlage für die Düngebilanzen so schlecht gar nicht gewesen sein.

 

Der jetzige Vorschlag, der auf plausibilisierte Hoftorbilanzen aufbauen soll, ist extrem aufwändig und in der Praxis wegen der Schwierigkeiten bei der Datenerfassung nicht umsetzbar. Es ist nicht einsehbar, weshalb ausgerechnet Grünlandbetriebe diesen extrem hohen Aufwand betreiben sollen, obwohl dort keine Nitratprobleme festgestellt wurden.

 

Wir fordern, dass der Verordnungsgeber es bei den bisherigen Feld-Stall-Bilanzen belässt. Fachlich sind die Bilanzmethoden nicht vergleichbar. Ihre Vermischung führt unweigerlich zu Fehlinterpretationen.

 

Bei der Düngeplanung den einzelnen Schlag als dokumentierte Planungsgrundlage vorzugeben, erzeugt einen riesigen Bürokratieaufwand, der ebenfalls praxisfern ist und nichts zur eigentlichen Problembeseitigung beiträgt.

 

Für Ackerkulturen fordern wir, dass die Düngeplanung für die unterschiedlichen Kulturarten spezifisch gemacht werden sollte, und dass die Schläge einer Kulturart zusammengefasst werden.

 

In einer modernen, flexiblen Grünlandnutzung verändern sich Schlaggrenzen im Laufe der mehrmaligen Nutzungen. Dort den Schlag als Planungsgrundlage vorzugeben, ist fernab jeder Praxisnähe und praktisch nicht umsetzbar. Wir fordern, dass das Grünland in den Betrieben als eine Einheit betrachtet wird, für die eine Nährstoffplanung erfolgt.

 

Hinsichtlich der Veränderungen bei den Berechnungen der Nährstoffbilanzen auf Basis von angeblich wissenschaftlichen Erkenntnissen treffen die Verschärfungen insbesondere die Rinderhalter mit hohem Grünlandanteil und Weidehaltung. Hier geht es z. B. darum, dass die Ausscheidungen der Tiere auf der Weide, die für den Düngebedarf kaum einschätzbar sind, künftig rechnerisch auf dem Papier auf das Doppelte angehoben werden sollen.

 

Aus Sicht des Gewässerschutzes wird hier der Hebel an der völlig falschen Stelle angesetzt, denn die bisher geübte Praxis hat zu keinen Nitratbelastungen geführt. Grünland hat einen positiven Einfluss auf den Gewässerschutz. Für den Gewässerschutz ist es eher schädlich, wenn die DüngeVO die Bauern zur Aufgabe der Weidehaltung und zum Ersatz von Dauergrünland durch Feldgras- und Maisanbau zwingt. Hier werden unter dem falsch verstandenen Mantel von angeblicher Wissenschaftlichkeit völlig falsche Signale gesetzt.

 

Mit der DüngeVO soll die Nitrat-RL der EU umgesetzt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb gleichzeitig nicht verlangte Phosphorregelungen in die DüngeVO aufgenommen werden sollen. Phosphor ist als Nährstoff im Boden überwiegend festgelegt und wenig mobil. Phosphateinträge in Gewässer resultieren aus Abschwemmungen, nicht jedoch aus Sickerwasser wie beim Nitrat. Phosphateinträge benötigen deshalb eine andere Herangehensweise und ihre Vermeidung ist deshalb nicht über die DüngeVO zu regeln.

 

Für unsere Ackerstandorte machen wir abschließend geltend, dass die Winterkulturen Raps, Weizen und Gerste sehr wohl noch im Herbst Nährstoffbedarf haben, der sehr gut über Wirtschaftsdünger mit einer Obergrenze von 80 kg N je Hektar abgedeckt werden kann, wenn die Ausbringung vor dem 1. Oktober erfolgt ist. Die Ausdehnung der Sperrfristen darf nicht so weit gehen, dass die Wirtschaftsdüngerausbringung wegen zu enger Ausbringfenster in Jahren mit ungünstiger Witterung unmöglich wird.

 

Abschließend möchten wir nochmals darum werben, mit der DüngeVO Anreize für die Schaffung von Dauergrünland und für die Beibehaltung von Weidegang zu schaffen. Dies wird in unserer Gesellschaft gewünscht und gefordert. Mit einer Wiederbelebung der alten Derogationsregelung mit einer Ausbringmenge von dann 250 kg N je Hektar aus Wirtschaftsdünger wird Grünland in Futterbaubetrieben wieder attraktiv und eine gute Alternative zum Maisanbau. Auch für den Gewässerschutz wäre dies eine gute Maßnahme.

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