Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

LHV äußert Sorgen bezüglich der NEC-Richtlinie und des Votums des Umweltausschusses

Von: EH
22.07.2015 um 13:56 Uhr

In einem Brief an Herrn Matthias Groote, Mitglied des Europäischen Parlaments, äußert der LHV seine Sorgen bezüglich der NEC-Richtlinie und des Votums des Umweltausschusses.

Der vollständige Wortlaut des von Präsident Erich Hinrichs unterzeichneten Briefes:


"In der letzten Woche hat der Umweltausschuss nach meiner Information nochmals für eine Verschärfung der ohnehin nach Ansicht landwirtschaftlicher Experten völlig unrealistischen Reduktionsziele bei Ammoniak in der NEC-Richtlinie votiert. Dieses Votum besorgt uns in der Rinderregion Ostfriesland sehr und würde, falls das EU-Parlament nicht noch eine Entschärfung beschließt, massive Auswirkungen auf die Rinderhaltung und auf die landwirtschaftlichen Strukturen in ihrem Wahlkreis haben.

 

Ziele in der Umweltpolitik sollten sicherlich ambitioniert sein. Im Falle der Ammoniakreduktion sind die Ziele jedoch jetzt völlig unrealistisch formuliert worden. Zum Beispiel kommt das Thünen-Institut als Einrichtung des Bundes zur Feststellung, dass Deutschland bereits erhebliche Probleme hat, um überhaupt das Minderungsziel von 5 % für das Jahr 2020 gegenüber dem Ausgangsjahr 2005 zu erreichen. Dabei wird davon ausgegangen, dass große Schweinehaltungen mit Ammoniakfiltern verpflichtend ausgerüstet werden und im Zuge der Novelle der deutschen Dünge-VO Gülle nach einer Übergangszeit nur noch mit emissionsmindernder Technik bodennah ausgebracht wird. Für die Grünlandbetriebe wird die Einführung der Schleppschuh- oder Injektionstechnik bei der Gülleausbringung bereits eine riesige Kraftanstrengung für die notwendigen Investitionen bedeuten und sich dauerhaft in höheren Kosten niederschlagen.

 

Selbst wenn diese Maßnahmen flächendeckend umgesetzt werden, erfüllen sie nicht annähernd das Volumen, das zur Erreichung der Minderungsziele von 46 % bei Ammoniak für Deutschland bis 2025, wie vom EP-Umweltausschuss beschlossen, notwendig wäre.

 

Woran liegt dies begründet? Bei den letzten Berechnungen der Ammoniakemissionen für Deutschland ergab sich nochmals ein Anstieg von 65 kt allein durch veränderte Umrechnungsfaktoren beim Einsatz von Harnstoff und AHL-Dünger im Ackerbau. Diese veränderten Berechnungen sind dafür verantwortlich, dass Deutschland die NEC-Verpflichtungen bei Ammoniak momentan nicht erfüllen kann. Die Emissionen sind tatsächlich fast nicht angestiegen, nur in geringem Umfang in der Tierhaltung. Entscheidend war die veränderte Berechnung.

 

Selbst ein völliger Verzicht auf die Schweine- und Geflügelhaltung in Deutschland hätte nicht annähernd das Potential, um die deutschen Reduktionsverpflichtungen zu erfüllen. Die Gesamtemissionen der Schweine und Geflügel werden auf 183 kt eingeschätzt. Erreichen müssten wir nach dem jüngsten Beschluss des Ausschusses jedoch mindestens 300 kt. Allein diese Zahl zeigt, wie unrealistisch das beschlossene Reduktionsziel des Ausschusses ist.

 

Auch der Verzicht auf Harnstoff und AHL als Dünger bringt maximal 100 kt als Reduktionsbeitrag. 45 % der Ammoniakemissionen kommen aus der Haltung von Rindern und anderen Wiederkäuern. Sollen die vorgeschlagenen Reduktionsziele ernst genommen werden, so wäre hier massiv einzuschreiten. Die dann einzufordernden Maßnahmen stehen allerdings in eklatantem Widerspruch zu den Forderungen nach mehr Tierwohl und mehr Tierschutz in der deutschen Öffentlichkeit. Der Tierschutz fordert Weidegang, Außenklimaställe und viel Luftaustausch. Ammoniakminderung bei Rinderställen verlangt dagegen nach geschlossenen Ställen und zentraler Abluftfilterung. Alternativ wäre die Rinderhaltung massiv einzuschränken mit allen volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf die Beschäftigung und Wirtschaftskraft von ohnehin schon benachteiligten ländlichen Räumen.

 

Die Forderung, auch Methan einzubeziehen in die NEC-Richtlinie, offenbart einen weiteren massiven Zielkonflikt. Klimaschutz und auch die GAP-Reform setzen auf die Erhaltung von Grünland wegen seiner Kohlenstoffspeicherfunktion. Grünland lässt sich jedoch nur durch Nutzung über Wiederkäuer, die Zellulose im Pansen aufschließen können, wirtschaftlich nutzen. Dabei wird durch die Mikroorganismen im Pansen aber zwangsläufig auch immer Methan produziert. Angesichts der vielfältigen ökologischen Vorteile von Grünland ist nach meiner Ansicht der Methanausstoß als nicht vermeidbares Übel zu akzeptieren. Das bedeutet aber auch, dass die Umweltpolitik bei einer Güterabwägung auf die Einbeziehung von Methan in die NEC-Richtlinie verzichten kann und muss.

 

Wir hoffen auf Änderungen des Richtlinienentwurfs im Europäischen Parlament und hoffen dabei, dass Sie unsere Argumente durch die Betroffenheit in ihrem Wahlkreis besonders in die Beratungen einfließen lassen. Der jetzige, vom Umweltausschuss verabschiedete Vorschlag, gefährdet die wirtschaftliche Nutzung des Grünlands und die Milchvieh- und Rinderhaltung in bäuerlichen Strukturen. Wir benötigen einen Richtlinienentwurf mit realistischen, erreichbaren Reduktionszielen bei Ammoniak nach 2020. Auf die Einbeziehung von Methan sollte im Interesse des Grünlanderhalts ganz verzichtet werden.

Für vertiefende Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung."

 

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