LHV-Forderungen zur Agrarumweltpolitik und zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 - 2020
Angesichts der Warnungen der Wasserwirtschaft vor einem Rückfall in der Entwicklung der Nitratwerte oberflächennahen Grundwassers gegenüber den Erfolgen des auf Kooperation aufgebauten Grundwasserschutzes und angesichts der Kritik der EU an der Umsetzung der Nitrat-Richtlinie in Deutschland, sieht der Gesamtvorstand des LHV zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft in Ostfriesland auf Bundes- und Landesebene Handlungsbedarf.
Der LHV steht dazu, dass notwendige Abgaben von Gülle und Mist zur Einhaltung der Vorgaben der deutschen Düngeverordnung (Dünge-VO) aus Tierhaltungsbetrieben in Betriebe mit Nährstoffbedarf transparent gemacht und dokumentiert werden. Die ostfriesische Landwirtschaft hat dabei keine Probleme, die anfallenden Nährstoffe als Düngemittel im Rahmen ordnungsgemäßer Landwirtschaft in der Region sinnvoll zum Einsatz zu bringen. In Ostfriesland ist die Tierproduktion mit der Flächenausstattung gekoppelt und es gibt sogar noch Spielraum für den Ausbau der Nutztierhaltung.
Das Instrument für die Dokumentation und für die Schaffung von Transparenz ist die im letzten Jahr bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingerichtete zentrale Datenbank für überbetriebliche Nährstoffverbringungen. Diese Datenbank kann jetzt für Problemanalysen nach einem Jahr Laufzeit genutzt werden und sollte gegebenenfalls noch weiter entwickelt werden.
Eindeutig abgelehnt wird die Idee eines Gülle- oder Düngekatasters auf Schlagebene durch die Landesregierung. Ein solches Kataster schafft ein weiteres Bürokratiemonster und einen Datenfriedhof, ohne dass hilfreiche Erkenntnisse für Verbesserungen aus den übertriebenen Aufzeichnungspflichten gezogen werden können.
Kritisiert wird vom Gesamtvorstand die Untätigkeit der Bundesregierung bei der Novellierung der deutschen Dünge-VO. Diese Untätigkeit führt dazu, dass die Möglichkeit von sinnvollen Ausnahmen bei der Gülleausbringung auf Grünland, wie sie auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, z. B. Niederlande, Belgien oder Irland bestehen, in Deutschland zum Ende des Jahres auslaufen. Der Gesamtvorstand erwartet, dass unmittelbar nach der Bundestagswahl zügig die Dünge-VO novelliert wird. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Derogationsregelung erneuert werden kann. Eine attraktive Ausgestaltung der Derogationsregelung bei Grünland (vergleichbar mit den Regelungen in DK, NL, GB, IRL u. BE) würde die Vorzüglichkeit des Grünlands gegenüber dem Ackerland verbessern und folglich zu einer Erhöhung des Grünlandanteils beitragen.
Bei der Novelle der Dünge-VO sind praxisnahe Lösungen anzustreben, die Bodenart und die geringe Abschwemmgefahr im Flachland berücksichtigen. Der Gesamtvorstand erwartet, dass insbesondere die für die Nährstoffausnutzung und für den Bodenschutz so günstigen frühen Ausbringtermine bei Frost im Flachland auch in Zukunft in der Dünge-VO ermöglicht werden.
Eine Verschärfung der Dünge-VO, z. B durch Ausweitung der Sperrfristen darf nicht so weit gehen, dass pflanzenbaulich gute Ausbringfenster extrem eingeengt werden. Bauern müssen auf Wetterereignisse angemessen reagieren können und benötigen deshalb ausreichend Flexibilität.
Forderungen zur Umsetzung der GAP 2014 -2020
Mit den bisherigen Beschlüssen zur GAP 2014 – 2020, die ohnehin noch vom EU-Parlament endgültig gebilligt werden müssen, kommt es bereits zu erheblichen Umverteilungen der Direktzahlungen zu Lasten der Landwirte in Niedersachsen. Zum einen wird das deutsche Budget durch Umverteilungen in Richtung der osteuropäischen Länder, die alle mit einer Mindestprämie von 196 €/ha ausgestattet werden sollen, bereits um 8 % reduziert.
Die Berechnung der Vorwegabzüge (Nationale Reserve, Junglandwirte) und der Greening Komponente erfolgt andererseits vom deutschen Budget, d. h. ca. 40 % der historisch höheren Prämien von Niedersachsen werden bereits umverteilt. Angestrebt wird auch eine einheitliche Basisprämie bis zum Jahr 2019 in allen Bundesländern. Bei dieser Umverteilung werden wieder die Bauern in Niedersachsen überdurchschnittlich belastet.
Direktzahlungen sind direkte Einkommensstützen. Die bereits feststehenden Umverteilungen sind direkte Einkommenskürzungen für die Bauern in Niedersachsen. Für weitere Umverteilungen von der 1. Säule in die 2. Säule des ELER besteht daher kein Spielraum. Entsprechende Pläne von Niedersachsens Minister Meyer werden daher vom LHV energisch abgelehnt.
Abgelehnt werden alle Überlegungen, gekoppelte Prämien für spezielle Produktionsverfahren wieder einzuführen. Dies wäre ein Rückfall in längst überwundene Förderpraktiken, stände im Widerspruch zur gewollten Marktorientierung und würde der Glaubwürdigkeit deutscher Positionen in der Agrarpolitik in Europa schweren Schaden zufügen.
Der LHV unterstützt allerdings die 5 Grünen-Minister bei der Forderung der Aufstockung der finanziellen Mittel des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe (GAK) um mindestens 200 Mio. EURO jährlich. Dies deckt sich mit einer Forderung des DBV vom Bauerntag. Eine solche Aufstockung ist dank der eingesparten deutschen Beitragszahlungen an die EU gerechtfertigt und erleichtert den Ländern die Kofinanzierung der Strukturfondsmittel der 2. Säule.
Für die Förderprogramme in der 2. Säule des Landes Niedersachsen ist die erste Kernforderung, dass der Gedanke der notwendigen Förderung und Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft nicht vernachlässigt werden darf. Wichtige Beiträge hierzu können der ländliche Wegebau, die Flurneuordnung und natürlich die einzelbetriebliche Förderung leisten. Es kann nicht sein, dass die Investitionsförderung im Kern nur noch zugeschnitten wird auf die Förderung von Betrieben mit Ökolandbau.
Der LHV fordert eine Kontinuität in der Förderung zur vorangegangenen Förderperiode und praxistaugliche Förderrichtlinien. Die bislang bekannt gewordenen Überlegungen des ML erfüllen diese Forderung nicht und bedeuten das Ende des bislang so erfolgreichen AFP.
Beim Greening und bei den Agrarumweltmaßnahmen begrüßt der LHV die Ankündigung des ML, dass ökologische Leistungen in Zukunft honoriert werden sollen. Er erwartet, dass die vielfältigen ökologischen Vernetzungsstrukturen in der ostfriesischen Agrarlandschaft in Form des umfangreichen Wallhecken- und Grabennetzes bei den ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening ohne viel Bürokratie anerkannt werden.
Für die Natura-2000-Gebiete, insbesondere für die Landschaftsschutzgebiete zum EU-Vogelschutz erwarten die ostfriesischen Landwirte flexible Vertragsnaturschutzangebote, die die Leistungen der Bauern, z. B. beim Gänseschutz, ausreichend honorieren. Gleiches gilt für den Bereich des Wiesenvogelschutzes.
Der LHV fordert bei den Agrarumweltmaßnahmen, dass der Ressourcenschutz große Bedeutung haben sollte. Insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Stickstoffeffizienz aus Wirtschaftsdünger tragen zum Klima- und Umweltschutz bei. Trotz des Wissens um die Ungerechtigkeiten bei der Festlegung der benachteiligten Gebiete, fordern die ostfriesischen
Bauern die Neubelebung der Ausgleichszulage sowie die Einführung einer Weideprämie.
Auf totale Ablehnung stoßen bei den Bauern in Ostfriesland Gedankengänge, die Breitbandförderung und Förderprogramme zur Abpufferung der Probleme des demographischen Wandels in Südniedersachsen zu einem Schwerpunkt der Förderung der 2. Säule zu machen. Diese sicherlich wichtigen Fördermaßnahmen sollten aus anderen Fördertopfen bedient werden, nicht jedoch aus landwirtschaftlichen Quellen.
Aurich, den 16. September 2013