Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V.

LHV-Forderungen zur Agrarumweltpolitik und zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 - 2020

16.09.2013 um 14:22 Uhr

LHV-Forderungen zur Agrarumweltpolitik und zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 - 2020 

 

Angesichts der Warnungen der Wasserwirtschaft vor einem Rückfall in der Entwicklung der Nitratwerte  oberflächennahen  Grundwassers  gegenüber  den  Erfolgen  des  auf  Kooperation aufgebauten Grundwasserschutzes und angesichts der Kritik der EU an der Umsetzung der Nitrat-Richtlinie  in  Deutschland,  sieht  der  Gesamtvorstand  des  LHV  zum  Schutz  der bäuerlichen Landwirtschaft in Ostfriesland auf Bundes- und Landesebene Handlungsbedarf.
 
Der  LHV  steht  dazu,  dass  notwendige  Abgaben  von  Gülle  und  Mist  zur  Einhaltung  der Vorgaben  der  deutschen  Düngeverordnung  (Dünge-VO)  aus  Tierhaltungsbetrieben  in Betriebe mit Nährstoffbedarf transparent gemacht und dokumentiert werden. Die ostfriesische Landwirtschaft  hat  dabei  keine  Probleme,  die  anfallenden  Nährstoffe  als  Düngemittel  im Rahmen ordnungsgemäßer Landwirtschaft in der Region sinnvoll zum Einsatz zu bringen. In Ostfriesland  ist  die  Tierproduktion  mit  der  Flächenausstattung  gekoppelt  und  es  gibt  sogar noch Spielraum für den Ausbau der Nutztierhaltung.  
 
Das  Instrument  für  die  Dokumentation  und  für  die  Schaffung  von  Transparenz  ist  die  im letzten Jahr bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingerichtete zentrale Datenbank für  überbetriebliche  Nährstoffverbringungen.  Diese  Datenbank  kann  jetzt  für Problemanalysen  nach  einem  Jahr  Laufzeit  genutzt  werden  und  sollte  gegebenenfalls  noch weiter entwickelt werden.
 
Eindeutig abgelehnt wird die Idee eines Gülle- oder Düngekatasters auf Schlagebene durch die Landesregierung. Ein solches Kataster schafft ein weiteres Bürokratiemonster und einen Datenfriedhof, ohne dass hilfreiche Erkenntnisse für Verbesserungen aus den übertriebenen Aufzeichnungspflichten gezogen werden können.
 
Kritisiert  wird  vom  Gesamtvorstand  die  Untätigkeit  der  Bundesregierung  bei  der Novellierung der deutschen Dünge-VO. Diese Untätigkeit führt dazu, dass die Möglichkeit von sinnvollen Ausnahmen bei der Gülleausbringung auf Grünland, wie sie auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten,  z.  B.  Niederlande,  Belgien  oder  Irland  bestehen,  in  Deutschland  zum Ende  des  Jahres  auslaufen.  Der  Gesamtvorstand  erwartet,  dass  unmittelbar  nach  der Bundestagswahl zügig die Dünge-VO novelliert wird. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Derogationsregelung  erneuert  werden  kann.  Eine  attraktive  Ausgestaltung  der Derogationsregelung bei Grünland (vergleichbar mit den Regelungen in DK, NL, GB, IRL u. BE)  würde  die  Vorzüglichkeit  des  Grünlands  gegenüber  dem  Ackerland  verbessern  und folglich zu einer Erhöhung des Grünlandanteils beitragen.
 
Bei der Novelle der Dünge-VO sind praxisnahe Lösungen anzustreben, die Bodenart und die geringe Abschwemmgefahr im Flachland berücksichtigen. Der Gesamtvorstand erwartet, dass insbesondere die für die Nährstoffausnutzung und für den Bodenschutz so günstigen frühen Ausbringtermine bei Frost im Flachland auch in Zukunft in der Dünge-VO ermöglicht werden.  
Eine Verschärfung der Dünge-VO, z. B durch Ausweitung der Sperrfristen darf nicht so weit gehen, dass pflanzenbaulich gute Ausbringfenster extrem eingeengt werden. Bauern müssen auf  Wetterereignisse  angemessen  reagieren  können  und  benötigen  deshalb  ausreichend Flexibilität.
 
 
Forderungen zur Umsetzung der GAP 2014 -2020
 
Mit den bisherigen Beschlüssen zur GAP 2014 – 2020, die ohnehin noch vom EU-Parlament endgültig  gebilligt  werden  müssen,  kommt  es  bereits  zu  erheblichen  Umverteilungen  der Direktzahlungen zu Lasten der Landwirte in Niedersachsen. Zum einen wird das  deutsche Budget  durch  Umverteilungen  in  Richtung    der  osteuropäischen  Länder,  die  alle  mit  einer Mindestprämie von 196 €/ha ausgestattet werden sollen, bereits um 8 % reduziert.
 
Die  Berechnung  der  Vorwegabzüge  (Nationale  Reserve,  Junglandwirte)  und  der  Greening Komponente erfolgt andererseits vom deutschen Budget, d. h. ca. 40 % der historisch höheren Prämien von Niedersachsen werden bereits umverteilt. Angestrebt wird auch eine einheitliche Basisprämie  bis  zum  Jahr  2019  in  allen  Bundesländern.  Bei  dieser  Umverteilung  werden wieder die Bauern in Niedersachsen überdurchschnittlich belastet.
 
Direktzahlungen sind direkte Einkommensstützen. Die bereits feststehenden Umverteilungen sind  direkte  Einkommenskürzungen  für  die  Bauern  in  Niedersachsen.  Für  weitere Umverteilungen  von  der  1.  Säule  in  die  2.  Säule  des  ELER  besteht  daher  kein  Spielraum. Entsprechende Pläne von Niedersachsens Minister Meyer werden daher vom LHV energisch abgelehnt.
 
Abgelehnt werden alle Überlegungen, gekoppelte Prämien für spezielle Produktionsverfahren wieder einzuführen. Dies wäre ein Rückfall in längst überwundene Förderpraktiken, stände im Widerspruch  zur  gewollten  Marktorientierung  und  würde  der  Glaubwürdigkeit  deutscher Positionen in der Agrarpolitik in Europa schweren Schaden zufügen.
 
Der LHV unterstützt allerdings die 5 Grünen-Minister bei der Forderung der Aufstockung der finanziellen Mittel des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe (GAK) um mindestens 200 Mio. EURO jährlich. Dies deckt sich mit einer Forderung des DBV vom Bauerntag. Eine solche Aufstockung ist dank der eingesparten deutschen Beitragszahlungen an die EU gerechtfertigt und erleichtert den Ländern die Kofinanzierung der Strukturfondsmittel der 2. Säule.
 
Für  die  Förderprogramme  in  der  2.  Säule  des  Landes  Niedersachsen  ist  die  erste Kernforderung,  dass  der  Gedanke  der  notwendigen  Förderung  und  Erhaltung  einer wettbewerbsfähigen  Landwirtschaft  nicht  vernachlässigt  werden  darf.  Wichtige  Beiträge hierzu  können  der  ländliche  Wegebau,  die  Flurneuordnung  und  natürlich  die einzelbetriebliche  Förderung  leisten.  Es  kann  nicht  sein,  dass  die  Investitionsförderung  im Kern nur noch zugeschnitten wird auf die Förderung von Betrieben mit Ökolandbau.  
 
Der LHV fordert eine Kontinuität in der Förderung zur vorangegangenen Förderperiode und praxistaugliche  Förderrichtlinien.  Die  bislang  bekannt  gewordenen  Überlegungen  des  ML erfüllen diese Forderung nicht und bedeuten das Ende des bislang so erfolgreichen AFP.
 
Beim Greening und bei den Agrarumweltmaßnahmen begrüßt der LHV die Ankündigung des ML, dass ökologische Leistungen in Zukunft honoriert werden sollen. Er erwartet, dass die vielfältigen  ökologischen  Vernetzungsstrukturen  in  der  ostfriesischen  Agrarlandschaft  in Form  des  umfangreichen  Wallhecken-  und  Grabennetzes  bei  den  ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening ohne viel Bürokratie anerkannt werden.  
  
Für  die  Natura-2000-Gebiete,  insbesondere  für  die  Landschaftsschutzgebiete  zum  EU-Vogelschutz erwarten die ostfriesischen Landwirte flexible Vertragsnaturschutzangebote, die die Leistungen der Bauern, z. B. beim Gänseschutz, ausreichend honorieren. Gleiches gilt für den Bereich des Wiesenvogelschutzes.
 
Der  LHV  fordert  bei  den  Agrarumweltmaßnahmen,  dass  der  Ressourcenschutz  große Bedeutung haben sollte. Insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Stickstoffeffizienz aus Wirtschaftsdünger  tragen  zum  Klima-  und  Umweltschutz  bei.  Trotz  des  Wissens  um  die Ungerechtigkeiten bei der Festlegung der benachteiligten Gebiete, fordern die ostfriesischen
Bauern die Neubelebung der Ausgleichszulage sowie die Einführung einer Weideprämie.
 
Auf  totale  Ablehnung  stoßen  bei  den  Bauern  in  Ostfriesland  Gedankengänge,  die Breitbandförderung  und  Förderprogramme  zur  Abpufferung  der  Probleme  des demographischen Wandels in Südniedersachsen zu einem Schwerpunkt der Förderung der 2. Säule  zu  machen.  Diese  sicherlich  wichtigen  Fördermaßnahmen  sollten  aus  anderen Fördertopfen bedient werden, nicht jedoch aus landwirtschaftlichen Quellen.
 
 
Aurich, den 16. September 2013

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